Aus welchem Hut hat Bundespräsident Alain Berset die Statistiken zu Ärztegehältern gezaubert?

ShortId
18.3015
Id
20183015
Updated
28.07.2023 03:47
Language
de
Title
Aus welchem Hut hat Bundespräsident Alain Berset die Statistiken zu Ärztegehältern gezaubert?
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Aussagen des Bundespräsidenten haben sich auf die Aussage des Genfer Gesundheitsministers Mauro Poggia bezogen, der sich insbesondere zu den hohen Löhnen gewisser Chefärztinnen und Chefärzte geäussert hatte. Hintergrund dieser Aussage war die Weigerung von Handchirurginnen und -chirurgen, gewisse ambulante Eingriffe weiterhin vorzunehmen, weil diese aufgrund des Eingriffs des Bundesrates in den Ärztetarif Tarmed nicht mehr kostendeckend seien.</p><p>2. Bei den erwähnten Löhnen der Chefärztinnen und -ärzte handelt es sich um sogenannte "gemischte" Einkommen. Sie setzen sich zusammen aus dem Bruttojahreslohn, variablen Einkommensbestandteilen aufgrund von Honorartätigkeiten (z. B. Konsilien, Gutachten, vertrauensärztliche Tätigkeit, Zusatzhonorare für Operationen Privatversicherter, Fonds- und Gewinnbeteiligungen) und Einkommen aus selbstständiger ambulanter Tätigkeit im Spital. Zudem können Chefärztinnen und Chefärzte mittels Einkäufe in die zweite Säule ihr AHV-pflichtiges Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit reduzieren.</p><p>3. Andere systematische Erhebungen als die von der FMH in Auftrag gegebenen Studien zu den AHV-pflichtigen Einkommen der Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis liegen nicht vor. Die letzte Publikation der FMH erfolgte 2012 zu den Einkommen des Jahres 2009. Diese Studien über die Einkommen der Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis berücksichtigen allfällige Einkommensbestandteile aus einer angestellten Tätigkeit nicht. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die Einkommen aufgrund nicht-AHV-pflichtiger Abzüge wie beispielsweise Einkäufe in die zweite Säule und auch aufgrund der fehlenden Standardisierung der Einkommen auf Vollzeitäquivalente unterschätzt werden. Basierend auf diesen Studien kann deshalb nicht zuverlässig eruiert werden, wie viele der 40 000 Ärztinnen und Ärzte über Löhne oder selbstständige Einkommen verfügen, die einem Monatsgehalt von 80 000 Franken oder mehr entsprechen würden. Es fehlt in diesem Bereich an Transparenz.</p><p>4. Solange die Leistungserbringer ihre Einkommensstruktur nicht transparent offenlegen, lässt sich nicht sagen, wie gross der Anteil der Einkommen oder Löhne zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist, und entsprechend kann auch nicht beurteilt werden, wie sich eine allfällige Anpassung der Löhne oder Tarife auf die Prämien auswirken würde. Mit knapp 21 Milliarden Franken im Jahr 2015 betrug der Anteil der Kosten für ambulante Kurativbehandlungen mehr als ein Viertel der Gesundheitsausgaben.</p><p>5. Zum Verhältnis zwischen OKP-Umsatz und Einkommen bei den in der freien Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzten liegen keine erhärteten Zahlen vor. Diese schwanken je nach Facharztgebiet und Praxisgrösse. Die Kostenstrukturen sind je nach Fachgebiet sehr unterschiedlich. Die Aufwendungen für Fachgebiete wie beispielsweise die Radiologie oder Nuklearmedizin sind aufgrund der teuren Apparaturen bedeutend höher als diejenigen der Grundversorgerinnen und Grundversorger. Zudem muss beachtet werden, dass im Spital tätige leitende Ärztinnen und Ärzte oder Chefärztinnen und -ärzte von Zusatzeinkommen profitieren, die sie insbesondere durch die Behandlung halbprivat oder privat Versicherter erwirtschaften können. Diese Möglichkeit steht beispielsweise in der Grundversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzten kaum zur Verfügung, weil alle durch sie erbrachten Leistungen von der OKP abgedeckt sind. In Fachgebieten mit chirurgischer Tätigkeit liegen die Einkommen deshalb deutlich über den OKP-Bruttoleistungen, da der Anteil nicht-OKP-finanzierter Einkommensbestandteile bei ihnen besonders hoch ist. Bei den ärztlichen Grundversorgerinnen und -versorgern ist es genau umgekehrt: Deren Einkommen liegen deutlich unter den OKP-Bruttoleistungen. Mit Gemeinschaftspraxen schliesslich lassen sich Betriebskosten für den Einzelnen senken, was zu einem besseren Verhältnis zwischen Einkommen und OKP-Umsatz führt. Die Aussagen der FMH oder der Santésuisse zum Verhältnis zwischen OKP-Umsatz und Einkommen beruhen auf Schätzungen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Westschweizer Fernsehen (RTS TV) hat am 29. Januar 2018 in der Abendsendung der "Tagesschau" ein Interview mit Bundesrat Alain Berset am Rande der 5. Nationalen Konferenz Gesundheit 2020 ausgestrahlt. Der Bundesrat äusserte sich darin folgendermassen: "Es gibt keinerlei Transparenz bei Ärztegehältern. Wenn Mauro Poggia davon spricht, dass das Jahressalär mancher Spezialisten eine Million übersteigt, muss man sich bewusstmachen, was das bedeutet. Das sind bis zu 80 000 oder gar 90 000 Franken im Monat, finanziert über die Prämien. Der Bundesrat wollte diese Entwicklung mit der Anpassung von Tarmed zügeln. Solche Gehälter sind inakzeptabel. Sicher, Mediziner müssen lange studieren, und ihr Engagement ist gross, aber derart hohe Gehälter zulasten der Versicherten, die dies mit ihren Prämien bezahlen, lassen sich nicht rechtfertigen" (Übersetzung ins Deutsche).</p><p>1. Auf welche statistischen Daten stützte sich der Bundesrat, als er am 29. Januar 2018 aussagte, manche Spezialärztinnen und -ärzte bekämen ein über die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung finanziertes Monatssalär von 80 000 oder 90 000 Franken? Sind diese Daten öffentlich?</p><p>2. Handelt es sich bei den vom Bundesrat erwähnten Monatsgehältern um Brutto- oder Nettogehälter?</p><p>3. Wie viele von den derzeit etwa 40 000 praktizierenden Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz kommen auf ein solches über die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung finanziertes Monatsgehalt von 80 000 oder 90 000 Franken?</p><p>4. Wenn die Entlöhnung der betreffenden Ärztinnen und Ärzte mit einem Monatssalär von 80 000 oder 90 000 Franken auf ein als angemessener erachtetes Niveau reduziert würde, welche finanziellen Auswirkungen hätte dies auf die Gesundheitskosten und die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung? Mit anderen Worten, wie hoch ist das geschätzte Sparpotenzial? </p><p>5. Laut Santésuisse entspricht das Gehalt von Ärztinnen und Ärzten etwa zwei Dritteln ihres Umsatzes. Laut der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) beläuft es sich auf etwa 30 Prozent des Umsatzes. An welchem Prozentsatz hat sich Bundesrat Berset orientiert, als er am 29. Januar 2018 davon sprach, dass manche Ärztinnen und Ärzte ein Monatssalär von 80 000 oder 90 000 Franken bekämen?</p>
  • Aus welchem Hut hat Bundespräsident Alain Berset die Statistiken zu Ärztegehältern gezaubert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Aussagen des Bundespräsidenten haben sich auf die Aussage des Genfer Gesundheitsministers Mauro Poggia bezogen, der sich insbesondere zu den hohen Löhnen gewisser Chefärztinnen und Chefärzte geäussert hatte. Hintergrund dieser Aussage war die Weigerung von Handchirurginnen und -chirurgen, gewisse ambulante Eingriffe weiterhin vorzunehmen, weil diese aufgrund des Eingriffs des Bundesrates in den Ärztetarif Tarmed nicht mehr kostendeckend seien.</p><p>2. Bei den erwähnten Löhnen der Chefärztinnen und -ärzte handelt es sich um sogenannte "gemischte" Einkommen. Sie setzen sich zusammen aus dem Bruttojahreslohn, variablen Einkommensbestandteilen aufgrund von Honorartätigkeiten (z. B. Konsilien, Gutachten, vertrauensärztliche Tätigkeit, Zusatzhonorare für Operationen Privatversicherter, Fonds- und Gewinnbeteiligungen) und Einkommen aus selbstständiger ambulanter Tätigkeit im Spital. Zudem können Chefärztinnen und Chefärzte mittels Einkäufe in die zweite Säule ihr AHV-pflichtiges Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit reduzieren.</p><p>3. Andere systematische Erhebungen als die von der FMH in Auftrag gegebenen Studien zu den AHV-pflichtigen Einkommen der Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis liegen nicht vor. Die letzte Publikation der FMH erfolgte 2012 zu den Einkommen des Jahres 2009. Diese Studien über die Einkommen der Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis berücksichtigen allfällige Einkommensbestandteile aus einer angestellten Tätigkeit nicht. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die Einkommen aufgrund nicht-AHV-pflichtiger Abzüge wie beispielsweise Einkäufe in die zweite Säule und auch aufgrund der fehlenden Standardisierung der Einkommen auf Vollzeitäquivalente unterschätzt werden. Basierend auf diesen Studien kann deshalb nicht zuverlässig eruiert werden, wie viele der 40 000 Ärztinnen und Ärzte über Löhne oder selbstständige Einkommen verfügen, die einem Monatsgehalt von 80 000 Franken oder mehr entsprechen würden. Es fehlt in diesem Bereich an Transparenz.</p><p>4. Solange die Leistungserbringer ihre Einkommensstruktur nicht transparent offenlegen, lässt sich nicht sagen, wie gross der Anteil der Einkommen oder Löhne zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist, und entsprechend kann auch nicht beurteilt werden, wie sich eine allfällige Anpassung der Löhne oder Tarife auf die Prämien auswirken würde. Mit knapp 21 Milliarden Franken im Jahr 2015 betrug der Anteil der Kosten für ambulante Kurativbehandlungen mehr als ein Viertel der Gesundheitsausgaben.</p><p>5. Zum Verhältnis zwischen OKP-Umsatz und Einkommen bei den in der freien Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzten liegen keine erhärteten Zahlen vor. Diese schwanken je nach Facharztgebiet und Praxisgrösse. Die Kostenstrukturen sind je nach Fachgebiet sehr unterschiedlich. Die Aufwendungen für Fachgebiete wie beispielsweise die Radiologie oder Nuklearmedizin sind aufgrund der teuren Apparaturen bedeutend höher als diejenigen der Grundversorgerinnen und Grundversorger. Zudem muss beachtet werden, dass im Spital tätige leitende Ärztinnen und Ärzte oder Chefärztinnen und -ärzte von Zusatzeinkommen profitieren, die sie insbesondere durch die Behandlung halbprivat oder privat Versicherter erwirtschaften können. Diese Möglichkeit steht beispielsweise in der Grundversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzten kaum zur Verfügung, weil alle durch sie erbrachten Leistungen von der OKP abgedeckt sind. In Fachgebieten mit chirurgischer Tätigkeit liegen die Einkommen deshalb deutlich über den OKP-Bruttoleistungen, da der Anteil nicht-OKP-finanzierter Einkommensbestandteile bei ihnen besonders hoch ist. Bei den ärztlichen Grundversorgerinnen und -versorgern ist es genau umgekehrt: Deren Einkommen liegen deutlich unter den OKP-Bruttoleistungen. Mit Gemeinschaftspraxen schliesslich lassen sich Betriebskosten für den Einzelnen senken, was zu einem besseren Verhältnis zwischen Einkommen und OKP-Umsatz führt. Die Aussagen der FMH oder der Santésuisse zum Verhältnis zwischen OKP-Umsatz und Einkommen beruhen auf Schätzungen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Westschweizer Fernsehen (RTS TV) hat am 29. Januar 2018 in der Abendsendung der "Tagesschau" ein Interview mit Bundesrat Alain Berset am Rande der 5. Nationalen Konferenz Gesundheit 2020 ausgestrahlt. Der Bundesrat äusserte sich darin folgendermassen: "Es gibt keinerlei Transparenz bei Ärztegehältern. Wenn Mauro Poggia davon spricht, dass das Jahressalär mancher Spezialisten eine Million übersteigt, muss man sich bewusstmachen, was das bedeutet. Das sind bis zu 80 000 oder gar 90 000 Franken im Monat, finanziert über die Prämien. Der Bundesrat wollte diese Entwicklung mit der Anpassung von Tarmed zügeln. Solche Gehälter sind inakzeptabel. Sicher, Mediziner müssen lange studieren, und ihr Engagement ist gross, aber derart hohe Gehälter zulasten der Versicherten, die dies mit ihren Prämien bezahlen, lassen sich nicht rechtfertigen" (Übersetzung ins Deutsche).</p><p>1. Auf welche statistischen Daten stützte sich der Bundesrat, als er am 29. Januar 2018 aussagte, manche Spezialärztinnen und -ärzte bekämen ein über die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung finanziertes Monatssalär von 80 000 oder 90 000 Franken? Sind diese Daten öffentlich?</p><p>2. Handelt es sich bei den vom Bundesrat erwähnten Monatsgehältern um Brutto- oder Nettogehälter?</p><p>3. Wie viele von den derzeit etwa 40 000 praktizierenden Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz kommen auf ein solches über die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung finanziertes Monatsgehalt von 80 000 oder 90 000 Franken?</p><p>4. Wenn die Entlöhnung der betreffenden Ärztinnen und Ärzte mit einem Monatssalär von 80 000 oder 90 000 Franken auf ein als angemessener erachtetes Niveau reduziert würde, welche finanziellen Auswirkungen hätte dies auf die Gesundheitskosten und die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung? Mit anderen Worten, wie hoch ist das geschätzte Sparpotenzial? </p><p>5. Laut Santésuisse entspricht das Gehalt von Ärztinnen und Ärzten etwa zwei Dritteln ihres Umsatzes. Laut der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) beläuft es sich auf etwa 30 Prozent des Umsatzes. An welchem Prozentsatz hat sich Bundesrat Berset orientiert, als er am 29. Januar 2018 davon sprach, dass manche Ärztinnen und Ärzte ein Monatssalär von 80 000 oder 90 000 Franken bekämen?</p>
    • Aus welchem Hut hat Bundespräsident Alain Berset die Statistiken zu Ärztegehältern gezaubert?

Back to List