Wie steht es um die Empfehlungen der EFK zum Bewilligungsprozess, zu den Kosten und zur Finanzierung von Tierversuchen?

ShortId
18.3047
Id
20183047
Updated
28.07.2023 03:39
Language
de
Title
Wie steht es um die Empfehlungen der EFK zum Bewilligungsprozess, zu den Kosten und zur Finanzierung von Tierversuchen?
AdditionalIndexing
36;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Empfehlungen der EFK wurden von den dafür zuständigen Stellen wie folgt umgesetzt:</p><p>1. Die Hochschulen haben die Versuchstierhaltungen in den letzten Jahren zunehmend zentralisiert, was eine effizientere Nutzung der jeweiligen Ressourcen erlaubt. Als Antwort auf die erste Empfehlung aus dem erwähnten EFK-Bericht von 2009 hat die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus, heute Swissuniversities) im Jahr 2014 zudem das Swiss Animal Facilities Network (SAFN) gegründet, das die Förderung des Austauschs und der Koordination zwischen den Versuchstierhaltungen der universitären Hochschulen zum Ziel hat. Die Tätigkeiten des SAFN reichen von der Datenerhebung bis zur Zentralisierung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Versuchstierhaltungen. Das SAFN ist ausserdem strategischer Partner des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Die Zusammenarbeit dient unter anderem der Förderung des Wohlergehens der Versuchstiere sowie der Umsetzung von Verordnungen und technischen Richtlinien.</p><p>2. Gestützt auf die Tierschutzgesetzgebung müssen Versuchstierhaltungen Daten bereithalten, die den Behörden dazu dienen zu prüfen, ob bei Tierversuchen die Würde und das Wohlergehen der Tiere sichergestellt ist. Dagegen besteht in der Tierschutzgesetzgebung keine Grundlage für das BLV, um strukturierte Daten von einzelnen Betrieben über die Kapazitäten, den Auslastungsgrad, den Personalbestand und die Kostenstruktur zu erheben. Der Zweck der Tierschutzgesetzgebung zielt auf den Schutz der Würde und auf das Wohlergehen des Tieres und nicht auf Wirtschaftlichkeitsaspekte.</p><p>3. Die Forschungsinfrastrukturen der Hochschulen, die den Forschenden Dienstleistungen in Rechnung stellen, haben Betriebsbuchhaltungsmodule eingeführt, mit denen die Forschenden eine Rückvergütung der effektiven Kosten erhalten können. Diese Module unterscheiden sich von einer Hochschule zur anderen, grundsätzlich entsprechen sie aber dem vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) vorgeschlagenen Modell. Als Forschungsinfrastrukturen verrechnen auch die Tierhaltungen einen Teil ihrer Kosten den Forschenden, die die Tiere zu Forschungszwecken nutzen. Somit können die Zuchtkosten teilweise über Forschungsfonds, z. B. des SNF oder der EU, abgedeckt werden.</p><p>4. SBFI, ETH-Rat, SNF und die Rektorenkonferenz lehnten die vierte Empfehlung der EFK nach eingehender Prüfung mit Verweis auf die hohen administrativen Kosten für deren Umsetzung ab. In der Folge verzichtete die EFK auf die vierte Empfehlung. Nach einer Probephase (2009-2011) richtet der SNF den Forschungsinstitutionen seit 2012 Beiträge an die indirekten Forschungskosten (Overhead) aus (Art. 10 Abs. 4 FIFG). Diese leiten sich von den effektiven Forschungskosten ab. Die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur in direktem Zusammenhang mit der Durchführung des geförderten Forschungsvorhabens sind anrechenbar, nicht aber die allgemeinen Infrastrukturkosten. Mit diesem dualen Finanzierungssystem sollen Doppelfinanzierungen ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Tierhaltungen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2009 publizierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) einen Bericht zu der mangelnden Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Versuchstierhaltungen und den daraus entstehenden Kosten. Sie gab diverse Empfehlungen ab:</p><p>1. Die EFK empfiehlt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), zusammen mit dem ETH-Rat und nach Konsultation der Hochschulen für den Betrieb von Tierhaltungen eine strategische Planung einzuführen und sich die Informationen zu beschaffen, die notwendig sind, um bei den Entscheiden für den Bau von neuen Tierhaltungen oder Investitionen in bestehende Anlagen auch die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Im Grundsatz gilt die Empfehlung generell für Investitionen in kostenintensiven Forschungsbereichen.</p><p>2. Die EFK empfiehlt dem Bundesamt für Veterinärwesen, im Rahmen der Tierbestandeskontrolle pro Tierhaltung Daten über die Kapazitäten, die Hygienebedingungen, den Auslastungsgrad, den Personalbestand und die Kostenstruktur dieser Anlagen zu beschaffen und die EDV-Datenbank über Tierversuche entsprechend auszubauen.</p><p>3. Die EFK empfiehlt der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus) auf die flächendeckende Einführung eines möglichst einheitlichen Betriebsbuchhaltungsmoduls bei den Hochschulen hinzuarbeiten - in der Art der Vorgaben der EU-Kommission -, um bei EU-(mit)finanzierten Forschungsprojekten die effektiven Kosten inklusive Overheadkosten rückvergütet zu bekommen.</p><p>4. Die EFK empfiehlt dem Schweizerischen Nationalfonds, bei Beiträgen an Forschungsprojekte künftig die effektiven Kosten, jedoch ohne die schon vom Bund finanzierten Infrastrukturkosten, abzugelten und die Overheadkosten analog den EU-Forschungsprogrammen über die Projekte zu vergüten.</p><p></p><p>Ich bitte den Bundesrat zu erklären, inwiefern diese Empfehlungen, die wohlgemerkt aus dem Jahr 2009 stammen, berücksichtigt worden sind. Ich wünsche eine präzise Antwort Punkt für Punkt.</p>
  • Wie steht es um die Empfehlungen der EFK zum Bewilligungsprozess, zu den Kosten und zur Finanzierung von Tierversuchen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Empfehlungen der EFK wurden von den dafür zuständigen Stellen wie folgt umgesetzt:</p><p>1. Die Hochschulen haben die Versuchstierhaltungen in den letzten Jahren zunehmend zentralisiert, was eine effizientere Nutzung der jeweiligen Ressourcen erlaubt. Als Antwort auf die erste Empfehlung aus dem erwähnten EFK-Bericht von 2009 hat die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus, heute Swissuniversities) im Jahr 2014 zudem das Swiss Animal Facilities Network (SAFN) gegründet, das die Förderung des Austauschs und der Koordination zwischen den Versuchstierhaltungen der universitären Hochschulen zum Ziel hat. Die Tätigkeiten des SAFN reichen von der Datenerhebung bis zur Zentralisierung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Versuchstierhaltungen. Das SAFN ist ausserdem strategischer Partner des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Die Zusammenarbeit dient unter anderem der Förderung des Wohlergehens der Versuchstiere sowie der Umsetzung von Verordnungen und technischen Richtlinien.</p><p>2. Gestützt auf die Tierschutzgesetzgebung müssen Versuchstierhaltungen Daten bereithalten, die den Behörden dazu dienen zu prüfen, ob bei Tierversuchen die Würde und das Wohlergehen der Tiere sichergestellt ist. Dagegen besteht in der Tierschutzgesetzgebung keine Grundlage für das BLV, um strukturierte Daten von einzelnen Betrieben über die Kapazitäten, den Auslastungsgrad, den Personalbestand und die Kostenstruktur zu erheben. Der Zweck der Tierschutzgesetzgebung zielt auf den Schutz der Würde und auf das Wohlergehen des Tieres und nicht auf Wirtschaftlichkeitsaspekte.</p><p>3. Die Forschungsinfrastrukturen der Hochschulen, die den Forschenden Dienstleistungen in Rechnung stellen, haben Betriebsbuchhaltungsmodule eingeführt, mit denen die Forschenden eine Rückvergütung der effektiven Kosten erhalten können. Diese Module unterscheiden sich von einer Hochschule zur anderen, grundsätzlich entsprechen sie aber dem vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) vorgeschlagenen Modell. Als Forschungsinfrastrukturen verrechnen auch die Tierhaltungen einen Teil ihrer Kosten den Forschenden, die die Tiere zu Forschungszwecken nutzen. Somit können die Zuchtkosten teilweise über Forschungsfonds, z. B. des SNF oder der EU, abgedeckt werden.</p><p>4. SBFI, ETH-Rat, SNF und die Rektorenkonferenz lehnten die vierte Empfehlung der EFK nach eingehender Prüfung mit Verweis auf die hohen administrativen Kosten für deren Umsetzung ab. In der Folge verzichtete die EFK auf die vierte Empfehlung. Nach einer Probephase (2009-2011) richtet der SNF den Forschungsinstitutionen seit 2012 Beiträge an die indirekten Forschungskosten (Overhead) aus (Art. 10 Abs. 4 FIFG). Diese leiten sich von den effektiven Forschungskosten ab. Die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur in direktem Zusammenhang mit der Durchführung des geförderten Forschungsvorhabens sind anrechenbar, nicht aber die allgemeinen Infrastrukturkosten. Mit diesem dualen Finanzierungssystem sollen Doppelfinanzierungen ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Tierhaltungen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2009 publizierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) einen Bericht zu der mangelnden Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Versuchstierhaltungen und den daraus entstehenden Kosten. Sie gab diverse Empfehlungen ab:</p><p>1. Die EFK empfiehlt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), zusammen mit dem ETH-Rat und nach Konsultation der Hochschulen für den Betrieb von Tierhaltungen eine strategische Planung einzuführen und sich die Informationen zu beschaffen, die notwendig sind, um bei den Entscheiden für den Bau von neuen Tierhaltungen oder Investitionen in bestehende Anlagen auch die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Im Grundsatz gilt die Empfehlung generell für Investitionen in kostenintensiven Forschungsbereichen.</p><p>2. Die EFK empfiehlt dem Bundesamt für Veterinärwesen, im Rahmen der Tierbestandeskontrolle pro Tierhaltung Daten über die Kapazitäten, die Hygienebedingungen, den Auslastungsgrad, den Personalbestand und die Kostenstruktur dieser Anlagen zu beschaffen und die EDV-Datenbank über Tierversuche entsprechend auszubauen.</p><p>3. Die EFK empfiehlt der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus) auf die flächendeckende Einführung eines möglichst einheitlichen Betriebsbuchhaltungsmoduls bei den Hochschulen hinzuarbeiten - in der Art der Vorgaben der EU-Kommission -, um bei EU-(mit)finanzierten Forschungsprojekten die effektiven Kosten inklusive Overheadkosten rückvergütet zu bekommen.</p><p>4. Die EFK empfiehlt dem Schweizerischen Nationalfonds, bei Beiträgen an Forschungsprojekte künftig die effektiven Kosten, jedoch ohne die schon vom Bund finanzierten Infrastrukturkosten, abzugelten und die Overheadkosten analog den EU-Forschungsprogrammen über die Projekte zu vergüten.</p><p></p><p>Ich bitte den Bundesrat zu erklären, inwiefern diese Empfehlungen, die wohlgemerkt aus dem Jahr 2009 stammen, berücksichtigt worden sind. Ich wünsche eine präzise Antwort Punkt für Punkt.</p>
    • Wie steht es um die Empfehlungen der EFK zum Bewilligungsprozess, zu den Kosten und zur Finanzierung von Tierversuchen?

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