Anbau und Export von medizinischem Cannabis

ShortId
18.3148
Id
20183148
Updated
28.07.2023 14:42
Language
de
Title
Anbau und Export von medizinischem Cannabis
AdditionalIndexing
15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor Kurzem hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Bewilligung für den Anbau von Cannabis zum Zweck der Herstellung von medizinischen Zubereitungen für den Export mit der Begründung der dafür nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlage verweigert. </p><p>In der Schweiz ist die beschränkte medizinische Anwendung von Cannabiszubereitungen seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 1. Juli 2011 gesetzlich möglich. Seither ist die Anzahl der erfolgreich mit Cannabiszubereitungen behandelten Patienten kontinuierlich gestiegen. </p><p>In einer wachsenden Anzahl von Ländern ist die medizinische Verwendung von Cannabis oder Cannabiszubereitungen gesetzlich zugelassen, seit 2017 zum Beispiel in Deutschland. Das Potenzial für den neu entstehenden, weltweiten Markt für Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel auf Cannabis-Basis wird auf fünfzig bis mehrere Hundert Milliarden US-Dollar geschätzt. </p><p>Trotz stark steigender Nachfrage haben bisher nur Kanada, Uruguay und Holland den Export von medizinischem Cannabis legalisiert. Am 4. Januar 2018 hat der australische Gesundheitsminister angekündigt, raschestmöglich die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Australien zum Weltmarktführer für medizinisches Cannabis werden kann. In Israel wird mit einer Legalisierung des Exports von medizinischem Cannabis innert weniger Monate gerechnet. In Jamaika sind staatliche Stellen mit dem Aufbau einer Infrastruktur zum Anbau und zur Produktion von medizinischem Cannabis für den Export beschäftigt.</p><p>Aufgrund des vorhandenen Know-hows hätten Schweizer Produzenten eine gute Chance, einen Teil des sich rasch entwickelnden Weltmarkts zu bedienen. Aus Deutschland liegen konkrete Anfragen vor. Für viele Schweizer Bauern könnte dies einen Zusatzverdienst von etwa 10 000 Franken pro Are bedeuten. Die Zeit eilt, damit die Schweiz diese Chance nicht verpasst.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt einen möglichen Handlungsbedarf, wie ihn die Motionärin aufzeigt. Unter dem geltenden Betäubungsmittelrecht ist der kommerzielle Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken indes nicht möglich. Aus Sicht des Bundesrates wird eine diesbezügliche Prüfung zu keinen neuen Erkenntnissen führen und ist darum nicht zielführend.</p><p>Im Rahmen der laufenden Arbeiten ausgehend von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen zur Cannabisthematik sowie unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen, die strenge Auflagen sowie eine nationale Kontrollstelle für den Anbau und Export von Cannabis und Cannabiszubereitungen zu medizinischen Zwecken vorsehen, ist der Bundesrat jedoch bereit, dem Parlament einen Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesanpassung zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung Gesuche zum Export von medizinisch genutztem Cannabis oder Cannabiszubereitungen bewilligt werden können.</p><p>Sollten solche Gesuche nicht bewilligungsfähig sein, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament schnellstmöglich eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorzulegen, die es erlaubt, Cannabis zu medizinischen Zwecken anzubauen und medizinisches Cannabis und medizinische Cannabiszubereitungen zu exportieren.</p>
  • Anbau und Export von medizinischem Cannabis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor Kurzem hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Bewilligung für den Anbau von Cannabis zum Zweck der Herstellung von medizinischen Zubereitungen für den Export mit der Begründung der dafür nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlage verweigert. </p><p>In der Schweiz ist die beschränkte medizinische Anwendung von Cannabiszubereitungen seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 1. Juli 2011 gesetzlich möglich. Seither ist die Anzahl der erfolgreich mit Cannabiszubereitungen behandelten Patienten kontinuierlich gestiegen. </p><p>In einer wachsenden Anzahl von Ländern ist die medizinische Verwendung von Cannabis oder Cannabiszubereitungen gesetzlich zugelassen, seit 2017 zum Beispiel in Deutschland. Das Potenzial für den neu entstehenden, weltweiten Markt für Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel auf Cannabis-Basis wird auf fünfzig bis mehrere Hundert Milliarden US-Dollar geschätzt. </p><p>Trotz stark steigender Nachfrage haben bisher nur Kanada, Uruguay und Holland den Export von medizinischem Cannabis legalisiert. Am 4. Januar 2018 hat der australische Gesundheitsminister angekündigt, raschestmöglich die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Australien zum Weltmarktführer für medizinisches Cannabis werden kann. In Israel wird mit einer Legalisierung des Exports von medizinischem Cannabis innert weniger Monate gerechnet. In Jamaika sind staatliche Stellen mit dem Aufbau einer Infrastruktur zum Anbau und zur Produktion von medizinischem Cannabis für den Export beschäftigt.</p><p>Aufgrund des vorhandenen Know-hows hätten Schweizer Produzenten eine gute Chance, einen Teil des sich rasch entwickelnden Weltmarkts zu bedienen. Aus Deutschland liegen konkrete Anfragen vor. Für viele Schweizer Bauern könnte dies einen Zusatzverdienst von etwa 10 000 Franken pro Are bedeuten. Die Zeit eilt, damit die Schweiz diese Chance nicht verpasst.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt einen möglichen Handlungsbedarf, wie ihn die Motionärin aufzeigt. Unter dem geltenden Betäubungsmittelrecht ist der kommerzielle Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken indes nicht möglich. Aus Sicht des Bundesrates wird eine diesbezügliche Prüfung zu keinen neuen Erkenntnissen führen und ist darum nicht zielführend.</p><p>Im Rahmen der laufenden Arbeiten ausgehend von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen zur Cannabisthematik sowie unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen, die strenge Auflagen sowie eine nationale Kontrollstelle für den Anbau und Export von Cannabis und Cannabiszubereitungen zu medizinischen Zwecken vorsehen, ist der Bundesrat jedoch bereit, dem Parlament einen Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesanpassung zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung Gesuche zum Export von medizinisch genutztem Cannabis oder Cannabiszubereitungen bewilligt werden können.</p><p>Sollten solche Gesuche nicht bewilligungsfähig sein, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament schnellstmöglich eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorzulegen, die es erlaubt, Cannabis zu medizinischen Zwecken anzubauen und medizinisches Cannabis und medizinische Cannabiszubereitungen zu exportieren.</p>
    • Anbau und Export von medizinischem Cannabis

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