SBB-Bahnhof in Bellinzona. Werden beim Bodenbelag und bei den Treppen die Vorschriften betreffend die Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer eingehalten?

ShortId
18.3116
Id
20183116
Updated
28.07.2023 03:48
Language
de
Title
SBB-Bahnhof in Bellinzona. Werden beim Bodenbelag und bei den Treppen die Vorschriften betreffend die Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer eingehalten?
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund verschiedener Meldungen hat das BfU, Region Südschweiz, festgestellt, dass der SBB-Bahnhof in Bellinzona, der letztes Jahr eingeweiht wurde, nicht der Fachdokumentation betreffend Bodenbeläge und Treppen (BfU-Fachdokumentation 2.027 und 2.032), die die BfU herausgibt, entspricht; es kam aus diesem Grund auch bereits verschiedentlich zu Unfällen. Das verwendete Material weist keine rutschhemmenden Eigenschaften auf, wie sie für den vorgesehenen Gebrauch, insbesondere bei Regen, angemessen wären.</p><p>Auch die Treppen haben keinen rutschfesten Belag, und der Kontrast zwischen den Stufen und den Treppenabsätzen ist ungenügend. An gewissen Stellen sollte man Handläufe vorsehen. Wenn man bedenkt, dass der Bahnhof Bellinzona täglich von Tausenden Personen genutzt wird, könnten die ungenügend rutschfesten Materialien und die gesetzeswidrigen Treppen vermehrt zu Unfällen führen. In seiner Antwort auf meine beiden früheren Interpellationen (16.3090 und 16.3343), die bereits Zweifel aufkommen liessen hinsichtlich des Materials (römischer Travertin), der für die Auskleidung des Bahnhofs verwendet wurde, hatte der Bundesrat geschrieben, dass er nicht dafür zuständig sei, für welche Materialien man sich in den SBB-Bahnhöfen entscheide und welche Materialien verwendet würden. Dennoch ist es im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wichtig, dass die öffentlichen Gebäude so geplant und gebaut werden, dass die neuesten Sicherheitsempfehlungen eingehalten werden. Die SBB sind daher ersucht, bei der BfU ein Gutachten betreffend die Sicherheit des Bahnhofs, insbesondere betreffend die rutschhemmenden Eigenschaften des Materials, das für den Bodenbelag verwendet wurde, einzuholen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die Fragen des Interpellanten den SBB unterbreitet. Die SBB antworten wie folgt:</p><p>1. Die Rutschhemmung des neu eingebauten Travertinbodens im Bahnhof Bellinzona wurde durch eine externe Prüfstelle untersucht. Die Prüfung erfolgte anhand des Prüfverfahrens für Bodenbeläge der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU), was dem üblichen Verfahren in solchen Fällen entspricht. Gemessen wurde an drei verschiedenen Stellen im Bahnhof: im Haupteingang, auf dem Podest zwischen dem Bistro und der Treppe in das Untergeschoss sowie in der Passage im Untergeschoss.</p><p>2./3. Die Ergebnisse der Prüfung haben ergeben, dass die von der BfU empfohlenen Werte an allen drei Messstellen im Bahnhof Bellinzona eingehalten werden.</p><p>4. Aufgrund dieser Prüfergebnisse planen die SBB keine weiteren Untersuchungen oder baulichen Massnahmen im Bahnhof Bellinzona.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Öffentliche Gebäude müssen eine maximale Nutzungssicherheit aufweisen, vor allem wenn sie neueren Datums sind.</p><p>1. Wurde ein technisches Gutachten erstellt, um die Sicherheit des Oberbaus und der Materialien, die für den Bodenbelag und die Treppen des SBB-Bahnhofs in Bellinzona verwendet wurden, nach dem Stand der Technik beurteilen zu lassen?</p><p>2. Falls ja: Wurde der Koeffizient der Gleitreibung des Bodenbelags gemessen? Welche Ergebnisse kamen dabei heraus?</p><p>3. Falls nein: Ist geplant, die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) oder eine private Beraterin bzw. einen privaten Berater zu beauftragen, eine Einschätzung der Unfallrisiken für Personen, die den Bahnhof nutzen, vorzunehmen?</p><p>4. Sind bauliche Massnahmen geplant, um den Bodenbelag und die Treppen gemäss den geltenden Sicherheitsvorschriften anzupassen und so die Unfallrisiken für die Benutzerinnen und Benutzer zu vermeiden?</p>
  • SBB-Bahnhof in Bellinzona. Werden beim Bodenbelag und bei den Treppen die Vorschriften betreffend die Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer eingehalten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund verschiedener Meldungen hat das BfU, Region Südschweiz, festgestellt, dass der SBB-Bahnhof in Bellinzona, der letztes Jahr eingeweiht wurde, nicht der Fachdokumentation betreffend Bodenbeläge und Treppen (BfU-Fachdokumentation 2.027 und 2.032), die die BfU herausgibt, entspricht; es kam aus diesem Grund auch bereits verschiedentlich zu Unfällen. Das verwendete Material weist keine rutschhemmenden Eigenschaften auf, wie sie für den vorgesehenen Gebrauch, insbesondere bei Regen, angemessen wären.</p><p>Auch die Treppen haben keinen rutschfesten Belag, und der Kontrast zwischen den Stufen und den Treppenabsätzen ist ungenügend. An gewissen Stellen sollte man Handläufe vorsehen. Wenn man bedenkt, dass der Bahnhof Bellinzona täglich von Tausenden Personen genutzt wird, könnten die ungenügend rutschfesten Materialien und die gesetzeswidrigen Treppen vermehrt zu Unfällen führen. In seiner Antwort auf meine beiden früheren Interpellationen (16.3090 und 16.3343), die bereits Zweifel aufkommen liessen hinsichtlich des Materials (römischer Travertin), der für die Auskleidung des Bahnhofs verwendet wurde, hatte der Bundesrat geschrieben, dass er nicht dafür zuständig sei, für welche Materialien man sich in den SBB-Bahnhöfen entscheide und welche Materialien verwendet würden. Dennoch ist es im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wichtig, dass die öffentlichen Gebäude so geplant und gebaut werden, dass die neuesten Sicherheitsempfehlungen eingehalten werden. Die SBB sind daher ersucht, bei der BfU ein Gutachten betreffend die Sicherheit des Bahnhofs, insbesondere betreffend die rutschhemmenden Eigenschaften des Materials, das für den Bodenbelag verwendet wurde, einzuholen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die Fragen des Interpellanten den SBB unterbreitet. Die SBB antworten wie folgt:</p><p>1. Die Rutschhemmung des neu eingebauten Travertinbodens im Bahnhof Bellinzona wurde durch eine externe Prüfstelle untersucht. Die Prüfung erfolgte anhand des Prüfverfahrens für Bodenbeläge der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU), was dem üblichen Verfahren in solchen Fällen entspricht. Gemessen wurde an drei verschiedenen Stellen im Bahnhof: im Haupteingang, auf dem Podest zwischen dem Bistro und der Treppe in das Untergeschoss sowie in der Passage im Untergeschoss.</p><p>2./3. Die Ergebnisse der Prüfung haben ergeben, dass die von der BfU empfohlenen Werte an allen drei Messstellen im Bahnhof Bellinzona eingehalten werden.</p><p>4. Aufgrund dieser Prüfergebnisse planen die SBB keine weiteren Untersuchungen oder baulichen Massnahmen im Bahnhof Bellinzona.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Öffentliche Gebäude müssen eine maximale Nutzungssicherheit aufweisen, vor allem wenn sie neueren Datums sind.</p><p>1. Wurde ein technisches Gutachten erstellt, um die Sicherheit des Oberbaus und der Materialien, die für den Bodenbelag und die Treppen des SBB-Bahnhofs in Bellinzona verwendet wurden, nach dem Stand der Technik beurteilen zu lassen?</p><p>2. Falls ja: Wurde der Koeffizient der Gleitreibung des Bodenbelags gemessen? Welche Ergebnisse kamen dabei heraus?</p><p>3. Falls nein: Ist geplant, die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) oder eine private Beraterin bzw. einen privaten Berater zu beauftragen, eine Einschätzung der Unfallrisiken für Personen, die den Bahnhof nutzen, vorzunehmen?</p><p>4. Sind bauliche Massnahmen geplant, um den Bodenbelag und die Treppen gemäss den geltenden Sicherheitsvorschriften anzupassen und so die Unfallrisiken für die Benutzerinnen und Benutzer zu vermeiden?</p>
    • SBB-Bahnhof in Bellinzona. Werden beim Bodenbelag und bei den Treppen die Vorschriften betreffend die Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer eingehalten?

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