Garantieren Freihandelsabkommen vollumfänglichen Marktzugang?

ShortId
18.3087
Id
20183087
Updated
28.07.2023 03:56
Language
de
Title
Garantieren Freihandelsabkommen vollumfänglichen Marktzugang?
AdditionalIndexing
15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China wird seit Inkrafttreten am 1. Juli 2014 rege genutzt. Die bilateralen Exporte und Importe haben im selben Zeitraum für beide Seiten stärker zugenommen als der jeweilige Gesamthandel. Das Funktionieren des FHA hat sich gut eingespielt, auch dank der guten Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den chinesischen Behörden. Dank dem Aufbau der nötigen Erfahrung bei Zollbehörden und Unternehmen sowie den seit Inkrafttreten des FHA vorgenommenen Vereinfachungen gewisser Verzollungsverfahren (insbesondere Dokumentationserfordernisse) konnten anfänglich zum Teil aufgetretene Schwierigkeiten weitgehend ausgeräumt werden.</p><p>Primäres Ziel eines FHA im Bereich Warenhandel ist ein Abbau oder eine Reduktion von Zöllen. Wo die nichttarifarischen Massnahmen der Vertragsparteien wie z. B. im sanitären und phytosanitären (SPS) Bereich vergleichbar sind und ein ähnliches Schutzniveau garantieren, kann der Abschluss eines FHA auch im nichttarifären Bereich Handelserleichterungen bringen (z. B. erleichterte Registrierung der exportierenden Betriebe durch das Importland). Daraus ergeben sich für die Unternehmen neue Exportchancen unter der Voraussetzung, dass die exportinteressierten Unternehmen die Produktevorschriften des Importlandes erfüllen. Der Grundsatz der Regulierungshoheit eines Staates bleibt so auch im Rahmen eines solchen Abkommens unangetastet.</p><p>1. Dem Bundesrat sind keine Vorfälle bekannt, bei denen China dem FHA mit der Schweiz zuwidergehandelt hat. Grundsätzlich gilt, dass ein Land SPS-Massnahmen erlassen kann, aber die grundlegenden Anforderungen des WTO-Rechts (Nichtdiskriminierung, wissenschaftliche Grundlage) erfüllen muss.</p><p>2./3. Auch das FHA gestattet es beiden Vertragsparteien, neue Massnahmen zu ergreifen, sofern diese mit dem FHA und den übrigen jeweiligen internationalen Verpflichtungen vereinbar sind. Ist die Schweiz der Ansicht, dass eine neue Massnahme Schweizer Produkte diskriminiert oder dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zuwiderläuft, kann die Schweiz solche Fragen im Gemischten Ausschuss des FHA Schweiz-China, bilateral über die diplomatischen Kanäle oder im Verbund mit anderen Handelspartnern direkt im Rahmen der WTO aufnehmen. Die Schweiz hat von diesen Möglichkeiten bereits Gebrauch gemacht, als China im Sommer 2017 ein neues Zertifikat für alle Lebensmittel unabhängig von ihrem Risikoprofil einführen wollte. Das Vorgehen der Schweiz und anderer Exportnationen führte dazu, dass China beschloss, den Inhalt der Massnahme erneut zu prüfen und ihre Einführung um zwei Jahre zu vertagen. Sollte eine Vertragspartei eines FHA dennoch Massnahmen ergreifen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des FHA stehen, so besteht letztlich auch die Möglichkeit, den im Abkommen vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus anzurufen.</p><p>4. Im Falle eines Zustandekommens würde das FHA weder der Schweiz noch den Mercosur-Staaten verbieten, neue sanitäre oder phytosanitäre Massnahmen zu ergreifen, sofern diese mit dem Abkommen bzw. dem WTO-Recht kompatibel sind. Bei Handelsproblemen würde der Bundesrat die unter den Punkten 2 und 3 erwähnten Instrumente anwenden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen in Bezug auf das mit China abgeschlossene Freihandelsabkommen zu beantworten:</p><p>1. Hat China die Bedingungen des mit der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsabkommens eingehalten und für die dem Abkommen unterliegenden Produkte, insbesondere Lebensmittel, vollumfänglichen Zugang zu seinem Markt ohne technische Handelshemmnisse gewährt?</p><p>2. Erlaubt das Freihandelsabkommen China, neue Massnahmen einzuführen, die den Handel beeinträchtigen könnten, zum Beispiel die Forderung staatlicher Zertifikate, die die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln belegen?</p><p>3. Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, um sicherzustellen, dass Staaten, die ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben, nicht im Nachhinein den Zugang zu ihren Märkten beschränken, indem sie nichttarifäre Massnahmen einführen?</p><p>4. Was gedenkt der Bundesrat, im Hinblick auf das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, worüber derzeit verhandelt wird, zu unternehmen, damit die Unterzeichnerstaaten nicht später mittels technischer Handelshemmnisse den Zugang zu ihren Märkten einschränken?</p>
  • Garantieren Freihandelsabkommen vollumfänglichen Marktzugang?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China wird seit Inkrafttreten am 1. Juli 2014 rege genutzt. Die bilateralen Exporte und Importe haben im selben Zeitraum für beide Seiten stärker zugenommen als der jeweilige Gesamthandel. Das Funktionieren des FHA hat sich gut eingespielt, auch dank der guten Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den chinesischen Behörden. Dank dem Aufbau der nötigen Erfahrung bei Zollbehörden und Unternehmen sowie den seit Inkrafttreten des FHA vorgenommenen Vereinfachungen gewisser Verzollungsverfahren (insbesondere Dokumentationserfordernisse) konnten anfänglich zum Teil aufgetretene Schwierigkeiten weitgehend ausgeräumt werden.</p><p>Primäres Ziel eines FHA im Bereich Warenhandel ist ein Abbau oder eine Reduktion von Zöllen. Wo die nichttarifarischen Massnahmen der Vertragsparteien wie z. B. im sanitären und phytosanitären (SPS) Bereich vergleichbar sind und ein ähnliches Schutzniveau garantieren, kann der Abschluss eines FHA auch im nichttarifären Bereich Handelserleichterungen bringen (z. B. erleichterte Registrierung der exportierenden Betriebe durch das Importland). Daraus ergeben sich für die Unternehmen neue Exportchancen unter der Voraussetzung, dass die exportinteressierten Unternehmen die Produktevorschriften des Importlandes erfüllen. Der Grundsatz der Regulierungshoheit eines Staates bleibt so auch im Rahmen eines solchen Abkommens unangetastet.</p><p>1. Dem Bundesrat sind keine Vorfälle bekannt, bei denen China dem FHA mit der Schweiz zuwidergehandelt hat. Grundsätzlich gilt, dass ein Land SPS-Massnahmen erlassen kann, aber die grundlegenden Anforderungen des WTO-Rechts (Nichtdiskriminierung, wissenschaftliche Grundlage) erfüllen muss.</p><p>2./3. Auch das FHA gestattet es beiden Vertragsparteien, neue Massnahmen zu ergreifen, sofern diese mit dem FHA und den übrigen jeweiligen internationalen Verpflichtungen vereinbar sind. Ist die Schweiz der Ansicht, dass eine neue Massnahme Schweizer Produkte diskriminiert oder dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zuwiderläuft, kann die Schweiz solche Fragen im Gemischten Ausschuss des FHA Schweiz-China, bilateral über die diplomatischen Kanäle oder im Verbund mit anderen Handelspartnern direkt im Rahmen der WTO aufnehmen. Die Schweiz hat von diesen Möglichkeiten bereits Gebrauch gemacht, als China im Sommer 2017 ein neues Zertifikat für alle Lebensmittel unabhängig von ihrem Risikoprofil einführen wollte. Das Vorgehen der Schweiz und anderer Exportnationen führte dazu, dass China beschloss, den Inhalt der Massnahme erneut zu prüfen und ihre Einführung um zwei Jahre zu vertagen. Sollte eine Vertragspartei eines FHA dennoch Massnahmen ergreifen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des FHA stehen, so besteht letztlich auch die Möglichkeit, den im Abkommen vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus anzurufen.</p><p>4. Im Falle eines Zustandekommens würde das FHA weder der Schweiz noch den Mercosur-Staaten verbieten, neue sanitäre oder phytosanitäre Massnahmen zu ergreifen, sofern diese mit dem Abkommen bzw. dem WTO-Recht kompatibel sind. Bei Handelsproblemen würde der Bundesrat die unter den Punkten 2 und 3 erwähnten Instrumente anwenden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen in Bezug auf das mit China abgeschlossene Freihandelsabkommen zu beantworten:</p><p>1. Hat China die Bedingungen des mit der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsabkommens eingehalten und für die dem Abkommen unterliegenden Produkte, insbesondere Lebensmittel, vollumfänglichen Zugang zu seinem Markt ohne technische Handelshemmnisse gewährt?</p><p>2. Erlaubt das Freihandelsabkommen China, neue Massnahmen einzuführen, die den Handel beeinträchtigen könnten, zum Beispiel die Forderung staatlicher Zertifikate, die die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln belegen?</p><p>3. Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, um sicherzustellen, dass Staaten, die ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben, nicht im Nachhinein den Zugang zu ihren Märkten beschränken, indem sie nichttarifäre Massnahmen einführen?</p><p>4. Was gedenkt der Bundesrat, im Hinblick auf das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, worüber derzeit verhandelt wird, zu unternehmen, damit die Unterzeichnerstaaten nicht später mittels technischer Handelshemmnisse den Zugang zu ihren Märkten einschränken?</p>
    • Garantieren Freihandelsabkommen vollumfänglichen Marktzugang?

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