Werden Gefährder im Schengen-Raum nicht genügend überwacht?

ShortId
18.1087
Id
20181087
Updated
28.07.2023 03:12
Language
de
Title
Werden Gefährder im Schengen-Raum nicht genügend überwacht?
AdditionalIndexing
09;04;08;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verfügten wenige Minuten nach dem Ereignis über erste Informationen und orientierten in gegenseitiger Absprache alle kantonalen und bundesintern relevanten Partner. Kurz darauf hat Frankreich alle Schengen-Staaten über den Fortgang des Ereignisses auf dem Laufenden gehalten. Parallel dazu stand die Einsatzzentrale (EZ) Fedpol im ständigen Austausch mit der französischen Polizeiattachée in der Schweiz, während der NDB engen Kontakt mit den kantonalen Nachrichtendiensten sowie seinen ausländischen Partnern pflegte.</p><p>Nach Verifizierung und Bestätigung der Identität des Attentäters durch Frankreich wurden die Daten innerhalb weniger Minuten allen Einsatzzentralen der Kantonspolizeien und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) übermittelt. Fedpol publizierte zudem einen ersten Lagebericht am Folgetag sowie ein Update am Nachmittag des Folgetages zuhanden aller kantonalen und bundesintern relevanten Partner.</p><p>Innert weniger Stunden nach dem Ereignis wurden somit die Informationen national auf den etablierten Kanälen ausgetauscht und die notwendigen (grenz-)polizeilichen Massnahmen getroffen. International ist das Schengener Informationssystem (SIS) somit der schnellste, direkteste und wichtigste Kanal für die polizeiliche Kooperation in Europa und ist daher unverzichtbar.</p><p>2. Gefährder aus Drittstaaten (ausserhalb des Schengen-Raums) werden mit einem Schengen-weiten Einreiseverbot belegt und im SIS ausgeschrieben. Diese Personen dürfen nicht in den Schengen-Raum einreisen.</p><p>Gefährder mit Aufenthalts- resp. Bürgerrecht eines Schengen-Staates können nur mit einem nationalen Einreiseverbot belegt werden. Für die Schweiz würde das bedeuten, dass sie sich zwar im Schengen-Raum bewegen, jedoch nicht in die Schweiz einreisen dürfen. Sämtliche Schengen-Staaten, in denen die betroffene Person kein Aufenthaltsrecht besitzt, können ein nationales Einreiseverbot erlassen. Diese Fernhaltemassnahme wird im nationalen Polizeifahndungssystem Ripol ausgeschrieben. Gefährder mit Aufenthalts- resp. Bürgerrecht eines Schengen-Staates können auch europaweit im SIS zur verdeckten Registrierung ausgeschrieben werden. Dadurch können Reiseweg, Grenzübertritte sowie weitere Informationen solcher Personen verdeckt, d. h. ohne deren Kenntnis, registriert werden.</p><p>Ausschreibungen zur verdeckten Registrierung sind bei den Polizei-, Grenz- und Zollkontrollen für die kontrollierenden Behörden ersichtlich, und der ausschreibende Staat erhält eine Meldung über die Kontrolle mit allen verdeckt erhobenen Angaben. Dies erfolgt über die nationalen SIS-Kontaktstellen (Sirene-Büro), welche 24/7 besetzt sind und mit ihren Partnern im Ausland in Kontakt stehen. Zudem können weitere Informationen, auch zur konkreten Gefährdung, ausgetauscht werden. Die Behörden (in der Schweiz Fedpol, NDB und SEM und die betroffene Kantonspolizei) entscheiden daraufhin über die national zu ergreifenden Massnahmen (z. B. Festnahme, Wegweisung, Einreiseverbot).</p><p>3. Cherif Chekatt, der Attentäter von Strassburg, war den schweizerischen Behörden aufgrund mehrerer begangener Delikte wie Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung und einfache Körperverletzung bekannt, nicht aber als dschihadistischer Gefährder oder wegen terrorismusbezogenen Gewalttaten.</p><p>Fedpol und der NDB wurden erst nach dem Anschlag durch die französischen Behörden über die erfolgte Radikalisierung informiert. Deshalb bestand vor dem Attentat für die Schweiz keine Veranlassung, gegen ihn nationale präventiv-polizeiliche Fernhaltemassnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das traurige Attentat in Strassburg hat gezeigt, dass ein Gefährder, der sowohl in Frankreich wie in der Schweiz straf- und auffällig war, sich eine Waffe beschaffen und einen Terroranschlag vornehmen kann.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie (elektronisch/schriftlich/mündlich) und wann (Zeitpunkt) erfolgte der Datenaustausch zwischen den Schengen-Staaten Frankreich und Schweiz sowie wie zwischen den Kantonen und dem Bund bei diesem Attentäter?</p><p>2. Was bedeutet es genau, wenn sich eine Person auf der Liste der Gefährder befindet, in Bezug auf die Überwachung bzw. auf seine Mobilität?</p><p>3. Wieso wurde aufgrund der Beurteilung des Fedpol diese Person nicht stärker überwacht?</p>
  • Werden Gefährder im Schengen-Raum nicht genügend überwacht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verfügten wenige Minuten nach dem Ereignis über erste Informationen und orientierten in gegenseitiger Absprache alle kantonalen und bundesintern relevanten Partner. Kurz darauf hat Frankreich alle Schengen-Staaten über den Fortgang des Ereignisses auf dem Laufenden gehalten. Parallel dazu stand die Einsatzzentrale (EZ) Fedpol im ständigen Austausch mit der französischen Polizeiattachée in der Schweiz, während der NDB engen Kontakt mit den kantonalen Nachrichtendiensten sowie seinen ausländischen Partnern pflegte.</p><p>Nach Verifizierung und Bestätigung der Identität des Attentäters durch Frankreich wurden die Daten innerhalb weniger Minuten allen Einsatzzentralen der Kantonspolizeien und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) übermittelt. Fedpol publizierte zudem einen ersten Lagebericht am Folgetag sowie ein Update am Nachmittag des Folgetages zuhanden aller kantonalen und bundesintern relevanten Partner.</p><p>Innert weniger Stunden nach dem Ereignis wurden somit die Informationen national auf den etablierten Kanälen ausgetauscht und die notwendigen (grenz-)polizeilichen Massnahmen getroffen. International ist das Schengener Informationssystem (SIS) somit der schnellste, direkteste und wichtigste Kanal für die polizeiliche Kooperation in Europa und ist daher unverzichtbar.</p><p>2. Gefährder aus Drittstaaten (ausserhalb des Schengen-Raums) werden mit einem Schengen-weiten Einreiseverbot belegt und im SIS ausgeschrieben. Diese Personen dürfen nicht in den Schengen-Raum einreisen.</p><p>Gefährder mit Aufenthalts- resp. Bürgerrecht eines Schengen-Staates können nur mit einem nationalen Einreiseverbot belegt werden. Für die Schweiz würde das bedeuten, dass sie sich zwar im Schengen-Raum bewegen, jedoch nicht in die Schweiz einreisen dürfen. Sämtliche Schengen-Staaten, in denen die betroffene Person kein Aufenthaltsrecht besitzt, können ein nationales Einreiseverbot erlassen. Diese Fernhaltemassnahme wird im nationalen Polizeifahndungssystem Ripol ausgeschrieben. Gefährder mit Aufenthalts- resp. Bürgerrecht eines Schengen-Staates können auch europaweit im SIS zur verdeckten Registrierung ausgeschrieben werden. Dadurch können Reiseweg, Grenzübertritte sowie weitere Informationen solcher Personen verdeckt, d. h. ohne deren Kenntnis, registriert werden.</p><p>Ausschreibungen zur verdeckten Registrierung sind bei den Polizei-, Grenz- und Zollkontrollen für die kontrollierenden Behörden ersichtlich, und der ausschreibende Staat erhält eine Meldung über die Kontrolle mit allen verdeckt erhobenen Angaben. Dies erfolgt über die nationalen SIS-Kontaktstellen (Sirene-Büro), welche 24/7 besetzt sind und mit ihren Partnern im Ausland in Kontakt stehen. Zudem können weitere Informationen, auch zur konkreten Gefährdung, ausgetauscht werden. Die Behörden (in der Schweiz Fedpol, NDB und SEM und die betroffene Kantonspolizei) entscheiden daraufhin über die national zu ergreifenden Massnahmen (z. B. Festnahme, Wegweisung, Einreiseverbot).</p><p>3. Cherif Chekatt, der Attentäter von Strassburg, war den schweizerischen Behörden aufgrund mehrerer begangener Delikte wie Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung und einfache Körperverletzung bekannt, nicht aber als dschihadistischer Gefährder oder wegen terrorismusbezogenen Gewalttaten.</p><p>Fedpol und der NDB wurden erst nach dem Anschlag durch die französischen Behörden über die erfolgte Radikalisierung informiert. Deshalb bestand vor dem Attentat für die Schweiz keine Veranlassung, gegen ihn nationale präventiv-polizeiliche Fernhaltemassnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das traurige Attentat in Strassburg hat gezeigt, dass ein Gefährder, der sowohl in Frankreich wie in der Schweiz straf- und auffällig war, sich eine Waffe beschaffen und einen Terroranschlag vornehmen kann.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie (elektronisch/schriftlich/mündlich) und wann (Zeitpunkt) erfolgte der Datenaustausch zwischen den Schengen-Staaten Frankreich und Schweiz sowie wie zwischen den Kantonen und dem Bund bei diesem Attentäter?</p><p>2. Was bedeutet es genau, wenn sich eine Person auf der Liste der Gefährder befindet, in Bezug auf die Überwachung bzw. auf seine Mobilität?</p><p>3. Wieso wurde aufgrund der Beurteilung des Fedpol diese Person nicht stärker überwacht?</p>
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