Die systemrelevanten Banken müssen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Informationen für ihren spezifischen Bedarf zur Verfügung stellen

ShortId
18.3007
Id
20183007
Updated
28.07.2023 14:40
Language
de
Title
Die systemrelevanten Banken müssen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Informationen für ihren spezifischen Bedarf zur Verfügung stellen
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Emigrationsmuster haben sich verändert. Die Schweizerinnen und Schweizer lassen sich immer häufiger nur für kurze Zeit, oft nur für einige Monate oder Jahre, im Ausland nieder. Meistens sind berufliche Gründe die Ursache. Diese "Auswanderer" haben weiterhin sehr enge Kontakte mit der Schweiz. Die wirtschaftliche Bedeutung der 775 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für unser Land wird in der Aussenpolitischen Strategie 2016-2019 erwähnt.</p><p>Die Auslandschweizergemeinschaft wächst jährlich um 2 Prozent. Es ist wichtig, möglichst viele Hindernisse zu beseitigen, welche dieser Mobilität im Wege stehen. Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer benötigen ein Bankkonto in der Schweiz, um eine Krankenversicherung abschliessen zu können, AHV-Beiträge zu leisten, Auslagen während ihres Aufenthalts in der Schweiz zu decken, Einnahmen und Ausgaben aus Immobilien zu verwalten usw.</p><p>Seit 2008 ist es immer schwieriger geworden, solche Bankbeziehungen einzugehen oder aufrechtzuerhalten. Einer der Gründe ist das vorherrschende Informationsdefizit. Dieses gibt es vor dem Wegzug ins Ausland und während dem Aufenthalt vor Ort. Kurzum: Es ist essenziell, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer direkt auf gezielt an sie gerichtete Informationen zugreifen können. Die Angebote müssen leicht vergleichbar sein. Zudem müssen künftige Auslandschweizer auch bei der Vorbereitung ihres Wegzugs unterstützt und auf mögliche Probleme aufmerksam gemacht werden. Wichtig ist auch, dass sie im Fall von Differenzen mit einer Bank korrekt über die verfügbaren Rechtsmittel informiert sind.</p><p>All diese Informationen müssen auf den Internetseiten des EDA aufgelistet werden, sowohl auf den Seiten zur Auswanderungsvorbereitung als auch auf der "Helpline"-Seite. Diese Informationen müssen ebenfalls über die Internetseiten der schweizerischen Vertretungen im Ausland abrufbar sein. Die Information ist ebenfalls über Newsletter und andere Kanäle des EDA sicherzustellen.</p>
  • <p>Der Staat engagiert sich für gute Rahmenbedingungen, damit die Schweiz über einen sicheren, wettbewerbsfähigen und weltweit anerkannten Finanz- und Unternehmensstandort verfügt. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen vertritt die Interessen der Schweiz in Finanz-, Währungs- und Steuerfragen gegenüber Partnerländern und in den zuständigen internationalen Gremien. Es ist zudem zuständig für die Umsetzung der Finanzmarktpolitik des Bundesrates.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung einer Bankverbindung in die Schweiz für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die das Anliegen der APK-N ist. Er stellt ebenfalls fest, dass unterschiedliche Organisationen in diesem Bereich Informationen bereits publizieren. Das EDA wird sich deshalb bei der Schweizer Bankiervereinigung für eine möglichst umfassende und aktuelle Bereitstellung der Angebote des Bankensektors für die Auslandschweizergemeinschaft einsetzen. Damit wird dem Anliegen der Kommission so weit wie möglich Rechnung getragen.</p><p>Es zählt jedoch nicht zu den Aufgaben des Staates, Kunden über die Geschäftskonditionen von privaten Unternehmen zu informieren. Dafür sind in diesem Fall die Branchenakteure des Banken- respektive Finanzsektors in der Schweiz zuständig. Das EDA wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten jedoch für eine bessere Information von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Zugang zu Informationen erhalten, die gezielt an sie gerichtet sind. Ziel ist, dass die im Ausland lebenden Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz Bankbeziehungen aufrechterhalten können. Dabei sollen sie vollständig über die Konditionen der systemrelevanten Banken und der wesentlichen Branchenakteure aufgeklärt sein.</p><p>Alle erforderlichen Informationen müssen auf den Internetseiten der schweizerischen Vertretungen im Ausland und des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) (auf der Seite mit den Informationen zur Auswanderungsvorbereitung und zusätzlich auf der "Helpline"-Seite) übersichtlich aufgeführt sein.</p><p>Eine Minderheit (Portmann, Gugger, Riklin Kathy, Wasserfallen) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • Die systemrelevanten Banken müssen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Informationen für ihren spezifischen Bedarf zur Verfügung stellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Emigrationsmuster haben sich verändert. Die Schweizerinnen und Schweizer lassen sich immer häufiger nur für kurze Zeit, oft nur für einige Monate oder Jahre, im Ausland nieder. Meistens sind berufliche Gründe die Ursache. Diese "Auswanderer" haben weiterhin sehr enge Kontakte mit der Schweiz. Die wirtschaftliche Bedeutung der 775 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für unser Land wird in der Aussenpolitischen Strategie 2016-2019 erwähnt.</p><p>Die Auslandschweizergemeinschaft wächst jährlich um 2 Prozent. Es ist wichtig, möglichst viele Hindernisse zu beseitigen, welche dieser Mobilität im Wege stehen. Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer benötigen ein Bankkonto in der Schweiz, um eine Krankenversicherung abschliessen zu können, AHV-Beiträge zu leisten, Auslagen während ihres Aufenthalts in der Schweiz zu decken, Einnahmen und Ausgaben aus Immobilien zu verwalten usw.</p><p>Seit 2008 ist es immer schwieriger geworden, solche Bankbeziehungen einzugehen oder aufrechtzuerhalten. Einer der Gründe ist das vorherrschende Informationsdefizit. Dieses gibt es vor dem Wegzug ins Ausland und während dem Aufenthalt vor Ort. Kurzum: Es ist essenziell, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer direkt auf gezielt an sie gerichtete Informationen zugreifen können. Die Angebote müssen leicht vergleichbar sein. Zudem müssen künftige Auslandschweizer auch bei der Vorbereitung ihres Wegzugs unterstützt und auf mögliche Probleme aufmerksam gemacht werden. Wichtig ist auch, dass sie im Fall von Differenzen mit einer Bank korrekt über die verfügbaren Rechtsmittel informiert sind.</p><p>All diese Informationen müssen auf den Internetseiten des EDA aufgelistet werden, sowohl auf den Seiten zur Auswanderungsvorbereitung als auch auf der "Helpline"-Seite. Diese Informationen müssen ebenfalls über die Internetseiten der schweizerischen Vertretungen im Ausland abrufbar sein. Die Information ist ebenfalls über Newsletter und andere Kanäle des EDA sicherzustellen.</p>
    • <p>Der Staat engagiert sich für gute Rahmenbedingungen, damit die Schweiz über einen sicheren, wettbewerbsfähigen und weltweit anerkannten Finanz- und Unternehmensstandort verfügt. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen vertritt die Interessen der Schweiz in Finanz-, Währungs- und Steuerfragen gegenüber Partnerländern und in den zuständigen internationalen Gremien. Es ist zudem zuständig für die Umsetzung der Finanzmarktpolitik des Bundesrates.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung einer Bankverbindung in die Schweiz für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die das Anliegen der APK-N ist. Er stellt ebenfalls fest, dass unterschiedliche Organisationen in diesem Bereich Informationen bereits publizieren. Das EDA wird sich deshalb bei der Schweizer Bankiervereinigung für eine möglichst umfassende und aktuelle Bereitstellung der Angebote des Bankensektors für die Auslandschweizergemeinschaft einsetzen. Damit wird dem Anliegen der Kommission so weit wie möglich Rechnung getragen.</p><p>Es zählt jedoch nicht zu den Aufgaben des Staates, Kunden über die Geschäftskonditionen von privaten Unternehmen zu informieren. Dafür sind in diesem Fall die Branchenakteure des Banken- respektive Finanzsektors in der Schweiz zuständig. Das EDA wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten jedoch für eine bessere Information von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Zugang zu Informationen erhalten, die gezielt an sie gerichtet sind. Ziel ist, dass die im Ausland lebenden Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz Bankbeziehungen aufrechterhalten können. Dabei sollen sie vollständig über die Konditionen der systemrelevanten Banken und der wesentlichen Branchenakteure aufgeklärt sein.</p><p>Alle erforderlichen Informationen müssen auf den Internetseiten der schweizerischen Vertretungen im Ausland und des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) (auf der Seite mit den Informationen zur Auswanderungsvorbereitung und zusätzlich auf der "Helpline"-Seite) übersichtlich aufgeführt sein.</p><p>Eine Minderheit (Portmann, Gugger, Riklin Kathy, Wasserfallen) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • Die systemrelevanten Banken müssen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Informationen für ihren spezifischen Bedarf zur Verfügung stellen

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