Für die Förderung der inländischen Produktion von Futterpflanzen und Eiweissquellen

ShortId
18.3049
Id
20183049
Updated
28.07.2023 03:39
Language
de
Title
Für die Förderung der inländischen Produktion von Futterpflanzen und Eiweissquellen
AdditionalIndexing
55;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Sachen Flächenbeitrag für Futtergetreide hat der Bundesrat bereits zu den Interpellationen Eberle 13.4109, "Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen für Futtergetreide", und Grin 13.4291, "Produktion von Schweizer Futtergetreide", Stellung genommen. Ferner hat der Nationalrat die parlamentarische Initiative Knecht 14.409, "Massnahmen gegen katastrophale Kraftfutterbilanz", abgelehnt. Die Unzulänglichkeit eines Einzelkulturbeitrags für Futtermittel hat sich in den letzten fünf Jahren nicht verändert. Ursache für die hohen Importe an Futtergetreide und Eiweissfuttermitteln ist neben den Ernährungsgewohnheiten unserer Gesellschaft die begrenzte Ackerfläche in der Schweiz. Mit weniger als 0,05 Hektaren Ackerfläche pro Einwohner ist es zur Deckung des Inlandbedarfs unmöglich, sämtliche Futter- und Lebensmittel in der Schweiz zu produzieren. Wird die Anbaufläche einer Kultur ausgedehnt, muss eine andere weichen.</p><p>Aus den jüngsten Produktionsstatistiken lässt sich ableiten, dass der rückläufige Trend in der Futtergetreideproduktion gebrochen ist. Ferner hat das Parlament im Rahmen der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für Milch- und Getreidegrundstoffe in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten mit der Änderung von Artikel 55 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) die Grundlage geschaffen, dass der Bund für Getreide eine Zulage ausrichten kann. Über die Verordnungsänderung zur Ausrichtung einer flächenbezogenen Zulage für Brot- und Futtergetreide wird der Bundesrat nach erfolgter Vernehmlassung beschliessen.</p><p>Hochkonzentrierte Eiweissfuttermittel fallen im Inland primär als Nebenprodukte der Speiseölgewinnung an. Die inländische Ölsaatenproduktion stieg seit der Jahrtausendwende von 60 000 Tonnen auf rund 100 000 Tonnen an. Primär ist die Produktionssteigerung auf eine Ausdehnung der Fläche zurückzuführen, die 2018 erstmals über 30 000 Hektaren betragen dürfte. Körnerleguminosen zu Futterzwecken beanspruchen eine Anbaufläche von 6000 Hektaren.</p><p>In der Milchviehfütterung, wo Luzerne eingesetzt werden kann, stammen nahezu 90 Prozent der Futterenergie und knapp 85 Prozent des Proteins aus inländischer Produktion. Mit dem Programm für eine graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion unterstützt der Bund mit jährlich 110 Millionen Franken eine standortangepasste Futterproduktion. Der Bund bestimmt die Mindestanteile an Wiesen- und Weidefutter und überträgt den Tierhaltern bewusst unternehmerische Freiheiten in der Gestaltung der Futterrationen. Am Markt haben sich verschiedene Label und Marken etabliert, welche diese Fütterungsvorgaben enthalten.</p><p>Der Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "für Ernährungssicherheit") erhielt am 24. September 2017 mit 79 Prozent Jastimmen breite Zustimmung. Neben der Ernährungssicherheit wurden im Vorfeld der Abstimmung Umweltaspekte wie standortangepasste, effiziente und ressourcenschonende Produktion wie auch die Wichtigkeit internationaler Handelsbeziehungen thematisiert.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die ausgewogene Formulierung der Abstimmungsvorlage, welche vielschichtige Interessen zu berücksichtigen vermochte, die Basis für die breite Zustimmung zur neuen Verfassungsbestimmung über die Ernährungssicherheit bildete. Von einer übermässigen Gewichtung von Teilaspekten sollte deshalb abgesehen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, über einen gezielten Anbaubeitrag - finanziert aus dem landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen - die inländische Produktion von Futterpflanzen und Eiweissquellen zu unterstützen, wobei insbesondere der Anbau von Futtergetreide, von zur Trocknung bestimmter Luzerne und von Soja zu fördern ist.</p><p>Durch die Extensivierung der Produktion und einen Preisabfall in der Grössenordnung um 50 Prozent kam es in der Schweiz innert 10 Jahren zu einem Produktionsrückgang von fast 200 000 Tonnen Futterpflanzen sowie einer Verringerung der bewirtschafteten Fläche um etwa 45 Prozent in den letzten 25 Jahren. Zum Ausgleich wird vermehrt Futtergetreide importiert.</p><p>Gleichzeitig ist auch eine Zunahme der Einfuhr von Eiweissquellen wie getrockneter Luzerne und Soja zu verzeichnen. </p><p>Mir erscheint eine zielorientierte Landwirtschaftspolitik notwendig, um kurze Kreisläufe bei der Produktion und Verwendung von Futtermitteln zu fördern. So müsste weniger auf Importe zurückgegriffen werden. Massnahmen in diesem Sinne würden eine hochwertige inländische Tierproduktion ermöglichen, die die schweizerischen Anforderungen an die Tierproduktion und -haltung erfüllt. Damit könnten den Konsumentinnen und Konsumenten die Nähe und die Rückverfolgbarkeit dessen, was bei ihnen auf den Teller kommt, garantiert werden.</p><p>Mit einer intelligenten, zielorientierten Landwirtschaftspolitik reagieren wir auf die Sorgen, die die Bevölkerung bei der Abstimmung über die Ernährungssicherheit vom 24. September 2017 deutlich zum Ausdruck gebracht hat, und tragen zu einer Verringerung der Einfuhr von Produktionsmitteln bei. Zudem fördern wir die Wertschöpfung im Inland entlang der ganzen Produktionskette und gewährleisten eine effizientere Verwendung öffentlicher Beiträge, indem wir die Produktion und nicht Leistungen unterstützen.</p>
  • Für die Förderung der inländischen Produktion von Futterpflanzen und Eiweissquellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Sachen Flächenbeitrag für Futtergetreide hat der Bundesrat bereits zu den Interpellationen Eberle 13.4109, "Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen für Futtergetreide", und Grin 13.4291, "Produktion von Schweizer Futtergetreide", Stellung genommen. Ferner hat der Nationalrat die parlamentarische Initiative Knecht 14.409, "Massnahmen gegen katastrophale Kraftfutterbilanz", abgelehnt. Die Unzulänglichkeit eines Einzelkulturbeitrags für Futtermittel hat sich in den letzten fünf Jahren nicht verändert. Ursache für die hohen Importe an Futtergetreide und Eiweissfuttermitteln ist neben den Ernährungsgewohnheiten unserer Gesellschaft die begrenzte Ackerfläche in der Schweiz. Mit weniger als 0,05 Hektaren Ackerfläche pro Einwohner ist es zur Deckung des Inlandbedarfs unmöglich, sämtliche Futter- und Lebensmittel in der Schweiz zu produzieren. Wird die Anbaufläche einer Kultur ausgedehnt, muss eine andere weichen.</p><p>Aus den jüngsten Produktionsstatistiken lässt sich ableiten, dass der rückläufige Trend in der Futtergetreideproduktion gebrochen ist. Ferner hat das Parlament im Rahmen der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für Milch- und Getreidegrundstoffe in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten mit der Änderung von Artikel 55 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) die Grundlage geschaffen, dass der Bund für Getreide eine Zulage ausrichten kann. Über die Verordnungsänderung zur Ausrichtung einer flächenbezogenen Zulage für Brot- und Futtergetreide wird der Bundesrat nach erfolgter Vernehmlassung beschliessen.</p><p>Hochkonzentrierte Eiweissfuttermittel fallen im Inland primär als Nebenprodukte der Speiseölgewinnung an. Die inländische Ölsaatenproduktion stieg seit der Jahrtausendwende von 60 000 Tonnen auf rund 100 000 Tonnen an. Primär ist die Produktionssteigerung auf eine Ausdehnung der Fläche zurückzuführen, die 2018 erstmals über 30 000 Hektaren betragen dürfte. Körnerleguminosen zu Futterzwecken beanspruchen eine Anbaufläche von 6000 Hektaren.</p><p>In der Milchviehfütterung, wo Luzerne eingesetzt werden kann, stammen nahezu 90 Prozent der Futterenergie und knapp 85 Prozent des Proteins aus inländischer Produktion. Mit dem Programm für eine graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion unterstützt der Bund mit jährlich 110 Millionen Franken eine standortangepasste Futterproduktion. Der Bund bestimmt die Mindestanteile an Wiesen- und Weidefutter und überträgt den Tierhaltern bewusst unternehmerische Freiheiten in der Gestaltung der Futterrationen. Am Markt haben sich verschiedene Label und Marken etabliert, welche diese Fütterungsvorgaben enthalten.</p><p>Der Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "für Ernährungssicherheit") erhielt am 24. September 2017 mit 79 Prozent Jastimmen breite Zustimmung. Neben der Ernährungssicherheit wurden im Vorfeld der Abstimmung Umweltaspekte wie standortangepasste, effiziente und ressourcenschonende Produktion wie auch die Wichtigkeit internationaler Handelsbeziehungen thematisiert.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die ausgewogene Formulierung der Abstimmungsvorlage, welche vielschichtige Interessen zu berücksichtigen vermochte, die Basis für die breite Zustimmung zur neuen Verfassungsbestimmung über die Ernährungssicherheit bildete. Von einer übermässigen Gewichtung von Teilaspekten sollte deshalb abgesehen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, über einen gezielten Anbaubeitrag - finanziert aus dem landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen - die inländische Produktion von Futterpflanzen und Eiweissquellen zu unterstützen, wobei insbesondere der Anbau von Futtergetreide, von zur Trocknung bestimmter Luzerne und von Soja zu fördern ist.</p><p>Durch die Extensivierung der Produktion und einen Preisabfall in der Grössenordnung um 50 Prozent kam es in der Schweiz innert 10 Jahren zu einem Produktionsrückgang von fast 200 000 Tonnen Futterpflanzen sowie einer Verringerung der bewirtschafteten Fläche um etwa 45 Prozent in den letzten 25 Jahren. Zum Ausgleich wird vermehrt Futtergetreide importiert.</p><p>Gleichzeitig ist auch eine Zunahme der Einfuhr von Eiweissquellen wie getrockneter Luzerne und Soja zu verzeichnen. </p><p>Mir erscheint eine zielorientierte Landwirtschaftspolitik notwendig, um kurze Kreisläufe bei der Produktion und Verwendung von Futtermitteln zu fördern. So müsste weniger auf Importe zurückgegriffen werden. Massnahmen in diesem Sinne würden eine hochwertige inländische Tierproduktion ermöglichen, die die schweizerischen Anforderungen an die Tierproduktion und -haltung erfüllt. Damit könnten den Konsumentinnen und Konsumenten die Nähe und die Rückverfolgbarkeit dessen, was bei ihnen auf den Teller kommt, garantiert werden.</p><p>Mit einer intelligenten, zielorientierten Landwirtschaftspolitik reagieren wir auf die Sorgen, die die Bevölkerung bei der Abstimmung über die Ernährungssicherheit vom 24. September 2017 deutlich zum Ausdruck gebracht hat, und tragen zu einer Verringerung der Einfuhr von Produktionsmitteln bei. Zudem fördern wir die Wertschöpfung im Inland entlang der ganzen Produktionskette und gewährleisten eine effizientere Verwendung öffentlicher Beiträge, indem wir die Produktion und nicht Leistungen unterstützen.</p>
    • Für die Förderung der inländischen Produktion von Futterpflanzen und Eiweissquellen

Back to List