Eine Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen

ShortId
18.3109
Id
20183109
Updated
28.07.2023 03:50
Language
de
Title
Eine Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen
AdditionalIndexing
28;04;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik jährlich aktuelle Zahlen zu den polizeilich registrierten Straftaten, geschädigten und beschuldigten Personen. Darunter fallen alle Straftatbestände des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), also auch Straftaten gegen Leib und Leben und Straftaten gegen die sexuelle Integrität. Zu den geschädigten und beschuldigten Personen werden Geschlecht, Alter sowie Nationalität und Aufenthaltsstatus erfasst. Auf der Website des BFS werden darüber hinaus jährlich aktualisierte vertiefte Auswertungen zu häuslicher Gewalt publiziert (Schwere der Gewalt, Tatumstände, Beziehungskonstellationen u. a.). Die Schweiz verfügt damit auch im internationalen Vergleich über eine gute Datenlage, was polizeilich registrierte Gewaltstraftaten gerade im Bereich der häuslichen Gewalt anbelangt.</p><p>In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG, Fachbereich Häusliche Gewalt) hat das BFS in den letzten Jahren zudem vertiefte Analysen über längere Zeitspannen zu häuslicher Gewalt (2012, 2014) und zu Tötungsdelikten im häuslichen und ausserhäuslichen Bereich (2006, 2008 und 2018) publiziert. Diese Studien tragen dazu bei, Risikofaktoren zu identifizieren. Weiter hat das EBG 2013 eine Kostenstudie zu Gewalt in Paarbeziehungen publiziert, die die Datenlage in der Schweiz detailliert darstellt.</p><p>Regelmässig werden von verschiedenen Bundesämtern im Rahmen von Studien weitere quantitative und insbesondere qualitative Daten erhoben; so in Berichten in Erfüllung von parlamentarischen Vorstössen (z. B. Postulat Feri Yvonne 14.4204, "Massnahmen gegen Stalking in der Schweiz verbessern", Motion Heim 09.3059, "Eindämmung der häuslichen Gewalt", Postulat Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung").</p><p>Am 1. April 2018 trat das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft (SR 0.311.35). Die Konvention verlangt in Artikel 11, dass die Schweiz in regelmässigen Abständen einschlägige statistische Daten über Fälle von allen in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt sammelt und bevölkerungsbezogene Studien durchführt, um die Verbreitung und Entwicklung der Gewaltformen zu bewerten. Es sind dies Daten zu psychischer, physischer und sexueller Gewalt gegen Frauen, Stalking, weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung. Im Bereich der häuslichen Gewalt ist die Geltung des Übereinkommens auf sämtliche Opfer - unabhängig vom Geschlecht - ausgedehnt.</p><p>Es ist vorgesehen, im Rahmen der ersten Berichterstattung der Schweiz in Umsetzung der Istanbul-Konvention allfällige quantitative und qualitative Datenlücken zu erfassen und entsprechende Massnahmen zu deren Behebung mit dem BFS, den zuständigen Bundesstellen und den Kantonen zu prüfen. Für die Erstellung dieses Berichtes und die Koordination der Umsetzung der Anforderungen der Istanbul-Konvention ist das EBG (Fachbereich Häusliche Gewalt) zuständig. Der Fachbereich Häusliche Gewalt wurde 2003 im Auftrag des Bundesrates eingerichtet, um die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Gewalt, insbesondere gegen Frauen, zu verstärken.</p><p>Aufgrund der laufenden Arbeiten, die den statistischen Bedürfnissen im Bereich der Erfassung der Gewalt gegen Frauen nachkommen, sieht der Bundesrat davon ab, die Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer umfassenden und unabhängigen Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Bewegung, die durch die Weinstein-Affäre ausgelöst wurde, hat zahlreiche Frauen dazu veranlasst, ihr Schweigen zu brechen: Zeugenberichte und Klagen über sexuelle Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung sind vermehrt lautgeworden und von den traditionellen Medien ebenso wie den sozialen Netzwerken verbreitet worden.</p><p>Das Ausmass der Gewalt an Frauen ist ans Tageslicht getreten. Überall auf der Welt sind Frauen Opfer von Gewalttaten aller Art. Die Schweiz bildet da keine Ausnahme. So hat kürzlich eine Studie die schockierende Tatsache aufgezeigt, dass in unserem Land alle neun Tage ein Mann einen Angriff auf das Leben seiner Partnerin verübt.</p><p>Folglich ist es unerlässlich, quantitative sowie qualitative Daten zu sammeln, um die Gesamtheit der Gewalttaten gegen Frauen gründlich auswerten zu können.</p><p>Das Bundesamt für Statistik erfasst lediglich die polizeiliche Kriminalstatistik (häusliche und sexuelle Gewalt).</p><p>Meint der Bundesrat vor diesem Hintergrund nicht, dass nun ein angemessener Zeitpunkt ist, die Möglichkeit und die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung einer umfassenden und unabhängigen Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen zu prüfen?</p>
  • Eine Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik jährlich aktuelle Zahlen zu den polizeilich registrierten Straftaten, geschädigten und beschuldigten Personen. Darunter fallen alle Straftatbestände des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), also auch Straftaten gegen Leib und Leben und Straftaten gegen die sexuelle Integrität. Zu den geschädigten und beschuldigten Personen werden Geschlecht, Alter sowie Nationalität und Aufenthaltsstatus erfasst. Auf der Website des BFS werden darüber hinaus jährlich aktualisierte vertiefte Auswertungen zu häuslicher Gewalt publiziert (Schwere der Gewalt, Tatumstände, Beziehungskonstellationen u. a.). Die Schweiz verfügt damit auch im internationalen Vergleich über eine gute Datenlage, was polizeilich registrierte Gewaltstraftaten gerade im Bereich der häuslichen Gewalt anbelangt.</p><p>In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG, Fachbereich Häusliche Gewalt) hat das BFS in den letzten Jahren zudem vertiefte Analysen über längere Zeitspannen zu häuslicher Gewalt (2012, 2014) und zu Tötungsdelikten im häuslichen und ausserhäuslichen Bereich (2006, 2008 und 2018) publiziert. Diese Studien tragen dazu bei, Risikofaktoren zu identifizieren. Weiter hat das EBG 2013 eine Kostenstudie zu Gewalt in Paarbeziehungen publiziert, die die Datenlage in der Schweiz detailliert darstellt.</p><p>Regelmässig werden von verschiedenen Bundesämtern im Rahmen von Studien weitere quantitative und insbesondere qualitative Daten erhoben; so in Berichten in Erfüllung von parlamentarischen Vorstössen (z. B. Postulat Feri Yvonne 14.4204, "Massnahmen gegen Stalking in der Schweiz verbessern", Motion Heim 09.3059, "Eindämmung der häuslichen Gewalt", Postulat Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung").</p><p>Am 1. April 2018 trat das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft (SR 0.311.35). Die Konvention verlangt in Artikel 11, dass die Schweiz in regelmässigen Abständen einschlägige statistische Daten über Fälle von allen in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt sammelt und bevölkerungsbezogene Studien durchführt, um die Verbreitung und Entwicklung der Gewaltformen zu bewerten. Es sind dies Daten zu psychischer, physischer und sexueller Gewalt gegen Frauen, Stalking, weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung. Im Bereich der häuslichen Gewalt ist die Geltung des Übereinkommens auf sämtliche Opfer - unabhängig vom Geschlecht - ausgedehnt.</p><p>Es ist vorgesehen, im Rahmen der ersten Berichterstattung der Schweiz in Umsetzung der Istanbul-Konvention allfällige quantitative und qualitative Datenlücken zu erfassen und entsprechende Massnahmen zu deren Behebung mit dem BFS, den zuständigen Bundesstellen und den Kantonen zu prüfen. Für die Erstellung dieses Berichtes und die Koordination der Umsetzung der Anforderungen der Istanbul-Konvention ist das EBG (Fachbereich Häusliche Gewalt) zuständig. Der Fachbereich Häusliche Gewalt wurde 2003 im Auftrag des Bundesrates eingerichtet, um die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Gewalt, insbesondere gegen Frauen, zu verstärken.</p><p>Aufgrund der laufenden Arbeiten, die den statistischen Bedürfnissen im Bereich der Erfassung der Gewalt gegen Frauen nachkommen, sieht der Bundesrat davon ab, die Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer umfassenden und unabhängigen Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Bewegung, die durch die Weinstein-Affäre ausgelöst wurde, hat zahlreiche Frauen dazu veranlasst, ihr Schweigen zu brechen: Zeugenberichte und Klagen über sexuelle Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung sind vermehrt lautgeworden und von den traditionellen Medien ebenso wie den sozialen Netzwerken verbreitet worden.</p><p>Das Ausmass der Gewalt an Frauen ist ans Tageslicht getreten. Überall auf der Welt sind Frauen Opfer von Gewalttaten aller Art. Die Schweiz bildet da keine Ausnahme. So hat kürzlich eine Studie die schockierende Tatsache aufgezeigt, dass in unserem Land alle neun Tage ein Mann einen Angriff auf das Leben seiner Partnerin verübt.</p><p>Folglich ist es unerlässlich, quantitative sowie qualitative Daten zu sammeln, um die Gesamtheit der Gewalttaten gegen Frauen gründlich auswerten zu können.</p><p>Das Bundesamt für Statistik erfasst lediglich die polizeiliche Kriminalstatistik (häusliche und sexuelle Gewalt).</p><p>Meint der Bundesrat vor diesem Hintergrund nicht, dass nun ein angemessener Zeitpunkt ist, die Möglichkeit und die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung einer umfassenden und unabhängigen Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen zu prüfen?</p>
    • Eine Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen

Back to List