Neue Interpellation zum Waffenplatz Dailly. Unbeantwortete Fragen

ShortId
18.3076
Id
20183076
Updated
28.07.2023 03:45
Language
de
Title
Neue Interpellation zum Waffenplatz Dailly. Unbeantwortete Fragen
AdditionalIndexing
09;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat präzisiert seine Antworten zur Interpellation 17.4052 wie folgt:</p><p>2. Die Vorbereitungen zur Aufgabe des Waffenplatzes Dailly, die bereits gestartet worden sind, präjudizieren eine allfällige Nachnutzung nicht. Es erfolgen im Moment noch keine Rückbauten. Das VBS will die Aufgabe des Standorts rasch vorantreiben, selbstverständlich unter Berücksichtigung einer allfälligen Nutzung.</p><p>3. Die Kosten für die Ausserbetriebnahme des Standorts Dailly sowie die zeitliche Umsetzung hängen davon ab, ob Teile für zivile Zwecke weitergenutzt werden und wie viel stillgelegt werden muss. Eine Schätzung der Höhe dieser Kosten, die sich aus Personalaufwand insbesondere bei der Logistikbasis der Armee und Sachaufwand zulasten der Immobilienkredite des VBS zusammensetzen, ist deshalb zurzeit nicht möglich. Ziel des VBS ist es aber, die Ausserbetriebnahme so rasch wie möglich umzusetzen.</p><p>Dabei werden die unterirdischen Anlageteile gemäss den Umweltvorschriften so weit ausgeräumt, dass von ihnen keine Gefahr für Mensch und Umwelt mehr ausgeht. Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle (inkl. Asbest) sowie deren Verwertung bzw. Entsorgung werden von der zuständigen Baubewilligungsbehörde beurteilt. Bei Asbestverdacht werden Fachexperten beigezogen und die Vorgaben des Arbeitnehmerschutzes eingehalten. Der vorhandene Asbest wird nur entfernt, wenn er in nichtgebundener Form vorhanden ist.</p><p>Das VBS hat in einem Inventar erfasst, welche militärischen Anlagen in der Schweiz von historischer Bedeutung sind. Die entsprechenden Teile der Anlage Dailly sind darin bezeichnet. Der Bund ist als Eigentümer grundsätzlich für den Erhalt der historischen Teile verantwortlich. Im Zusammenhang mit einer allfälligen zivilen Nutzung des Standorts wird der Erhalt der historischen Teile geregelt.</p><p>4. Mit der Ausserbetriebnahme von Dailly können rund 0,8 Millionen Franken an jährlichen Bewirtschaftungskosten eingespart werden. Die Verlegung der Infrastruktur/Hauptquartier-Rekrutenschule (Infra/HQ-RS) nach Frauenfeld erfolgt als Teil einer späteren Etappe der Weiterentwicklung des Waffenplatzes Frauenfeld. Die Kosten werden erst mit der konkreten Planung dieser Etappe feststehen. Mit der Verlegung an einen anderen Standort können aber nicht nur die jährlichen Bewirtschaftungskosten eingespart werden. Es können auch Investitionen für Anpassungen an geänderte Vorschriften und die WEA sowie spätere Sanierungen in Dailly vermieden werden. Zudem hat die Infra/HQ-RS eine Grösse erreicht, die keinen eigenen Waffenplatz mehr rechtfertigt.</p><p>Die Gespräche zwischen dem Kanton Waadt und dem VBS über die Nutzung von Dailly in Zusammenhang mit der Académie de Police in Savatan sind noch im Gang. Der Bundesrat macht dazu keine inhaltlichen Angaben.</p><p>Der Bestand der Armee wurde in den letzten 25 Jahren massiv reduziert. Das VBS ist zudem gezwungen, seinen Immobilienbestand erheblich zu reduzieren, um Betriebskosten zu sparen und damit Handlungsfreiheit für die Erneuerung der Ausrüstung der Armee zu gewinnen. Dies hat zur Folge, dass sich die Armee aus vielen Gegenden ganz oder teilweise zurückziehen musste bzw. noch muss. Insbesondere in peripheren Regionen ist dies oft mit dem Verlust bisheriger wirtschaftlicher Vorteile verbunden. Eine eigentliche Kompensation ist dafür nicht vorgesehen. Der Bund kann die betroffenen Regionen aber über die im Bundesgesetz über die Regionalpolitik (SR 901.0) vorgesehenen Instrumente unterstützen. Zudem arbeitet das VBS bezüglich der zivilen Nachnutzung ehemaliger militärischer Immobilien eng mit den Kantonen und Gemeinden zusammen, die nach Artikel 130b des Militärgesetzes Vorrang beim Verkauf geniessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort vom 14. Februar 2018 auf meine Interpellation vom 11. Dezember 2017 bezüglich der Zukunft des Waffenplatzes Dailly und der Nutzung seiner modernen Anlagen für Unterkunft und Ausbildung. </p><p>Die Antwort war für mich jedoch in folgenden Punkten nicht zufriedenstellend:</p><p>Zu Ziffer 2: Die Aufgabe-Arbeiten sind bereits im Gang, aber die zukünftige Nutzung ist noch unklar. Wie kann man denn Anlagen abbauen oder gar zerstören, wenn man noch nicht weiss, was damit in Zukunft geschehen soll? Diese Vorgehensweise ist unlogisch.</p><p>Zu Ziffer 3: Die Kosten für die Ausserbetriebnahme gehen zulasten des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Wie hoch sind diese Kosten? In welchem Budget erscheinen sie? Für wie lange wurden sie eingeplant?</p><p>Zu Ziffer 3: Einzelne Teile sollen als wichtige historische Zeitzeugen erhalten bleiben. Welche? Wer übernimmt die Kosten: Bund, Kanton, Gemeinde, Private? Nach welchen Vereinbarungen?</p><p>Zu Ziffer 3: Entspricht die Ausserbetriebnahme von Teilen der Anlagen von Dailly, namentlich unterirdischen, den Umweltschutzbestimmungen? Sind die Anlagen zum Beispiel völlig frei von Asbest? Und wenn ja, welche Massnahmen wurden getroffen und zu welchen zusätzlichen Kosten?</p><p>Zu Ziffer 4: Die weitere Nutzung von Dailly ist nicht vorgesehen, weil sonst die angestrebten Einsparungen nicht realisiert werden können. Welche konkreten Ergebnisse haben die angestellten Vergleiche geliefert, beispielsweise zwischen der weiteren Nutzung von Dailly und den aufeinanderfolgenden Umzügen der Rekrutenschule Infra/HQ nach Bülach und dann Frauenfeld oder auch den Einrichtungen der Militärpolizei in Sitten?</p><p>Zu Ziffer 4: Wie weit fortgeschritten sind die Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Kanton Waadt hinsichtlich einer eventuellen Nutzung des Standortes durch die Polizeiakademie von Savatan?</p><p>Zu guter Letzt: Sollte die Aufgabe der Anlagen von Dailly definitiv sein, wie gedenkt der Bund eine Stadt wie Saint-Maurice oder eine Ortschaft wie Morcles dabei zu unterstützen, den Verlust des Militärs und damit von finanziellen Ressourcen zu kompensieren?</p><p>Ich erwarte vom Bundesrat und insbesondere vom VBS, dass sie die wahren Gründe für eine solche Aufgabe darlegen und die finanziellen Gegebenheiten in dieser Sache komplett ausleuchten.</p>
  • Neue Interpellation zum Waffenplatz Dailly. Unbeantwortete Fragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat präzisiert seine Antworten zur Interpellation 17.4052 wie folgt:</p><p>2. Die Vorbereitungen zur Aufgabe des Waffenplatzes Dailly, die bereits gestartet worden sind, präjudizieren eine allfällige Nachnutzung nicht. Es erfolgen im Moment noch keine Rückbauten. Das VBS will die Aufgabe des Standorts rasch vorantreiben, selbstverständlich unter Berücksichtigung einer allfälligen Nutzung.</p><p>3. Die Kosten für die Ausserbetriebnahme des Standorts Dailly sowie die zeitliche Umsetzung hängen davon ab, ob Teile für zivile Zwecke weitergenutzt werden und wie viel stillgelegt werden muss. Eine Schätzung der Höhe dieser Kosten, die sich aus Personalaufwand insbesondere bei der Logistikbasis der Armee und Sachaufwand zulasten der Immobilienkredite des VBS zusammensetzen, ist deshalb zurzeit nicht möglich. Ziel des VBS ist es aber, die Ausserbetriebnahme so rasch wie möglich umzusetzen.</p><p>Dabei werden die unterirdischen Anlageteile gemäss den Umweltvorschriften so weit ausgeräumt, dass von ihnen keine Gefahr für Mensch und Umwelt mehr ausgeht. Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle (inkl. Asbest) sowie deren Verwertung bzw. Entsorgung werden von der zuständigen Baubewilligungsbehörde beurteilt. Bei Asbestverdacht werden Fachexperten beigezogen und die Vorgaben des Arbeitnehmerschutzes eingehalten. Der vorhandene Asbest wird nur entfernt, wenn er in nichtgebundener Form vorhanden ist.</p><p>Das VBS hat in einem Inventar erfasst, welche militärischen Anlagen in der Schweiz von historischer Bedeutung sind. Die entsprechenden Teile der Anlage Dailly sind darin bezeichnet. Der Bund ist als Eigentümer grundsätzlich für den Erhalt der historischen Teile verantwortlich. Im Zusammenhang mit einer allfälligen zivilen Nutzung des Standorts wird der Erhalt der historischen Teile geregelt.</p><p>4. Mit der Ausserbetriebnahme von Dailly können rund 0,8 Millionen Franken an jährlichen Bewirtschaftungskosten eingespart werden. Die Verlegung der Infrastruktur/Hauptquartier-Rekrutenschule (Infra/HQ-RS) nach Frauenfeld erfolgt als Teil einer späteren Etappe der Weiterentwicklung des Waffenplatzes Frauenfeld. Die Kosten werden erst mit der konkreten Planung dieser Etappe feststehen. Mit der Verlegung an einen anderen Standort können aber nicht nur die jährlichen Bewirtschaftungskosten eingespart werden. Es können auch Investitionen für Anpassungen an geänderte Vorschriften und die WEA sowie spätere Sanierungen in Dailly vermieden werden. Zudem hat die Infra/HQ-RS eine Grösse erreicht, die keinen eigenen Waffenplatz mehr rechtfertigt.</p><p>Die Gespräche zwischen dem Kanton Waadt und dem VBS über die Nutzung von Dailly in Zusammenhang mit der Académie de Police in Savatan sind noch im Gang. Der Bundesrat macht dazu keine inhaltlichen Angaben.</p><p>Der Bestand der Armee wurde in den letzten 25 Jahren massiv reduziert. Das VBS ist zudem gezwungen, seinen Immobilienbestand erheblich zu reduzieren, um Betriebskosten zu sparen und damit Handlungsfreiheit für die Erneuerung der Ausrüstung der Armee zu gewinnen. Dies hat zur Folge, dass sich die Armee aus vielen Gegenden ganz oder teilweise zurückziehen musste bzw. noch muss. Insbesondere in peripheren Regionen ist dies oft mit dem Verlust bisheriger wirtschaftlicher Vorteile verbunden. Eine eigentliche Kompensation ist dafür nicht vorgesehen. Der Bund kann die betroffenen Regionen aber über die im Bundesgesetz über die Regionalpolitik (SR 901.0) vorgesehenen Instrumente unterstützen. Zudem arbeitet das VBS bezüglich der zivilen Nachnutzung ehemaliger militärischer Immobilien eng mit den Kantonen und Gemeinden zusammen, die nach Artikel 130b des Militärgesetzes Vorrang beim Verkauf geniessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort vom 14. Februar 2018 auf meine Interpellation vom 11. Dezember 2017 bezüglich der Zukunft des Waffenplatzes Dailly und der Nutzung seiner modernen Anlagen für Unterkunft und Ausbildung. </p><p>Die Antwort war für mich jedoch in folgenden Punkten nicht zufriedenstellend:</p><p>Zu Ziffer 2: Die Aufgabe-Arbeiten sind bereits im Gang, aber die zukünftige Nutzung ist noch unklar. Wie kann man denn Anlagen abbauen oder gar zerstören, wenn man noch nicht weiss, was damit in Zukunft geschehen soll? Diese Vorgehensweise ist unlogisch.</p><p>Zu Ziffer 3: Die Kosten für die Ausserbetriebnahme gehen zulasten des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Wie hoch sind diese Kosten? In welchem Budget erscheinen sie? Für wie lange wurden sie eingeplant?</p><p>Zu Ziffer 3: Einzelne Teile sollen als wichtige historische Zeitzeugen erhalten bleiben. Welche? Wer übernimmt die Kosten: Bund, Kanton, Gemeinde, Private? Nach welchen Vereinbarungen?</p><p>Zu Ziffer 3: Entspricht die Ausserbetriebnahme von Teilen der Anlagen von Dailly, namentlich unterirdischen, den Umweltschutzbestimmungen? Sind die Anlagen zum Beispiel völlig frei von Asbest? Und wenn ja, welche Massnahmen wurden getroffen und zu welchen zusätzlichen Kosten?</p><p>Zu Ziffer 4: Die weitere Nutzung von Dailly ist nicht vorgesehen, weil sonst die angestrebten Einsparungen nicht realisiert werden können. Welche konkreten Ergebnisse haben die angestellten Vergleiche geliefert, beispielsweise zwischen der weiteren Nutzung von Dailly und den aufeinanderfolgenden Umzügen der Rekrutenschule Infra/HQ nach Bülach und dann Frauenfeld oder auch den Einrichtungen der Militärpolizei in Sitten?</p><p>Zu Ziffer 4: Wie weit fortgeschritten sind die Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Kanton Waadt hinsichtlich einer eventuellen Nutzung des Standortes durch die Polizeiakademie von Savatan?</p><p>Zu guter Letzt: Sollte die Aufgabe der Anlagen von Dailly definitiv sein, wie gedenkt der Bund eine Stadt wie Saint-Maurice oder eine Ortschaft wie Morcles dabei zu unterstützen, den Verlust des Militärs und damit von finanziellen Ressourcen zu kompensieren?</p><p>Ich erwarte vom Bundesrat und insbesondere vom VBS, dass sie die wahren Gründe für eine solche Aufgabe darlegen und die finanziellen Gegebenheiten in dieser Sache komplett ausleuchten.</p>
    • Neue Interpellation zum Waffenplatz Dailly. Unbeantwortete Fragen

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