Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen

ShortId
18.3000
Id
20183000
Updated
28.07.2023 14:41
Language
de
Title
Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die langfristigen Investitions- und Reinvestitionsanreize für den Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen werden im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) untersucht. Hauptkriterium ist dabei die langfristige Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit. Der Bundesrat wird voraussichtlich bis Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage verabschieden.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass bestehende Grosswasserkraftwerke, die ihren Strom nicht kostendeckend am Markt absetzen können, von der seit 1. Januar 2018 geltenden Marktprämie profitieren können. Während fünf Jahren stehen damit rund 120 Millionen Franken pro Jahr für die Unterstützung der Wasserkraft zur Verfügung. Finanziert wird die Marktprämie mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien.</p><p>Im Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) sind Richtwerte für die Stromproduktion aus Wasserkraft und den neuen erneuerbaren Energien verankert. Gemäss Artikel 55 EnG ist ein regelmässiges Monitoring der Entwicklung gegenüber diesen Richtwerten vorgesehen: Das Bundesamt für Energie veröffentlicht jährlich eine Berichterstattung, und der Bundesrat wird alle fünf Jahre einen vertiefenden Bericht an das Parlament überweisen, der auch die Wirkung der Massnahmen des EnG untersucht. Zeichnet sich ab, dass die Richtwerte nicht erreicht werden können, beantragt der Bundesrat dem Parlament die zusätzlich notwendigen Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Revision des StromVG Vorschläge zu unterbreiten, um Investitions- oder Reinvestitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen, insbesondere der Wasserkraft, zu schaffen. Die Kernenergie ist davon ausgenommen. Unter diesem Vorbehalt soll die Ausgestaltung technologieneutral und auf Basis von Marktmechanismen erfolgen. </p>
  • Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die langfristigen Investitions- und Reinvestitionsanreize für den Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen werden im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) untersucht. Hauptkriterium ist dabei die langfristige Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit. Der Bundesrat wird voraussichtlich bis Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage verabschieden.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass bestehende Grosswasserkraftwerke, die ihren Strom nicht kostendeckend am Markt absetzen können, von der seit 1. Januar 2018 geltenden Marktprämie profitieren können. Während fünf Jahren stehen damit rund 120 Millionen Franken pro Jahr für die Unterstützung der Wasserkraft zur Verfügung. Finanziert wird die Marktprämie mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien.</p><p>Im Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) sind Richtwerte für die Stromproduktion aus Wasserkraft und den neuen erneuerbaren Energien verankert. Gemäss Artikel 55 EnG ist ein regelmässiges Monitoring der Entwicklung gegenüber diesen Richtwerten vorgesehen: Das Bundesamt für Energie veröffentlicht jährlich eine Berichterstattung, und der Bundesrat wird alle fünf Jahre einen vertiefenden Bericht an das Parlament überweisen, der auch die Wirkung der Massnahmen des EnG untersucht. Zeichnet sich ab, dass die Richtwerte nicht erreicht werden können, beantragt der Bundesrat dem Parlament die zusätzlich notwendigen Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Revision des StromVG Vorschläge zu unterbreiten, um Investitions- oder Reinvestitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen, insbesondere der Wasserkraft, zu schaffen. Die Kernenergie ist davon ausgenommen. Unter diesem Vorbehalt soll die Ausgestaltung technologieneutral und auf Basis von Marktmechanismen erfolgen. </p>
    • Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen

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