Sexuelle Gesundheit Schweiz. Frühsexualisierungs-Propaganda mit Steuergeldern?

ShortId
18.3075
Id
20183075
Updated
28.07.2023 03:47
Language
de
Title
Sexuelle Gesundheit Schweiz. Frühsexualisierungs-Propaganda mit Steuergeldern?
AdditionalIndexing
28;2841;24;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) mit verschiedenen Partnerorganisationen zusammen, darunter auch mit Sexuelle Gesundheit Schweiz. Das NPHS wurde am 24. November 2010 durch den Bundesrat für 2011-2017 gutgeheissen und am 6. September 2017 vom Bundesrat bis 2021 verlängert. Es basiert auf dem Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101), welches Bund und Kantonen die Aufgabe erteilt, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen.</p><p>Eine der zentralen Zielsetzungen des NPHS lautet: Die Menschen in der Schweiz sind aufgeklärt und fähig, ihre Rechte im Bereich der Sexualität wahrzunehmen. Im Programm wird dazu präzisiert, dass die Sexualerziehung im Elternhaus beginnt, in der Schule ergänzt wird und damit die Basis für die Förderung der sexuellen Gesundheit bildet. Nur informierte Menschen sind in der Lage, für ihre Gesundheit zu sorgen und bei Bedarf Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die ihnen zustehen. In seinem am 21. Februar 2018 veröffentlichten Bericht in Erfüllung des Postulates Regazzi 14.4115 bekräftigt der Bundesrat diesen Ansatz in Bezug auf Sexualaufklärung. Er hält darin auch fest, dass er die kantonale Hoheit im Bereich der Sexualaufklärung respektiert und er es den Kantonen überlässt, diese im Rahmen der Schulbildung zu regeln.</p><p>1. Der Bund leistete während der letzten fünf Jahre folgende Beiträge an die Arbeiten von Sexuelle Gesundheit Schweiz: 2014: Fr. 1 300 000; 2015: Fr. 1 285 000; 2016: Fr. 1 266 000; 2017: Fr. 971 000; 2018: Fr. 956 000.</p><p>Die Arbeit von Sexuelle Gesundheit Schweiz umfasst Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Prävention, Beratung und Unterstützungsaufgaben zuhanden der kantonalen und regionalen Fachstellen. Zudem beauftragt das BAG Sexuelle Gesundheit Schweiz mit Aufgaben zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) und der entsprechenden Verordnung (SR 857.51).</p><p>2. Die unter Ziffer 1 aufgeführten Beiträge werden gestützt auf Artikel 50 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) ausgerichtet. Voraussetzung zur Gewährung einer Finanzhilfe in Form einer Subvention ist das Vorliegen eines umfassenden Finanzhilfegesuchs, das den vorgegebenen Kriterien gemäss Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SR 616.1) zu entsprechen hat. Die Bundesmittel an Sexuelle Gesundheit Schweiz unterstützen die fachlich-inhaltlichen Massnahmen zur Zielerreichung des NPHS, d. h. Grundlagenarbeit. Die Subventionsempfängerin erstattet dem Bund jährlich detailliert Bericht, welcher durch das BAG geprüft wird. Damit wird sichergestellt, dass keine Massnahmen ausserhalb der vorgegebenen Kriterien finanziert werden.</p><p>3./4. Die vom WHO-Regionalbüro für Europa und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herausgegebenen "Standards für die Sexualaufklärung in Europa" werden von Fachpersonen im In- und Ausland zwar als zentrales, internationales und evidenzbasiertes Leitpapier mit inhaltlichen Empfehlungen gewertet, sind aber kein normatives Dokument für die einzelnen Länder (vgl. Bericht in Erfüllung des Postulates Regazzi 14.4115). Dem BAG sind keine Projekte im Zusammenhang mit einer Einführung der WHO/BZgA-Standards bekannt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Sexuelle Gesundheit Schweiz erhielt in der Vergangenheit gemäss seinen Geschäftsberichten grosszügige Beiträge vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS). Allein im Jahr 2016 flossen so rund 1,25 Millionen Franken Steuergelder im Rahmen des Projekts NPHS in die Kassen von Sexuelle Gesundheit Schweiz. </p><p>Da nicht klar ist, ob auch Steuergelder für die Frühsexualisierungs-Propaganda von Sexuelle Gesundheit Schweiz verwendet werden oder wurden, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Wofür und in welcher Höhe erhielt Sexuelle Gesundheit Schweiz in den vergangenen fünf Jahren Projektbeiträge vonseiten des Bundesamtes für Gesundheit?</p><p>2. Wie stellt das Bundesamt für Gesundheit sicher, dass Projektbeiträge wie jene für NPHS effektiv nur für dieses Projekt und nicht für weitere Aktivitäten - etwa im Bereich von Frühsexualisierung von Kindern - von Sexuelle Gesundheit Schweiz verwendet werden?</p><p>3. Unterstützt das Bundesamt für Gesundheit Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von Frühsexualisierung nach WHO-Standards an Schweizer Schulen oder Organisationen?</p><p>4. Falls ja, welche und in welcher Höhe sowie mit welcher Rechtsgrundlage?</p>
  • Sexuelle Gesundheit Schweiz. Frühsexualisierungs-Propaganda mit Steuergeldern?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) mit verschiedenen Partnerorganisationen zusammen, darunter auch mit Sexuelle Gesundheit Schweiz. Das NPHS wurde am 24. November 2010 durch den Bundesrat für 2011-2017 gutgeheissen und am 6. September 2017 vom Bundesrat bis 2021 verlängert. Es basiert auf dem Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101), welches Bund und Kantonen die Aufgabe erteilt, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen.</p><p>Eine der zentralen Zielsetzungen des NPHS lautet: Die Menschen in der Schweiz sind aufgeklärt und fähig, ihre Rechte im Bereich der Sexualität wahrzunehmen. Im Programm wird dazu präzisiert, dass die Sexualerziehung im Elternhaus beginnt, in der Schule ergänzt wird und damit die Basis für die Förderung der sexuellen Gesundheit bildet. Nur informierte Menschen sind in der Lage, für ihre Gesundheit zu sorgen und bei Bedarf Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die ihnen zustehen. In seinem am 21. Februar 2018 veröffentlichten Bericht in Erfüllung des Postulates Regazzi 14.4115 bekräftigt der Bundesrat diesen Ansatz in Bezug auf Sexualaufklärung. Er hält darin auch fest, dass er die kantonale Hoheit im Bereich der Sexualaufklärung respektiert und er es den Kantonen überlässt, diese im Rahmen der Schulbildung zu regeln.</p><p>1. Der Bund leistete während der letzten fünf Jahre folgende Beiträge an die Arbeiten von Sexuelle Gesundheit Schweiz: 2014: Fr. 1 300 000; 2015: Fr. 1 285 000; 2016: Fr. 1 266 000; 2017: Fr. 971 000; 2018: Fr. 956 000.</p><p>Die Arbeit von Sexuelle Gesundheit Schweiz umfasst Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Prävention, Beratung und Unterstützungsaufgaben zuhanden der kantonalen und regionalen Fachstellen. Zudem beauftragt das BAG Sexuelle Gesundheit Schweiz mit Aufgaben zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) und der entsprechenden Verordnung (SR 857.51).</p><p>2. Die unter Ziffer 1 aufgeführten Beiträge werden gestützt auf Artikel 50 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) ausgerichtet. Voraussetzung zur Gewährung einer Finanzhilfe in Form einer Subvention ist das Vorliegen eines umfassenden Finanzhilfegesuchs, das den vorgegebenen Kriterien gemäss Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SR 616.1) zu entsprechen hat. Die Bundesmittel an Sexuelle Gesundheit Schweiz unterstützen die fachlich-inhaltlichen Massnahmen zur Zielerreichung des NPHS, d. h. Grundlagenarbeit. Die Subventionsempfängerin erstattet dem Bund jährlich detailliert Bericht, welcher durch das BAG geprüft wird. Damit wird sichergestellt, dass keine Massnahmen ausserhalb der vorgegebenen Kriterien finanziert werden.</p><p>3./4. Die vom WHO-Regionalbüro für Europa und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herausgegebenen "Standards für die Sexualaufklärung in Europa" werden von Fachpersonen im In- und Ausland zwar als zentrales, internationales und evidenzbasiertes Leitpapier mit inhaltlichen Empfehlungen gewertet, sind aber kein normatives Dokument für die einzelnen Länder (vgl. Bericht in Erfüllung des Postulates Regazzi 14.4115). Dem BAG sind keine Projekte im Zusammenhang mit einer Einführung der WHO/BZgA-Standards bekannt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Sexuelle Gesundheit Schweiz erhielt in der Vergangenheit gemäss seinen Geschäftsberichten grosszügige Beiträge vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS). Allein im Jahr 2016 flossen so rund 1,25 Millionen Franken Steuergelder im Rahmen des Projekts NPHS in die Kassen von Sexuelle Gesundheit Schweiz. </p><p>Da nicht klar ist, ob auch Steuergelder für die Frühsexualisierungs-Propaganda von Sexuelle Gesundheit Schweiz verwendet werden oder wurden, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Wofür und in welcher Höhe erhielt Sexuelle Gesundheit Schweiz in den vergangenen fünf Jahren Projektbeiträge vonseiten des Bundesamtes für Gesundheit?</p><p>2. Wie stellt das Bundesamt für Gesundheit sicher, dass Projektbeiträge wie jene für NPHS effektiv nur für dieses Projekt und nicht für weitere Aktivitäten - etwa im Bereich von Frühsexualisierung von Kindern - von Sexuelle Gesundheit Schweiz verwendet werden?</p><p>3. Unterstützt das Bundesamt für Gesundheit Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von Frühsexualisierung nach WHO-Standards an Schweizer Schulen oder Organisationen?</p><p>4. Falls ja, welche und in welcher Höhe sowie mit welcher Rechtsgrundlage?</p>
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