Foutieren sich gewisse ehemalige Mitglieder der Interjurassischen Versammlung um die Rechtsstaatlichkeit?

ShortId
18.1080
Id
20181080
Updated
28.07.2023 03:17
Language
de
Title
Foutieren sich gewisse ehemalige Mitglieder der Interjurassischen Versammlung um die Rechtsstaatlichkeit?
AdditionalIndexing
04;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Rechtsweg gemäss den Bestimmungen des Kantons Bern im Bereich der politischen Rechte war vor dem 18. Juni 2017 bekannt. Der rechtliche Rahmen war folglich klar.</p><p>3. Dem Bundesrat wurde kein Ersuchen um Änderung des geltenden rechtlichen Rahmens im Bereich der politischen Rechte zur Kenntnis gebracht.</p><p>4. Es steht dem Bundesrat nicht zu, in diesem Punkt eine Beurteilung vorzunehmen.</p><p>5. Die Beobachterinnen und Beobachter des Bundes waren weder beauftragt noch in der Lage, die Stellungnahmen der Gemeindebehörden während der Abstimmungskampagne zu überwachen oder die Gültigkeit des politischen Wohnsitzes der rund 4500 Personen auf dem Stimmregister der Gemeinde zu überprüfen. Eine systematische Überprüfung der Identität der an der Urne abstimmenden Personen ist nach dem Recht des Kantons Bern nicht vorgesehen. Die Beobachterinnen und Beobachter des Bundes haben jedoch die Stimmausweise systematisch mit dem Stimmregister der Gemeinde abgeglichen. Damit stellten sie sicher, dass nur diejenigen Personen abgestimmt haben, die im Register eingetragen sind. Zudem gewährleisteten sie auf diese Weise, dass jede Person ihre Stimme nur einmal abgegeben hat. Anhand dieser Überprüfung war es aber nicht möglich, allfällige fiktive Wohnsitze aufzudecken.</p><p>6. Der Bund übernimmt im Juradossier eine vermittelnde Rolle. Namentlich aufgrund des Grundsatzes der Gewaltentrennung und in Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze steht es dem Bundesrat nicht zu, in das Gerichtsverfahren zur Behandlung der Beschwerden gegen den Entscheid der Regierungsstatthalterin des Berner Juras, die Abstimmung vom 18. Juni 2017 für ungültig zu erklären, einzugreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Laut Medienberichten vom 6. Dezember 2018 haben 22 ehemalige Mitglieder der Interjurassischen Versammlung einen offenen Brief an den Bundesrat gerichtet. Alle Unterzeichnenden stammen entweder aus dem Jura oder sind Berner Separatisten. Sie bringen im Wesentlichen ihre "Empörung" über die Annullation der Abstimmung vom 18. Juni 2017 von Moutier zum Ausdruck. Sie können die Annullation nicht nachvollziehen, da der Bund so viele Massnahmen zur Überwachung von Organisation und Durchführung der Abstimmung ergriffen hat. Sie beschweren sich auch darüber, dass der Weg der Abstimmungsbeschwerde über die Regierungsstatthalterin des Berner Juras geführt hat. Abschliessend fordern sie, dass - im Fall einer erneuten Abstimmung - eine neutrale Überwachungsinstanz eingeführt wird. Sie fordern die Bundesbehörden auf, tätig zu werden, damit die Demokratie siegt.</p><p>Diese parteiisch motivierten Äusserungen verwundern umso mehr, als sie bemängeln, dass die bernjurassische Regierungsstatthalterin für die Behandlung der Beschwerden zuständig war. Niemand - und vor allem nicht die Interjurassische Versammlung - hat sich vor der Abstimmung, im Zuge der Vorbereitung der Abstimmungsmodalitäten, über diese Tatsache beklagt. Ich wette, dass, hätte die Regierungsstatthalterin den Separatisten Recht gegeben, keiner von ihnen ein Problem mit ihrer Zuständigkeit gehabt hätte.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. War vor der Abstimmung bekannt, dass die bernjurassische Regierungsstatthalterin als erste Instanz für die Behandlung von Beschwerden zuständig sein würde?</p><p>2. Hat der Kanton Bern versucht, diese Tatsache zu verschweigen?</p><p>3. Haben der Kanton Jura, die Gemeinde Moutier oder die separatistischen Organisationen vor der Abstimmung offiziell und mit Nachdruck die Forderung gestellt, dass die Zuständigkeit der ordentlichen Verwaltungsbehörden des Kantons Bern in den Abstimmungsmodalitäten bezüglich der Behandlung allfälliger Beschwerden ausgeschlossen wird?</p><p>4. Wenn nein, ist es nicht wider Treu und Glauben, sich im Nachhinein über die Behandlung der Beschwerden durch die Regierungsstatthalterin zu beschweren?</p><p>5. Die folgenden Punkte haben allen voran die Annullation der Abstimmung vom 18. Juni 2017 ausgelöst. Waren die durch den Bund ergriffenen Überwachungsmassnahmen auf diese Punkte ausgerichtet?</p><p>- Zusammensetzung des Stimmorgans (Liste der Stimmberechtigten)</p><p>- Eingreifen des Gemeindepräsidenten und der Gemeindebehörden in die Abstimmungskampagne (verbotene Propaganda)</p><p>- Kontrolle der Identität der an der Urne abstimmenden Personen</p><p>6. Ist es nicht gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, das Einschreiten des Bundes zu verlangen, obwohl ein Rechtsverfahren im Gange ist?</p>
  • Foutieren sich gewisse ehemalige Mitglieder der Interjurassischen Versammlung um die Rechtsstaatlichkeit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Rechtsweg gemäss den Bestimmungen des Kantons Bern im Bereich der politischen Rechte war vor dem 18. Juni 2017 bekannt. Der rechtliche Rahmen war folglich klar.</p><p>3. Dem Bundesrat wurde kein Ersuchen um Änderung des geltenden rechtlichen Rahmens im Bereich der politischen Rechte zur Kenntnis gebracht.</p><p>4. Es steht dem Bundesrat nicht zu, in diesem Punkt eine Beurteilung vorzunehmen.</p><p>5. Die Beobachterinnen und Beobachter des Bundes waren weder beauftragt noch in der Lage, die Stellungnahmen der Gemeindebehörden während der Abstimmungskampagne zu überwachen oder die Gültigkeit des politischen Wohnsitzes der rund 4500 Personen auf dem Stimmregister der Gemeinde zu überprüfen. Eine systematische Überprüfung der Identität der an der Urne abstimmenden Personen ist nach dem Recht des Kantons Bern nicht vorgesehen. Die Beobachterinnen und Beobachter des Bundes haben jedoch die Stimmausweise systematisch mit dem Stimmregister der Gemeinde abgeglichen. Damit stellten sie sicher, dass nur diejenigen Personen abgestimmt haben, die im Register eingetragen sind. Zudem gewährleisteten sie auf diese Weise, dass jede Person ihre Stimme nur einmal abgegeben hat. Anhand dieser Überprüfung war es aber nicht möglich, allfällige fiktive Wohnsitze aufzudecken.</p><p>6. Der Bund übernimmt im Juradossier eine vermittelnde Rolle. Namentlich aufgrund des Grundsatzes der Gewaltentrennung und in Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze steht es dem Bundesrat nicht zu, in das Gerichtsverfahren zur Behandlung der Beschwerden gegen den Entscheid der Regierungsstatthalterin des Berner Juras, die Abstimmung vom 18. Juni 2017 für ungültig zu erklären, einzugreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Laut Medienberichten vom 6. Dezember 2018 haben 22 ehemalige Mitglieder der Interjurassischen Versammlung einen offenen Brief an den Bundesrat gerichtet. Alle Unterzeichnenden stammen entweder aus dem Jura oder sind Berner Separatisten. Sie bringen im Wesentlichen ihre "Empörung" über die Annullation der Abstimmung vom 18. Juni 2017 von Moutier zum Ausdruck. Sie können die Annullation nicht nachvollziehen, da der Bund so viele Massnahmen zur Überwachung von Organisation und Durchführung der Abstimmung ergriffen hat. Sie beschweren sich auch darüber, dass der Weg der Abstimmungsbeschwerde über die Regierungsstatthalterin des Berner Juras geführt hat. Abschliessend fordern sie, dass - im Fall einer erneuten Abstimmung - eine neutrale Überwachungsinstanz eingeführt wird. Sie fordern die Bundesbehörden auf, tätig zu werden, damit die Demokratie siegt.</p><p>Diese parteiisch motivierten Äusserungen verwundern umso mehr, als sie bemängeln, dass die bernjurassische Regierungsstatthalterin für die Behandlung der Beschwerden zuständig war. Niemand - und vor allem nicht die Interjurassische Versammlung - hat sich vor der Abstimmung, im Zuge der Vorbereitung der Abstimmungsmodalitäten, über diese Tatsache beklagt. Ich wette, dass, hätte die Regierungsstatthalterin den Separatisten Recht gegeben, keiner von ihnen ein Problem mit ihrer Zuständigkeit gehabt hätte.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. War vor der Abstimmung bekannt, dass die bernjurassische Regierungsstatthalterin als erste Instanz für die Behandlung von Beschwerden zuständig sein würde?</p><p>2. Hat der Kanton Bern versucht, diese Tatsache zu verschweigen?</p><p>3. Haben der Kanton Jura, die Gemeinde Moutier oder die separatistischen Organisationen vor der Abstimmung offiziell und mit Nachdruck die Forderung gestellt, dass die Zuständigkeit der ordentlichen Verwaltungsbehörden des Kantons Bern in den Abstimmungsmodalitäten bezüglich der Behandlung allfälliger Beschwerden ausgeschlossen wird?</p><p>4. Wenn nein, ist es nicht wider Treu und Glauben, sich im Nachhinein über die Behandlung der Beschwerden durch die Regierungsstatthalterin zu beschweren?</p><p>5. Die folgenden Punkte haben allen voran die Annullation der Abstimmung vom 18. Juni 2017 ausgelöst. Waren die durch den Bund ergriffenen Überwachungsmassnahmen auf diese Punkte ausgerichtet?</p><p>- Zusammensetzung des Stimmorgans (Liste der Stimmberechtigten)</p><p>- Eingreifen des Gemeindepräsidenten und der Gemeindebehörden in die Abstimmungskampagne (verbotene Propaganda)</p><p>- Kontrolle der Identität der an der Urne abstimmenden Personen</p><p>6. Ist es nicht gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, das Einschreiten des Bundes zu verlangen, obwohl ein Rechtsverfahren im Gange ist?</p>
    • Foutieren sich gewisse ehemalige Mitglieder der Interjurassischen Versammlung um die Rechtsstaatlichkeit?

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