Die Gleichberechtigung von Mann und Frau fördern, um die Wirtschaft zu stärken

ShortId
18.3106
Id
20183106
Updated
28.07.2023 03:52
Language
de
Title
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau fördern, um die Wirtschaft zu stärken
AdditionalIndexing
28;15;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulantin, dass die Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz noch nicht erreicht ist; dies trotz des Gleichstellungsartikels, der seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist (Art.8). Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wirtschaft und Politik und die angemessene Vertretung von Frauen in Entscheidungsgremien nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit sind, sondern dass diese sich positiv auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken können. Darauf deuten bereits verschiedene Studien hin. So hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes unter Bezugnahme auf die Regulierungsfolgenabschätzung (Infras, "Regulierungsfolgenabschätzung zu den geplanten Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit", Schlussbericht, September 2015, Seite 88) festgehalten, dass sich auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene die geplanten Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit laut empirischen Studien aus anderen Ländern tendenziell positiv auf Wohlfahrt und Wirtschaftswachstum auswirken dürften (BBl 2017 5507, 5550). Zu erwähnen ist auch die Regulierungsfolgenabschätzung zur Modernisierung des Aktienrechts (Haute école de gestion Arc, Neuchâtel/Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, Analyse d'impact de la réglementation relative à la modernisation du droit de la société anonyme, Schlussbericht, September 2015), welche unter anderem zum Schluss kommt, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Gesellschaften auch die Verteilung der Berufstätigkeit innerhalb von Paaren positiv beeinflussen würden (Seite 38f.).</p><p>Um bestehende geschlechtsspezifische Diskriminierungen im Erwerbsleben abzubauen und das Humankapital von Frauen besser zu nutzen, schlägt der Bundesrat dem Parlament nebst der erwähnten Aktienrechtsreform deshalb verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vor. Namentlich zu nennen sind die zurzeit vom Parlament behandelte Revision des Gleichstellungsgesetzes mit der Einführung einer Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse für private und öffentliche Arbeitgebende mit mindestens 50 Mitarbeitenden, die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung sowie die Erhöhung der steuerlichen Abzüge der Kinderdrittbetreuungskosten. Mit letzteren beiden Massnahmen wird auch den Zielen der Fachkräfte-Initiative, negative Erwerbsanreize für verheiratete Frauen bzw. Frauen mit Kindern im Steuerrecht zu reduzieren, Rechnung getragen. Andere Massnahmen hat das Parlament bereits beschlossen, so beispielsweise die zusätzlichen Finanzhilfen für die familienexterne Kinderbetreuung. Ein Bericht zu den Auswirkungen der vollständigen Gleichstellung auf das Wirtschaftswachstum würde nebst den hier genannten konkreten Massnahmen keinen Mehrwert bringen, jedoch knappe Ressourcen binden.</p><p>Selbstverständlich besteht aus Sicht des Bundesrates ein enger Zusammenhang zwischen Familien- und Gleichstellungspolitik. Entsprechend bekräftigte er im Familienbericht 2017 die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als prioritäres familienpolitisches Handlungsfeld. Daran würde sich derzeit auch mit der Schaffung eines Bundesamtes für Familie nichts ändern. Entsprechend hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Trede 14.4252, "Staatssekretariat für Familie", es auch abgelehnt, ein Staatssekretariat für Familie zu schaffen. Damit erübrigt sich auch die Erstellung eines Berichtes zu den mit einer Umwandlung des Geschäftsfelds "Familie, Generationen und Gesellschaft" des Bundesamtes für Sozialversicherungen in ein Bundesamt für Familie verbundenen Kosten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Laut dem Global Gender Gap Report 2017 des World Economic Forum (WEF) macht die Schweiz Rückschritte im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern. Demnach ist unser Land innert eines Jahres von Platz 11 auf Platz 21 der Weltrangliste abgerutscht. Das WEF schreibt auch, dass die Geschlechtergerechtigkeit eng an wirtschaftliches Wachstum gekoppelt ist: Wäre die Gleichstellung der Geschlechter erreicht, würde das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Vereinigten Staaten um beinahe 1750 Milliarden Dollar steigen.</p><p>Der Rückschritt der Schweiz in puncto Gleichberechtigung lässt sich durch unsere Untätigkeit erklären. Obwohl sie schon seit bald vierzig Jahren in unserer Verfassung verankert ist, ist es mit der Umsetzung dieser Gleichberechtigung nicht weit her. Davon zeugen insbesondere die Diskriminierung bei der Beschäftigung und den Löhnen sowie die Unterrepräsentierung von Frauen auf politischer Ebene und in Führungspositionen. </p><p>Länder mit einer wirklich unterstützenden Familienpolitik kommen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern deutlich näher als die Schweiz. Die Weltführer im Bereich der Gleichstellung - Island, Norwegen und Finnland - haben gemeinsam, dass sie auf Humankapital setzen, also auch auf Frauen.</p><p>In der Schweiz sind sowohl auf öffentlicher als auch auf privatwirtschaftlicher Ebene nur 35 Prozent der Führungspositionen mit Frauen besetzt. Unsere Wirtschaft würde aber wesentlich von einer höheren Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und an der Entscheidungsfindung profitieren. Eine höhere Diversität ermöglicht bessere Entscheide, indem den Bedürfnissen grösserer Teile der Bevölkerung Rechnung getragen wird. Zudem könnte eine bessere Berücksichtigung von Frauen nach dem Vorbild der skandinavischen Länder das Ansehen der Schweiz verbessern; und dieses verbesserte Ansehen hätte wiederum positive wirtschaftliche Auswirkungen.</p><p>Ich beauftrage daher den Bundesrat, die Auswirkungen einer vollständigen Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf das Wirtschaftswachstum unseres Landes zu untersuchen, wobei insbesondere der Mehrwert für unser BIP zu beziffern ist, wie es das WEF für die Vereinigten Staaten getan hat. Weiter unterstütze ich die Errichtung eines Bundesamtes für Familie zur Verfolgung einer Familien- und Gleichstellungspolitik, die dieser Bezeichnung würdig ist, und wüsste gern, was die Umwandlung des derzeitigen BSV-Geschäftsfeldes "Familie, Generationen und Gesellschaft" in ein solches Amt kosten würde.</p>
  • Die Gleichberechtigung von Mann und Frau fördern, um die Wirtschaft zu stärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulantin, dass die Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz noch nicht erreicht ist; dies trotz des Gleichstellungsartikels, der seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist (Art.8). Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wirtschaft und Politik und die angemessene Vertretung von Frauen in Entscheidungsgremien nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit sind, sondern dass diese sich positiv auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken können. Darauf deuten bereits verschiedene Studien hin. So hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes unter Bezugnahme auf die Regulierungsfolgenabschätzung (Infras, "Regulierungsfolgenabschätzung zu den geplanten Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit", Schlussbericht, September 2015, Seite 88) festgehalten, dass sich auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene die geplanten Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit laut empirischen Studien aus anderen Ländern tendenziell positiv auf Wohlfahrt und Wirtschaftswachstum auswirken dürften (BBl 2017 5507, 5550). Zu erwähnen ist auch die Regulierungsfolgenabschätzung zur Modernisierung des Aktienrechts (Haute école de gestion Arc, Neuchâtel/Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, Analyse d'impact de la réglementation relative à la modernisation du droit de la société anonyme, Schlussbericht, September 2015), welche unter anderem zum Schluss kommt, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Gesellschaften auch die Verteilung der Berufstätigkeit innerhalb von Paaren positiv beeinflussen würden (Seite 38f.).</p><p>Um bestehende geschlechtsspezifische Diskriminierungen im Erwerbsleben abzubauen und das Humankapital von Frauen besser zu nutzen, schlägt der Bundesrat dem Parlament nebst der erwähnten Aktienrechtsreform deshalb verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vor. Namentlich zu nennen sind die zurzeit vom Parlament behandelte Revision des Gleichstellungsgesetzes mit der Einführung einer Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse für private und öffentliche Arbeitgebende mit mindestens 50 Mitarbeitenden, die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung sowie die Erhöhung der steuerlichen Abzüge der Kinderdrittbetreuungskosten. Mit letzteren beiden Massnahmen wird auch den Zielen der Fachkräfte-Initiative, negative Erwerbsanreize für verheiratete Frauen bzw. Frauen mit Kindern im Steuerrecht zu reduzieren, Rechnung getragen. Andere Massnahmen hat das Parlament bereits beschlossen, so beispielsweise die zusätzlichen Finanzhilfen für die familienexterne Kinderbetreuung. Ein Bericht zu den Auswirkungen der vollständigen Gleichstellung auf das Wirtschaftswachstum würde nebst den hier genannten konkreten Massnahmen keinen Mehrwert bringen, jedoch knappe Ressourcen binden.</p><p>Selbstverständlich besteht aus Sicht des Bundesrates ein enger Zusammenhang zwischen Familien- und Gleichstellungspolitik. Entsprechend bekräftigte er im Familienbericht 2017 die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als prioritäres familienpolitisches Handlungsfeld. Daran würde sich derzeit auch mit der Schaffung eines Bundesamtes für Familie nichts ändern. Entsprechend hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Trede 14.4252, "Staatssekretariat für Familie", es auch abgelehnt, ein Staatssekretariat für Familie zu schaffen. Damit erübrigt sich auch die Erstellung eines Berichtes zu den mit einer Umwandlung des Geschäftsfelds "Familie, Generationen und Gesellschaft" des Bundesamtes für Sozialversicherungen in ein Bundesamt für Familie verbundenen Kosten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Laut dem Global Gender Gap Report 2017 des World Economic Forum (WEF) macht die Schweiz Rückschritte im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern. Demnach ist unser Land innert eines Jahres von Platz 11 auf Platz 21 der Weltrangliste abgerutscht. Das WEF schreibt auch, dass die Geschlechtergerechtigkeit eng an wirtschaftliches Wachstum gekoppelt ist: Wäre die Gleichstellung der Geschlechter erreicht, würde das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Vereinigten Staaten um beinahe 1750 Milliarden Dollar steigen.</p><p>Der Rückschritt der Schweiz in puncto Gleichberechtigung lässt sich durch unsere Untätigkeit erklären. Obwohl sie schon seit bald vierzig Jahren in unserer Verfassung verankert ist, ist es mit der Umsetzung dieser Gleichberechtigung nicht weit her. Davon zeugen insbesondere die Diskriminierung bei der Beschäftigung und den Löhnen sowie die Unterrepräsentierung von Frauen auf politischer Ebene und in Führungspositionen. </p><p>Länder mit einer wirklich unterstützenden Familienpolitik kommen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern deutlich näher als die Schweiz. Die Weltführer im Bereich der Gleichstellung - Island, Norwegen und Finnland - haben gemeinsam, dass sie auf Humankapital setzen, also auch auf Frauen.</p><p>In der Schweiz sind sowohl auf öffentlicher als auch auf privatwirtschaftlicher Ebene nur 35 Prozent der Führungspositionen mit Frauen besetzt. Unsere Wirtschaft würde aber wesentlich von einer höheren Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und an der Entscheidungsfindung profitieren. Eine höhere Diversität ermöglicht bessere Entscheide, indem den Bedürfnissen grösserer Teile der Bevölkerung Rechnung getragen wird. Zudem könnte eine bessere Berücksichtigung von Frauen nach dem Vorbild der skandinavischen Länder das Ansehen der Schweiz verbessern; und dieses verbesserte Ansehen hätte wiederum positive wirtschaftliche Auswirkungen.</p><p>Ich beauftrage daher den Bundesrat, die Auswirkungen einer vollständigen Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf das Wirtschaftswachstum unseres Landes zu untersuchen, wobei insbesondere der Mehrwert für unser BIP zu beziffern ist, wie es das WEF für die Vereinigten Staaten getan hat. Weiter unterstütze ich die Errichtung eines Bundesamtes für Familie zur Verfolgung einer Familien- und Gleichstellungspolitik, die dieser Bezeichnung würdig ist, und wüsste gern, was die Umwandlung des derzeitigen BSV-Geschäftsfeldes "Familie, Generationen und Gesellschaft" in ein solches Amt kosten würde.</p>
    • Die Gleichberechtigung von Mann und Frau fördern, um die Wirtschaft zu stärken

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