Modelle zur Umsetzung der Lohngleichheit unter Einbezug des isländischen Modells

ShortId
18.3105
Id
20183105
Updated
28.07.2023 03:52
Language
de
Title
Modelle zur Umsetzung der Lohngleichheit unter Einbezug des isländischen Modells
AdditionalIndexing
28;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2./4. Es sind verschiedene Modelle denkbar, um die Lohngleichheit zu verwirklichen. Der Bundesrat hat mehrere Modelle eingehend geprüft, bevor er sich festgelegt hat. Der Vorschlag des Bundesrates setzt auf die Eigenverantwortung der Arbeitgeber und verzichtet auf staatliche Kontrollen und Sanktionen. Öffentliche und private Arbeitgeber, die mehr als 50 Mitarbeitende haben, analysieren die Löhne ihrer Mitarbeitenden selber. Das Ergebnis der Analyse wird durch Dritte überprüft. Die Lohngleichheitsanalyse muss alle vier Jahre durchgeführt werden.</p><p>Detailliertere Informationen zu denkbaren Modellen finden sich in der Botschaft des Bundesrates sowie in zwei Studien, die 2012 und 2013 in Auftrag gegeben worden sind.</p><p>Eine Studie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung untersuchte die staatlichen Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit in 14 ausgewählten Staaten. Eine Studie der Forschungsgemeinschaft Interface/Universität Bern analysierte, welche staatlichen Durchsetzungsmechanismen in der Schweiz bereits in anderen Bereichen existieren (Preisüberwachung, Eidgenössische Spielbankenkommission, flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, Finma) und ob diese auch für die Durchsetzung der Lohngleichheit geeignet wären. Zusätzlich hat die Forschungsgemeinschaft drei ausländische Modelle mit staatlichen Durchsetzungsinstrumenten im Bereich der Lohngleichheit näher untersucht (Kanada (Ontario), Österreich, Schweden) und Empfehlungen für Lösungsansätze in der Schweiz abgegeben. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Studien sowie der Schlussevaluation des Lohngleichheitsdialogs, hat der Bundesrat im Jahre 2013 die Bundesverwaltung beauftragt, verschiedene Alternativen näher zu prüfen. Dazu gehörten eine Kontrolle der Lohngleichheit durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ohne direkte staatliche Intervention, eine staatliche Überprüfung der Kontrolle durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie eine staatliche Stichprobenkontrolle.</p><p>3. Island hat im Jahre 2017 ein Gesetz verabschiedet, das Lohndiskriminierung verbietet und Unternehmen mit mindestens 25 Angestellten verpflichtet, in einem umfassenden Iso-Zertifizierungsprozess nachzuweisen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Wer sich nicht daran hält, soll sanktioniert werden. Island stellt allerdings kein Instrument zur Verfügung, mit welchem die Unternehmen diesen Nachweis erbringen können. Island hat nun zwar den rechtlichen Boden für eine Zertifizierung der Lohngleichheit in den Unternehmen vorbereitet, aber es ist (noch) nicht bekannt, wie diese Massnahme tatsächlich umgesetzt werden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Ständerat hat bekanntlich am 28. Februar 2018 die Vorlage 17.047, "Gleichstellungsgesetz. Änderung", zurückgewiesen und die zuständige Kommission sinngemäss beauftragt, Alternativen zu prüfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration. Dieser Beschluss erweckt klar den Eindruck, eine Lösungssuche erneut zu verzögern, obwohl seit 1981 der Lohngleichheitsanspruch in der Bundesverfassung verankert ist und seit 22 Jahren im Gleichstellungsgesetz konkretisiert wurde. Der Grundsatzentscheid für die Vorlage 17.047 wurde vor 12 Jahren gefällt. Es ist schwer zu glauben, dass bei den zuständigen Stellen, insbesondere beim Bundesamt für Gleichstellung, nicht längst verschiedenste Modelle zur Realisierung der Lohngleichheit bestehen und weitere Abklärungen gar nicht mehr notwendig sind. </p><p>Derzeit wird in der Öffentlichkeit wie in den Medien das isländische Modell der Lohngleichheit als ideale Lösung bezeichnet. Es wäre wünschenswert, mehr darüber zu erfahren, insbesondere im Vergleich mit den schweizerischen Gegebenheiten.</p><p>Im Sinne einer Beschleunigung der Lösungsfindung und der notwendigen Transparenz über Alternativmodelle ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Alternativmodelle bestehen gegenüber dem in der Vorlage 17.047 vorgeschlagenen? Welches sind die wichtigsten Inhalte dieser Alternativmodelle?</p><p>2. Besteht überhaupt noch die Möglichkeit, weitere Alternativmodelle zu prüfen, oder machen erneute diesbezügliche Anstrengungen gar keinen Sinn mehr?</p><p>3. Welches sind die Kernelemente des isländischen Modells? Worin liegen die Unterschiede auf Verfassung- und Gesetzesstufe zwischen dem schweizerischen Modell gemäss Vorlage 17.047 und dem isländischen Modell? Wo liegen die Unterschiede in den Umsetzungsinstrumenten, im Konkreten zwischen Logib und einem analogen isländischen Instrument?</p><p>4. Gibt es Modelle aus anderen Ländern, die für die Schweiz eine Alternative sein könnten?</p>
  • Modelle zur Umsetzung der Lohngleichheit unter Einbezug des isländischen Modells
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2./4. Es sind verschiedene Modelle denkbar, um die Lohngleichheit zu verwirklichen. Der Bundesrat hat mehrere Modelle eingehend geprüft, bevor er sich festgelegt hat. Der Vorschlag des Bundesrates setzt auf die Eigenverantwortung der Arbeitgeber und verzichtet auf staatliche Kontrollen und Sanktionen. Öffentliche und private Arbeitgeber, die mehr als 50 Mitarbeitende haben, analysieren die Löhne ihrer Mitarbeitenden selber. Das Ergebnis der Analyse wird durch Dritte überprüft. Die Lohngleichheitsanalyse muss alle vier Jahre durchgeführt werden.</p><p>Detailliertere Informationen zu denkbaren Modellen finden sich in der Botschaft des Bundesrates sowie in zwei Studien, die 2012 und 2013 in Auftrag gegeben worden sind.</p><p>Eine Studie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung untersuchte die staatlichen Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit in 14 ausgewählten Staaten. Eine Studie der Forschungsgemeinschaft Interface/Universität Bern analysierte, welche staatlichen Durchsetzungsmechanismen in der Schweiz bereits in anderen Bereichen existieren (Preisüberwachung, Eidgenössische Spielbankenkommission, flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, Finma) und ob diese auch für die Durchsetzung der Lohngleichheit geeignet wären. Zusätzlich hat die Forschungsgemeinschaft drei ausländische Modelle mit staatlichen Durchsetzungsinstrumenten im Bereich der Lohngleichheit näher untersucht (Kanada (Ontario), Österreich, Schweden) und Empfehlungen für Lösungsansätze in der Schweiz abgegeben. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Studien sowie der Schlussevaluation des Lohngleichheitsdialogs, hat der Bundesrat im Jahre 2013 die Bundesverwaltung beauftragt, verschiedene Alternativen näher zu prüfen. Dazu gehörten eine Kontrolle der Lohngleichheit durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ohne direkte staatliche Intervention, eine staatliche Überprüfung der Kontrolle durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie eine staatliche Stichprobenkontrolle.</p><p>3. Island hat im Jahre 2017 ein Gesetz verabschiedet, das Lohndiskriminierung verbietet und Unternehmen mit mindestens 25 Angestellten verpflichtet, in einem umfassenden Iso-Zertifizierungsprozess nachzuweisen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Wer sich nicht daran hält, soll sanktioniert werden. Island stellt allerdings kein Instrument zur Verfügung, mit welchem die Unternehmen diesen Nachweis erbringen können. Island hat nun zwar den rechtlichen Boden für eine Zertifizierung der Lohngleichheit in den Unternehmen vorbereitet, aber es ist (noch) nicht bekannt, wie diese Massnahme tatsächlich umgesetzt werden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Ständerat hat bekanntlich am 28. Februar 2018 die Vorlage 17.047, "Gleichstellungsgesetz. Änderung", zurückgewiesen und die zuständige Kommission sinngemäss beauftragt, Alternativen zu prüfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration. Dieser Beschluss erweckt klar den Eindruck, eine Lösungssuche erneut zu verzögern, obwohl seit 1981 der Lohngleichheitsanspruch in der Bundesverfassung verankert ist und seit 22 Jahren im Gleichstellungsgesetz konkretisiert wurde. Der Grundsatzentscheid für die Vorlage 17.047 wurde vor 12 Jahren gefällt. Es ist schwer zu glauben, dass bei den zuständigen Stellen, insbesondere beim Bundesamt für Gleichstellung, nicht längst verschiedenste Modelle zur Realisierung der Lohngleichheit bestehen und weitere Abklärungen gar nicht mehr notwendig sind. </p><p>Derzeit wird in der Öffentlichkeit wie in den Medien das isländische Modell der Lohngleichheit als ideale Lösung bezeichnet. Es wäre wünschenswert, mehr darüber zu erfahren, insbesondere im Vergleich mit den schweizerischen Gegebenheiten.</p><p>Im Sinne einer Beschleunigung der Lösungsfindung und der notwendigen Transparenz über Alternativmodelle ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Alternativmodelle bestehen gegenüber dem in der Vorlage 17.047 vorgeschlagenen? Welches sind die wichtigsten Inhalte dieser Alternativmodelle?</p><p>2. Besteht überhaupt noch die Möglichkeit, weitere Alternativmodelle zu prüfen, oder machen erneute diesbezügliche Anstrengungen gar keinen Sinn mehr?</p><p>3. Welches sind die Kernelemente des isländischen Modells? Worin liegen die Unterschiede auf Verfassung- und Gesetzesstufe zwischen dem schweizerischen Modell gemäss Vorlage 17.047 und dem isländischen Modell? Wo liegen die Unterschiede in den Umsetzungsinstrumenten, im Konkreten zwischen Logib und einem analogen isländischen Instrument?</p><p>4. Gibt es Modelle aus anderen Ländern, die für die Schweiz eine Alternative sein könnten?</p>
    • Modelle zur Umsetzung der Lohngleichheit unter Einbezug des isländischen Modells

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