Weshalb keine kundenfreundliche Rückerstattung von Mehrwertsteuerbeträgen an Touristen?

ShortId
18.3085
Id
20183085
Updated
28.07.2023 03:58
Language
de
Title
Weshalb keine kundenfreundliche Rückerstattung von Mehrwertsteuerbeträgen an Touristen?
AdditionalIndexing
15;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zahlreiche Tourismusdestinationen in der Schweiz profitieren von zum Teil grossen Einkäufen durch Touristinnen und Touristen aus dem Ausland. Nicht nur in Luzern, Interlaken Zürich oder Zermatt werden hohe Umsätze durch Einkäufe von Touristinnen und Touristen erzielt, auch andere Fremdenverkehrsorte profitieren. Bei der Ausreise aus der Schweiz kann die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden. Da das notwendige Formular aber nur durch die Zollbehörde bearbeitet werden kann, ergeben sich Erschwernisse für die Ausreisenden. Die Zollbüros sind nämlich nicht an allen Ausreiseorten durchgehend geöffnet. Zum Beispiel am Bahnhof in Basel, der von vielen Touristen zur Ausreise nach Frankreich benutzt wird, besteht ausserhalb der üblichen Bürozeiten keine Möglichkeit, die Ausfuhrbestätigung durch den Zoll bearbeiten zu lassen. Gleiches gilt für viele Autobahngrenzübergänge. Das ist ärgerlich für die Touristen, nicht selten erhalten die Tourismusbüros deswegen Reklamationen. Dieses Verhalten ist nicht unkorrekt, aber nicht kunden- und damit tourismusfreundlich. Eine Korrektur drängt sich auf. Eine solche ist auch gerechtfertigt durch den volkswirtschaftlichen Nutzen des Tourismus.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat kann nachvollziehen, dass das gegenwärtige Verfahren bei Touristinnen und Touristen sowie Tourismusorganisationen auf Kritik stösst. Allerdings können Reisegruppen schon seit Längerem von einer Sonderregelung profitieren. So können Teilnehmende einer Reisegruppe unter gewissen Voraussetzungen Gegenstände im Inland mehrwertsteuerfrei kaufen, ohne dass eine Ausreise über eine besetzte Zollstelle notwendig ist.</p><p>2. Da die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) nur über beschränkte Personalressourcen verfügt, muss sie ihre Aufgaben priorisieren. Aufgrund dieser Priorisierung ist es der EZV nicht möglich, die Öffnungszeiten der Zollbüros zu verlängern.</p><p>3./4. Mit der Motion Vitali 17.3298, "Bürokratieabbau. Mit elektronischer Exportvalidierung in die Zukunft", soll der Bundesrat beauftragt werden, eine elektronische Exportvalidierung für Ausfuhrwaren im Reiseverkehr einzuführen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung entwickelt diese zurzeit. Das Aufsuchen einer Zollstelle wird dabei in der Regel nicht mehr notwendig sein. Der Bundesrat erachtet es deshalb als nicht notwendig, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Bestätigung der Ausfuhr an eine private Organisation delegieren zu können.</p><p>Wenn die Bestätigung der Ausfuhr durch die EZV bei der Ausreise nicht möglich ist, haben Touristinnen und Touristen im Übrigen bereits heute die Möglichkeit, die Ausfuhrbestätigung durch eine andere Stelle im Ausland vornehmen zu lassen (ausländische Zollbehörde, schweizerische Botschaft oder Konsulat). Weiter kann die Ausfuhr auch mittels Einfuhrveranlagung einer ausländischen Zollbehörde nachgewiesen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Touristen dürfen bei Ausfuhr von in der Schweiz gekauften Waren die Mehrwertsteuer zurückfordern. Allerdings müssen sie dazu eine bediente Zollstelle aufsuchen. Weil Zollstellen an Bahnhöfen und bei Autobahnen ausserhalb der Bürozeiten geschlossen sind, ist die Rückforderung oft nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich. Mit Blick auf dieses kundenunfreundliche Verhalten bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat die Verärgerung von Touristen und Tourismusorganisationen über das wenig kundenfreundliche Prozedere bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer nachvollziehen?</p><p>2. Besteht Bereitschaft, an Ausreisebahnhöfen, Autobahnzollämtern usw. die Öffnungszeiten der Zollbüros zu verlängern?</p><p>3. Kann - falls seitens des Zolls keine Bereitschaft zur Erweiterung des Dienstleistungsangebots besteht - das Ausstellen einer Ausfuhrbestätigung an eine private Organisation, z. B. an das Tourismusbüro, delegiert werden? </p><p>4. Können andere Möglichkeiten geprüft werden, damit Ausreisende unbürokratisch die Rückerstattungsdokumente erhalten können?</p>
  • Weshalb keine kundenfreundliche Rückerstattung von Mehrwertsteuerbeträgen an Touristen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zahlreiche Tourismusdestinationen in der Schweiz profitieren von zum Teil grossen Einkäufen durch Touristinnen und Touristen aus dem Ausland. Nicht nur in Luzern, Interlaken Zürich oder Zermatt werden hohe Umsätze durch Einkäufe von Touristinnen und Touristen erzielt, auch andere Fremdenverkehrsorte profitieren. Bei der Ausreise aus der Schweiz kann die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden. Da das notwendige Formular aber nur durch die Zollbehörde bearbeitet werden kann, ergeben sich Erschwernisse für die Ausreisenden. Die Zollbüros sind nämlich nicht an allen Ausreiseorten durchgehend geöffnet. Zum Beispiel am Bahnhof in Basel, der von vielen Touristen zur Ausreise nach Frankreich benutzt wird, besteht ausserhalb der üblichen Bürozeiten keine Möglichkeit, die Ausfuhrbestätigung durch den Zoll bearbeiten zu lassen. Gleiches gilt für viele Autobahngrenzübergänge. Das ist ärgerlich für die Touristen, nicht selten erhalten die Tourismusbüros deswegen Reklamationen. Dieses Verhalten ist nicht unkorrekt, aber nicht kunden- und damit tourismusfreundlich. Eine Korrektur drängt sich auf. Eine solche ist auch gerechtfertigt durch den volkswirtschaftlichen Nutzen des Tourismus.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat kann nachvollziehen, dass das gegenwärtige Verfahren bei Touristinnen und Touristen sowie Tourismusorganisationen auf Kritik stösst. Allerdings können Reisegruppen schon seit Längerem von einer Sonderregelung profitieren. So können Teilnehmende einer Reisegruppe unter gewissen Voraussetzungen Gegenstände im Inland mehrwertsteuerfrei kaufen, ohne dass eine Ausreise über eine besetzte Zollstelle notwendig ist.</p><p>2. Da die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) nur über beschränkte Personalressourcen verfügt, muss sie ihre Aufgaben priorisieren. Aufgrund dieser Priorisierung ist es der EZV nicht möglich, die Öffnungszeiten der Zollbüros zu verlängern.</p><p>3./4. Mit der Motion Vitali 17.3298, "Bürokratieabbau. Mit elektronischer Exportvalidierung in die Zukunft", soll der Bundesrat beauftragt werden, eine elektronische Exportvalidierung für Ausfuhrwaren im Reiseverkehr einzuführen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung entwickelt diese zurzeit. Das Aufsuchen einer Zollstelle wird dabei in der Regel nicht mehr notwendig sein. Der Bundesrat erachtet es deshalb als nicht notwendig, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Bestätigung der Ausfuhr an eine private Organisation delegieren zu können.</p><p>Wenn die Bestätigung der Ausfuhr durch die EZV bei der Ausreise nicht möglich ist, haben Touristinnen und Touristen im Übrigen bereits heute die Möglichkeit, die Ausfuhrbestätigung durch eine andere Stelle im Ausland vornehmen zu lassen (ausländische Zollbehörde, schweizerische Botschaft oder Konsulat). Weiter kann die Ausfuhr auch mittels Einfuhrveranlagung einer ausländischen Zollbehörde nachgewiesen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Touristen dürfen bei Ausfuhr von in der Schweiz gekauften Waren die Mehrwertsteuer zurückfordern. Allerdings müssen sie dazu eine bediente Zollstelle aufsuchen. Weil Zollstellen an Bahnhöfen und bei Autobahnen ausserhalb der Bürozeiten geschlossen sind, ist die Rückforderung oft nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich. Mit Blick auf dieses kundenunfreundliche Verhalten bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat die Verärgerung von Touristen und Tourismusorganisationen über das wenig kundenfreundliche Prozedere bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer nachvollziehen?</p><p>2. Besteht Bereitschaft, an Ausreisebahnhöfen, Autobahnzollämtern usw. die Öffnungszeiten der Zollbüros zu verlängern?</p><p>3. Kann - falls seitens des Zolls keine Bereitschaft zur Erweiterung des Dienstleistungsangebots besteht - das Ausstellen einer Ausfuhrbestätigung an eine private Organisation, z. B. an das Tourismusbüro, delegiert werden? </p><p>4. Können andere Möglichkeiten geprüft werden, damit Ausreisende unbürokratisch die Rückerstattungsdokumente erhalten können?</p>
    • Weshalb keine kundenfreundliche Rückerstattung von Mehrwertsteuerbeträgen an Touristen?

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