Einführung des Prinzips "one in, two out" für neue Bundeserlasse

ShortId
18.3061
Id
20183061
Updated
28.07.2023 03:53
Language
de
Title
Einführung des Prinzips "one in, two out" für neue Bundeserlasse
AdditionalIndexing
04;12;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 1984 wächst die Anzahl der Bundeserlasse stetig (plus 140 neue Seiten pro Woche). Am 5. März 2018 waren 5035 Bundeserlasse mit über 70 000 Seiten in Kraft! Mehr als die Hälfte davon sind Staatsverträge, 30 Prozent Verordnungen der Verwaltung mit doppelt so vielen Seiten wie die Gesetze selber!</p><p>Eine vom SGV in Auftrag gegebene KPMG-Studie schätzt die Regulierungskosten auf jährlich 60 Milliarden Franken oder 10 Prozent des BIP! Der Bundesrat schätzt allein die Kosten der wichtigsten Regulierungen auf 10 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Kosten belasten die Unternehmen und vermindern ihre Wettbewerbsfähigkeit.</p><p>Mit dem "One in, two out"-Prinzip könnte bei der Übernahme von ausländischem Recht auch der Grundsatz "Gleichwertigkeit statt Nachvollzug" mehr befolgt und dem Hang zum "Swiss Finish" Einhalt geboten werden.</p><p>Wird das "One in, two out"-Prinzip für einige Jahre angewendet, können die Regulierungskosten vorerst reduziert und anschliessend mit dem "One in, one out"-Prinzip (vgl. parlamentarische Initiative Vogt 16.435) konstant gehalten werden.</p>
  • <p>Der vorliegende Vorstoss entspricht exakt der Motion Martullo 16.3543, welche vom Nationalrat am 28. Februar 2018 mit 107 zu 81 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt wurde.</p><p>Gegenwärtig arbeitet der Bundesrat an einem Bericht in Erfüllung des Postulates Caroni 15.3421 zur Prüfung einer Regulierungsbremse, welcher als Jahresziel 2018 definiert wurde. Im Bericht werden verschiedene Modelle einer Regulierungsbremse geprüft, darunter auch das Prinzip des "One in, x out". Die Ergebnisse werden Ende Jahr vorliegen und können anschliessend als Grundlage für die politische Diskussion dienen.</p><p>Aus den in der Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 2016 dargelegten Gründen beantragt der Bundesrat unverändert die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Einführung des "One in, two out"-Prinzips für neue Bundeserlasse vorzulegen. Pro neu in Kraft tretenden Erlass müssen bisherige Erlasse mit doppelt so hohen Regulierungsfolgekosten ausser Kraft gesetzt werden. Internationale Verträge und Vereinbarungen, vom Ausland übernommenes Recht sowie Verordnungen sind mit einzubeziehen. Als Erlass gelten nicht nur Gesetze usw., sondern auch einzelne Artikel. </p><p>Für die Regulierungsfolgekosten werden, soweit vorhanden, die Regulierungsfolgeabschätzungen (RFA) beigezogen. Sofern solche nicht vorhanden sind, sind fundierte Regulierungsfolgekosten-Abschätzungen ausreichend.</p><p>Das "One in, two out"-Prinzip soll jeweils auf Erlasse innerhalb desselben Departementes angewendet werden, d. h., für neu einzuführende Erlasse müssen Erlasse im Zuständigkeitsbereich desselben Departementes ausser Kraft gesetzt werden.</p><p>Zusammen mit dem Gesetzentwurf soll der Bundesrat auch aufzeigen, wie die Umsetzung des "One in, two out"-Prinzips für den Bundesrat, in den Departementen und für die Räte möglichst effizient organisiert werden kann.</p>
  • Einführung des Prinzips "one in, two out" für neue Bundeserlasse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 1984 wächst die Anzahl der Bundeserlasse stetig (plus 140 neue Seiten pro Woche). Am 5. März 2018 waren 5035 Bundeserlasse mit über 70 000 Seiten in Kraft! Mehr als die Hälfte davon sind Staatsverträge, 30 Prozent Verordnungen der Verwaltung mit doppelt so vielen Seiten wie die Gesetze selber!</p><p>Eine vom SGV in Auftrag gegebene KPMG-Studie schätzt die Regulierungskosten auf jährlich 60 Milliarden Franken oder 10 Prozent des BIP! Der Bundesrat schätzt allein die Kosten der wichtigsten Regulierungen auf 10 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Kosten belasten die Unternehmen und vermindern ihre Wettbewerbsfähigkeit.</p><p>Mit dem "One in, two out"-Prinzip könnte bei der Übernahme von ausländischem Recht auch der Grundsatz "Gleichwertigkeit statt Nachvollzug" mehr befolgt und dem Hang zum "Swiss Finish" Einhalt geboten werden.</p><p>Wird das "One in, two out"-Prinzip für einige Jahre angewendet, können die Regulierungskosten vorerst reduziert und anschliessend mit dem "One in, one out"-Prinzip (vgl. parlamentarische Initiative Vogt 16.435) konstant gehalten werden.</p>
    • <p>Der vorliegende Vorstoss entspricht exakt der Motion Martullo 16.3543, welche vom Nationalrat am 28. Februar 2018 mit 107 zu 81 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt wurde.</p><p>Gegenwärtig arbeitet der Bundesrat an einem Bericht in Erfüllung des Postulates Caroni 15.3421 zur Prüfung einer Regulierungsbremse, welcher als Jahresziel 2018 definiert wurde. Im Bericht werden verschiedene Modelle einer Regulierungsbremse geprüft, darunter auch das Prinzip des "One in, x out". Die Ergebnisse werden Ende Jahr vorliegen und können anschliessend als Grundlage für die politische Diskussion dienen.</p><p>Aus den in der Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 2016 dargelegten Gründen beantragt der Bundesrat unverändert die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Einführung des "One in, two out"-Prinzips für neue Bundeserlasse vorzulegen. Pro neu in Kraft tretenden Erlass müssen bisherige Erlasse mit doppelt so hohen Regulierungsfolgekosten ausser Kraft gesetzt werden. Internationale Verträge und Vereinbarungen, vom Ausland übernommenes Recht sowie Verordnungen sind mit einzubeziehen. Als Erlass gelten nicht nur Gesetze usw., sondern auch einzelne Artikel. </p><p>Für die Regulierungsfolgekosten werden, soweit vorhanden, die Regulierungsfolgeabschätzungen (RFA) beigezogen. Sofern solche nicht vorhanden sind, sind fundierte Regulierungsfolgekosten-Abschätzungen ausreichend.</p><p>Das "One in, two out"-Prinzip soll jeweils auf Erlasse innerhalb desselben Departementes angewendet werden, d. h., für neu einzuführende Erlasse müssen Erlasse im Zuständigkeitsbereich desselben Departementes ausser Kraft gesetzt werden.</p><p>Zusammen mit dem Gesetzentwurf soll der Bundesrat auch aufzeigen, wie die Umsetzung des "One in, two out"-Prinzips für den Bundesrat, in den Departementen und für die Räte möglichst effizient organisiert werden kann.</p>
    • Einführung des Prinzips "one in, two out" für neue Bundeserlasse

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