Wie relevant für die Wirtschaft ist das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse wirklich?

ShortId
18.3096
Id
20183096
Updated
28.07.2023 03:54
Language
de
Title
Wie relevant für die Wirtschaft ist das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse wirklich?
AdditionalIndexing
10;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Unabhängig von ihrer Herkunft müssen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, die anwendbaren EU-Produktevorschriften und den Konformitätsnachweis erfüllen. Das MRA hebt aber einige Anforderungen des EU-Rechts gegenüber Schweizer Herstellern aufgrund der von der EU anerkannten Gleichwertigkeit der Schweizer Vorschriften auf. Damit reicht z. B. ein einziger Konformitätsnachweis für die Vermarktung eines Produktes in der Schweiz und der EU. Das MRA erlaubt somit eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt. Die Schweizer Behörden haben zudem dank des MRA Zugang zur Marktüberwachung der EU und können schnell und effektiv auf unerwünschte Ereignisse reagieren.</p><p>2. Angesichts der zunehmenden Komplexität der Produkte sind die Anforderungen in den meisten Sektoren tatsächlich gestiegen. Damit sollen die Sicherheit der Produkte sowie der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet werden. Diese höheren Anforderungen gelten für inländische sowie ausländische Hersteller. Ohne MRA müssten erst die Schweizer Anforderungen erfüllt werden und in einem zweiten Schritt diejenigen der EU. Dadurch würde das Inverkehrbringen verzögert und würden zusätzliche Kosten verursacht werden. Dank des MRA kann der administrative Aufwand für das Inverkehrbringen eines Produktes auf den zwei Märkten halbiert werden.</p><p>3. Bereits heute können die Unternehmen dank des MRA die Konformitätsbewertungsstelle in der Schweiz oder der EU frei wählen. Ein zwingendes Ausweichen auf eine europäische Konformitätsbewertungsstelle würde nicht automatisch niedrigere Kosten oder eine verkürzte Begutachtungszeit nach sich ziehen. Schweizer Unternehmen, insbesondere die KMU, schätzen die Zusammenarbeit mit einer der 33 Stellen in der Schweiz, die der EU gemäss MRA notifiziert wurden. Müsste sich die Schweizer Industrie an Konformitätsbewertungsstellen in der EU wenden, würde dies zu einer Delokalisierung der Tätigkeiten dieser Stellen führen. Ohne MRA müsste der Konformitätsnachweis für den EU-Markt gemäss den EU-Anforderungen direkt in der EU erbracht werden. Dieser Nachweis würde allerdings in der Schweiz nicht mehr anerkannt, ausser die Schweiz entscheidet autonom, solche Nachweise ohne Gegenleistung anzuerkennen (siehe Antwort 4).</p><p>4. Es gibt kein Land mit einem vergleichbaren Schutzniveau wie die Schweiz, das sich nur auf eine US- oder EU-Konformitätsbewertung abstützt. Die Schweizer Konsumenten würden bei einer einseitigen Anerkennung weiterhin von der Produktevielfalt und tieferen Preisen aufgrund der erhöhten Konkurrenz profitieren. Die Schweizer Exportindustrie hätte jedoch keinerlei Vorteile.</p><p>5./7. Die negativen Auswirkungen von Handelshemmnissen auf den Handel und die Wohlfahrt sind unbestritten. Technische Handelshemmnisse verteuern die Ein- und Ausfuhr von Gütern, was sich in höheren Produktionskosten niederschlägt.</p><p>Verschiedene Studien haben die ökonomischen Auswirkungen des MRA quantifiziert. Die Quantifizierungen zeigen, dass das MRA einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der schweizerischen Wirtschaft leistet. Dazu gehören auch die Resultate der Unternehmensbefragung im Rahmen der zitierten Studie von BAK Basel 2015, "Die Auswirkungen der bilateralen Verträge auf die Unternehmen der MEM-Industrie". Im Auftrag des Seco haben zudem die Forschungsinstitute BAK Basel und Ecoplan 2015 die volkswirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I, inkl. MRA, geschätzt. In Bezug auf das MRA stützen sich die Studien auf Zahlen zu den bekannten Kosten für Konformitätsbewertungen sowie auf ökonometrische Schätzungen von BAK Basel und der KOF. Eine Liste von Studien zur Bedeutung der Bilateralen I, inkl. MRA, findet sich auf der Website des Seco.</p><p>6. Gemäss einer vom Verband Swissmem 2015 veröffentlichten Studie geben drei Viertel aller Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie an, dass das MRA für sie wichtig oder sogar unverzichtbar sei. Allein für den Pharmabereich schätzt die Industrie die Zusatzkosten ohne MRA auf 150 bis 300 Millionen Franken.</p><p>8. Der Bundesrat hat die Differenz zwischen dem MRA und einem Ansatz mit einem umfassenden Freihandelsabkommen in seinem Bericht in Beantwortung des Postulates Keller-Sutter 13.4022, "Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen", detailliert dargelegt. Im Gegensatz zu einem Freihandelsabkommen basiert das MRA auf der Harmonisierung und der gegenseitigen Anerkennung der Rechtsvorschriften zwischen der Schweiz und der EU. Dies erlaubt Schweizern Wirtschaftsakteuren eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse (MRA) ist Teil der im Jahr 2000 genehmigten Bilateralen I. Der Bundesrat betont bei jeder Gelegenheit, wie unabdingbar das MRA für die Unternehmungen in der Schweiz wäre. In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie unterscheiden sich die Anforderungen (EWG, EC, ISO, IEC usw.) bezüglich Marktzugang und Nachweis der Konformität von Produkten im Rahmen der EU-Gesetzgebung für Hersteller bzw. Inverkehrbringer aus dem EU-Raum, der Schweiz und ausserhalb des EU-Raums (z. B. Kanada, Japan usw.)?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die für die Hersteller immer weiter gehenden Anforderungen trotz MRA den weitaus grössten Aufwand (mehr als 90 Prozent) bzw. die höchsten Kosten bei der Inverkehrbringung eines Produktes im EU-Raum darstellen?</p><p>3. Beim Wegfall des MRA müsste die Konformitätsbewertung für die Zulassung im EU-Markt mit grosser Wahrscheinlichkeit bei einem sogenannten Notified Body (benannte Stelle) in einem EU-Land durchgeführt werden.</p><p>Ist er nicht auch der Ansicht, dass bei der richtigen Auswahl eines wettbewerbsfähigen Prüflabors im EU-Raum gegenüber heute sogar tiefere Kosten anfallen würden und eine Durchführung in kürzerer Zeit erfolgen könnte?</p><p>4. Wäre er bereit, bei einem Wegfall des MRA, eine Zulassung basierend auf den Konformitätsprüfungen und -regulierungen aus den USA oder der EU auch als Zulassung, wie das weltweit die meisten Länder bereits tun, für die Schweiz zu akzeptieren?</p><p>5. Welche Studien zum Thema "Handelshemmnisse" liegen vor, die von konkreten, verifizierten bzw. quantifizierten Beispielen aus der Industrie stammen und nicht nur die pauschale Frage zu den "bilateralen Verträgen" wie "unverzichtbar bis wichtig" oder "weniger wichtig bis unwichtig" (analog Studie BAK Basel 2015) beantworten?</p><p>6. Ist er nicht auch der Auffassung, dass die wenigsten Verantwortlichen die Auswirkungen des MRA auf ihre Unternehmung im Detail kennen und damit belegbar quantifizieren können?</p><p>7. Ist er damit nicht der Ansicht, dass sich aus verallgemeinerten Studien wie BAK Basel 2015 deshalb keine aussagekräftigen Schlüsse ziehen lassen?</p><p>8. Wie konkret belegbar ist die Differenz bezüglich Aufwand und Ertrag zwischen einer Regelung basierend auf WTO/Freihandelsabkommen 1972 und dem MRA?</p>
  • Wie relevant für die Wirtschaft ist das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse wirklich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Unabhängig von ihrer Herkunft müssen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, die anwendbaren EU-Produktevorschriften und den Konformitätsnachweis erfüllen. Das MRA hebt aber einige Anforderungen des EU-Rechts gegenüber Schweizer Herstellern aufgrund der von der EU anerkannten Gleichwertigkeit der Schweizer Vorschriften auf. Damit reicht z. B. ein einziger Konformitätsnachweis für die Vermarktung eines Produktes in der Schweiz und der EU. Das MRA erlaubt somit eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt. Die Schweizer Behörden haben zudem dank des MRA Zugang zur Marktüberwachung der EU und können schnell und effektiv auf unerwünschte Ereignisse reagieren.</p><p>2. Angesichts der zunehmenden Komplexität der Produkte sind die Anforderungen in den meisten Sektoren tatsächlich gestiegen. Damit sollen die Sicherheit der Produkte sowie der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet werden. Diese höheren Anforderungen gelten für inländische sowie ausländische Hersteller. Ohne MRA müssten erst die Schweizer Anforderungen erfüllt werden und in einem zweiten Schritt diejenigen der EU. Dadurch würde das Inverkehrbringen verzögert und würden zusätzliche Kosten verursacht werden. Dank des MRA kann der administrative Aufwand für das Inverkehrbringen eines Produktes auf den zwei Märkten halbiert werden.</p><p>3. Bereits heute können die Unternehmen dank des MRA die Konformitätsbewertungsstelle in der Schweiz oder der EU frei wählen. Ein zwingendes Ausweichen auf eine europäische Konformitätsbewertungsstelle würde nicht automatisch niedrigere Kosten oder eine verkürzte Begutachtungszeit nach sich ziehen. Schweizer Unternehmen, insbesondere die KMU, schätzen die Zusammenarbeit mit einer der 33 Stellen in der Schweiz, die der EU gemäss MRA notifiziert wurden. Müsste sich die Schweizer Industrie an Konformitätsbewertungsstellen in der EU wenden, würde dies zu einer Delokalisierung der Tätigkeiten dieser Stellen führen. Ohne MRA müsste der Konformitätsnachweis für den EU-Markt gemäss den EU-Anforderungen direkt in der EU erbracht werden. Dieser Nachweis würde allerdings in der Schweiz nicht mehr anerkannt, ausser die Schweiz entscheidet autonom, solche Nachweise ohne Gegenleistung anzuerkennen (siehe Antwort 4).</p><p>4. Es gibt kein Land mit einem vergleichbaren Schutzniveau wie die Schweiz, das sich nur auf eine US- oder EU-Konformitätsbewertung abstützt. Die Schweizer Konsumenten würden bei einer einseitigen Anerkennung weiterhin von der Produktevielfalt und tieferen Preisen aufgrund der erhöhten Konkurrenz profitieren. Die Schweizer Exportindustrie hätte jedoch keinerlei Vorteile.</p><p>5./7. Die negativen Auswirkungen von Handelshemmnissen auf den Handel und die Wohlfahrt sind unbestritten. Technische Handelshemmnisse verteuern die Ein- und Ausfuhr von Gütern, was sich in höheren Produktionskosten niederschlägt.</p><p>Verschiedene Studien haben die ökonomischen Auswirkungen des MRA quantifiziert. Die Quantifizierungen zeigen, dass das MRA einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der schweizerischen Wirtschaft leistet. Dazu gehören auch die Resultate der Unternehmensbefragung im Rahmen der zitierten Studie von BAK Basel 2015, "Die Auswirkungen der bilateralen Verträge auf die Unternehmen der MEM-Industrie". Im Auftrag des Seco haben zudem die Forschungsinstitute BAK Basel und Ecoplan 2015 die volkswirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I, inkl. MRA, geschätzt. In Bezug auf das MRA stützen sich die Studien auf Zahlen zu den bekannten Kosten für Konformitätsbewertungen sowie auf ökonometrische Schätzungen von BAK Basel und der KOF. Eine Liste von Studien zur Bedeutung der Bilateralen I, inkl. MRA, findet sich auf der Website des Seco.</p><p>6. Gemäss einer vom Verband Swissmem 2015 veröffentlichten Studie geben drei Viertel aller Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie an, dass das MRA für sie wichtig oder sogar unverzichtbar sei. Allein für den Pharmabereich schätzt die Industrie die Zusatzkosten ohne MRA auf 150 bis 300 Millionen Franken.</p><p>8. Der Bundesrat hat die Differenz zwischen dem MRA und einem Ansatz mit einem umfassenden Freihandelsabkommen in seinem Bericht in Beantwortung des Postulates Keller-Sutter 13.4022, "Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen", detailliert dargelegt. Im Gegensatz zu einem Freihandelsabkommen basiert das MRA auf der Harmonisierung und der gegenseitigen Anerkennung der Rechtsvorschriften zwischen der Schweiz und der EU. Dies erlaubt Schweizern Wirtschaftsakteuren eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse (MRA) ist Teil der im Jahr 2000 genehmigten Bilateralen I. Der Bundesrat betont bei jeder Gelegenheit, wie unabdingbar das MRA für die Unternehmungen in der Schweiz wäre. In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie unterscheiden sich die Anforderungen (EWG, EC, ISO, IEC usw.) bezüglich Marktzugang und Nachweis der Konformität von Produkten im Rahmen der EU-Gesetzgebung für Hersteller bzw. Inverkehrbringer aus dem EU-Raum, der Schweiz und ausserhalb des EU-Raums (z. B. Kanada, Japan usw.)?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die für die Hersteller immer weiter gehenden Anforderungen trotz MRA den weitaus grössten Aufwand (mehr als 90 Prozent) bzw. die höchsten Kosten bei der Inverkehrbringung eines Produktes im EU-Raum darstellen?</p><p>3. Beim Wegfall des MRA müsste die Konformitätsbewertung für die Zulassung im EU-Markt mit grosser Wahrscheinlichkeit bei einem sogenannten Notified Body (benannte Stelle) in einem EU-Land durchgeführt werden.</p><p>Ist er nicht auch der Ansicht, dass bei der richtigen Auswahl eines wettbewerbsfähigen Prüflabors im EU-Raum gegenüber heute sogar tiefere Kosten anfallen würden und eine Durchführung in kürzerer Zeit erfolgen könnte?</p><p>4. Wäre er bereit, bei einem Wegfall des MRA, eine Zulassung basierend auf den Konformitätsprüfungen und -regulierungen aus den USA oder der EU auch als Zulassung, wie das weltweit die meisten Länder bereits tun, für die Schweiz zu akzeptieren?</p><p>5. Welche Studien zum Thema "Handelshemmnisse" liegen vor, die von konkreten, verifizierten bzw. quantifizierten Beispielen aus der Industrie stammen und nicht nur die pauschale Frage zu den "bilateralen Verträgen" wie "unverzichtbar bis wichtig" oder "weniger wichtig bis unwichtig" (analog Studie BAK Basel 2015) beantworten?</p><p>6. Ist er nicht auch der Auffassung, dass die wenigsten Verantwortlichen die Auswirkungen des MRA auf ihre Unternehmung im Detail kennen und damit belegbar quantifizieren können?</p><p>7. Ist er damit nicht der Ansicht, dass sich aus verallgemeinerten Studien wie BAK Basel 2015 deshalb keine aussagekräftigen Schlüsse ziehen lassen?</p><p>8. Wie konkret belegbar ist die Differenz bezüglich Aufwand und Ertrag zwischen einer Regelung basierend auf WTO/Freihandelsabkommen 1972 und dem MRA?</p>
    • Wie relevant für die Wirtschaft ist das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse wirklich?

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