Ein GA zweiter statt erster Klasse für Parlamentarierinnen und Parlamentarier

ShortId
18.3133
Id
20183133
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Ein GA zweiter statt erster Klasse für Parlamentarierinnen und Parlamentarier
AdditionalIndexing
0421;24;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es gibt keinen ersichtlichen Grund, wieso Parlamentarierinnen und Parlamentarier automatisch ein Generalabonnement erster Klasse erhalten müssen. Ein GA erster Klasse ist ein Luxus, ein GA zweiter Klasse erfüllt denselben Zweck und ist erst noch kostengünstiger.</p>
  • <p>Die Ratsmitglieder haben für Reisen im Inland Anrecht auf ein Generalabonnement (GA) erster Klasse oder einen Betrag in Höhe der dem Bund entstehenden Kosten eines solchen Abonnements (Art. 4 Abs. 1 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz, VPRG). Sie sind frei zu entscheiden, welche Variante sie bevorzugen: 2018 haben sich 212 Ratsmitglieder für ein GA erster Klasse entschieden und 34 für eine Pauschalentschädigung. Dass den Ratsmitgliedern ein GA erster Klasse vergütet wird, ist weder ein Luxus noch ein Privileg. Der Grund dafür ist vielmehr, dass viele Ratsmitglieder die Reisezeit dazu nutzen, im Zug zu arbeiten, was in der zweiten Klasse wegen der dichteren Belegung und dem höheren Lärmpegel schwieriger ist. Dies wurde auch anlässlich der nationalrätlichen Debatte zur Motion Reimann Lukas <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20164152">16.4152</a>, "Erneute SBB-Preiserhöhungen. GA zweiter statt erster Klasse bei Kaderangestellten von Bund und SBB sowie bei Parlamentariern", bestätigt. In der Folge hat der Nationalrat am 8. März 2018 die Motion mit 154 gegen 28 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. </p><p>Das Büro ist der Auffassung, dass sich an den erwähnten Gründen seither nichts geändert hat und ein Generalabonnement erster Klasse für Ratsmitglieder sinnvoll ist. Bevorzugt ein Parlamentsmitglied es jedoch, in der zweiten Klasse zu reisen, kann es die Pauschalentschädigung wählen (Art. 4 Abs. 1 Bst. b VPRG) und ein GA zweiter Klasse kaufen. Es wäre aus Sicht des Büros aber nicht angebracht, alle Ratsmitglieder mit einem GA zweiter Klasse auszustatten, nur weil einzelne Ratsmitglieder kürzere oder weniger frequentierte bzw. ruhigere Bahnreisestrecken haben oder den Zug nicht als Arbeitsort nutzen. Vielmehr soll das mobile Arbeiten auch dahingehend unterstützt werden, dass alle Ratsmitglieder, welche die Bahnfahrt bzw. den Zug als Arbeitsort nutzen, dies auch weiterhin möglichst ungestört und konzentriert tun können.</p>
  • <p>Die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz soll neu nur noch ein GA zweiter Klasse als Reiseentschädigung für Parlamentarierinnen und Parlamentarier vorsehen. </p><p>Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a soll wie folgt geändert werden: </p><p>"ein Generalabonnement zweiter Klasse der schweizerischen Transportunternehmungen ..."</p>
  • Ein GA zweiter statt erster Klasse für Parlamentarierinnen und Parlamentarier
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt keinen ersichtlichen Grund, wieso Parlamentarierinnen und Parlamentarier automatisch ein Generalabonnement erster Klasse erhalten müssen. Ein GA erster Klasse ist ein Luxus, ein GA zweiter Klasse erfüllt denselben Zweck und ist erst noch kostengünstiger.</p>
    • <p>Die Ratsmitglieder haben für Reisen im Inland Anrecht auf ein Generalabonnement (GA) erster Klasse oder einen Betrag in Höhe der dem Bund entstehenden Kosten eines solchen Abonnements (Art. 4 Abs. 1 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz, VPRG). Sie sind frei zu entscheiden, welche Variante sie bevorzugen: 2018 haben sich 212 Ratsmitglieder für ein GA erster Klasse entschieden und 34 für eine Pauschalentschädigung. Dass den Ratsmitgliedern ein GA erster Klasse vergütet wird, ist weder ein Luxus noch ein Privileg. Der Grund dafür ist vielmehr, dass viele Ratsmitglieder die Reisezeit dazu nutzen, im Zug zu arbeiten, was in der zweiten Klasse wegen der dichteren Belegung und dem höheren Lärmpegel schwieriger ist. Dies wurde auch anlässlich der nationalrätlichen Debatte zur Motion Reimann Lukas <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20164152">16.4152</a>, "Erneute SBB-Preiserhöhungen. GA zweiter statt erster Klasse bei Kaderangestellten von Bund und SBB sowie bei Parlamentariern", bestätigt. In der Folge hat der Nationalrat am 8. März 2018 die Motion mit 154 gegen 28 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. </p><p>Das Büro ist der Auffassung, dass sich an den erwähnten Gründen seither nichts geändert hat und ein Generalabonnement erster Klasse für Ratsmitglieder sinnvoll ist. Bevorzugt ein Parlamentsmitglied es jedoch, in der zweiten Klasse zu reisen, kann es die Pauschalentschädigung wählen (Art. 4 Abs. 1 Bst. b VPRG) und ein GA zweiter Klasse kaufen. Es wäre aus Sicht des Büros aber nicht angebracht, alle Ratsmitglieder mit einem GA zweiter Klasse auszustatten, nur weil einzelne Ratsmitglieder kürzere oder weniger frequentierte bzw. ruhigere Bahnreisestrecken haben oder den Zug nicht als Arbeitsort nutzen. Vielmehr soll das mobile Arbeiten auch dahingehend unterstützt werden, dass alle Ratsmitglieder, welche die Bahnfahrt bzw. den Zug als Arbeitsort nutzen, dies auch weiterhin möglichst ungestört und konzentriert tun können.</p>
    • <p>Die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz soll neu nur noch ein GA zweiter Klasse als Reiseentschädigung für Parlamentarierinnen und Parlamentarier vorsehen. </p><p>Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a soll wie folgt geändert werden: </p><p>"ein Generalabonnement zweiter Klasse der schweizerischen Transportunternehmungen ..."</p>
    • Ein GA zweiter statt erster Klasse für Parlamentarierinnen und Parlamentarier

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