Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik

ShortId
18.3070
Id
20183070
Updated
28.07.2023 03:50
Language
de
Title
Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik
AdditionalIndexing
2446;34
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Diskussion um die No-Billag-Initiative ist es gelungen, die bewährte Mischung aus öffentlich finanzierten Medieninhalten und privaten Medien zu sichern und zu stärken. Die Medienpolitik der Schweiz als Grundlage des funktionierenden Service public hat mobilisiert und klare Mehrheiten geschaffen zugunsten einer konstruktiven, zukunftsgerichteten Medienvielfalt. Diese Mehrheiten in der Bevölkerung haben einem Kahlschlag eine Abfuhr erteilt. Sie vertrauen auf die im Abstimmungskampf gemachten Aussagen des Bundesrates und der SRG.</p><p>Es ist deshalb nun entscheidend, den Worten Taten folgen zu lassen: Die jährliche Gebühr für die SRG soll wie vom Bundesrat zugesagt auf 365 Franken reduziert werden. Um das Vertrauen in die Finanzierung der SRG wiederherzustellen, soll die vom Bundesrat beschlossene Plafonierung der Gebühreneinnahmen der SRG auf 1,2 Milliarden Franken im Radio- und TV-Gesetz verankert werden. Zudem sollen die regionalen und lokalen elektronischen Medien in Zukunft einen grösseren Gebührenanteil erhalten. Ausserdem soll das Versprechen, dass die SRG nicht in neue, digitale Werbeformen einsteigt, in die Tat umgesetzt werden.</p><p>Werbebeschränkungen der SRG (z. B. keine Werbung ab 19.30 Uhr und eine Obergrenze für Werbung) sollen - wie das in der Antwort auf die Interpellation Vonlanthen 17.4207, "No Billag ist ein absolutes No-go, aber wie verhindern wir den Scherbenhaufen?", vom 14. Dezember 2017 vom Bundesrat in Erwägung gezogen wird - möglichst rasch umgesetzt werden. In Bezug auf Werbeplattformen der SRG wie beispielsweise Admeira muss sichergestellt werden, dass eine diskriminierungsfreie Beteiligung aller interessierten Medien gewährleistet ist und diese zur Stärkung der Schweizer Medienvielfalt beitragen.</p><p>Ergänzend ist es für die Zukunft der Medienvielfalt in der Schweiz entscheidend, dass wirtschaftlich eine Chance besteht, Online-Medien über Abonnemente und Werbeeinnahmen zu finanzieren. Dies ist aber nur möglich, wenn Informationen nicht grundsätzlich gratis zur Verfügung stehen. Es braucht hier also eine Einschränkung der SRG und der gebührenfinanzierten Privatmedien, die immer stärker online publizistisch aktiv werden und damit traditionsreichen regionalen Printmedien und jungen, vielversprechenden Online-Medien (wie z. B. watson.ch, nau.ch) genauso wie überregionalen Tageszeitungen, die zunehmend digitale Abonnemente verkaufen, das kommerzielle Überleben erschweren und es ihnen wegen ihres Konkurrenzangebotes verunmöglichen, ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln.</p><p>Die SRG und die gebührenfinanzierten regionalen Radio- und Fernsehsender sollten ihr Online-Angebot im Bereich Text also einschränken, gleichzeitig ihre Radio- und TV-Beiträge aber auf moderne Art und Weise verbreiten können. Denkbar wäre eine Lösung wie beim Teletext mit bewährten Textlängen von rund 650 Zeichen oder aber eine finanzielle Deckelung der Ausgaben für Online-Angebote. Auf diesem Weg können private Anbieter ihre Angebote dank Werbung oder auch dank anderen Pay-Schranken kommerziell eher umsetzen. Für kleine Sprachregionen, in denen keine privaten Alternativen zum publizistischen Online-Angebot der SRG und anderer gebührenfinanzierter Medien bestehen, kann der Bundesrat allenfalls Ausnahmeregelungen vorsehen, um einen angemessenen medialen Service public zu gewährleisten.</p><p>Die regionalen und lokalen Printmedien stellen einen unerlässlichen Pfeiler der Schweizer Medienvielfalt dar und übernehmen mit ihrer Berichterstattung eine staatspolitisch eminent wichtige Aufgabe. Allerdings stehen sie seit einigen Jahren unter einem starken wirtschaftlichen Druck und befinden sich teilweise geradezu in einem Überlebenskampf. Die Werbeeinnahmen gehen immer mehr zurück, und der Druck der gebührenfinanzierten Online-Konkurrenten sowie gewisse Massnahmen der SRG (Admeira) verschärfen die Situation. Dazu kommt, dass auch die Post im Rahmen der beschränkten indirekten Presseförderung nur ungenügend dazu beiträgt, dass die Printmedien auch weiterhin ihre wichtige Service-public-Aufgabe im regionalen und lokalen Bereich erfüllen können.</p><p>Der Entwicklung von Online-Angeboten gehört die Zukunft. Nur können diese Modelle derzeit noch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Bis sich dieser Online-Konsum von Medieninhalten auf breiter Front durchgesetzt haben wird, dauert es noch eine gewisse Zeit. Durch Nutzung eines Teils der Radio- und Fernsehgebühren, die dann zu Mediengebühren umgestaltet würden, kann die Medienvielfalt gestärkt werden. Gleichzeitig gibt es den entsprechenden Medien den nötigen wirtschaftlichen Handlungsspielraum, um selbstständig konkrete Online-Modelle auf deren Wirtschaftlichkeit und Lebensfähigkeit zu testen. Die Unterstützung ist bewusst auf die indirekte Presseförderung gerichtet und soll den ordnungspolitischen Damm der direkten Subventionierung der privaten Printmedien nicht durchbrechen.</p>
  • <p>Die Vorarbeiten zu einem künftigen Gesetz über elektronische Medien laufen. Dieses Gesetz soll dereinst das Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) ablösen. Die meisten Anliegen des Motionärs werden im Rahmen dieser Gesetzgebungsarbeiten geprüft. Die Eröffnung der öffentlichen Vernehmlassung zum neuen Gesetz ist im Juni 2018 geplant. Das Parlament wird sich anschliessend, anlässlich der Beratung der Botschaft zum Gesetzentwurf, mit der Ausgestaltung und Finanzierung eines zukunftsorientierten medialen Service public auseinandersetzen können. Der Bundesrat erachtet es als zu früh und unnötigerweise präjudizierend, bereits jetzt verbindliche Vorgaben zum Inhalt des künftigen Gesetzes zu machen.</p><p>1. Der Bundesrat hat den Anteil der SRG aus der Radio- und Fernsehabgabe für die Periode 2019-2022 auf 1,2 Milliarden Franken plafoniert. Die lokal-regionalen Veranstalter werden bereits das im RTVG vorgesehene Maximum von 6 Prozent erhalten. Im neuen Gesetz soll die Möglichkeit der Plafonierung ausdrücklich verankert werden. Hingegen erachtet der Bundesrat eine betragsmässige Plafonierung im Gesetz als zu starr, denn der Anteil für die SRG hängt auch künftig von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Umfang des Leistungsauftrags und von der finanziellen Tragweite der Werbebeschränkungen bzw. -verbote zulasten der SRG. Der künftige Anteil für die lokal-regionalen Medienanbieterinnen wird ebenfalls von der Definition ihrer publizistischen Leistungsaufträge abhängen. Dementsprechend kann im geplanten Gesetz über elektronische Medien der anteilsmässige Verteilschlüssel angepasst werden.</p><p>2. Die indirekte Presseförderung und die Radio- und Fernsehabgabe haben ganz unterschiedliche Ausrichtungen: Die indirekte Presseförderung kommt der gedruckten Presse zugute und basiert auf Artikel 92 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101), die Radio- und Fernsehabgabe gewährleistet den Service public in elektronischen Medien, gestützt auf Artikel 93 BV. Gemäss Artikel 16 Absatz 7 des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG; SR 783.0) stehen für die indirekte Presseförderung 50 Millionen Franken zur Verfügung (30 Millionen für die Regional- und Lokalpresse, 20 Millionen für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Ein weiterer Ausbau der indirekten Presseförderung oder eine Mittelverschiebung von einer Kategorie zur anderen bedürfte einer Anpassung des Postgesetzes. Obwohl die Wirkung der indirekten Presseförderung umstritten ist, wurde diese mit der Annahme der Motion Bulliard-Marbach 13.3048, "Gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung ohne glaubwürdige Alternative", gesichert, solange es keine glaubwürdige Alternative gibt. Eine Erhöhung der indirekten Presseförderung aus Mitteln der Radio- und Fernsehabgabe fällt mangels entsprechender Verfassungsgrundlage ausser Betracht.</p><p>3. Wie bereits das RTVG wird auch das künftige Gesetz über elektronische Medien so auszugestalten sein, dass die verfassungsrechtlich vorgesehene Rücksichtnahme auf die Presse respektiert wird. Die vom Motionär geforderten Massnahmen (Werbeplafonds, Werbebeschränkungen) werden dabei geprüft. Festzuhalten ist, dass die rückläufigen Werbeeinnahmen der Presse nicht zur SRG fliessen. So beträgt der Werbeumsatz der SRG rund 360 Millionen Franken pro Jahr auf stabilem Niveau, während im stark wachsenden Online-Bereich in der Schweiz bereits ein Umsatz von mehr als einer Milliarde Franken pro Jahr erzielt wird. Davon profitieren vor allem die grossen Plattformen im Ausland. Weitere Werbebeschränkungen sind daher im Interesse des Standortes Schweiz sorgfältig zu prüfen.</p><p>Schliesslich wird auch die Zusammenarbeit der SRG mit anderen Akteuren im publizistischen und im Werbebereich ein Thema des künftigen Gesetzes über elektronische Medien sein.</p><p>4. Heute gilt für die SRG eine Zeichenbeschränkung im Online-Auftritt. Der Entwurf für eine neue SRG-Konzession, welche in die öffentliche Vernehmlassung geschickt wurde, übernimmt diese Regelung. Das Online-Angebot der gebührenfinanzierten lokal-regionalen Veranstalter wird hingegen nicht vom RTVG geregelt, mit der Ausnahme, dass es nur insoweit mit Empfangsgebühren finanziert werden darf, als es einen direkten Sendungsbezug aufweist. Da mit dem künftigen Gesetz über elektronische Medien auch Online-Medien einen Leistungsauftrag erbringen und mit der Medienabgabe unterstützt werden können, wird der Bundesrat geeignete Massnahmen zum Schutz der Presse vorschlagen. Wie bei den vorherigen Anliegen ist es aber noch zu früh, sich auf konkrete Massnahmen festzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen und Gesetzesanpassungen vorzunehmen:</p><p>1. Die vom Bundesrat bereits beschlossene Plafonierung der SRG-Gebühreneinnahmen auf 1,2 Milliarden Franken sowie eine Erhöhung des Gebührenanteils der regionalen und lokalen elektronischen Medien werden umgesetzt und im neuen Mediengesetz verankert.</p><p>2. Die indirekte Presseförderung der regionalen und lokalen Printmedien wird verstärkt, indem ein angemessener Teil der Radio- und Fernsehgebühren dazu verwendet wird.</p><p>3. Die Expansion der SRG im Werbemarkt auf Kosten der privaten Schweizer Medien wird mit geeigneten Massnahmen gestoppt (Werbebeschränkungen ab 19 Uhr 30 und Festlegung einer Obergrenze, diskriminierungsfreie Zusammenarbeit bei Werbeplattformen)</p><p>4. Die Ausdehnung des Online-Angebots der SRG und der gebührenfinanzierten Privatmedien wird im Bereich Text stärker eingegrenzt, um den Digital-Abos der regionalen Printmedien und anderer Zeitungen eine kommerzielle Chance zu geben.</p>
  • Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Diskussion um die No-Billag-Initiative ist es gelungen, die bewährte Mischung aus öffentlich finanzierten Medieninhalten und privaten Medien zu sichern und zu stärken. Die Medienpolitik der Schweiz als Grundlage des funktionierenden Service public hat mobilisiert und klare Mehrheiten geschaffen zugunsten einer konstruktiven, zukunftsgerichteten Medienvielfalt. Diese Mehrheiten in der Bevölkerung haben einem Kahlschlag eine Abfuhr erteilt. Sie vertrauen auf die im Abstimmungskampf gemachten Aussagen des Bundesrates und der SRG.</p><p>Es ist deshalb nun entscheidend, den Worten Taten folgen zu lassen: Die jährliche Gebühr für die SRG soll wie vom Bundesrat zugesagt auf 365 Franken reduziert werden. Um das Vertrauen in die Finanzierung der SRG wiederherzustellen, soll die vom Bundesrat beschlossene Plafonierung der Gebühreneinnahmen der SRG auf 1,2 Milliarden Franken im Radio- und TV-Gesetz verankert werden. Zudem sollen die regionalen und lokalen elektronischen Medien in Zukunft einen grösseren Gebührenanteil erhalten. Ausserdem soll das Versprechen, dass die SRG nicht in neue, digitale Werbeformen einsteigt, in die Tat umgesetzt werden.</p><p>Werbebeschränkungen der SRG (z. B. keine Werbung ab 19.30 Uhr und eine Obergrenze für Werbung) sollen - wie das in der Antwort auf die Interpellation Vonlanthen 17.4207, "No Billag ist ein absolutes No-go, aber wie verhindern wir den Scherbenhaufen?", vom 14. Dezember 2017 vom Bundesrat in Erwägung gezogen wird - möglichst rasch umgesetzt werden. In Bezug auf Werbeplattformen der SRG wie beispielsweise Admeira muss sichergestellt werden, dass eine diskriminierungsfreie Beteiligung aller interessierten Medien gewährleistet ist und diese zur Stärkung der Schweizer Medienvielfalt beitragen.</p><p>Ergänzend ist es für die Zukunft der Medienvielfalt in der Schweiz entscheidend, dass wirtschaftlich eine Chance besteht, Online-Medien über Abonnemente und Werbeeinnahmen zu finanzieren. Dies ist aber nur möglich, wenn Informationen nicht grundsätzlich gratis zur Verfügung stehen. Es braucht hier also eine Einschränkung der SRG und der gebührenfinanzierten Privatmedien, die immer stärker online publizistisch aktiv werden und damit traditionsreichen regionalen Printmedien und jungen, vielversprechenden Online-Medien (wie z. B. watson.ch, nau.ch) genauso wie überregionalen Tageszeitungen, die zunehmend digitale Abonnemente verkaufen, das kommerzielle Überleben erschweren und es ihnen wegen ihres Konkurrenzangebotes verunmöglichen, ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln.</p><p>Die SRG und die gebührenfinanzierten regionalen Radio- und Fernsehsender sollten ihr Online-Angebot im Bereich Text also einschränken, gleichzeitig ihre Radio- und TV-Beiträge aber auf moderne Art und Weise verbreiten können. Denkbar wäre eine Lösung wie beim Teletext mit bewährten Textlängen von rund 650 Zeichen oder aber eine finanzielle Deckelung der Ausgaben für Online-Angebote. Auf diesem Weg können private Anbieter ihre Angebote dank Werbung oder auch dank anderen Pay-Schranken kommerziell eher umsetzen. Für kleine Sprachregionen, in denen keine privaten Alternativen zum publizistischen Online-Angebot der SRG und anderer gebührenfinanzierter Medien bestehen, kann der Bundesrat allenfalls Ausnahmeregelungen vorsehen, um einen angemessenen medialen Service public zu gewährleisten.</p><p>Die regionalen und lokalen Printmedien stellen einen unerlässlichen Pfeiler der Schweizer Medienvielfalt dar und übernehmen mit ihrer Berichterstattung eine staatspolitisch eminent wichtige Aufgabe. Allerdings stehen sie seit einigen Jahren unter einem starken wirtschaftlichen Druck und befinden sich teilweise geradezu in einem Überlebenskampf. Die Werbeeinnahmen gehen immer mehr zurück, und der Druck der gebührenfinanzierten Online-Konkurrenten sowie gewisse Massnahmen der SRG (Admeira) verschärfen die Situation. Dazu kommt, dass auch die Post im Rahmen der beschränkten indirekten Presseförderung nur ungenügend dazu beiträgt, dass die Printmedien auch weiterhin ihre wichtige Service-public-Aufgabe im regionalen und lokalen Bereich erfüllen können.</p><p>Der Entwicklung von Online-Angeboten gehört die Zukunft. Nur können diese Modelle derzeit noch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Bis sich dieser Online-Konsum von Medieninhalten auf breiter Front durchgesetzt haben wird, dauert es noch eine gewisse Zeit. Durch Nutzung eines Teils der Radio- und Fernsehgebühren, die dann zu Mediengebühren umgestaltet würden, kann die Medienvielfalt gestärkt werden. Gleichzeitig gibt es den entsprechenden Medien den nötigen wirtschaftlichen Handlungsspielraum, um selbstständig konkrete Online-Modelle auf deren Wirtschaftlichkeit und Lebensfähigkeit zu testen. Die Unterstützung ist bewusst auf die indirekte Presseförderung gerichtet und soll den ordnungspolitischen Damm der direkten Subventionierung der privaten Printmedien nicht durchbrechen.</p>
    • <p>Die Vorarbeiten zu einem künftigen Gesetz über elektronische Medien laufen. Dieses Gesetz soll dereinst das Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) ablösen. Die meisten Anliegen des Motionärs werden im Rahmen dieser Gesetzgebungsarbeiten geprüft. Die Eröffnung der öffentlichen Vernehmlassung zum neuen Gesetz ist im Juni 2018 geplant. Das Parlament wird sich anschliessend, anlässlich der Beratung der Botschaft zum Gesetzentwurf, mit der Ausgestaltung und Finanzierung eines zukunftsorientierten medialen Service public auseinandersetzen können. Der Bundesrat erachtet es als zu früh und unnötigerweise präjudizierend, bereits jetzt verbindliche Vorgaben zum Inhalt des künftigen Gesetzes zu machen.</p><p>1. Der Bundesrat hat den Anteil der SRG aus der Radio- und Fernsehabgabe für die Periode 2019-2022 auf 1,2 Milliarden Franken plafoniert. Die lokal-regionalen Veranstalter werden bereits das im RTVG vorgesehene Maximum von 6 Prozent erhalten. Im neuen Gesetz soll die Möglichkeit der Plafonierung ausdrücklich verankert werden. Hingegen erachtet der Bundesrat eine betragsmässige Plafonierung im Gesetz als zu starr, denn der Anteil für die SRG hängt auch künftig von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Umfang des Leistungsauftrags und von der finanziellen Tragweite der Werbebeschränkungen bzw. -verbote zulasten der SRG. Der künftige Anteil für die lokal-regionalen Medienanbieterinnen wird ebenfalls von der Definition ihrer publizistischen Leistungsaufträge abhängen. Dementsprechend kann im geplanten Gesetz über elektronische Medien der anteilsmässige Verteilschlüssel angepasst werden.</p><p>2. Die indirekte Presseförderung und die Radio- und Fernsehabgabe haben ganz unterschiedliche Ausrichtungen: Die indirekte Presseförderung kommt der gedruckten Presse zugute und basiert auf Artikel 92 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101), die Radio- und Fernsehabgabe gewährleistet den Service public in elektronischen Medien, gestützt auf Artikel 93 BV. Gemäss Artikel 16 Absatz 7 des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG; SR 783.0) stehen für die indirekte Presseförderung 50 Millionen Franken zur Verfügung (30 Millionen für die Regional- und Lokalpresse, 20 Millionen für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Ein weiterer Ausbau der indirekten Presseförderung oder eine Mittelverschiebung von einer Kategorie zur anderen bedürfte einer Anpassung des Postgesetzes. Obwohl die Wirkung der indirekten Presseförderung umstritten ist, wurde diese mit der Annahme der Motion Bulliard-Marbach 13.3048, "Gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung ohne glaubwürdige Alternative", gesichert, solange es keine glaubwürdige Alternative gibt. Eine Erhöhung der indirekten Presseförderung aus Mitteln der Radio- und Fernsehabgabe fällt mangels entsprechender Verfassungsgrundlage ausser Betracht.</p><p>3. Wie bereits das RTVG wird auch das künftige Gesetz über elektronische Medien so auszugestalten sein, dass die verfassungsrechtlich vorgesehene Rücksichtnahme auf die Presse respektiert wird. Die vom Motionär geforderten Massnahmen (Werbeplafonds, Werbebeschränkungen) werden dabei geprüft. Festzuhalten ist, dass die rückläufigen Werbeeinnahmen der Presse nicht zur SRG fliessen. So beträgt der Werbeumsatz der SRG rund 360 Millionen Franken pro Jahr auf stabilem Niveau, während im stark wachsenden Online-Bereich in der Schweiz bereits ein Umsatz von mehr als einer Milliarde Franken pro Jahr erzielt wird. Davon profitieren vor allem die grossen Plattformen im Ausland. Weitere Werbebeschränkungen sind daher im Interesse des Standortes Schweiz sorgfältig zu prüfen.</p><p>Schliesslich wird auch die Zusammenarbeit der SRG mit anderen Akteuren im publizistischen und im Werbebereich ein Thema des künftigen Gesetzes über elektronische Medien sein.</p><p>4. Heute gilt für die SRG eine Zeichenbeschränkung im Online-Auftritt. Der Entwurf für eine neue SRG-Konzession, welche in die öffentliche Vernehmlassung geschickt wurde, übernimmt diese Regelung. Das Online-Angebot der gebührenfinanzierten lokal-regionalen Veranstalter wird hingegen nicht vom RTVG geregelt, mit der Ausnahme, dass es nur insoweit mit Empfangsgebühren finanziert werden darf, als es einen direkten Sendungsbezug aufweist. Da mit dem künftigen Gesetz über elektronische Medien auch Online-Medien einen Leistungsauftrag erbringen und mit der Medienabgabe unterstützt werden können, wird der Bundesrat geeignete Massnahmen zum Schutz der Presse vorschlagen. Wie bei den vorherigen Anliegen ist es aber noch zu früh, sich auf konkrete Massnahmen festzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen und Gesetzesanpassungen vorzunehmen:</p><p>1. Die vom Bundesrat bereits beschlossene Plafonierung der SRG-Gebühreneinnahmen auf 1,2 Milliarden Franken sowie eine Erhöhung des Gebührenanteils der regionalen und lokalen elektronischen Medien werden umgesetzt und im neuen Mediengesetz verankert.</p><p>2. Die indirekte Presseförderung der regionalen und lokalen Printmedien wird verstärkt, indem ein angemessener Teil der Radio- und Fernsehgebühren dazu verwendet wird.</p><p>3. Die Expansion der SRG im Werbemarkt auf Kosten der privaten Schweizer Medien wird mit geeigneten Massnahmen gestoppt (Werbebeschränkungen ab 19 Uhr 30 und Festlegung einer Obergrenze, diskriminierungsfreie Zusammenarbeit bei Werbeplattformen)</p><p>4. Die Ausdehnung des Online-Angebots der SRG und der gebührenfinanzierten Privatmedien wird im Bereich Text stärker eingegrenzt, um den Digital-Abos der regionalen Printmedien und anderer Zeitungen eine kommerzielle Chance zu geben.</p>
    • Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik

Back to List