Untersuchung der Massnahmen der Schweiz zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte

ShortId
18.3130
Id
20183130
Updated
28.07.2023 03:41
Language
de
Title
Untersuchung der Massnahmen der Schweiz zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte
AdditionalIndexing
1231;08;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Verfasserin der Interpellation bezieht sich auf die Antwort des Bundesrates zur Frage 17.5526 und indirekt auf seine Stellungnahme zur Motion Sommaruga Carlo 17.3547. Entgegen ihrer Ansicht beabsichtigte der Bundesrat aber lediglich, auf Antrag des Parlamentes die Möglichkeit zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (SRVG; SR 196.1) in einem bestimmten Punkt zu prüfen. Auf Antrag von Gerichts- oder Rechtshilfebehörden begleitet das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten in der Praxis gewisse Rückerstattungen, um sicherzustellen, dass die zurückgeführten Gelder unter Wahrung des Grundsatzes der Transparenz und der Rechenschaftspflicht tatsächlich zugunsten der Bevölkerung des Herkunftsstaates verwendet werden. Das SRVG widerspiegelt diese Weiterentwicklung der Praxis nicht. Deshalb könnte dieser Aspekt auf eine solidere gesetzliche Grundlage gestellt werden. Am 15. März 2018, das heisst drei Tage vor der Einreichung der vorliegenden Interpellation, wurde bei der Beratung der Motion Sommaruga Carlo 17.3547 im Nationalrat darauf hingewiesen, dass diese Motion zu weit geht. Der Nationalrat wies die Motion daher ab. Er folgte dabei dem Bundesrat, der in seiner Stellungnahme vom 30. August 2017 zur Motion 17.3547 erklärt hatte, es gebe bereits heute rechtliche Möglichkeiten, damit die zuständigen Behörden Rückführungen an ausländische Staaten anordnen können.</p><p>Das Parlament hat den Bundesrat bisher nicht aufgefordert, die Möglichkeit einer Ergänzung des SRVG im genannten Punkt zu prüfen.</p><p>2. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 21. Februar 2018 auf die Motion Munz 17.4068 festhielt, beabsichtigt er nicht, die Möglichkeiten der Einziehung in Anbetracht des Ausgangs des Falles Ägypten zu erweitern. Dies käme nämlich einer Missachtung von ordnungsgemäss erlassenen Gerichtsentscheiden der zuständigen Justizbehörden eines souveränen Staates gleich, nur weil sie nicht zur Feststellung der unrechtmässigen Herkunft der in der Schweiz angelegten Gelder geführt haben. Dies wäre auch mit Blick auf die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Eigentumsgarantie höchst problematisch.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Dezember 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die 2011 angeordnete Sperrung von Vermögenswerten des Mubarak-Regimes aufzuheben. Mehr als 700 Millionen Franken auf dem Schweizer Finanzplatz waren gesperrt und Verfahren eröffnet worden. In den internationalen Rechtshilfeverfahren konnten jedoch keine Belege erbracht werden, dass diese Summen unrechtmässig erworben worden waren. Folglich wurden sie oder werden sie zeitnah ihren Eigentümern zurückerstattet. Die Bundesbehörden haben selbst eingeräumt, dass es zahlreiche technische Lücken bei den Anträgen der ägyptischen Behörden sowie Mängel bei einigen Justizentscheiden gab. Dennoch ist das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) nicht anwendbar, da man nicht von einem Zusammenbruch des Justizsystems oder einer Abweichung von den Verfahrensgrundsätzen sprechen kann.</p><p>In seiner Antwort vom 4. Dezember 2017 auf eine frühere Frage von mir (17.5526) hat Bundesrat Cassis bestätigt, dass die Behörden bereit seien, "eine mögliche Ergänzung des SRVG zu untersuchen". Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie steht es um die Untersuchung der Massnahmen, die die Sperrung von Vermögenswerten ausländischer politisch exponierter Personen auf dem Schweizer Finanzplatz ermöglichen, wer ist dafür verantwortlich, und wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?</p><p>2. Werden die ernüchternden Ergebnisse der Verfahren, die nach der ägyptischen Revolution eröffnet worden waren, in diese Untersuchung einbezogen?</p>
  • Untersuchung der Massnahmen der Schweiz zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Verfasserin der Interpellation bezieht sich auf die Antwort des Bundesrates zur Frage 17.5526 und indirekt auf seine Stellungnahme zur Motion Sommaruga Carlo 17.3547. Entgegen ihrer Ansicht beabsichtigte der Bundesrat aber lediglich, auf Antrag des Parlamentes die Möglichkeit zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (SRVG; SR 196.1) in einem bestimmten Punkt zu prüfen. Auf Antrag von Gerichts- oder Rechtshilfebehörden begleitet das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten in der Praxis gewisse Rückerstattungen, um sicherzustellen, dass die zurückgeführten Gelder unter Wahrung des Grundsatzes der Transparenz und der Rechenschaftspflicht tatsächlich zugunsten der Bevölkerung des Herkunftsstaates verwendet werden. Das SRVG widerspiegelt diese Weiterentwicklung der Praxis nicht. Deshalb könnte dieser Aspekt auf eine solidere gesetzliche Grundlage gestellt werden. Am 15. März 2018, das heisst drei Tage vor der Einreichung der vorliegenden Interpellation, wurde bei der Beratung der Motion Sommaruga Carlo 17.3547 im Nationalrat darauf hingewiesen, dass diese Motion zu weit geht. Der Nationalrat wies die Motion daher ab. Er folgte dabei dem Bundesrat, der in seiner Stellungnahme vom 30. August 2017 zur Motion 17.3547 erklärt hatte, es gebe bereits heute rechtliche Möglichkeiten, damit die zuständigen Behörden Rückführungen an ausländische Staaten anordnen können.</p><p>Das Parlament hat den Bundesrat bisher nicht aufgefordert, die Möglichkeit einer Ergänzung des SRVG im genannten Punkt zu prüfen.</p><p>2. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 21. Februar 2018 auf die Motion Munz 17.4068 festhielt, beabsichtigt er nicht, die Möglichkeiten der Einziehung in Anbetracht des Ausgangs des Falles Ägypten zu erweitern. Dies käme nämlich einer Missachtung von ordnungsgemäss erlassenen Gerichtsentscheiden der zuständigen Justizbehörden eines souveränen Staates gleich, nur weil sie nicht zur Feststellung der unrechtmässigen Herkunft der in der Schweiz angelegten Gelder geführt haben. Dies wäre auch mit Blick auf die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Eigentumsgarantie höchst problematisch.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Dezember 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die 2011 angeordnete Sperrung von Vermögenswerten des Mubarak-Regimes aufzuheben. Mehr als 700 Millionen Franken auf dem Schweizer Finanzplatz waren gesperrt und Verfahren eröffnet worden. In den internationalen Rechtshilfeverfahren konnten jedoch keine Belege erbracht werden, dass diese Summen unrechtmässig erworben worden waren. Folglich wurden sie oder werden sie zeitnah ihren Eigentümern zurückerstattet. Die Bundesbehörden haben selbst eingeräumt, dass es zahlreiche technische Lücken bei den Anträgen der ägyptischen Behörden sowie Mängel bei einigen Justizentscheiden gab. Dennoch ist das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) nicht anwendbar, da man nicht von einem Zusammenbruch des Justizsystems oder einer Abweichung von den Verfahrensgrundsätzen sprechen kann.</p><p>In seiner Antwort vom 4. Dezember 2017 auf eine frühere Frage von mir (17.5526) hat Bundesrat Cassis bestätigt, dass die Behörden bereit seien, "eine mögliche Ergänzung des SRVG zu untersuchen". Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie steht es um die Untersuchung der Massnahmen, die die Sperrung von Vermögenswerten ausländischer politisch exponierter Personen auf dem Schweizer Finanzplatz ermöglichen, wer ist dafür verantwortlich, und wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?</p><p>2. Werden die ernüchternden Ergebnisse der Verfahren, die nach der ägyptischen Revolution eröffnet worden waren, in diese Untersuchung einbezogen?</p>
    • Untersuchung der Massnahmen der Schweiz zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte

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