Erpressungen durch die EU im Gesundheitsbereich?

ShortId
18.1079
Id
20181079
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Erpressungen durch die EU im Gesundheitsbereich?
AdditionalIndexing
10;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Seit der Neulancierung der Verhandlungen zum Gesundheitsabkommen im Jahr 2014 hat die EU regelmässig betont, dass der Abschluss des Gesundheitsabkommens an das institutionelle Rahmenabkommen geknüpft sei. Im Bewusstsein, dass diese Frage noch zu klären bliebe, haben die Unterhändler beider Parteien die Verhandlungen weitergeführt und im Frühjahr 2018 einen Textentwurf für das Gesundheitsabkommen weitestgehend bereinigt. Die EU-Unterhändler der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD Santé) haben bislang allerdings keine Vollmacht erhalten, diesen Entwurf zu paraphieren.</p><p>2. Die Schweiz hat gegenüber der EU regelmässig unterstrichen, dass es sich beim Gesundheitsabkommen aus ihrer Sicht um ein Kooperations- und nicht um ein Marktzugangsabkommen handelt. Dennoch verknüpft die EU den Abschluss des Gesundheitsabkommens mit dem institutionellen Abkommen, u. a. mit dem Argument, das Gesundheitsabkommen verweise auf EU-Recht. Überdies ist unklar, inwiefern die EU ohne institutionelles Abkommen künftig bereit sein wird, weitere sektorielle Abkommen mit der Schweiz abzuschliessen.</p><p>3. In internationalen Verhandlungen steht es den Parteien frei, ihre Interessen einzubringen und Querbezüge zu anderen Dossiers herzustellen. Der Bundesrat setzt sich im Rahmen der bilateralen Verhandlungen systematisch für einen sachbezogenen Ansatz ein.</p><p>4. Der Bundesrat und das zuständige Departement bemühen sich seit mehreren Jahren darum, dass sich die Schweiz an den im Jahr 2013 eingerichteten EU-Mechanismen zur Vorbereitung und Bewältigung von schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren beteiligen kann. Die EU hat punktuell und auf informeller Ebene auch Hand für eine Zusammenarbeit mit der Schweiz geboten. Während der akuten Phase der letzten Ebola-Krise hat die EU bspw. dem Schweizer Krisenstab vorübergehend einen Zugang zur elektronischen Frühwarnplattform EWRS (Early Warning and Response System) sowie zu den wöchentlichen Telefonkonferenzen des EU-weiten Gesundheitsschutzkomitees (HSC) gewährt. Dieser Zugang hat sich als sehr nützlich erwiesen, wurde aber nach Bewältigung der Krise angesichts der fehlenden staatsvertraglichen Grundlage wieder eingestellt.</p><p>Kommunikationskanäle, die einen raschen und standardisierten Informationsaustausch ermöglichen, sind unabdingbar für die erfolgreiche Vorbeugung und Bekämpfung von grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen. Dies gilt sowohl im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen als auch in einem internationalen Kontext. Die Schweiz wurde in den letzten Jahren über gesundheitsrelevante Ereignisse in EU-Ländern oftmals nur über inoffizielle Kanäle, verspätet oder zum Teil auch gar nicht informiert, während die entsprechenden Gefahrenmeldungen innerhalb der EU über die genannten Mechanismen zeitnah ausgetauscht werden konnten. So erfuhr die Schweiz über den massiven Legionellenausbruch in Norditalien im September 2018 erst aus der Presse, obwohl sämtliche EU-Mitgliedstaaten schon eine Woche früher darüber informiert waren.</p><p>Der Bundesrat ist sich dieses Mankos bewusst und unternimmt alle in seiner Kompetenz stehenden Massnahmen, um das dadurch bestehende Risiko auf ein Mindestmass zu reduzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU ist momentan angeblich blockiert. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Seit wann verknüpft die EU die Frage der institutionellen Einbindung mit dem Gesundheitsabkommen?</p><p>2. Offiziell hiess es stets, neue Marktzugangsdossiers würden nicht mehr verhandelt ohne Rahmenabkommen. Das Gesundheitsabkommen ist kein Marktzugangsdossier. Weshalb verknüpft die EU trotzdem diese Abkommen?</p><p>3. Wie lange toleriert der Bundesrat diese Schikanen der EU?</p><p>4. Gemäss Aussagen des Bundesamtes für Gesundheit und der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat der Stillstand der Verhandlungen "besorgniserregende Auswirkungen auf die nationale Sicherheit im Bereich der Gesundheit" und sei "besonders heikel für die Wahrung der öffentlichen Gesundheit". Entweder ist das eine masslose Übertreibung, oder die EU gefährdet mit ihrer politisch motivierten Verhandlungstaktik die Gesundheit und Sicherheit der Schweizer Bevölkerung. Beides wäre inakzeptabel. Wie stellt sich der Bundesrat dazu?</p>
  • Erpressungen durch die EU im Gesundheitsbereich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Seit der Neulancierung der Verhandlungen zum Gesundheitsabkommen im Jahr 2014 hat die EU regelmässig betont, dass der Abschluss des Gesundheitsabkommens an das institutionelle Rahmenabkommen geknüpft sei. Im Bewusstsein, dass diese Frage noch zu klären bliebe, haben die Unterhändler beider Parteien die Verhandlungen weitergeführt und im Frühjahr 2018 einen Textentwurf für das Gesundheitsabkommen weitestgehend bereinigt. Die EU-Unterhändler der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD Santé) haben bislang allerdings keine Vollmacht erhalten, diesen Entwurf zu paraphieren.</p><p>2. Die Schweiz hat gegenüber der EU regelmässig unterstrichen, dass es sich beim Gesundheitsabkommen aus ihrer Sicht um ein Kooperations- und nicht um ein Marktzugangsabkommen handelt. Dennoch verknüpft die EU den Abschluss des Gesundheitsabkommens mit dem institutionellen Abkommen, u. a. mit dem Argument, das Gesundheitsabkommen verweise auf EU-Recht. Überdies ist unklar, inwiefern die EU ohne institutionelles Abkommen künftig bereit sein wird, weitere sektorielle Abkommen mit der Schweiz abzuschliessen.</p><p>3. In internationalen Verhandlungen steht es den Parteien frei, ihre Interessen einzubringen und Querbezüge zu anderen Dossiers herzustellen. Der Bundesrat setzt sich im Rahmen der bilateralen Verhandlungen systematisch für einen sachbezogenen Ansatz ein.</p><p>4. Der Bundesrat und das zuständige Departement bemühen sich seit mehreren Jahren darum, dass sich die Schweiz an den im Jahr 2013 eingerichteten EU-Mechanismen zur Vorbereitung und Bewältigung von schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren beteiligen kann. Die EU hat punktuell und auf informeller Ebene auch Hand für eine Zusammenarbeit mit der Schweiz geboten. Während der akuten Phase der letzten Ebola-Krise hat die EU bspw. dem Schweizer Krisenstab vorübergehend einen Zugang zur elektronischen Frühwarnplattform EWRS (Early Warning and Response System) sowie zu den wöchentlichen Telefonkonferenzen des EU-weiten Gesundheitsschutzkomitees (HSC) gewährt. Dieser Zugang hat sich als sehr nützlich erwiesen, wurde aber nach Bewältigung der Krise angesichts der fehlenden staatsvertraglichen Grundlage wieder eingestellt.</p><p>Kommunikationskanäle, die einen raschen und standardisierten Informationsaustausch ermöglichen, sind unabdingbar für die erfolgreiche Vorbeugung und Bekämpfung von grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen. Dies gilt sowohl im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen als auch in einem internationalen Kontext. Die Schweiz wurde in den letzten Jahren über gesundheitsrelevante Ereignisse in EU-Ländern oftmals nur über inoffizielle Kanäle, verspätet oder zum Teil auch gar nicht informiert, während die entsprechenden Gefahrenmeldungen innerhalb der EU über die genannten Mechanismen zeitnah ausgetauscht werden konnten. So erfuhr die Schweiz über den massiven Legionellenausbruch in Norditalien im September 2018 erst aus der Presse, obwohl sämtliche EU-Mitgliedstaaten schon eine Woche früher darüber informiert waren.</p><p>Der Bundesrat ist sich dieses Mankos bewusst und unternimmt alle in seiner Kompetenz stehenden Massnahmen, um das dadurch bestehende Risiko auf ein Mindestmass zu reduzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU ist momentan angeblich blockiert. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Seit wann verknüpft die EU die Frage der institutionellen Einbindung mit dem Gesundheitsabkommen?</p><p>2. Offiziell hiess es stets, neue Marktzugangsdossiers würden nicht mehr verhandelt ohne Rahmenabkommen. Das Gesundheitsabkommen ist kein Marktzugangsdossier. Weshalb verknüpft die EU trotzdem diese Abkommen?</p><p>3. Wie lange toleriert der Bundesrat diese Schikanen der EU?</p><p>4. Gemäss Aussagen des Bundesamtes für Gesundheit und der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat der Stillstand der Verhandlungen "besorgniserregende Auswirkungen auf die nationale Sicherheit im Bereich der Gesundheit" und sei "besonders heikel für die Wahrung der öffentlichen Gesundheit". Entweder ist das eine masslose Übertreibung, oder die EU gefährdet mit ihrer politisch motivierten Verhandlungstaktik die Gesundheit und Sicherheit der Schweizer Bevölkerung. Beides wäre inakzeptabel. Wie stellt sich der Bundesrat dazu?</p>
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