Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen

ShortId
18.3021
Id
20183021
Updated
18.09.2024 08:42
Language
de
Title
Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Schweiz verfügt über eine Vielzahl innovativer Unternehmen, die weltweit führend sind. Im Innovationsindex (Global Innovation Index, GII) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) belegt die Schweiz seit Jahren den ersten Platz weltweit, ebenso im Wettbewerbsranking (Global Competitiveness Report) des WEF. Dies hat nicht zuletzt mit der Offenheit der Schweiz für Investitionen aus dem Ausland zu tun.</p><p>Mit ihrem Know-how und ihrer Marktstellung werden Schweizer Unternehmen aber auch attraktiv für Investoren aus Ländern, die nach anderen Regeln als jener der freien Marktwirtschaft funktionieren und die je länger, je mehr über enorme finanzielle Ressourcen verfügen.</p><p>Es ist das erklärte Ziel vieler dieser Staaten, gezielt in westliches Know-how zu investieren und dieses Know-how für sich und ihre Volkswirtschaften nutzbar zu machen. Mit jedem Verkauf eines Schweizer Unternehmens an einen ausländischen Staat, Staatsfonds oder mit staatlichen Subventionen - beispielsweise nichtmarktgerechten Finanzierungen - im Wettbewerb bevorteilten Investor verlagert sich über die Zeit naturgemäss auch das Entscheidungszentrum weg aus der Schweiz in diese Staaten. Diese Entwicklung schadet der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Schweiz.</p><p>Der Entscheid besagter Investoren, welche Unternehmen sie erwerben, hängt primär ab von den Faktoren Know-how, rechtliches Umfeld sowie relative Leichtigkeit, ein Unternehmen zu erwerben im Vergleich zum Kauf vergleichbarer Unternehmen in anderen Ländern.</p><p>Angesichts der geschilderten Entwicklungen hat inzwischen eine Vielzahl von Staaten Regeln über eine Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen in heimische Unternehmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen. Zu diesen Ländern gehören u. a. Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Österreich, Spanien, die USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea oder Indien.</p><p>Auch China und Russland verfügen über Investitionskontrollen mit entsprechenden Genehmigungsbehörden. Eine Vielzahl von Staaten, insbesondere in der EU, haben ihre Regeln zur Investitionskontrolle durch ausländische Investoren zudem in der letzten Zeit verschärft (Briefing EU Legislation in Progress January 2018: EU framework for FDI screening).</p><p>Die schweizerische Gesetzgebung enthält dagegen keine Regeln zum Schutz des Schweizer Wirtschaftsstandorts gegen die Übernahme durch ausländische Investoren, welche die Sicherheit oder öffentliche Ordnung der Schweiz gefährden. Zusammen mit der äusserst aktionärsfreundlichen Börsengesetzgebung hat dies in den letzten Jahren dazu geführt, dass eine wachsende Zahl von schweizerischen Unternehmen durch ausländische Staatsfonds oder durch staatlich kontrollierte oder finanzierte Unternehmen übernommen worden ist, so unter anderem Bartholet, Syngenta, Gategroup, Swissport oder SR Technics. Fakt ist, dass es wohl nirgends auf der Welt so einfach ist wie in der Schweiz, ein Unternehmen mit viel Know-how zu erwerben. Dies belegen nicht zuletzt die Zahlen: Während im Jahr 2016 in der ganzen EU (BIP rund 17,5 Billionen US-Dollar, über 500 Millionen Einwohner; Schätzungen des IWF für 2017)</p><p>die Investitionen aus China rund 40 Milliarden Dollar betrugen, beliefen sich diese in der Schweiz (BIP rund 680 Milliarden US-Dollar, 8,5 Millionen Einwohner; Schätzungen des IWF für 2017) im gleichen Jahr auf über 45 Milliarden Dollar. Das völlig disproportionale Verhältnis zeigt die Dimension des Themas für den Schweizer Wirtschaftsstandort in anschaulicher Weise.</p><p>Neben einem mittel- und langfristigen Verlust von Know-how und Arbeitsplätzen können solche Übernahmen auch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung der Schweiz gefährden. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Staaten, welche durch staatlich kontrollierte oder mitfinanzierte Unternehmen in der Schweiz Firmen übernehmen, schweizerischen Unternehmen Gegenrecht bieten, sodass diese in jenen Staaten ebenfalls uneingeschränkt Unternehmen übernehmen könnten. Das Prinzip der Reziprozität ist vielfach nicht gewährleistet.</p><p>Die Schweiz mit ihrer sehr offenen und liberalen Marktwirtschaft ist dadurch enorm verwundbar geworden. Dabei kennt die schweizerische Gesetzgebung sehr wohl die Einschränkungen der liberalen Eigentumsordnung und die Genehmigungspflicht für Direktinvestitionen durch Ausländer, und zwar im Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41). Somit besteht in der Schweiz die eigenartige Situation, dass ein Unternehmen wie Syngenta mit einem Übernahmewert von 43 Milliarden Dollar im Gegensatz zu einem einfachen Baugrundstück ohne Genehmigung durch eine Behörde durch einen ausländischen Investor übernommen werden kann.</p><p>Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind daher ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz mittels neuer gesetzlicher Grundlage ebenfalls einer grundsätzlichen Kontroll- und Genehmigungspflicht zu unterstellen. Investoren aus Ländern, die der Schweiz Gegenrecht gewähren und in welchen Schweizer Unternehmen ohne Genehmigung Direktinvestitionen tätigen können, sind von einer solchen Genehmigungspflicht auszunehmen.</p>
  • <p>Ein wesentlicher Teil des Wohlstandes der Schweiz basiert auf der traditionellen Offenheit unseres Landes. Die offene Politik der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland sichert dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen ausreichenden Zufluss von Kapital und Wissen und trägt so zur Wertschöpfung sowie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Gemäss den aktuellsten verfügbaren Zahlen beschäftigten 2015 die Tochterunternehmen von ausländischen multinationalen Unternehmen in der Schweiz nahezu 470 000 Personen, und der Bestand der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz belief sich 2016 auf rund 965 Milliarden Schweizerfranken (zum Vergleich: Der Bestand der Schweizer Direktinvestitionen im Ausland betrug 1215 Milliarden Schweizerfranken). Das Interesse von ausländischen Investoren an Schweizer Unternehmen ist Ausdruck der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und von dessen stabilen und guten Rahmenbedingungen.</p><p>Der unbestreitbare Nutzen dieser Offenheit kann zwar mit gewissen Risiken einhergehen, unter anderem betreffend Verzerrung des Wettbewerbs oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Unternehmen, die in kritischen Bereichen der öffentlichen Leistungserbringung tätig sind, sind heute allerdings bereits gegen unerwünschte Übernahmen geschützt, indem entsprechende Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand sind oder spezialgesetzlich geregelt sind.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat bislang, wie in den Antworten auf die Interpellationen Vogt 17.3387, 17.3388 und 17.3671 sowie in der Stellungnahme zur Motion de Buman 13.3280 dargelegt, zum Schluss gekommen, dass eine Investitionskontrolle weder zielführend noch notwendig ist.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit - wie in seiner Stellungnahme zum Postulat Bischof 18.3376, "Ausländische Firmenübernahmen in der Schweiz. Ist die heutige Schrankenlosigkeit noch haltbar?", festgehalten -, die Vor- und Nachteile einer Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für eine Investitionskontrolle für ausländische Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen in einem Bericht zu prüfen.</p><p>In diesem Zusammenhang sei zudem betreffend den Verkauf von Infrastrukturen an sich auf die parlamentarische Initiative Badran 16.498 hingewiesen, welcher die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie am 22. Januar 2018 bzw. am 19. März 2018 Folge gegeben haben. Diese Initiative verlangt, dass die strategisch wichtigen Infrastrukturen des Energiesektors, namentlich Wasserkraftwerke, Stromnetze und Gasnetze, dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) unterstellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat schafft die gesetzlichen Grundlagen für eine Investitionskontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen unter anderem, indem er eine Genehmigungsbehörde für die der Investitionskontrolle unterworfenen Geschäfte einsetzt.</p>
  • Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz verfügt über eine Vielzahl innovativer Unternehmen, die weltweit führend sind. Im Innovationsindex (Global Innovation Index, GII) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) belegt die Schweiz seit Jahren den ersten Platz weltweit, ebenso im Wettbewerbsranking (Global Competitiveness Report) des WEF. Dies hat nicht zuletzt mit der Offenheit der Schweiz für Investitionen aus dem Ausland zu tun.</p><p>Mit ihrem Know-how und ihrer Marktstellung werden Schweizer Unternehmen aber auch attraktiv für Investoren aus Ländern, die nach anderen Regeln als jener der freien Marktwirtschaft funktionieren und die je länger, je mehr über enorme finanzielle Ressourcen verfügen.</p><p>Es ist das erklärte Ziel vieler dieser Staaten, gezielt in westliches Know-how zu investieren und dieses Know-how für sich und ihre Volkswirtschaften nutzbar zu machen. Mit jedem Verkauf eines Schweizer Unternehmens an einen ausländischen Staat, Staatsfonds oder mit staatlichen Subventionen - beispielsweise nichtmarktgerechten Finanzierungen - im Wettbewerb bevorteilten Investor verlagert sich über die Zeit naturgemäss auch das Entscheidungszentrum weg aus der Schweiz in diese Staaten. Diese Entwicklung schadet der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Schweiz.</p><p>Der Entscheid besagter Investoren, welche Unternehmen sie erwerben, hängt primär ab von den Faktoren Know-how, rechtliches Umfeld sowie relative Leichtigkeit, ein Unternehmen zu erwerben im Vergleich zum Kauf vergleichbarer Unternehmen in anderen Ländern.</p><p>Angesichts der geschilderten Entwicklungen hat inzwischen eine Vielzahl von Staaten Regeln über eine Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen in heimische Unternehmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen. Zu diesen Ländern gehören u. a. Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Österreich, Spanien, die USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea oder Indien.</p><p>Auch China und Russland verfügen über Investitionskontrollen mit entsprechenden Genehmigungsbehörden. Eine Vielzahl von Staaten, insbesondere in der EU, haben ihre Regeln zur Investitionskontrolle durch ausländische Investoren zudem in der letzten Zeit verschärft (Briefing EU Legislation in Progress January 2018: EU framework for FDI screening).</p><p>Die schweizerische Gesetzgebung enthält dagegen keine Regeln zum Schutz des Schweizer Wirtschaftsstandorts gegen die Übernahme durch ausländische Investoren, welche die Sicherheit oder öffentliche Ordnung der Schweiz gefährden. Zusammen mit der äusserst aktionärsfreundlichen Börsengesetzgebung hat dies in den letzten Jahren dazu geführt, dass eine wachsende Zahl von schweizerischen Unternehmen durch ausländische Staatsfonds oder durch staatlich kontrollierte oder finanzierte Unternehmen übernommen worden ist, so unter anderem Bartholet, Syngenta, Gategroup, Swissport oder SR Technics. Fakt ist, dass es wohl nirgends auf der Welt so einfach ist wie in der Schweiz, ein Unternehmen mit viel Know-how zu erwerben. Dies belegen nicht zuletzt die Zahlen: Während im Jahr 2016 in der ganzen EU (BIP rund 17,5 Billionen US-Dollar, über 500 Millionen Einwohner; Schätzungen des IWF für 2017)</p><p>die Investitionen aus China rund 40 Milliarden Dollar betrugen, beliefen sich diese in der Schweiz (BIP rund 680 Milliarden US-Dollar, 8,5 Millionen Einwohner; Schätzungen des IWF für 2017) im gleichen Jahr auf über 45 Milliarden Dollar. Das völlig disproportionale Verhältnis zeigt die Dimension des Themas für den Schweizer Wirtschaftsstandort in anschaulicher Weise.</p><p>Neben einem mittel- und langfristigen Verlust von Know-how und Arbeitsplätzen können solche Übernahmen auch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung der Schweiz gefährden. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Staaten, welche durch staatlich kontrollierte oder mitfinanzierte Unternehmen in der Schweiz Firmen übernehmen, schweizerischen Unternehmen Gegenrecht bieten, sodass diese in jenen Staaten ebenfalls uneingeschränkt Unternehmen übernehmen könnten. Das Prinzip der Reziprozität ist vielfach nicht gewährleistet.</p><p>Die Schweiz mit ihrer sehr offenen und liberalen Marktwirtschaft ist dadurch enorm verwundbar geworden. Dabei kennt die schweizerische Gesetzgebung sehr wohl die Einschränkungen der liberalen Eigentumsordnung und die Genehmigungspflicht für Direktinvestitionen durch Ausländer, und zwar im Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41). Somit besteht in der Schweiz die eigenartige Situation, dass ein Unternehmen wie Syngenta mit einem Übernahmewert von 43 Milliarden Dollar im Gegensatz zu einem einfachen Baugrundstück ohne Genehmigung durch eine Behörde durch einen ausländischen Investor übernommen werden kann.</p><p>Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind daher ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz mittels neuer gesetzlicher Grundlage ebenfalls einer grundsätzlichen Kontroll- und Genehmigungspflicht zu unterstellen. Investoren aus Ländern, die der Schweiz Gegenrecht gewähren und in welchen Schweizer Unternehmen ohne Genehmigung Direktinvestitionen tätigen können, sind von einer solchen Genehmigungspflicht auszunehmen.</p>
    • <p>Ein wesentlicher Teil des Wohlstandes der Schweiz basiert auf der traditionellen Offenheit unseres Landes. Die offene Politik der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland sichert dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen ausreichenden Zufluss von Kapital und Wissen und trägt so zur Wertschöpfung sowie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Gemäss den aktuellsten verfügbaren Zahlen beschäftigten 2015 die Tochterunternehmen von ausländischen multinationalen Unternehmen in der Schweiz nahezu 470 000 Personen, und der Bestand der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz belief sich 2016 auf rund 965 Milliarden Schweizerfranken (zum Vergleich: Der Bestand der Schweizer Direktinvestitionen im Ausland betrug 1215 Milliarden Schweizerfranken). Das Interesse von ausländischen Investoren an Schweizer Unternehmen ist Ausdruck der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und von dessen stabilen und guten Rahmenbedingungen.</p><p>Der unbestreitbare Nutzen dieser Offenheit kann zwar mit gewissen Risiken einhergehen, unter anderem betreffend Verzerrung des Wettbewerbs oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Unternehmen, die in kritischen Bereichen der öffentlichen Leistungserbringung tätig sind, sind heute allerdings bereits gegen unerwünschte Übernahmen geschützt, indem entsprechende Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand sind oder spezialgesetzlich geregelt sind.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat bislang, wie in den Antworten auf die Interpellationen Vogt 17.3387, 17.3388 und 17.3671 sowie in der Stellungnahme zur Motion de Buman 13.3280 dargelegt, zum Schluss gekommen, dass eine Investitionskontrolle weder zielführend noch notwendig ist.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit - wie in seiner Stellungnahme zum Postulat Bischof 18.3376, "Ausländische Firmenübernahmen in der Schweiz. Ist die heutige Schrankenlosigkeit noch haltbar?", festgehalten -, die Vor- und Nachteile einer Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für eine Investitionskontrolle für ausländische Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen in einem Bericht zu prüfen.</p><p>In diesem Zusammenhang sei zudem betreffend den Verkauf von Infrastrukturen an sich auf die parlamentarische Initiative Badran 16.498 hingewiesen, welcher die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie am 22. Januar 2018 bzw. am 19. März 2018 Folge gegeben haben. Diese Initiative verlangt, dass die strategisch wichtigen Infrastrukturen des Energiesektors, namentlich Wasserkraftwerke, Stromnetze und Gasnetze, dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) unterstellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat schafft die gesetzlichen Grundlagen für eine Investitionskontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen unter anderem, indem er eine Genehmigungsbehörde für die der Investitionskontrolle unterworfenen Geschäfte einsetzt.</p>
    • Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen

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