Effizienzsteigerung bei der SRG

ShortId
18.3100
Id
20183100
Updated
28.07.2023 03:52
Language
de
Title
Effizienzsteigerung bei der SRG
AdditionalIndexing
34;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Ablehnung der No-Billag-Initiative hat das Schweizer Stimmvolk einen Angriff auf die Schweizer Medienvielfalt und den unabhängigen Journalismus abgewehrt. Trotz diesem Ergebnis kann jetzt nicht einfach zum Alltag zurückgekehrt werden. Insbesondere von der SRG wird ein effizienterer Umgang mit den öffentlichen Geldern erwartet. Die SRG erhält heute jährlich 1,2 Milliarden aus dem Gebührentopf. Dieser Betrag soll schrittweise über vier Jahre auf 1 Milliarde reduziert werden. Das ist eine betriebswirtschaftlich machbare Vorgabe, von der alle anderen Empfänger von Gebührengeldern - namentlich die privaten Radio- und Fernsehstationen - nicht betroffen sein sollen. Letztere erhalten mit dieser Änderung anteilsmässig mehr von den Gebühreneinnahmen.</p><p>Dank den daraus resultierenden Einsparungen können die meisten Unternehmen (jene mit weniger als 5 Millionen Franken Umsatz, über 80 Prozent der Unternehmen) von der Gebühr befreit werden. Dies bringt im Weiteren auch Sparpotenzial bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit sich, die künftig für die Erhebung der Unternehmensabgabe zuständig ist. Mit diesen Einsparungen könnte beispielsweise der Gebührenanteil der SDA erhöht werden.</p><p>Nach der Entlastung zahlreicher Unternehmen sollen die weiteren Einsparungen auf die Privathaushalte überwälzt werden. Die Tarife können dort schrittweise reduziert werden, sodass sie von heute 365 Franken auf maximal 320 Franken sinken würden.</p><p>Die heutigen Spezialtarife für Kollektivhaushalte betreffen ungefähr 6000 Haushalte. Das bedeutet vor allem Bürokratie, weshalb auf diese Spezialtarife verzichtet werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die Höhe der Abgabe für Haushalte und Unternehmungen so festzulegen, dass die SRG und die unterstützten lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter ihren Leistungsauftrag erfüllen können und der Bedarf für die anderen gesetzlich vorgesehenen Leistungen finanziert werden kann (Art. 68a des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006, RTVG, SR 784.40). Der Bundesrat kam im Service-public-Bericht vom 17. Juni 2016 zum Schluss, dass eine Unterstützung der SRG mit der Abgabe im Umfang von 1,2 Milliarden Franken nötig und gerechtfertigt ist. Deshalb hat der Bundesrat den Abgabenanteil der SRG für die Periode 2019-2022 auf 1,2 Milliarden Franken plafoniert. Ob dieser Plafond weiter gesenkt werden kann, hängt vom Leistungsauftrag der SRG ab. Der Bundesrat erwartet im Übrigen von der SRG eine Effizienzsteigerung. Das Unternehmen hat denn auch bereits Sparmassnahmen angekündigt.</p><p>Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Abgabetarife per 1. Januar 2019 festgelegt. Haushalte sowie Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 0,5 bis 1 Million Franken werden eine Abgabe von 365 Franken entrichten müssen. Bei den grösseren Unternehmen wird ein progressiver Tarif angewendet. Über 75 Prozent der Unternehmen bezahlen damit keine Abgabe. Der Bundesrat hat anlässlich der Festlegung der Abgabenhöhe ausdrücklich festgehalten, dass er bereits im Jahr 2020 und danach alle zwei Jahre die Höhe der Abgabe überprüfen wird mit dem Ziel, sie weiter zu senken. Eine Erhöhung des Mindestumsatzes auf 5 Millionen Franken bei den Unternehmen würde dazu führen, dass nur noch rund 4 statt 25 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen eine Abgabe bezahlen müssten und eine Ertragslücke von 78 Millionen Franken entstünde.</p><p>Auch eine Abschaffung des Spezialtarifs für die Kollektivhaushalte wäre nicht sinnvoll. Diese bezahlen ab 2019 eine Abgabe von 730 Franken. Im Gegenzug unterliegen die Bewohnerinnen und Bewohner der Kollektivhaushalte anders als heute keiner Abgabepflicht mehr.</p><p>Das ganze Abgabesystem kann nach erfolgtem Systemwechsel wie vorgesehen analysiert und überprüft werden. Dabei soll auch das künftige Gesetz über elektronische Medien berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Mittelverwendung der eingenommenen Radio- und Fernsehabgaben anzupassen und auf folgende Zielsetzungen auszurichten:</p><p>1. Der heutige Betrag für die SRG von 1,2 Milliarden Franken ist in Schritten von durchschnittlich 50 Millionen auf 1 Milliarde Franken zu reduzieren. Andere Mittel, insbesondere diejenigen für private Radio- und Fernsehveranstalter, werden dabei aber nicht gekürzt.</p><p>2. Die Abgabepflicht bei Unternehmen beginnt nicht bei 500 000 Franken Umsatz, sondern bei 5 Millionen Franken Umsatz.</p><p>3. Die Tarife für Privathaushalte werden schrittweise auf höchstens 320 Franken gesenkt.</p><p>4. Der Spezialtarif für Kollektivhaushalte wird abgeschafft.</p>
  • Effizienzsteigerung bei der SRG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Ablehnung der No-Billag-Initiative hat das Schweizer Stimmvolk einen Angriff auf die Schweizer Medienvielfalt und den unabhängigen Journalismus abgewehrt. Trotz diesem Ergebnis kann jetzt nicht einfach zum Alltag zurückgekehrt werden. Insbesondere von der SRG wird ein effizienterer Umgang mit den öffentlichen Geldern erwartet. Die SRG erhält heute jährlich 1,2 Milliarden aus dem Gebührentopf. Dieser Betrag soll schrittweise über vier Jahre auf 1 Milliarde reduziert werden. Das ist eine betriebswirtschaftlich machbare Vorgabe, von der alle anderen Empfänger von Gebührengeldern - namentlich die privaten Radio- und Fernsehstationen - nicht betroffen sein sollen. Letztere erhalten mit dieser Änderung anteilsmässig mehr von den Gebühreneinnahmen.</p><p>Dank den daraus resultierenden Einsparungen können die meisten Unternehmen (jene mit weniger als 5 Millionen Franken Umsatz, über 80 Prozent der Unternehmen) von der Gebühr befreit werden. Dies bringt im Weiteren auch Sparpotenzial bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit sich, die künftig für die Erhebung der Unternehmensabgabe zuständig ist. Mit diesen Einsparungen könnte beispielsweise der Gebührenanteil der SDA erhöht werden.</p><p>Nach der Entlastung zahlreicher Unternehmen sollen die weiteren Einsparungen auf die Privathaushalte überwälzt werden. Die Tarife können dort schrittweise reduziert werden, sodass sie von heute 365 Franken auf maximal 320 Franken sinken würden.</p><p>Die heutigen Spezialtarife für Kollektivhaushalte betreffen ungefähr 6000 Haushalte. Das bedeutet vor allem Bürokratie, weshalb auf diese Spezialtarife verzichtet werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die Höhe der Abgabe für Haushalte und Unternehmungen so festzulegen, dass die SRG und die unterstützten lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter ihren Leistungsauftrag erfüllen können und der Bedarf für die anderen gesetzlich vorgesehenen Leistungen finanziert werden kann (Art. 68a des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006, RTVG, SR 784.40). Der Bundesrat kam im Service-public-Bericht vom 17. Juni 2016 zum Schluss, dass eine Unterstützung der SRG mit der Abgabe im Umfang von 1,2 Milliarden Franken nötig und gerechtfertigt ist. Deshalb hat der Bundesrat den Abgabenanteil der SRG für die Periode 2019-2022 auf 1,2 Milliarden Franken plafoniert. Ob dieser Plafond weiter gesenkt werden kann, hängt vom Leistungsauftrag der SRG ab. Der Bundesrat erwartet im Übrigen von der SRG eine Effizienzsteigerung. Das Unternehmen hat denn auch bereits Sparmassnahmen angekündigt.</p><p>Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Abgabetarife per 1. Januar 2019 festgelegt. Haushalte sowie Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 0,5 bis 1 Million Franken werden eine Abgabe von 365 Franken entrichten müssen. Bei den grösseren Unternehmen wird ein progressiver Tarif angewendet. Über 75 Prozent der Unternehmen bezahlen damit keine Abgabe. Der Bundesrat hat anlässlich der Festlegung der Abgabenhöhe ausdrücklich festgehalten, dass er bereits im Jahr 2020 und danach alle zwei Jahre die Höhe der Abgabe überprüfen wird mit dem Ziel, sie weiter zu senken. Eine Erhöhung des Mindestumsatzes auf 5 Millionen Franken bei den Unternehmen würde dazu führen, dass nur noch rund 4 statt 25 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen eine Abgabe bezahlen müssten und eine Ertragslücke von 78 Millionen Franken entstünde.</p><p>Auch eine Abschaffung des Spezialtarifs für die Kollektivhaushalte wäre nicht sinnvoll. Diese bezahlen ab 2019 eine Abgabe von 730 Franken. Im Gegenzug unterliegen die Bewohnerinnen und Bewohner der Kollektivhaushalte anders als heute keiner Abgabepflicht mehr.</p><p>Das ganze Abgabesystem kann nach erfolgtem Systemwechsel wie vorgesehen analysiert und überprüft werden. Dabei soll auch das künftige Gesetz über elektronische Medien berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Mittelverwendung der eingenommenen Radio- und Fernsehabgaben anzupassen und auf folgende Zielsetzungen auszurichten:</p><p>1. Der heutige Betrag für die SRG von 1,2 Milliarden Franken ist in Schritten von durchschnittlich 50 Millionen auf 1 Milliarde Franken zu reduzieren. Andere Mittel, insbesondere diejenigen für private Radio- und Fernsehveranstalter, werden dabei aber nicht gekürzt.</p><p>2. Die Abgabepflicht bei Unternehmen beginnt nicht bei 500 000 Franken Umsatz, sondern bei 5 Millionen Franken Umsatz.</p><p>3. Die Tarife für Privathaushalte werden schrittweise auf höchstens 320 Franken gesenkt.</p><p>4. Der Spezialtarif für Kollektivhaushalte wird abgeschafft.</p>
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