Hochqualifizierte Drittstaatenangehörige. Wann erhöht der Bundesrat endlich die Kontingente?

ShortId
18.3074
Id
20183074
Updated
28.07.2023 03:47
Language
de
Title
Hochqualifizierte Drittstaatenangehörige. Wann erhöht der Bundesrat endlich die Kontingente?
AdditionalIndexing
44;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid vom 29. September 2017, die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten für 2018 auf insgesamt 8000 Einheiten zu erhöhen, dem anhaltenden Bedarf an Spezialisten aus Drittstaaten Rechnung getragen. Er wird auch in diesem Jahr den Bedarf der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten laufend verfolgen und die Kantone und Sozialpartner vor der Festlegung der Höchstzahlen für 2019 anhören.</p><p>Vor dem Hintergrund der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung berücksichtigt der Bundesrat bei der Festlegung der jährlichen Höchstzahlen sowohl wirtschafts- als auch gesellschafts- und sozialpolitische Überlegungen, wie beispielsweise die Nutzung und Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.</p><p>3. Der Bundesrat anerkennt, dass den Spezialistinnen und Spezialisten sowie Kadern aus Drittstaaten eine grosse Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz zukommt. Damit die benötigten Fachkräfte rekrutiert werden können, wird die Zulassung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten ergänzend zum Arbeitskräfteangebot im Inland sowie in der EU/Efta fortlaufend gewährt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im vergangenen September hat der Bundesrat angekündigt, das Kontingent für Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatenangehörige für das Jahr 2018 von 3000 auf 3500 zu erhöhen. Zusammen mit den Kurzaufenthaltsbewilligungen L im Umfang von 4500 Bewilligungen umfassen die Kontingente für Drittstaatenangehörige nun 8000 Bewilligungen pro Jahr.</p><p>Diese Zahl ist jedoch für die Schweizer Wirtschaft, die auf hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten angewiesen ist, nicht genügend, da damit immer noch 500 Bewilligungen weniger als vor der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative erteilt werden können.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen zu einer Erhöhung der Drittstaaten-Kontingente:</p><p>1. Wann gedenkt er die Kontingente für Drittstaatenangehörige wieder auf das Niveau von vor der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative zu erhöhen?</p><p>2. Wäre er bereit, für das Jahr 2019 zusätzlich je 500 Bewilligungen B und L zu erteilen, sofern vonseiten der Schweizer Wirtschaft Bedarf angemeldet wird?</p><p>3. Ist er auch der Ansicht, dass zu tiefe Drittstaaten-Kontingente für hochqualifizierte Arbeitskräfte für die Schweizer Wirtschaft von Nachteil sind?</p>
  • Hochqualifizierte Drittstaatenangehörige. Wann erhöht der Bundesrat endlich die Kontingente?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid vom 29. September 2017, die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten für 2018 auf insgesamt 8000 Einheiten zu erhöhen, dem anhaltenden Bedarf an Spezialisten aus Drittstaaten Rechnung getragen. Er wird auch in diesem Jahr den Bedarf der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten laufend verfolgen und die Kantone und Sozialpartner vor der Festlegung der Höchstzahlen für 2019 anhören.</p><p>Vor dem Hintergrund der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung berücksichtigt der Bundesrat bei der Festlegung der jährlichen Höchstzahlen sowohl wirtschafts- als auch gesellschafts- und sozialpolitische Überlegungen, wie beispielsweise die Nutzung und Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.</p><p>3. Der Bundesrat anerkennt, dass den Spezialistinnen und Spezialisten sowie Kadern aus Drittstaaten eine grosse Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz zukommt. Damit die benötigten Fachkräfte rekrutiert werden können, wird die Zulassung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten ergänzend zum Arbeitskräfteangebot im Inland sowie in der EU/Efta fortlaufend gewährt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im vergangenen September hat der Bundesrat angekündigt, das Kontingent für Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatenangehörige für das Jahr 2018 von 3000 auf 3500 zu erhöhen. Zusammen mit den Kurzaufenthaltsbewilligungen L im Umfang von 4500 Bewilligungen umfassen die Kontingente für Drittstaatenangehörige nun 8000 Bewilligungen pro Jahr.</p><p>Diese Zahl ist jedoch für die Schweizer Wirtschaft, die auf hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten angewiesen ist, nicht genügend, da damit immer noch 500 Bewilligungen weniger als vor der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative erteilt werden können.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen zu einer Erhöhung der Drittstaaten-Kontingente:</p><p>1. Wann gedenkt er die Kontingente für Drittstaatenangehörige wieder auf das Niveau von vor der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative zu erhöhen?</p><p>2. Wäre er bereit, für das Jahr 2019 zusätzlich je 500 Bewilligungen B und L zu erteilen, sofern vonseiten der Schweizer Wirtschaft Bedarf angemeldet wird?</p><p>3. Ist er auch der Ansicht, dass zu tiefe Drittstaaten-Kontingente für hochqualifizierte Arbeitskräfte für die Schweizer Wirtschaft von Nachteil sind?</p>
    • Hochqualifizierte Drittstaatenangehörige. Wann erhöht der Bundesrat endlich die Kontingente?

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