Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus von gesamtschweizerischer Bedeutung

ShortId
18.3009
Id
20183009
Updated
28.07.2023 03:49
Language
de
Title
Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus von gesamtschweizerischer Bedeutung
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Januar gab die SDA bekannt, 34 von 150 journalistischen Vollzeitstellen zu streichen. Die SDA ist die einzige Nachrichtenagentur, welche auf Deutsch, Französisch und Italienisch einen gleichwertigen Nachrichtendienst betreibt. Sie bietet exklusiv einen umfassenden, unabhängigen Dienst in den Rubriken Politik, Wirtschaft, Kultur, Soziales, Vermischtes, Inland und Ausland an. Sie sichert die Grundversorgung an Nachrichten. Alle namhaften Schweizer Medien, privat, öffentlich-rechtlich oder konzessioniert, Radio/TV, gedruckt/online, stützen sich auf die SDA. SDA-Meldungen werden unverändert oder ergänzt abgedruckt oder dienen als Ticker für die Redaktionen, aktuelle Themen zuverlässig zu erkennen für ihre eigenen weiterführenden Recherchen. Eine Schwächung der SDA schränkt die inhaltliche Zuverlässigkeit und Qualität ein. Eine grosse Zahl wichtiger Informationen kommt so in den Medien nicht mehr vor, dies, weil ja auf den Redaktionen der "Kunden" der SDA die Zahl der Korrespondenten aus Spargründen ebenfalls stark reduziert wurde. Gestützt auf das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 16 Abs. 3 BV) in Verbindung mit dem Auftrag an staatliche Organe, zur "Verwirklichung" der Grundrechte beizutragen (Art. 35 Abs. 2 BV), wird der Bundesrat beauftragt, geeignete Massnahmen zu prüfen und umzusetzen, um die Einschränkung des Agenturjournalismus zu vermeiden. Es ist zu prüfen, wie der Bund gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung (auch) für Online-Medien eine gesetzliche Grundlage für die Förderung des Agenturjournalismus bundesgesetzlich verankern kann. Durch Auflagen ist sicherzustellen, dass die Förderung die staatsfern organisiert ist, um politische Beeinflussungsversuche zu vermeiden) vollumfänglich dem Journalismus zukommt, die journalistische Berufsethik, Unabhängigkeit und die Arbeitsbedingungen gut ausgebaut sind und ein gleichwertiger Dienst in allen Landessprachen gewährleistet wird. Um die Förderung müssen sich verschiedene Anbieter bewerben können.</p>
  • <p>Für die von der Motion geforderte umfassende Subvention, die den Umfang, die Qualität und die nationale Kohäsionswirkung der Agenturleistungen langfristig sicherstellen will, besteht im geltenden Gesetzesrecht keine Grundlage. Der Bundesrat hat sich jedoch bereits mehrfach positiv gegenüber der Prüfung einer solchen Fördermöglichkeit geäussert. Es wird im Rahmen der Erarbeitung des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien geprüft, inwiefern Agenturleistungen gefördert werden können. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist im Juni 2018 geplant. Eine Annahme der Motion wäre deshalb zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, da zuerst die Ergebnisse der Vernehmlassung abgewartet werden müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Fördermassnahmen einzuleiten, um den Agenturjournalismus von gesamtschweizerischer, allgemeiner Bedeutung zu stützen. Fördermassnahmen und Auflagen in Form von Leistungsvereinbarungen sollen den Agenturjournalismus gesamthaft mindestens in demselben Umfang und mit derselben Qualität und nationalen Kohäsionswirkung erhalten und einen Abbau von Qualität und Diversität verhindern.</p>
  • Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus von gesamtschweizerischer Bedeutung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Januar gab die SDA bekannt, 34 von 150 journalistischen Vollzeitstellen zu streichen. Die SDA ist die einzige Nachrichtenagentur, welche auf Deutsch, Französisch und Italienisch einen gleichwertigen Nachrichtendienst betreibt. Sie bietet exklusiv einen umfassenden, unabhängigen Dienst in den Rubriken Politik, Wirtschaft, Kultur, Soziales, Vermischtes, Inland und Ausland an. Sie sichert die Grundversorgung an Nachrichten. Alle namhaften Schweizer Medien, privat, öffentlich-rechtlich oder konzessioniert, Radio/TV, gedruckt/online, stützen sich auf die SDA. SDA-Meldungen werden unverändert oder ergänzt abgedruckt oder dienen als Ticker für die Redaktionen, aktuelle Themen zuverlässig zu erkennen für ihre eigenen weiterführenden Recherchen. Eine Schwächung der SDA schränkt die inhaltliche Zuverlässigkeit und Qualität ein. Eine grosse Zahl wichtiger Informationen kommt so in den Medien nicht mehr vor, dies, weil ja auf den Redaktionen der "Kunden" der SDA die Zahl der Korrespondenten aus Spargründen ebenfalls stark reduziert wurde. Gestützt auf das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 16 Abs. 3 BV) in Verbindung mit dem Auftrag an staatliche Organe, zur "Verwirklichung" der Grundrechte beizutragen (Art. 35 Abs. 2 BV), wird der Bundesrat beauftragt, geeignete Massnahmen zu prüfen und umzusetzen, um die Einschränkung des Agenturjournalismus zu vermeiden. Es ist zu prüfen, wie der Bund gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung (auch) für Online-Medien eine gesetzliche Grundlage für die Förderung des Agenturjournalismus bundesgesetzlich verankern kann. Durch Auflagen ist sicherzustellen, dass die Förderung die staatsfern organisiert ist, um politische Beeinflussungsversuche zu vermeiden) vollumfänglich dem Journalismus zukommt, die journalistische Berufsethik, Unabhängigkeit und die Arbeitsbedingungen gut ausgebaut sind und ein gleichwertiger Dienst in allen Landessprachen gewährleistet wird. Um die Förderung müssen sich verschiedene Anbieter bewerben können.</p>
    • <p>Für die von der Motion geforderte umfassende Subvention, die den Umfang, die Qualität und die nationale Kohäsionswirkung der Agenturleistungen langfristig sicherstellen will, besteht im geltenden Gesetzesrecht keine Grundlage. Der Bundesrat hat sich jedoch bereits mehrfach positiv gegenüber der Prüfung einer solchen Fördermöglichkeit geäussert. Es wird im Rahmen der Erarbeitung des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien geprüft, inwiefern Agenturleistungen gefördert werden können. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist im Juni 2018 geplant. Eine Annahme der Motion wäre deshalb zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, da zuerst die Ergebnisse der Vernehmlassung abgewartet werden müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Fördermassnahmen einzuleiten, um den Agenturjournalismus von gesamtschweizerischer, allgemeiner Bedeutung zu stützen. Fördermassnahmen und Auflagen in Form von Leistungsvereinbarungen sollen den Agenturjournalismus gesamthaft mindestens in demselben Umfang und mit derselben Qualität und nationalen Kohäsionswirkung erhalten und einen Abbau von Qualität und Diversität verhindern.</p>
    • Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus von gesamtschweizerischer Bedeutung

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