Akzeptiert der Bundesrat die Geschichtsklitterung durch die gebührenfinanzierte SRG-News-Plattform swissinfo.ch betreffend nachrichtenlose Konten von Holocaust-Opfern?

ShortId
18.3147
Id
20183147
Updated
28.07.2023 03:56
Language
de
Title
Akzeptiert der Bundesrat die Geschichtsklitterung durch die gebührenfinanzierte SRG-News-Plattform swissinfo.ch betreffend nachrichtenlose Konten von Holocaust-Opfern?
AdditionalIndexing
04;24;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. swissinfo.ch ist Bestandteil des publizistischen Angebotes für das Ausland, welches der Bundesrat mit der SRG vereinbart hat (Art. 28 Abs. 1 des Radio- und Fernsehgesetzes vom 24. März 2006, RTVG, SR 784.40). Gemäss Artikel 12 Absatz 2 der geltenden SRG-Konzession gelten für das Auslandangebot die Grundsätze nach den Artikeln 4 bis 6 RTVG. Das Auslandangebot hat unter anderem die Menschenwürde zu achten, es darf nicht zu Rassenhass beitragen oder die öffentliche Sittlichkeit gefährden. Zudem gilt für redaktionelle Beiträge mit einem Informationsgehalt das Sachgerechtigkeitsgebot. Wie für die Radio- und Fernsehprogramme gilt auch für das Auslandangebot die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie.</p><p>Für die Beurteilung der Einhaltung dieser Programmgrundsätze ist nicht der Bundesrat zuständig. Er kann sich also weder zu inhaltlichen Aspekten von Swissinfo äussern noch allfällige Vorkehrungen gegenüber Swissinfo treffen. Die Überprüfung der erwähnten Programmgrundsätze obliegt vielmehr der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Sie wird auf Beschwerde hin tätig. Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens sind publizierte Beiträge. Eine vorgängige Intervention sieht das RTVG auch in diesem Verfahren nicht vor.</p><p>3. Im Rahmen des neuen Gesetzes über elektronische Medien wird auch das Auslandangebot neu überprüft. Die Eröffnung der öffentlichen Vernehmlassung zum neuen Gesetz ist im Juni 2018 geplant. Der Bundesrat erachtet es als zu früh, bereits jetzt verbindliche Vorgaben zum Inhalt des künftigen Gesetzes zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die gebührenfinanzierte News-Plattform swissinfo.ch, Unternehmensteil der SRG zur Information insbesondere der Auslandschweizer, verbreitete zum Holocaust-Gedenktag vom 27. Januar 2018 unter dem Titel "Bewältigung der dunklen Schweizer Kriegsvergangenheit" in 10 Sprachen folgende Nachricht:</p><p>"Unter Berufung auf das Bankgeheimnis weigerten sich Schweizer Banken nach dem Krieg, Angaben über nachrichtenlose Konten von Holocaust-Opfern zu veröffentlichen. Als der Druck der USA und jüdischer Organisationen immer grösser wurde, setzte die Regierung Mitte der 1990er Jahre schliesslich eine unabhängige Expertenkommission unter Leitung des Historikers Jean-François Bergier ein."</p><p>Das ist klassische "fake news", denn unterschlagen werden dabei folgende Fakten:</p><p>- Bundesbeschluss über die in der Schweiz befindlichen Vermögen rassisch, religiös oder politisch verfolgter Ausländer oder Staatenloser vom 20. Dezember 1962 (sog. Meldebeschluss, der auch Banken und andere Vermögensverwalter verpflichtete und dem Bank- und Geschäftsgeheimnis ausdrücklich vorging);</p><p>- Bundesbeschluss über die Verwendung der in der Schweiz befindlichen erblosen Vermögen rassisch, religiös oder politisch verfolgter Ausländer oder Staatenloser vom 3. März 1975.</p><p>Dazu folgende Fragen:</p><p>1. Akzeptiert es der Bundesrat, dass die gebührenfinanzierte SRG-Unternehmenseinheit swissinfo.ch willkürlich mit staatspolitischen Fakten umgeht und damit den Staat Schweiz gegenüber Auslandschweizern und schweizinteressierten Ausländern schlechtmacht?</p><p>2. Was kehrt er vor, dass solche öffentlich-rechtlich finanzierte Geschichtsklitterung durch swissinfo.ch nicht weiter Schule macht, zumal es sich im vorliegenden Fall keineswegs um einen Einzelfall handelt?</p><p>3. Könnte er sich vorstellen, den Informationsdienst zuhanden Auslandschweizer künftig öffentlich auszuschreiben und jenem Betreiber zu vergeben, der die höchste Gewähr bezüglich Objektivität und Unvoreingenommenheit abgibt?</p>
  • Akzeptiert der Bundesrat die Geschichtsklitterung durch die gebührenfinanzierte SRG-News-Plattform swissinfo.ch betreffend nachrichtenlose Konten von Holocaust-Opfern?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. swissinfo.ch ist Bestandteil des publizistischen Angebotes für das Ausland, welches der Bundesrat mit der SRG vereinbart hat (Art. 28 Abs. 1 des Radio- und Fernsehgesetzes vom 24. März 2006, RTVG, SR 784.40). Gemäss Artikel 12 Absatz 2 der geltenden SRG-Konzession gelten für das Auslandangebot die Grundsätze nach den Artikeln 4 bis 6 RTVG. Das Auslandangebot hat unter anderem die Menschenwürde zu achten, es darf nicht zu Rassenhass beitragen oder die öffentliche Sittlichkeit gefährden. Zudem gilt für redaktionelle Beiträge mit einem Informationsgehalt das Sachgerechtigkeitsgebot. Wie für die Radio- und Fernsehprogramme gilt auch für das Auslandangebot die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie.</p><p>Für die Beurteilung der Einhaltung dieser Programmgrundsätze ist nicht der Bundesrat zuständig. Er kann sich also weder zu inhaltlichen Aspekten von Swissinfo äussern noch allfällige Vorkehrungen gegenüber Swissinfo treffen. Die Überprüfung der erwähnten Programmgrundsätze obliegt vielmehr der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Sie wird auf Beschwerde hin tätig. Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens sind publizierte Beiträge. Eine vorgängige Intervention sieht das RTVG auch in diesem Verfahren nicht vor.</p><p>3. Im Rahmen des neuen Gesetzes über elektronische Medien wird auch das Auslandangebot neu überprüft. Die Eröffnung der öffentlichen Vernehmlassung zum neuen Gesetz ist im Juni 2018 geplant. Der Bundesrat erachtet es als zu früh, bereits jetzt verbindliche Vorgaben zum Inhalt des künftigen Gesetzes zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die gebührenfinanzierte News-Plattform swissinfo.ch, Unternehmensteil der SRG zur Information insbesondere der Auslandschweizer, verbreitete zum Holocaust-Gedenktag vom 27. Januar 2018 unter dem Titel "Bewältigung der dunklen Schweizer Kriegsvergangenheit" in 10 Sprachen folgende Nachricht:</p><p>"Unter Berufung auf das Bankgeheimnis weigerten sich Schweizer Banken nach dem Krieg, Angaben über nachrichtenlose Konten von Holocaust-Opfern zu veröffentlichen. Als der Druck der USA und jüdischer Organisationen immer grösser wurde, setzte die Regierung Mitte der 1990er Jahre schliesslich eine unabhängige Expertenkommission unter Leitung des Historikers Jean-François Bergier ein."</p><p>Das ist klassische "fake news", denn unterschlagen werden dabei folgende Fakten:</p><p>- Bundesbeschluss über die in der Schweiz befindlichen Vermögen rassisch, religiös oder politisch verfolgter Ausländer oder Staatenloser vom 20. Dezember 1962 (sog. Meldebeschluss, der auch Banken und andere Vermögensverwalter verpflichtete und dem Bank- und Geschäftsgeheimnis ausdrücklich vorging);</p><p>- Bundesbeschluss über die Verwendung der in der Schweiz befindlichen erblosen Vermögen rassisch, religiös oder politisch verfolgter Ausländer oder Staatenloser vom 3. März 1975.</p><p>Dazu folgende Fragen:</p><p>1. Akzeptiert es der Bundesrat, dass die gebührenfinanzierte SRG-Unternehmenseinheit swissinfo.ch willkürlich mit staatspolitischen Fakten umgeht und damit den Staat Schweiz gegenüber Auslandschweizern und schweizinteressierten Ausländern schlechtmacht?</p><p>2. Was kehrt er vor, dass solche öffentlich-rechtlich finanzierte Geschichtsklitterung durch swissinfo.ch nicht weiter Schule macht, zumal es sich im vorliegenden Fall keineswegs um einen Einzelfall handelt?</p><p>3. Könnte er sich vorstellen, den Informationsdienst zuhanden Auslandschweizer künftig öffentlich auszuschreiben und jenem Betreiber zu vergeben, der die höchste Gewähr bezüglich Objektivität und Unvoreingenommenheit abgibt?</p>
    • Akzeptiert der Bundesrat die Geschichtsklitterung durch die gebührenfinanzierte SRG-News-Plattform swissinfo.ch betreffend nachrichtenlose Konten von Holocaust-Opfern?

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