Überprüfung der Leistungen im Gesundheitswesen

ShortId
18.3146
Id
20183146
Updated
28.07.2023 03:56
Language
de
Title
Überprüfung der Leistungen im Gesundheitswesen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Health Technology Assessment (HTA) als Instrument zur systematischen Prüfung der Eigenschaften der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) von Gesundheitsleistungen wird einerseits bei der Prüfung von neuen und/oder umstrittenen Leistungen, Leistungen, die befristet unter der Auflage der Evaluation aufgenommen wurden, oder bei der Reevaluation von etablierten, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Leistungen eingesetzt. In den Jahren 2010 bis 2014 wurden in den Bereichen der ärztlichen Leistungen, Laboranalysen sowie Mittel und Gegenstände 81 Erstbeurteilungen und 61 Überprüfungen mit Anpassungen in der Leistungspflicht vorgenommen. Diese Prüfungen erfolgten teilweise in unterschiedlicher Bearbeitungstiefe. Bei den Arzneimitteln wurden in den Jahren 2012 bis 2014 die Präparate der Spezialitätenliste (SL) einer Überprüfung unterzogen. Diese fokussierte auf die Wirtschaftlichkeit, sprich die Preise. Eine vollständige Prüfung aller WZW-Kriterien erfolgte punktuell.</p><p>Im Jahr 2015 startete die Pilotphase des HTA-Programms des Bundes zur Reevaluation von bereits von der OKP vergüteten Leistungen. Zwischen 2015 und 2017 wurden jährlich drei Themen für HTA-Pilotprojekte bestimmt. Für folgende Themen konnten die Projekte gestartet werden: Wirbelsäuleneingriffe mit verschiedenen Implantaten (Start Sommer 2015); Kniearthroskopien (Start Herbst 2015); Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie (Start Herbst 2016). Abgeschlossen wurde das HTA-Projekt "Wirbelsäuleneingriffe mit verschiedenen Implantaten", das in eine Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) einfloss. Die Pilotphase war auch geprägt durch Grundlagenarbeiten. So wurde ein Stakeholder-Workshop zum HTA-Programm durchgeführt. Zudem wurde ein Themeneingabe- und Themenpriorisierungsverfahren etabliert sowie ein Operationalisierungsdokument für das Assessment und Appraisal der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erarbeitet. Parallel dazu wurde auch das für den Ausbau des Programms notwendige Personal rekrutiert.</p><p>2. Im Rahmen des HTA-Programms befinden sich derzeit weitere sechs Themen in Bearbeitung. Die Erstellung zweier HTA-Berichte (Blutzuckerselbstmessung bei nicht insulinpflichtigem Diabetes, Osteosynthesematerialentfernung) ist bereits angelaufen. Weitere vier (Protonenpumpeninhibitorenhemmer, Olmesartan, Chondroitinsulfat, Vitamin-D-Tests) werden im Laufe des Jahres 2018 in Auftrag gegeben. Ab 2019 sollen pro Jahr sechs bis acht HTA-Berichte in Auftrag gegeben werden.</p><p>Zusätzlich erfolgen HTA-Überprüfungen von Leistungen in Evaluation. Auch ist seit Ende 2015 eine Revision der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) im Gange, wo alle Positionen auf die Erfüllung der WZW-Kriterien überprüft werden. Im Bereich der Analysenliste laufen Arbeiten zur Überprüfung hinsichtlich obsoleter Analysen, und im Bereich der Spezialitätenliste wird jährlich ein Drittel der Arzneimittel überprüft.</p><p>3. Für die ärztlichen Leistungen besteht kein abschliessender "Leistungskatalog" aller Pflichtleistungen, sondern es gilt das Vertrauensprinzip, wonach vermutet wird, dass Ärztinnen und Ärzte Leistungen erbringen, die den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) entsprechen. Abschliessende Positivlisten werden nur bei Arzneimitteln, Laboranalysen, Mitteln und Gegenständen, zahnmedizinischen Leistungen sowie auch ärztlichen Leistungen der Prävention und Mutterschaft geführt. Entsprechend sind keine Angaben über die Gesamtanzahl aller Leistungen sowie den Prozentsatz der Überprüfungen möglich.</p><p>4. Im Rahmen des HTA-Programms stellen die Bedeutung des Themas (Häufigkeit und Schwere der Erkrankung, Budgetrelevanz), der Handlungsbedarf (mangelnde Wirksamkeit, Fehlversorgung), der mögliche Nutzen einer Regulationsmassnahme (Verbesserung der Versorgung und Sicherheitsprofil, Kosteneinsparung) sowie die Umsetzbarkeit von Verbesserungsmassnahmen (Regulationsfähigkeit) die Auswahlkriterien dar. Diese wurden unter Einbezug der Stakeholder und beratenden Kommissionen erarbeitet.</p><p>5. Im Rahmen des Vertrauensprinzips bei den ärztlichen Leistungen kommen im Rahmen der medizinisch-technischen Weiterentwicklung laufend neue Leistungen ins System hinein, und alte Leistungen werden nicht mehr angewendet, oder deren Indikationsbereich reduziert sich, ohne dass eine behördliche WZW-Prüfung erfolgt. Schätzungen über die Anzahl von OKP-Leistungen, die die WZW-Kriterien nicht mehr erfüllen, sind nicht möglich. Für das HTA-Programm werden die zu überprüfenden Leistungen durch die verschiedenen Stakeholder vorgeschlagen. Pro Jahr werden 10 bis 15 Themen genannt, wobei nicht alle die unter Ziffer 4 genannten Auswahlkriterien erfüllen.</p><p>6. Da, wie unter Ziffer 5 dargestellt, keine Schätzungen zur Menge der Leistungen, die die WZW-Kriterien nicht mehr erfüllen, machbar sind, kann auch kein Gesamteinsparpotenzial ermittelt werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass veraltete Nicht-WZW-Leistungen in der Regel durch neue Leistungen ersetzt werden und somit keine Kosteneinsparung erfolgt oder bei teureren Ersatzleistungen Zusatzkosten entstehen. Das HTA-Programm ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, dass Leistungen in einem Bereich evaluiert werden, wo insgesamt potenzielle Kosteneinsparungen vermutet werden. Wird von einem Einsparpotenzial von mindestens 10 Millionen Franken pro Leistung und Jahr ausgegangen, so könnten mit den bis 2020 geplanten 18 bis 22 HTA daher voraussichtlich mindestens 180 bis 220 Millionen Franken jährlich eingespart werden; dies unter der Annahme, dass bezüglich aller überprüften Leistungen die Einschränkungen ohne vollständige Kompensation durch andere oder neue Leistungen erfolgen werden.</p><p>7. Folgende Mittel stehen ab 2018 für das HTA-Programm zur Verfügung: für das Jahr 2018 4 Millionen Franken Sachmittel und 1 576 000 Franken Personalmittel, ab 2019 6 Millionen Franken pro Jahr Sachmittel und 1 827 000 Franken Personalmittel.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) übernimmt die Kosten für die Leistungen, welche insbesondere wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (Art. 32 KVG). Insbesondere mittels "Health Technology Assessment (HTA)"-Analysen bzw. -Studien kann überprüft werden, ob die Leistungen diese Kriterien immer noch erfüllen.</p><p>Ich erlaube mir deswegen, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie viele HTA-Überprüfungen wurden seit 2010 (gesamt und pro Jahr) durchgeführt?</p><p>2. Wie viele HTA-Überprüfungen werden von 2018 bis 2020 (gesamt und pro Jahr) durchgeführt?</p><p>3. Wie viele Leistungen des OKP-Leistungskatalogs (als Prozentsatz) wurden bereits überprüft?</p><p>4. Welches sind die Kriterien, um die Auswahl der zu überprüfenden Leistungen zu treffen?</p><p>5. Wie viele aktuell übernommene Leistungen erfüllen nach Schätzungen des Bundesrates die Kriterien des KVG nicht mehr?</p><p>6. Wie hoch schätzt der Bundesrat das Einsparungspotenzial ein, wenn diese Leistungen nicht mehr anerkannt werden?</p><p>7. Wie viele Ressourcen stehen für HTA-Überprüfungen pro Jahr von 2018 bis 2020 zur Verfügung?</p>
  • Überprüfung der Leistungen im Gesundheitswesen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Health Technology Assessment (HTA) als Instrument zur systematischen Prüfung der Eigenschaften der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) von Gesundheitsleistungen wird einerseits bei der Prüfung von neuen und/oder umstrittenen Leistungen, Leistungen, die befristet unter der Auflage der Evaluation aufgenommen wurden, oder bei der Reevaluation von etablierten, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Leistungen eingesetzt. In den Jahren 2010 bis 2014 wurden in den Bereichen der ärztlichen Leistungen, Laboranalysen sowie Mittel und Gegenstände 81 Erstbeurteilungen und 61 Überprüfungen mit Anpassungen in der Leistungspflicht vorgenommen. Diese Prüfungen erfolgten teilweise in unterschiedlicher Bearbeitungstiefe. Bei den Arzneimitteln wurden in den Jahren 2012 bis 2014 die Präparate der Spezialitätenliste (SL) einer Überprüfung unterzogen. Diese fokussierte auf die Wirtschaftlichkeit, sprich die Preise. Eine vollständige Prüfung aller WZW-Kriterien erfolgte punktuell.</p><p>Im Jahr 2015 startete die Pilotphase des HTA-Programms des Bundes zur Reevaluation von bereits von der OKP vergüteten Leistungen. Zwischen 2015 und 2017 wurden jährlich drei Themen für HTA-Pilotprojekte bestimmt. Für folgende Themen konnten die Projekte gestartet werden: Wirbelsäuleneingriffe mit verschiedenen Implantaten (Start Sommer 2015); Kniearthroskopien (Start Herbst 2015); Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie (Start Herbst 2016). Abgeschlossen wurde das HTA-Projekt "Wirbelsäuleneingriffe mit verschiedenen Implantaten", das in eine Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) einfloss. Die Pilotphase war auch geprägt durch Grundlagenarbeiten. So wurde ein Stakeholder-Workshop zum HTA-Programm durchgeführt. Zudem wurde ein Themeneingabe- und Themenpriorisierungsverfahren etabliert sowie ein Operationalisierungsdokument für das Assessment und Appraisal der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erarbeitet. Parallel dazu wurde auch das für den Ausbau des Programms notwendige Personal rekrutiert.</p><p>2. Im Rahmen des HTA-Programms befinden sich derzeit weitere sechs Themen in Bearbeitung. Die Erstellung zweier HTA-Berichte (Blutzuckerselbstmessung bei nicht insulinpflichtigem Diabetes, Osteosynthesematerialentfernung) ist bereits angelaufen. Weitere vier (Protonenpumpeninhibitorenhemmer, Olmesartan, Chondroitinsulfat, Vitamin-D-Tests) werden im Laufe des Jahres 2018 in Auftrag gegeben. Ab 2019 sollen pro Jahr sechs bis acht HTA-Berichte in Auftrag gegeben werden.</p><p>Zusätzlich erfolgen HTA-Überprüfungen von Leistungen in Evaluation. Auch ist seit Ende 2015 eine Revision der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) im Gange, wo alle Positionen auf die Erfüllung der WZW-Kriterien überprüft werden. Im Bereich der Analysenliste laufen Arbeiten zur Überprüfung hinsichtlich obsoleter Analysen, und im Bereich der Spezialitätenliste wird jährlich ein Drittel der Arzneimittel überprüft.</p><p>3. Für die ärztlichen Leistungen besteht kein abschliessender "Leistungskatalog" aller Pflichtleistungen, sondern es gilt das Vertrauensprinzip, wonach vermutet wird, dass Ärztinnen und Ärzte Leistungen erbringen, die den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) entsprechen. Abschliessende Positivlisten werden nur bei Arzneimitteln, Laboranalysen, Mitteln und Gegenständen, zahnmedizinischen Leistungen sowie auch ärztlichen Leistungen der Prävention und Mutterschaft geführt. Entsprechend sind keine Angaben über die Gesamtanzahl aller Leistungen sowie den Prozentsatz der Überprüfungen möglich.</p><p>4. Im Rahmen des HTA-Programms stellen die Bedeutung des Themas (Häufigkeit und Schwere der Erkrankung, Budgetrelevanz), der Handlungsbedarf (mangelnde Wirksamkeit, Fehlversorgung), der mögliche Nutzen einer Regulationsmassnahme (Verbesserung der Versorgung und Sicherheitsprofil, Kosteneinsparung) sowie die Umsetzbarkeit von Verbesserungsmassnahmen (Regulationsfähigkeit) die Auswahlkriterien dar. Diese wurden unter Einbezug der Stakeholder und beratenden Kommissionen erarbeitet.</p><p>5. Im Rahmen des Vertrauensprinzips bei den ärztlichen Leistungen kommen im Rahmen der medizinisch-technischen Weiterentwicklung laufend neue Leistungen ins System hinein, und alte Leistungen werden nicht mehr angewendet, oder deren Indikationsbereich reduziert sich, ohne dass eine behördliche WZW-Prüfung erfolgt. Schätzungen über die Anzahl von OKP-Leistungen, die die WZW-Kriterien nicht mehr erfüllen, sind nicht möglich. Für das HTA-Programm werden die zu überprüfenden Leistungen durch die verschiedenen Stakeholder vorgeschlagen. Pro Jahr werden 10 bis 15 Themen genannt, wobei nicht alle die unter Ziffer 4 genannten Auswahlkriterien erfüllen.</p><p>6. Da, wie unter Ziffer 5 dargestellt, keine Schätzungen zur Menge der Leistungen, die die WZW-Kriterien nicht mehr erfüllen, machbar sind, kann auch kein Gesamteinsparpotenzial ermittelt werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass veraltete Nicht-WZW-Leistungen in der Regel durch neue Leistungen ersetzt werden und somit keine Kosteneinsparung erfolgt oder bei teureren Ersatzleistungen Zusatzkosten entstehen. Das HTA-Programm ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, dass Leistungen in einem Bereich evaluiert werden, wo insgesamt potenzielle Kosteneinsparungen vermutet werden. Wird von einem Einsparpotenzial von mindestens 10 Millionen Franken pro Leistung und Jahr ausgegangen, so könnten mit den bis 2020 geplanten 18 bis 22 HTA daher voraussichtlich mindestens 180 bis 220 Millionen Franken jährlich eingespart werden; dies unter der Annahme, dass bezüglich aller überprüften Leistungen die Einschränkungen ohne vollständige Kompensation durch andere oder neue Leistungen erfolgen werden.</p><p>7. Folgende Mittel stehen ab 2018 für das HTA-Programm zur Verfügung: für das Jahr 2018 4 Millionen Franken Sachmittel und 1 576 000 Franken Personalmittel, ab 2019 6 Millionen Franken pro Jahr Sachmittel und 1 827 000 Franken Personalmittel.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) übernimmt die Kosten für die Leistungen, welche insbesondere wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (Art. 32 KVG). Insbesondere mittels "Health Technology Assessment (HTA)"-Analysen bzw. -Studien kann überprüft werden, ob die Leistungen diese Kriterien immer noch erfüllen.</p><p>Ich erlaube mir deswegen, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie viele HTA-Überprüfungen wurden seit 2010 (gesamt und pro Jahr) durchgeführt?</p><p>2. Wie viele HTA-Überprüfungen werden von 2018 bis 2020 (gesamt und pro Jahr) durchgeführt?</p><p>3. Wie viele Leistungen des OKP-Leistungskatalogs (als Prozentsatz) wurden bereits überprüft?</p><p>4. Welches sind die Kriterien, um die Auswahl der zu überprüfenden Leistungen zu treffen?</p><p>5. Wie viele aktuell übernommene Leistungen erfüllen nach Schätzungen des Bundesrates die Kriterien des KVG nicht mehr?</p><p>6. Wie hoch schätzt der Bundesrat das Einsparungspotenzial ein, wenn diese Leistungen nicht mehr anerkannt werden?</p><p>7. Wie viele Ressourcen stehen für HTA-Überprüfungen pro Jahr von 2018 bis 2020 zur Verfügung?</p>
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