Der Bund muss sportliche und kulturelle Aktivitäten im schulischen Bereich sicherstellen

ShortId
18.3019
Id
20183019
Updated
28.07.2023 03:48
Language
de
Title
Der Bund muss sportliche und kulturelle Aktivitäten im schulischen Bereich sicherstellen
AdditionalIndexing
28;2831;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass kulturelle und sportliche Aktivitäten im Rahmen von Lagern und Ausflügen für Kinder und Jugendliche von grosser pädagogischer Bedeutung sind. Allerdings ist der Handlungsspielraum des Bundes in Bezug auf die Unterstützung derartiger Aktivitäten begrenzt. Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Art. 62 Abs. 1 BV). Der Bund unterstützt punktuell die musikalischen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Programms "Jugend und Musik" sowie Sport- und Bewegungsangebote im Rahmen von "Jugend und Sport".</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Im Rahmen von "Jugend und Sport" leistet der Bund einen finanziellen Beitrag an obligatorische und freiwillige Sportlager der Volksschulen (Fr. 7.60 pro Tag je teilnehmende Person), die nach den Regeln von "Jugend und Sport" durchgeführt werden. Die Zahl der von Schulen durchgeführten "Jugend und Sport"-Sportlagern ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Im Jahr 2017 wurden vom Bundesamt für Sport (Baspo) für 498 "Jugend und Sport"-Sommersportlager mit 19 348 Teilnehmenden 0,92 Millionen Franken und für 2157 "Jugend und Sport"-Schneesportlager mit 96 458 Teilnehmenden 3,61 Millionen Franken ausbezahlt. Zudem unterstützt der Bund die Geschäftsstelle und die Aktivitäten der Schneesportinitiative Schweiz mit ihrer Internetplattform gosnow.ch mit einem jährlichen Beitrag.</p><p>Für den Volksschulunterricht sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund unterstützt - wie oben ausgeführt - obligatorische und freiwillige Sportlager sowie Angebote des freiwilligen Schulsports über "Jugend und Sport". Nachdem der "Jugend und Sport"-Subventionskredit zur Finanzierung des Teilnahmewachstums bis ins Jahr 2020 bereits substanziell erhöht wurde, sieht der Bundesrat keinen Anlass, wegfallende Elternbeiträge durch Bundessubventionen zu kompensieren.</p><p>2. Die Regelungshoheit für den Grundschulunterricht liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Die punktuellen Regelungen im Sportförderungsgesetz zum Sportunterricht (Drei-Stunden-Obligatorium) sowie die Möglichkeiten, via "Jugend und Sport" Sportlager der Schulen sowie den freiwilligen Schulsport zu unterstützen, haben sich bewährt. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, die gesetzlichen Grundlagen zum Sport in der Schule anzupassen.</p><p>3. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, eine Lösung zum Erhalt der kulturellen und sportlichen Aktivitäten in der Volksschule zu präsentieren. Gefordert sind in dieser Hinsicht in erster Linie die Kantone und Gemeinden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 7. Dezember 2017 hat das Bundesgericht Thurgauer Familien im Hinblick auf den Grundsatz des gänzlich kostenfreien Grundschulunterrichts Recht gegeben. In seinem Urteil hielt das Bundesgericht fest, dass Grundschulen keinerlei Kostenbeteiligungen von Eltern verlangen dürfen. Der Entscheid hat gravierende Auswirkungen auf den Schulalltag unseres Landes, denn konkret bedeutet er weniger Ski- und Sportlager, weniger Exkursionen, weniger ausserschulische kulturelle Aktivitäten. Im Kanton Freiburg hat die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport beschlossen, sämtliche solcher Aktivitäten vorübergehend auf Eis zu legen. In allen Kantonen äussern die Gemeinden ihre Bedenken: Sie befürchten, dass die Kosten nun auf sie abfallen könnten. Es versteht sich, dass fehlende punktuelle Elternbeiträge nicht von den Gemeinden ersetzt werden können. Wenn nichts unternommen wird, droht die Abschaffung aller ausserschulischen sportlichen und kulturellen Aktivitäten im Grundschulbereich. Doch diese Sport- und Kulturereignisse sind äusserst wichtig und tragen zur Entwicklung der Sozialkompetenzen von Kindern bei.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Sieht der Bundesrat eine deutliche Erhöhung der Subventionen für "Jugend und Sport" vor, um die fehlenden punktuellen Elternbeiträge für ausserschulische Aktivitäten auszugleichen?</p><p>2. Arbeitet der Bundesrat an einer Änderung des Sportförderungsgesetzes, um den Schulen mehr Handlungsspielraum bei der Organisierung von ausserschulischen Aktivitäten zu gewähren?</p><p>3. Hat der Bundesrat angesichts des jüngsten Urteils des Bundesgerichtes eine konkrete Lösung für den Erhalt sportlicher und kultureller Aktivitäten im schulischen Bereich?</p>
  • Der Bund muss sportliche und kulturelle Aktivitäten im schulischen Bereich sicherstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass kulturelle und sportliche Aktivitäten im Rahmen von Lagern und Ausflügen für Kinder und Jugendliche von grosser pädagogischer Bedeutung sind. Allerdings ist der Handlungsspielraum des Bundes in Bezug auf die Unterstützung derartiger Aktivitäten begrenzt. Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Art. 62 Abs. 1 BV). Der Bund unterstützt punktuell die musikalischen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Programms "Jugend und Musik" sowie Sport- und Bewegungsangebote im Rahmen von "Jugend und Sport".</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Im Rahmen von "Jugend und Sport" leistet der Bund einen finanziellen Beitrag an obligatorische und freiwillige Sportlager der Volksschulen (Fr. 7.60 pro Tag je teilnehmende Person), die nach den Regeln von "Jugend und Sport" durchgeführt werden. Die Zahl der von Schulen durchgeführten "Jugend und Sport"-Sportlagern ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Im Jahr 2017 wurden vom Bundesamt für Sport (Baspo) für 498 "Jugend und Sport"-Sommersportlager mit 19 348 Teilnehmenden 0,92 Millionen Franken und für 2157 "Jugend und Sport"-Schneesportlager mit 96 458 Teilnehmenden 3,61 Millionen Franken ausbezahlt. Zudem unterstützt der Bund die Geschäftsstelle und die Aktivitäten der Schneesportinitiative Schweiz mit ihrer Internetplattform gosnow.ch mit einem jährlichen Beitrag.</p><p>Für den Volksschulunterricht sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund unterstützt - wie oben ausgeführt - obligatorische und freiwillige Sportlager sowie Angebote des freiwilligen Schulsports über "Jugend und Sport". Nachdem der "Jugend und Sport"-Subventionskredit zur Finanzierung des Teilnahmewachstums bis ins Jahr 2020 bereits substanziell erhöht wurde, sieht der Bundesrat keinen Anlass, wegfallende Elternbeiträge durch Bundessubventionen zu kompensieren.</p><p>2. Die Regelungshoheit für den Grundschulunterricht liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Die punktuellen Regelungen im Sportförderungsgesetz zum Sportunterricht (Drei-Stunden-Obligatorium) sowie die Möglichkeiten, via "Jugend und Sport" Sportlager der Schulen sowie den freiwilligen Schulsport zu unterstützen, haben sich bewährt. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, die gesetzlichen Grundlagen zum Sport in der Schule anzupassen.</p><p>3. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, eine Lösung zum Erhalt der kulturellen und sportlichen Aktivitäten in der Volksschule zu präsentieren. Gefordert sind in dieser Hinsicht in erster Linie die Kantone und Gemeinden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 7. Dezember 2017 hat das Bundesgericht Thurgauer Familien im Hinblick auf den Grundsatz des gänzlich kostenfreien Grundschulunterrichts Recht gegeben. In seinem Urteil hielt das Bundesgericht fest, dass Grundschulen keinerlei Kostenbeteiligungen von Eltern verlangen dürfen. Der Entscheid hat gravierende Auswirkungen auf den Schulalltag unseres Landes, denn konkret bedeutet er weniger Ski- und Sportlager, weniger Exkursionen, weniger ausserschulische kulturelle Aktivitäten. Im Kanton Freiburg hat die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport beschlossen, sämtliche solcher Aktivitäten vorübergehend auf Eis zu legen. In allen Kantonen äussern die Gemeinden ihre Bedenken: Sie befürchten, dass die Kosten nun auf sie abfallen könnten. Es versteht sich, dass fehlende punktuelle Elternbeiträge nicht von den Gemeinden ersetzt werden können. Wenn nichts unternommen wird, droht die Abschaffung aller ausserschulischen sportlichen und kulturellen Aktivitäten im Grundschulbereich. Doch diese Sport- und Kulturereignisse sind äusserst wichtig und tragen zur Entwicklung der Sozialkompetenzen von Kindern bei.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Sieht der Bundesrat eine deutliche Erhöhung der Subventionen für "Jugend und Sport" vor, um die fehlenden punktuellen Elternbeiträge für ausserschulische Aktivitäten auszugleichen?</p><p>2. Arbeitet der Bundesrat an einer Änderung des Sportförderungsgesetzes, um den Schulen mehr Handlungsspielraum bei der Organisierung von ausserschulischen Aktivitäten zu gewähren?</p><p>3. Hat der Bundesrat angesichts des jüngsten Urteils des Bundesgerichtes eine konkrete Lösung für den Erhalt sportlicher und kultureller Aktivitäten im schulischen Bereich?</p>
    • Der Bund muss sportliche und kulturelle Aktivitäten im schulischen Bereich sicherstellen

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