Zukünftige parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten Schweiz/EU

ShortId
18.3059
Id
20183059
Updated
28.07.2023 03:52
Language
de
Title
Zukünftige parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten Schweiz/EU
AdditionalIndexing
421;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Motion der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates 10.3005, "Massnahmen zur frühzeitigen Information des Parlamentes über relevante europäische Gesetzgebungsentwürfe", hat das Parlament vom Bundesrat bereits verlangt, ihm Massnahmen vorzuschlagen, wie die eidgenössischen Räte frühzeitig über europäische Gesetzgebungsentwürfe ins Bild gesetzt werden können. Mit der Motion der SP-Fraktion 14.3646 hätte der Bundesrat mit der Botschaft zum Rahmenabkommen die Vernehmlassungsvorlage für die Schaffung eines parlamentarischen Verbindungsbüros bei der EU vorlegen müssen.</p><p>Bis heute sind die Möglichkeiten der verstärkten parlamentarischen Mitwirkung- und Informationsbereitstellung in europapolitischen Angelegenheiten noch nicht geklärt. Ein Bericht soll die Möglichkeiten der sachgerechten parlamentarischen Mitwirkung parallel mit einer möglichen Botschaft zum institutionellen Abkommen Schweiz-EU darlegen. Dabei sind mindestens folgende Möglichkeiten zu beurteilen:</p><p>1. Schaffung einer ständigen Kommission für die Angelegenheiten Schweiz-EU inklusive Mitwirkungsmöglichkeit dieser Kommission in der Konferenz der Europaausschüsse (Cosac) und Zuweisung der Konsultationskompetenz gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes in europapolitischen Angelegenheiten.</p><p>2. Schaffung eines parlamentarischen Verbindungsbüros bei der EU.</p><p>3. Schaffung einer ständigen gemeinsamen Delegation aus Mitgliedern der APK-N und APK-S für Angelegenheiten Schweiz-EU und für das Monitoring der Arbeit in den Gemischten Ausschüssen und die schweizerische Mitwirkung in europäischen Agenturen.</p><p>4. Aufbau eines umfassenden Monitorings der Bundesversammlung über die EU-Rechtsetzungsprozesse, die im Verhältnis Schweiz-EU relevant sind.</p><p>5. Volles Stimmrecht statt Beobachterstatus der Schweizer Parlamentsdelegation im EWR- und EU-Parlamentarierkomitee (JPC).</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt eine enge Einbindung der Bundesversammlung in die Europapolitik der Schweiz.</p><p>Das künftige institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU soll in erster Linie eine effizientere Anwendung der bilateralen Marktzugangsabkommen ermöglichen. Unter diesem Gesichtspunkt kann es auch einen Referenzrahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Bundesversammlung und dem Europäischen Parlament bilden.</p><p>Sobald das Verhandlungsresultat vorliegt, kann der Bundesrat dem Parlament Massnahmen zur Stärkung seiner Rolle in der Europapolitik der Schweiz vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Botschaft zum institutionellen Abkommen Schweiz-EU auch die Möglichkeiten der zukünftigen Mitwirkung des Parlamentes in europapolitischen Angelegenheiten darzulegen.</p>
  • Zukünftige parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten Schweiz/EU
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Motion der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates 10.3005, "Massnahmen zur frühzeitigen Information des Parlamentes über relevante europäische Gesetzgebungsentwürfe", hat das Parlament vom Bundesrat bereits verlangt, ihm Massnahmen vorzuschlagen, wie die eidgenössischen Räte frühzeitig über europäische Gesetzgebungsentwürfe ins Bild gesetzt werden können. Mit der Motion der SP-Fraktion 14.3646 hätte der Bundesrat mit der Botschaft zum Rahmenabkommen die Vernehmlassungsvorlage für die Schaffung eines parlamentarischen Verbindungsbüros bei der EU vorlegen müssen.</p><p>Bis heute sind die Möglichkeiten der verstärkten parlamentarischen Mitwirkung- und Informationsbereitstellung in europapolitischen Angelegenheiten noch nicht geklärt. Ein Bericht soll die Möglichkeiten der sachgerechten parlamentarischen Mitwirkung parallel mit einer möglichen Botschaft zum institutionellen Abkommen Schweiz-EU darlegen. Dabei sind mindestens folgende Möglichkeiten zu beurteilen:</p><p>1. Schaffung einer ständigen Kommission für die Angelegenheiten Schweiz-EU inklusive Mitwirkungsmöglichkeit dieser Kommission in der Konferenz der Europaausschüsse (Cosac) und Zuweisung der Konsultationskompetenz gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes in europapolitischen Angelegenheiten.</p><p>2. Schaffung eines parlamentarischen Verbindungsbüros bei der EU.</p><p>3. Schaffung einer ständigen gemeinsamen Delegation aus Mitgliedern der APK-N und APK-S für Angelegenheiten Schweiz-EU und für das Monitoring der Arbeit in den Gemischten Ausschüssen und die schweizerische Mitwirkung in europäischen Agenturen.</p><p>4. Aufbau eines umfassenden Monitorings der Bundesversammlung über die EU-Rechtsetzungsprozesse, die im Verhältnis Schweiz-EU relevant sind.</p><p>5. Volles Stimmrecht statt Beobachterstatus der Schweizer Parlamentsdelegation im EWR- und EU-Parlamentarierkomitee (JPC).</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt eine enge Einbindung der Bundesversammlung in die Europapolitik der Schweiz.</p><p>Das künftige institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU soll in erster Linie eine effizientere Anwendung der bilateralen Marktzugangsabkommen ermöglichen. Unter diesem Gesichtspunkt kann es auch einen Referenzrahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Bundesversammlung und dem Europäischen Parlament bilden.</p><p>Sobald das Verhandlungsresultat vorliegt, kann der Bundesrat dem Parlament Massnahmen zur Stärkung seiner Rolle in der Europapolitik der Schweiz vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Botschaft zum institutionellen Abkommen Schweiz-EU auch die Möglichkeiten der zukünftigen Mitwirkung des Parlamentes in europapolitischen Angelegenheiten darzulegen.</p>
    • Zukünftige parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten Schweiz/EU

Back to List