Ausschaffung krimineller Ausländer. Wie ist die aktuelle Bilanz?

ShortId
18.1090
Id
20181090
Updated
28.07.2023 03:09
Language
de
Title
Ausschaffung krimineller Ausländer. Wie ist die aktuelle Bilanz?
AdditionalIndexing
2811;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat am 4. Juni 2018 im Rahmen der Erwachsenen-Strafurteilsstatistik Zahlen zu den im Jahr 2017 angeordneten Landesverweisungen veröffentlicht ("Erwachsene: Verurteilungen und Verurteilte mit Landesverweisung" und "Erwachsene: Verurteilungen zu einer Landesverweisung nach Urteilskanton und nach Art der Landesverweisung"; <a href="http://www.bfs.admin.ch">www.bfs.admin.ch</a> &gt; Statistiken finden &gt; Kriminalität und Strafrecht &gt; Strafjustiz &gt; Sanktionen und Untersuchungshaft). Die Zahlen zu den im Jahr 2018 angeordneten Landesverweisungen werden vom BFS Mitte 2019 publiziert.</p><p>Die im Jahr 2018 publizierte Statistik stützt sich auf Urteile, die im Jahr 2017 rechtskräftig geworden und im Strafregister eingetragen worden sind. Da die Bestimmungen über die obligatorische Landesverweisung nur auf Taten angewendet werden können, die nach dem 1. Oktober 2016 begangen worden sind, beziehen sich die im Jahr 2017 rechtskräftig gewordenen Urteile grösstenteils noch auf Taten, die nach altem Recht zu beurteilen waren. Es wird noch zwei bis drei Jahre dauern, bis die neuen Bestimmungen über die obligatorische Landesverweisung auf den grössten Teil der Katalogtaten anwendbar sind und verlässliche Zahlen über die Landesverweisungen vorliegen. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Föhn 18.3609, "Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle", auf diese Problematik hingewiesen.</p><p>2. Bei der Publikation der ersten Zahlen zur Landesverweisung hat das BFS darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahlen in ihrer aktuellen Form noch nicht für eine umfassende Berechnung der Anwendung der Härtefallklausel geeignet sind. Die Statistik zur Landesverweisung wird auf Basis der im Strafregister eingetragenen Urteile erstellt. Der Umstand, dass auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet wurde, und der Grund des Verzichts werden im Strafregister nicht eingetragen. Das BFS kann jedoch bei Urteilen, die eine Anlasstat nach Artikel 66a Absatz 1 StGB enthalten, feststellen, ob eine obligatorische Landesverweisung angeordnet worden ist oder nicht, und so Angaben zu den Verzichten auf eine obligatorische Landesverweisung machen. Für den Einbruch (Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Art. 66a Abs. 1 Bst. d StGB) und den einfachen Betrug im Bereich der öffentlich-rechtlichen Abgaben (Art. 66a Abs. 1 Bst. f StGB) wird dies allerdings erst für Urteile ab dem Jahr 2019 möglich sein.</p><p>Eine Statistik, welche die Anwendung der Härtefallklausel erfasst, wird bei der Umsetzung der Motion Müri Felix 13.3455, "Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern", angestrebt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Gibt es aktuelle Zahlen (2018 oder erstes Semester 2018) zu Verurteilungen, bei denen nach aktueller Gesetzeslage eine obligatorische Landesverweisung infrage kam?</p><p>2. In wie vielen Fällen davon wurde eine Landesverweisung ausgesprochen? Und in wie vielen Fällen kam die Härtefallklausel zur Anwendung?</p>
  • Ausschaffung krimineller Ausländer. Wie ist die aktuelle Bilanz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat am 4. Juni 2018 im Rahmen der Erwachsenen-Strafurteilsstatistik Zahlen zu den im Jahr 2017 angeordneten Landesverweisungen veröffentlicht ("Erwachsene: Verurteilungen und Verurteilte mit Landesverweisung" und "Erwachsene: Verurteilungen zu einer Landesverweisung nach Urteilskanton und nach Art der Landesverweisung"; <a href="http://www.bfs.admin.ch">www.bfs.admin.ch</a> &gt; Statistiken finden &gt; Kriminalität und Strafrecht &gt; Strafjustiz &gt; Sanktionen und Untersuchungshaft). Die Zahlen zu den im Jahr 2018 angeordneten Landesverweisungen werden vom BFS Mitte 2019 publiziert.</p><p>Die im Jahr 2018 publizierte Statistik stützt sich auf Urteile, die im Jahr 2017 rechtskräftig geworden und im Strafregister eingetragen worden sind. Da die Bestimmungen über die obligatorische Landesverweisung nur auf Taten angewendet werden können, die nach dem 1. Oktober 2016 begangen worden sind, beziehen sich die im Jahr 2017 rechtskräftig gewordenen Urteile grösstenteils noch auf Taten, die nach altem Recht zu beurteilen waren. Es wird noch zwei bis drei Jahre dauern, bis die neuen Bestimmungen über die obligatorische Landesverweisung auf den grössten Teil der Katalogtaten anwendbar sind und verlässliche Zahlen über die Landesverweisungen vorliegen. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Föhn 18.3609, "Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle", auf diese Problematik hingewiesen.</p><p>2. Bei der Publikation der ersten Zahlen zur Landesverweisung hat das BFS darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahlen in ihrer aktuellen Form noch nicht für eine umfassende Berechnung der Anwendung der Härtefallklausel geeignet sind. Die Statistik zur Landesverweisung wird auf Basis der im Strafregister eingetragenen Urteile erstellt. Der Umstand, dass auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet wurde, und der Grund des Verzichts werden im Strafregister nicht eingetragen. Das BFS kann jedoch bei Urteilen, die eine Anlasstat nach Artikel 66a Absatz 1 StGB enthalten, feststellen, ob eine obligatorische Landesverweisung angeordnet worden ist oder nicht, und so Angaben zu den Verzichten auf eine obligatorische Landesverweisung machen. Für den Einbruch (Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Art. 66a Abs. 1 Bst. d StGB) und den einfachen Betrug im Bereich der öffentlich-rechtlichen Abgaben (Art. 66a Abs. 1 Bst. f StGB) wird dies allerdings erst für Urteile ab dem Jahr 2019 möglich sein.</p><p>Eine Statistik, welche die Anwendung der Härtefallklausel erfasst, wird bei der Umsetzung der Motion Müri Felix 13.3455, "Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern", angestrebt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Gibt es aktuelle Zahlen (2018 oder erstes Semester 2018) zu Verurteilungen, bei denen nach aktueller Gesetzeslage eine obligatorische Landesverweisung infrage kam?</p><p>2. In wie vielen Fällen davon wurde eine Landesverweisung ausgesprochen? Und in wie vielen Fällen kam die Härtefallklausel zur Anwendung?</p>
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