Vollkostenrechnung für Schengen/Dublin-Abkommen

ShortId
18.3094
Id
20183094
Updated
28.07.2023 03:53
Language
de
Title
Vollkostenrechnung für Schengen/Dublin-Abkommen
AdditionalIndexing
10;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Hinsichtlich der Kostenschätzungen, welche 2005 für die Abstimmungserläuterungen verwendet wurden, verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Motion 10.3557 sowie auf seine Antworten auf die Interpellationen 06.3683 und 06.3247. Der Bundesrat und der damalige Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), der die Vorlage vertreten hat, haben im Vorfeld der Abstimmung Zahlen genannt, von denen damals vernünftigerweise ausgegangen werden durfte. Im Jahr 2005 konnten die späteren Entwicklungen, etwa die Flüchtlingskrise und die in den letzten Jahren zunehmende Bedrohung durch den Terrorismus, nicht vorhergesehen werden.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse zu den Entwicklungen der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit und zu den finanziellen Folgen geäussert (namentlich bei der Anfrage 08.1112, bei den Interpellationen 12.4003, 10.3561 und 09.3817 sowie bei der Motion 10.3557). Zudem hat er eine Reihe von Berichten zuhanden des Parlamentes verfasst. Zu erwähnen sind die beiden Berichte zu den finanziellen und personellen Auswirkungen der Assoziierung an Schengen und Dublin, die vom EJPD im Auftrag der Finanzdelegation der Bundesversammlung in den Jahren 2011 und 2013 verfasst wurden; der im Juni 2013 verabschiedete Bericht in Erfüllung des Postulates 10.3857, in dem die Konsequenzen des Schengen-Anpassungsmechanismus behandelt wurden (BBl 2013 5685); und der Bericht zu den volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung, der in Erfüllung des Postulates 15.3896 im Februar 2018 verabschiedet wurde. Die Berichte sind auf der Website des BJ abrufbar (www.bj.admin.ch &gt; Sicherheit &gt; Schengen/Dublin &gt; Berichte).</p><p>Im Weiteren enthält der jährliche Bericht des EJPD zuhanden der Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte (Subkommissionen EJPD/BK) Informationen über den Stand der Umsetzung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit. Über die finanziellen Auswirkungen wichtiger Weiterentwicklungen wird das Parlament auch in den Botschaften zu deren Übernahme sowie im Rahmen der jährlichen Finanzberichterstattung und in den entsprechenden Zusatzdokumentationen zum Voranschlag respektive zur Staatsrechnung informiert.</p><p>Unter Verweis auf diese Grundlagen nimmt der Bundesrat zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bericht des Bundesrates vom Februar 2018 (Teil III, Ziff. 8) weist aus, dass im Zeitraum 2012-2016 in der Bundesverwaltung durchschnittlich rund 156 Vollzeitstellen direkt im Zusammenhang mit Schengen/Dublin standen. Im Jahr 2016 belief sich der Personalaufwand aufgrund der Assoziierung an Schengen/Dublin auf insgesamt 18 Millionen Franken. Im Jahr 2017 hat sich der Personalbestand nicht verändert.</p><p>Die Entwicklung des effektiven Personalbestandes und der damit verbundenen Kosten bis ins Jahr 2013 wird im Bericht des Bundesrates vom Juni 2013 genau dargelegt (BBl 2013 6445ff.).</p><p>2. Die Antwort zur Interpellation 10.3561 wird wie folgt ergänzt: Im EJPD wurden die Mandate im Rahmen der informatikseitigen Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens (SAA) und des Dublin-Assoziierungsabkommens (DAA) innerhalb der dafür gesprochenen Verpflichtungskredite (BB 19. Dezember 2007/16. Dezember 2008/22. Dezember 2011) von 200,8 Millionen Franken erteilt. Die Kosten für diese Aufträge beliefen sich im Zeitraum 2007-2017 auf insgesamt 67,912 Millionen Franken. Die Beauftragten bestimmten selbst, wie viele Mitarbeitende sie jeweils für die Auftragserfüllung einsetzten.</p><p>Aufgrund der im Visumbereich an externe Dienstleistungserbringer erteilten Aufträge entstehen der Schweiz keine Kosten. Sie sind zudem ein wichtiges Element des Visumverfahrens und tragen zu einer effizienten Abwicklung der Visumgesuche bei.</p><p>Für die Teilnahme der Schweiz an den Frontex-Einsätzen an den Aussengrenzen müssen keine externen Stellen geschaffen werden. Der Personalbestand des Grenzwachtkorps musste jedoch um elf Vollzeitstellen aufgestockt werden.</p><p>3./4. Eine effektive Migrations- und Sicherheitszusammenarbeit erfordert eine laufende Anpassung an aktuelle Herausforderungen. Gemeinsame Instrumente müssen mit hinreichenden Ressourcen ausgestattet sein. Weiterentwicklungen, die mit substanziellen Kosten verbunden sind, müssen durch das Parlament genehmigt werden und unterstehen dem fakultativen Referendum. Die vom Bundesrat in den Jahren 2013 (BBl 2013 6428ff.) und 2018 (Teil III) verabschiedeten Berichte enthalten genaue Informationen zum Aufwand, den die Übernahme der Schengen-Weiterentwicklungen verursacht hat.</p><p>5. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Assoziierung an Schengen/Dublin für die Kantone liegen dem Bundesrat keine Daten vor.</p><p>6. Die Schengener Zusammenarbeit hat für die Privatwirtschaft, insbesondere für die Tourismusbranche, erhebliche positive Effekte, wie der Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2018 aufzeigt. Der Bundesrat ist hingegen nicht in der Lage, Kosten zu beziffern. Im erwähnten Bericht wird geschätzt, dass die privaten Flughafenbetreiber für die Einrichtungen zur räumlichen Trennung der Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere über 100 Millionen Franken aufwenden mussten (Teil III, Ziff. 2.1).</p><p>7. Eine vom BJ regelmässig aktualisierte Liste der Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands, deren Übernahme eine Anpassung des Bundesrechts (auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe) erforderte, kann auf der Website des BJ abgerufen werden (www.bj.admin.ch &gt; Sicherheit &gt; Schengen/Dublin &gt; Übersichten). In der Liste werden die verschiedenen Gesetze und Verordnungen genannt, die wegen einer Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands geändert wurden.</p><p>Es liegt keine Schätzung der Kosten in Verbindung mit dem Verfahren zur Übernahme und Umsetzung der Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands vor.</p><p>8. Wie der Bundesrat bereits verschiedentlich erläutert hat (vgl. die Antworten auf die Interpellationen 15.3268, 12.4104 und 10.3964 sowie zu den Motionen 12.3126 und 11.3056), kann kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Schengen-Assoziierung und dem Kriminaltourismus hergestellt werden.</p><p>Hingegen profitiert die Schweiz als Teil des europäischen Sicherheits- und Fahndungsraums von der gegenseitigen Vernetzung der Schengen-Staaten und vom automatisierten Austausch von Daten mit allen Schengen-Staaten. Schengen hat sich dabei als unverzichtbares Instrument im Kampf gegen den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität erwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Abstimmungsbüchlein zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über die Assoziierung an Schengen und Dublin wurden die jährlichen Kosten dafür auf Bundesebene auf knapp 8 Millionen Franken beziffert. Wie heute hinlänglich bekannt ist, liegen die tatsächlichen Kosten um ein Mehrfaches über diesem Betrag. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten (im parlamentarischen Prozess befindliche, aber noch nicht umgesetzte Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes sind zu berücksichtigen):</p><p>1. Wie viele zusätzliche Stellenprozente wurden beim Bund im Zusammenhang mit der Assoziierung an Schengen/Dublin geschaffen, und was kosten diese?</p><p>2. Wie viele zusätzliche Stellenprozente wurden extern geschaffen, um Funktionen im Zusammenhang mit dem Schengen/Dublin-Abkommen wahrzunehmen (Beratungsmandate, Grenzwächter im Ausland, die von der Schweiz bezahlt werden usw.)? Wer bezahlt diese, und wie hoch sind die Kosten?</p><p>3. Welche zusätzliche Computerinfrastruktur, Programme, Systeme, Arbeitsräume, Arbeitsmaterialien usw. mussten auf Bundesebene eingerichtet und angeschafft werden, und was kosten diese?</p><p>4. Wie hoch waren die finanziellen Direktbeiträge des Bundes an Schengen-Massnahmen (z. B. Frontex, Rabit, Aussengrenzenfonds, Fonds für innere Sicherheit usw.) seit dem Schengen/Dublin-Beitritt bis heute?</p><p>5. Wie hoch sind die Kosten, die bei den Kantonen für die Assoziierung seit 2005 bis heute angefallen sind?</p><p>6. Wie hoch sind die Kosten, die bei Privaten (insbesondere Flughafenbetreibern) angefallen sind, etwa für bauliche Massnahmen, die durch Schengen bedingt sind?</p><p>7. Welche Erlasse auf Gesetzes- und Verordnungsstufe mussten seit 2005 in der Schweiz infolge des Schengen-Beitritts geändert werden, und welche Kosten entstanden der Schweiz daraus?</p><p>8. Wie hoch sind die Kosten (insbesondere Aufstockung Polizei, Polizeieinsätze, Sachschäden usw.), welche seit der Einführung des Schengen-Systems aufgrund des Kriminaltourismus in der Schweiz angefallen sind?</p>
  • Vollkostenrechnung für Schengen/Dublin-Abkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Hinsichtlich der Kostenschätzungen, welche 2005 für die Abstimmungserläuterungen verwendet wurden, verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Motion 10.3557 sowie auf seine Antworten auf die Interpellationen 06.3683 und 06.3247. Der Bundesrat und der damalige Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), der die Vorlage vertreten hat, haben im Vorfeld der Abstimmung Zahlen genannt, von denen damals vernünftigerweise ausgegangen werden durfte. Im Jahr 2005 konnten die späteren Entwicklungen, etwa die Flüchtlingskrise und die in den letzten Jahren zunehmende Bedrohung durch den Terrorismus, nicht vorhergesehen werden.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse zu den Entwicklungen der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit und zu den finanziellen Folgen geäussert (namentlich bei der Anfrage 08.1112, bei den Interpellationen 12.4003, 10.3561 und 09.3817 sowie bei der Motion 10.3557). Zudem hat er eine Reihe von Berichten zuhanden des Parlamentes verfasst. Zu erwähnen sind die beiden Berichte zu den finanziellen und personellen Auswirkungen der Assoziierung an Schengen und Dublin, die vom EJPD im Auftrag der Finanzdelegation der Bundesversammlung in den Jahren 2011 und 2013 verfasst wurden; der im Juni 2013 verabschiedete Bericht in Erfüllung des Postulates 10.3857, in dem die Konsequenzen des Schengen-Anpassungsmechanismus behandelt wurden (BBl 2013 5685); und der Bericht zu den volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung, der in Erfüllung des Postulates 15.3896 im Februar 2018 verabschiedet wurde. Die Berichte sind auf der Website des BJ abrufbar (www.bj.admin.ch &gt; Sicherheit &gt; Schengen/Dublin &gt; Berichte).</p><p>Im Weiteren enthält der jährliche Bericht des EJPD zuhanden der Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte (Subkommissionen EJPD/BK) Informationen über den Stand der Umsetzung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit. Über die finanziellen Auswirkungen wichtiger Weiterentwicklungen wird das Parlament auch in den Botschaften zu deren Übernahme sowie im Rahmen der jährlichen Finanzberichterstattung und in den entsprechenden Zusatzdokumentationen zum Voranschlag respektive zur Staatsrechnung informiert.</p><p>Unter Verweis auf diese Grundlagen nimmt der Bundesrat zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bericht des Bundesrates vom Februar 2018 (Teil III, Ziff. 8) weist aus, dass im Zeitraum 2012-2016 in der Bundesverwaltung durchschnittlich rund 156 Vollzeitstellen direkt im Zusammenhang mit Schengen/Dublin standen. Im Jahr 2016 belief sich der Personalaufwand aufgrund der Assoziierung an Schengen/Dublin auf insgesamt 18 Millionen Franken. Im Jahr 2017 hat sich der Personalbestand nicht verändert.</p><p>Die Entwicklung des effektiven Personalbestandes und der damit verbundenen Kosten bis ins Jahr 2013 wird im Bericht des Bundesrates vom Juni 2013 genau dargelegt (BBl 2013 6445ff.).</p><p>2. Die Antwort zur Interpellation 10.3561 wird wie folgt ergänzt: Im EJPD wurden die Mandate im Rahmen der informatikseitigen Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens (SAA) und des Dublin-Assoziierungsabkommens (DAA) innerhalb der dafür gesprochenen Verpflichtungskredite (BB 19. Dezember 2007/16. Dezember 2008/22. Dezember 2011) von 200,8 Millionen Franken erteilt. Die Kosten für diese Aufträge beliefen sich im Zeitraum 2007-2017 auf insgesamt 67,912 Millionen Franken. Die Beauftragten bestimmten selbst, wie viele Mitarbeitende sie jeweils für die Auftragserfüllung einsetzten.</p><p>Aufgrund der im Visumbereich an externe Dienstleistungserbringer erteilten Aufträge entstehen der Schweiz keine Kosten. Sie sind zudem ein wichtiges Element des Visumverfahrens und tragen zu einer effizienten Abwicklung der Visumgesuche bei.</p><p>Für die Teilnahme der Schweiz an den Frontex-Einsätzen an den Aussengrenzen müssen keine externen Stellen geschaffen werden. Der Personalbestand des Grenzwachtkorps musste jedoch um elf Vollzeitstellen aufgestockt werden.</p><p>3./4. Eine effektive Migrations- und Sicherheitszusammenarbeit erfordert eine laufende Anpassung an aktuelle Herausforderungen. Gemeinsame Instrumente müssen mit hinreichenden Ressourcen ausgestattet sein. Weiterentwicklungen, die mit substanziellen Kosten verbunden sind, müssen durch das Parlament genehmigt werden und unterstehen dem fakultativen Referendum. Die vom Bundesrat in den Jahren 2013 (BBl 2013 6428ff.) und 2018 (Teil III) verabschiedeten Berichte enthalten genaue Informationen zum Aufwand, den die Übernahme der Schengen-Weiterentwicklungen verursacht hat.</p><p>5. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Assoziierung an Schengen/Dublin für die Kantone liegen dem Bundesrat keine Daten vor.</p><p>6. Die Schengener Zusammenarbeit hat für die Privatwirtschaft, insbesondere für die Tourismusbranche, erhebliche positive Effekte, wie der Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2018 aufzeigt. Der Bundesrat ist hingegen nicht in der Lage, Kosten zu beziffern. Im erwähnten Bericht wird geschätzt, dass die privaten Flughafenbetreiber für die Einrichtungen zur räumlichen Trennung der Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere über 100 Millionen Franken aufwenden mussten (Teil III, Ziff. 2.1).</p><p>7. Eine vom BJ regelmässig aktualisierte Liste der Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands, deren Übernahme eine Anpassung des Bundesrechts (auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe) erforderte, kann auf der Website des BJ abgerufen werden (www.bj.admin.ch &gt; Sicherheit &gt; Schengen/Dublin &gt; Übersichten). In der Liste werden die verschiedenen Gesetze und Verordnungen genannt, die wegen einer Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands geändert wurden.</p><p>Es liegt keine Schätzung der Kosten in Verbindung mit dem Verfahren zur Übernahme und Umsetzung der Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands vor.</p><p>8. Wie der Bundesrat bereits verschiedentlich erläutert hat (vgl. die Antworten auf die Interpellationen 15.3268, 12.4104 und 10.3964 sowie zu den Motionen 12.3126 und 11.3056), kann kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Schengen-Assoziierung und dem Kriminaltourismus hergestellt werden.</p><p>Hingegen profitiert die Schweiz als Teil des europäischen Sicherheits- und Fahndungsraums von der gegenseitigen Vernetzung der Schengen-Staaten und vom automatisierten Austausch von Daten mit allen Schengen-Staaten. Schengen hat sich dabei als unverzichtbares Instrument im Kampf gegen den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität erwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Abstimmungsbüchlein zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über die Assoziierung an Schengen und Dublin wurden die jährlichen Kosten dafür auf Bundesebene auf knapp 8 Millionen Franken beziffert. Wie heute hinlänglich bekannt ist, liegen die tatsächlichen Kosten um ein Mehrfaches über diesem Betrag. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten (im parlamentarischen Prozess befindliche, aber noch nicht umgesetzte Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes sind zu berücksichtigen):</p><p>1. Wie viele zusätzliche Stellenprozente wurden beim Bund im Zusammenhang mit der Assoziierung an Schengen/Dublin geschaffen, und was kosten diese?</p><p>2. Wie viele zusätzliche Stellenprozente wurden extern geschaffen, um Funktionen im Zusammenhang mit dem Schengen/Dublin-Abkommen wahrzunehmen (Beratungsmandate, Grenzwächter im Ausland, die von der Schweiz bezahlt werden usw.)? Wer bezahlt diese, und wie hoch sind die Kosten?</p><p>3. Welche zusätzliche Computerinfrastruktur, Programme, Systeme, Arbeitsräume, Arbeitsmaterialien usw. mussten auf Bundesebene eingerichtet und angeschafft werden, und was kosten diese?</p><p>4. Wie hoch waren die finanziellen Direktbeiträge des Bundes an Schengen-Massnahmen (z. B. Frontex, Rabit, Aussengrenzenfonds, Fonds für innere Sicherheit usw.) seit dem Schengen/Dublin-Beitritt bis heute?</p><p>5. Wie hoch sind die Kosten, die bei den Kantonen für die Assoziierung seit 2005 bis heute angefallen sind?</p><p>6. Wie hoch sind die Kosten, die bei Privaten (insbesondere Flughafenbetreibern) angefallen sind, etwa für bauliche Massnahmen, die durch Schengen bedingt sind?</p><p>7. Welche Erlasse auf Gesetzes- und Verordnungsstufe mussten seit 2005 in der Schweiz infolge des Schengen-Beitritts geändert werden, und welche Kosten entstanden der Schweiz daraus?</p><p>8. Wie hoch sind die Kosten (insbesondere Aufstockung Polizei, Polizeieinsätze, Sachschäden usw.), welche seit der Einführung des Schengen-Systems aufgrund des Kriminaltourismus in der Schweiz angefallen sind?</p>
    • Vollkostenrechnung für Schengen/Dublin-Abkommen

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