Nationales Bus-Terminal-Konzept

ShortId
18.3001
Id
20183001
Updated
28.07.2023 14:41
Language
de
Title
Nationales Bus-Terminal-Konzept
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat im November 2016 offiziell verlauten lassen, dass überregionaler fahrplanmässiger Buslinienverkehr auf der Strasse innerhalb der Schweiz ("nationale Fernbuslinien") begrüsst werde und eine ausreichende Gesetzesgrundlage dafür bereits bestehe. In dem im Oktober 2017 vorgelegten Bericht des Bundesrates zum Personenverkehr (Erfüllung Postulate 14.3673, 15.3707) wurde diese Auslegung bestätigt und detaillierter ausgeführt. Ein parlamentarischer Grundsatzentscheid zu dieser Neuauslegung des Personenbeförderungsgesetzes durch das BAV liegt jedoch bisher nicht vor, wie in der Interpellation Candinas 17.4247 berechtigterweise kritisiert wird.</p><p>Als Folge einer möglichen Zulassung von Fernbussen nimmt der Handlungsdruck für den Bau von multimodalen Verkehrsterminals nochmals zu. So wie private Reisebusunternehmen schon seit Jahren kaum Haltemöglichkeiten in Städten haben, erhalten potenzielle Anbieter von nationalen Fernbuslinien nicht die nötigen Bewilligungen für Haltepunkte mit entsprechender Infrastruktur. Für eine bedürfnisgerechte Mobilität, die alle Verkehrsträger gleichberechtigt mit einbezieht und nahtlose Übergänge zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln ermöglicht, braucht es daher ein gesamtheitliches Konzept. Nur so ist es möglich, das Potenzial aller Verkehrsträger optimal zu nutzen, damit der Personenverkehr insgesamt noch effizienter und umweltschonender als heute abgewickelt werden kann. Wenn Fernbuslinien etabliert und in das bestehende ÖV-System eingebunden werden sollen, müssen landesweit angemessene Haltestellen-Infrastrukturen für öffentliche und private kollektive Verkehrsmittel gewährleistet sein. Peripher gelegene Bushaltestellen ohne zweckmässige ÖV-Anbindung (unmittelbare Bahnhofnähe) und ohne ausreichenden Ausbaustandard sind nicht zielführend. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass der Bund eine Koordinationsfunktion übernimmt, anstatt die Verantwortung einfach an regionale Entscheidungsträger (Kantone, Städte, Gemeinden) abzuschieben. Wenn Fernbuslinien schon national mittels Konzessionen geregelt werden, dann muss es auch der Bund sein, der die Koordinationsfunktion für die nötigen Verkehrsknotenpunkte und Haltestellen übernimmt.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales Konzept für multimodale Bus-Terminals zu erarbeiten. Ziel ist die Schaffung von Infrastrukturlösungen, die nahtlose Umsteigemöglichkeiten zwischen öffentlichen, halböffentlichen und privaten Verkehrsmitteln (Bahn, Regionalbusse, Fernbusse, Reisecars, Taxis, MIV) gewähren. Der Bund soll bei der Umsetzung der Strategie die zentrale Koordinationsfunktion einnehmen und einen direkten Austausch von Kantonen, Gemeinden und Branchenvertretern initiieren und steuern.</p>
  • Nationales Bus-Terminal-Konzept
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20143673
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat im November 2016 offiziell verlauten lassen, dass überregionaler fahrplanmässiger Buslinienverkehr auf der Strasse innerhalb der Schweiz ("nationale Fernbuslinien") begrüsst werde und eine ausreichende Gesetzesgrundlage dafür bereits bestehe. In dem im Oktober 2017 vorgelegten Bericht des Bundesrates zum Personenverkehr (Erfüllung Postulate 14.3673, 15.3707) wurde diese Auslegung bestätigt und detaillierter ausgeführt. Ein parlamentarischer Grundsatzentscheid zu dieser Neuauslegung des Personenbeförderungsgesetzes durch das BAV liegt jedoch bisher nicht vor, wie in der Interpellation Candinas 17.4247 berechtigterweise kritisiert wird.</p><p>Als Folge einer möglichen Zulassung von Fernbussen nimmt der Handlungsdruck für den Bau von multimodalen Verkehrsterminals nochmals zu. So wie private Reisebusunternehmen schon seit Jahren kaum Haltemöglichkeiten in Städten haben, erhalten potenzielle Anbieter von nationalen Fernbuslinien nicht die nötigen Bewilligungen für Haltepunkte mit entsprechender Infrastruktur. Für eine bedürfnisgerechte Mobilität, die alle Verkehrsträger gleichberechtigt mit einbezieht und nahtlose Übergänge zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln ermöglicht, braucht es daher ein gesamtheitliches Konzept. Nur so ist es möglich, das Potenzial aller Verkehrsträger optimal zu nutzen, damit der Personenverkehr insgesamt noch effizienter und umweltschonender als heute abgewickelt werden kann. Wenn Fernbuslinien etabliert und in das bestehende ÖV-System eingebunden werden sollen, müssen landesweit angemessene Haltestellen-Infrastrukturen für öffentliche und private kollektive Verkehrsmittel gewährleistet sein. Peripher gelegene Bushaltestellen ohne zweckmässige ÖV-Anbindung (unmittelbare Bahnhofnähe) und ohne ausreichenden Ausbaustandard sind nicht zielführend. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass der Bund eine Koordinationsfunktion übernimmt, anstatt die Verantwortung einfach an regionale Entscheidungsträger (Kantone, Städte, Gemeinden) abzuschieben. Wenn Fernbuslinien schon national mittels Konzessionen geregelt werden, dann muss es auch der Bund sein, der die Koordinationsfunktion für die nötigen Verkehrsknotenpunkte und Haltestellen übernimmt.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales Konzept für multimodale Bus-Terminals zu erarbeiten. Ziel ist die Schaffung von Infrastrukturlösungen, die nahtlose Umsteigemöglichkeiten zwischen öffentlichen, halböffentlichen und privaten Verkehrsmitteln (Bahn, Regionalbusse, Fernbusse, Reisecars, Taxis, MIV) gewähren. Der Bund soll bei der Umsetzung der Strategie die zentrale Koordinationsfunktion einnehmen und einen direkten Austausch von Kantonen, Gemeinden und Branchenvertretern initiieren und steuern.</p>
    • Nationales Bus-Terminal-Konzept

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