Aufnahme der Ausgesteuerten in die Arbeitslosenstatistik

ShortId
18.3068
Id
20183068
Updated
28.07.2023 14:41
Language
de
Title
Aufnahme der Ausgesteuerten in die Arbeitslosenstatistik
AdditionalIndexing
44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jeden Monat werden in der Schweiz zurzeit rund 3500 Personen ausgesteuert. Die Zahlen sind in den letzten Jahren massiv angestiegen. Diese Personen haben während 18 Monaten Arbeitslosengeld bezogen und werden nach Ablauf der 18-monatigen Frist ausgesteuert, sofern sie bis dann keine neue Arbeitsstelle gefunden haben. Das bedeutet, dass die Betroffenen ab dann vom Ersparten leben. Ist dies aufgebraucht, werden sie zum Sozialhilfeempfänger. Ab dem Zeitpunkt der Aussteuerung verschwinden diese Personen aus der Arbeitslosenstatistik, ausser sie melden sich beim RAV. Die offiziellen Arbeitslosenzahlen werden somit aktuell unvollständig wiedergegeben. Im Interesse einer transparenten Publikation sämtlicher arbeitslosen Menschen in der Schweiz soll neu auch die Anzahl der Ausgesteuerten in der offiziellen Arbeitslosenstatistik des Bundes publiziert werden.</p><p>Dieser Vorstoss wird erneut eingereicht, da der gleiche Antrag schon in der Motion 15.4104 eingereicht, diese aber zwischenzeitlich leider abgeschrieben wurde.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die Anliegen des Motionärs erneut geprüft und bestätigt seine Stellungnahme zur identischen Motion Grüter 15.4104 vom 7. Dezember 2015.</p><p>Der Bundesrat betont, dass in der Schweiz weder eine Pflicht noch ein Zwang besteht, sich bei Arbeitslosigkeit oder Stellensuche bei der Arbeitslosenversicherung zu melden. Ebenso besteht auch keine Pflicht und kein Zwang, nach Ablauf eines möglichen Bezugs von Taggeldern bei der Arbeitslosenversicherung registriert zu bleiben. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich freiwillig. Damit ist es nur dann möglich, den Arbeitsmarktstatus einer Person während oder nach einer Arbeitslosigkeit zu erfassen, wenn sich diese freiwillig bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet hat und gemeldet bleibt. In diesem Fall wird die Person bei der Arbeitslosenstatistik mitgezählt.</p><p>Die Arbeitslosenstatistik ist eine Registerstatistik. Sie zählt alle Personen, welche bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet sind, keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind. Im Gegensatz dazu wird die Erwerbstätigen- bzw. Erwerbslosenstatistik mittels einer Stichprobe erhoben und umfasst auch die nicht bei einem RAV registrierten Personen. Über einen Konjunkturzyklus hinweg gesehen weisen beide Statistiken einen sehr ähnlichen Verlauf auf, und sie ergänzen sich bezüglich ihrer arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Aussagekraft.</p><p>Die Situation der Ausgesteuerten wird regelmässig mit Studien erforscht. Aus diesen Untersuchungen ist bekannt, dass eine Mehrheit der ausgesteuerten Personen in einer gewissen Zeit nach der Aussteuerung wieder eine Stelle gefunden hat, während eine Minderheit weiterhin auf der Suche ist oder sich aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen hat (z. B. durch Beginn einer Ausbildung oder durch Abreise in das Ausland). Für ausgesteuerte Personen ergeben sich somit neue Erwerbssituationen, weshalb die statische Integration in den Arbeitslosenbestand zu falschen Aussagen führen würde.</p><p>Der Bundesrat bestätigt seine ursprüngliche Stellungnahme, dass mit den bestehenden Statistiken und Untersuchungen ausreichend Informationen über die Situation ausgesteuerter Personen bestehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeitslosenstatistik der Eidgenossenschaft dahingehend zu ändern, dass ausgesteuerte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ebenfalls in der Arbeitslosenstatistik publiziert werden.</p>
  • Aufnahme der Ausgesteuerten in die Arbeitslosenstatistik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jeden Monat werden in der Schweiz zurzeit rund 3500 Personen ausgesteuert. Die Zahlen sind in den letzten Jahren massiv angestiegen. Diese Personen haben während 18 Monaten Arbeitslosengeld bezogen und werden nach Ablauf der 18-monatigen Frist ausgesteuert, sofern sie bis dann keine neue Arbeitsstelle gefunden haben. Das bedeutet, dass die Betroffenen ab dann vom Ersparten leben. Ist dies aufgebraucht, werden sie zum Sozialhilfeempfänger. Ab dem Zeitpunkt der Aussteuerung verschwinden diese Personen aus der Arbeitslosenstatistik, ausser sie melden sich beim RAV. Die offiziellen Arbeitslosenzahlen werden somit aktuell unvollständig wiedergegeben. Im Interesse einer transparenten Publikation sämtlicher arbeitslosen Menschen in der Schweiz soll neu auch die Anzahl der Ausgesteuerten in der offiziellen Arbeitslosenstatistik des Bundes publiziert werden.</p><p>Dieser Vorstoss wird erneut eingereicht, da der gleiche Antrag schon in der Motion 15.4104 eingereicht, diese aber zwischenzeitlich leider abgeschrieben wurde.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die Anliegen des Motionärs erneut geprüft und bestätigt seine Stellungnahme zur identischen Motion Grüter 15.4104 vom 7. Dezember 2015.</p><p>Der Bundesrat betont, dass in der Schweiz weder eine Pflicht noch ein Zwang besteht, sich bei Arbeitslosigkeit oder Stellensuche bei der Arbeitslosenversicherung zu melden. Ebenso besteht auch keine Pflicht und kein Zwang, nach Ablauf eines möglichen Bezugs von Taggeldern bei der Arbeitslosenversicherung registriert zu bleiben. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich freiwillig. Damit ist es nur dann möglich, den Arbeitsmarktstatus einer Person während oder nach einer Arbeitslosigkeit zu erfassen, wenn sich diese freiwillig bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet hat und gemeldet bleibt. In diesem Fall wird die Person bei der Arbeitslosenstatistik mitgezählt.</p><p>Die Arbeitslosenstatistik ist eine Registerstatistik. Sie zählt alle Personen, welche bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet sind, keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind. Im Gegensatz dazu wird die Erwerbstätigen- bzw. Erwerbslosenstatistik mittels einer Stichprobe erhoben und umfasst auch die nicht bei einem RAV registrierten Personen. Über einen Konjunkturzyklus hinweg gesehen weisen beide Statistiken einen sehr ähnlichen Verlauf auf, und sie ergänzen sich bezüglich ihrer arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Aussagekraft.</p><p>Die Situation der Ausgesteuerten wird regelmässig mit Studien erforscht. Aus diesen Untersuchungen ist bekannt, dass eine Mehrheit der ausgesteuerten Personen in einer gewissen Zeit nach der Aussteuerung wieder eine Stelle gefunden hat, während eine Minderheit weiterhin auf der Suche ist oder sich aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen hat (z. B. durch Beginn einer Ausbildung oder durch Abreise in das Ausland). Für ausgesteuerte Personen ergeben sich somit neue Erwerbssituationen, weshalb die statische Integration in den Arbeitslosenbestand zu falschen Aussagen führen würde.</p><p>Der Bundesrat bestätigt seine ursprüngliche Stellungnahme, dass mit den bestehenden Statistiken und Untersuchungen ausreichend Informationen über die Situation ausgesteuerter Personen bestehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeitslosenstatistik der Eidgenossenschaft dahingehend zu ändern, dass ausgesteuerte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ebenfalls in der Arbeitslosenstatistik publiziert werden.</p>
    • Aufnahme der Ausgesteuerten in die Arbeitslosenstatistik

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