Gleichbehandlung von Cannabis und hochprozentigem Alkohol

ShortId
18.3150
Id
20183150
Updated
28.07.2023 03:55
Language
de
Title
Gleichbehandlung von Cannabis und hochprozentigem Alkohol
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dieses neue Gesetz richtet sich nach den Gesetzesbestimmungen, welche den Umgang mit hochprozentigen Alkoholprodukten regeln. Der Jugendschutz (striktes Verbot der Abgabe und des Konsums durch Personen unter 18 Jahren) muss im Vordergrund stehen. Produktion und Handel von THC-haltigen Cannabisprodukten unterstehen einer strikten Bewilligungspflicht.</p><p>Cannabis ist eine jahrtausendealte Heilpflanze mit nachweislicher medizinischer Wirkung. Durch die Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz wird auch der Konsum zu medizinischen Zwecken kriminalisiert. Zudem zeigt sich, dass eine reine Repressionspolitik keine Wirkung zeigt. Über 200 000 Personen in der Schweiz konsumieren regelmässig Cannabisprodukte. Die aktuelle Gesetzgebung fördert indirekt den kriminellen Drogenhandel und bindet unnötigerweise personelle und finanzielle Mittel von Strafverfolgungsbehörden, ohne eine Wirkung zu zeigen.</p>
  • <p>Das geltende Verbot von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz hat den Zweck, die Bevölkerung zu schützen und die Abstinenz zu fördern, nur ungenügend erfüllt. Trotz Verbot nimmt der Konsum nicht ab, der Schwarzmarkt floriert, es gibt keine Qualitätskontrolle, und die Sicherheit der Konsumenten ist nicht gewährleistet. Zudem bindet die Repression enorme Ressourcen, zeigt aber kaum Wirkung. Es besteht deshalb grundsätzlich ein gesundheitspolitisches Anliegen, neue Formen des Umgangs mit Cannabis zu prüfen. Eine Regelung von Cannabis entsprechend hochprozentigem Alkohol wäre aber gleichbedeutend mit einer Legalisierung von Cannabis. Das wäre ein grundlegender drogenpolitischer Richtungswechsel, der auch internationale Vereinbarungen tangieren würde. Die Auswirkungen eines solchen Schrittes auf die öffentliche Gesundheit lassen sich derzeit nur schwer abschätzen.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt aus diesem Grund mit Antrag vom 14. Februar 2018 die Motionen Zanetti Roberto 17.4210, Sauter 17.4111, Barrile 17.4112, Rytz Regula 17.4113 und Bertschy 17.4114 zur Schaffung eines "Experimentierartikels" im Betäubungsmittelgesetz zur Annahme, um mit zeitlich befristeten Studien innovative neue Regulierungsansätze auszutesten. Dadurch sollen wissenschaftlich abgestützte Entscheidgrundlagen geschaffen werden, um eine fachlich fundierte Neuausrichtung der Cannabispolitik vorzunehmen. Der Ständerat hat die Motion Zanetti Roberto 17.4210 am 15. März 2018 angenommen.</p><p>In Bezug auf die medizinische Verwendung von Cannabis ist das BAG daran, in Erfüllung der Motion Kessler 14.4164 (Cannabis für Schwerkranke) im Rahmen eines wissenschaftlichen Berichtes darzulegen, welche Vorkehrungen zu treffen wären, damit Cannabis in der Schweiz als Arzneimittel gegen schwerwiegende Krankheitsbilder zugelassen und in die Spezialitätenliste aufgenommen werden könnte. Diesen Bericht und einen entsprechenden Vorgehensvorschlag wird der Bundesrat voraussichtlich im Sommer 2018 beraten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine neue gesetzliche Grundlage zum Anbau, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis zu erarbeiten, welche sich nach den Gesetzesgrundlagen richtet, die den Umgang mit hochprozentigem Alkohol regeln.</p>
  • Gleichbehandlung von Cannabis und hochprozentigem Alkohol
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dieses neue Gesetz richtet sich nach den Gesetzesbestimmungen, welche den Umgang mit hochprozentigen Alkoholprodukten regeln. Der Jugendschutz (striktes Verbot der Abgabe und des Konsums durch Personen unter 18 Jahren) muss im Vordergrund stehen. Produktion und Handel von THC-haltigen Cannabisprodukten unterstehen einer strikten Bewilligungspflicht.</p><p>Cannabis ist eine jahrtausendealte Heilpflanze mit nachweislicher medizinischer Wirkung. Durch die Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz wird auch der Konsum zu medizinischen Zwecken kriminalisiert. Zudem zeigt sich, dass eine reine Repressionspolitik keine Wirkung zeigt. Über 200 000 Personen in der Schweiz konsumieren regelmässig Cannabisprodukte. Die aktuelle Gesetzgebung fördert indirekt den kriminellen Drogenhandel und bindet unnötigerweise personelle und finanzielle Mittel von Strafverfolgungsbehörden, ohne eine Wirkung zu zeigen.</p>
    • <p>Das geltende Verbot von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz hat den Zweck, die Bevölkerung zu schützen und die Abstinenz zu fördern, nur ungenügend erfüllt. Trotz Verbot nimmt der Konsum nicht ab, der Schwarzmarkt floriert, es gibt keine Qualitätskontrolle, und die Sicherheit der Konsumenten ist nicht gewährleistet. Zudem bindet die Repression enorme Ressourcen, zeigt aber kaum Wirkung. Es besteht deshalb grundsätzlich ein gesundheitspolitisches Anliegen, neue Formen des Umgangs mit Cannabis zu prüfen. Eine Regelung von Cannabis entsprechend hochprozentigem Alkohol wäre aber gleichbedeutend mit einer Legalisierung von Cannabis. Das wäre ein grundlegender drogenpolitischer Richtungswechsel, der auch internationale Vereinbarungen tangieren würde. Die Auswirkungen eines solchen Schrittes auf die öffentliche Gesundheit lassen sich derzeit nur schwer abschätzen.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt aus diesem Grund mit Antrag vom 14. Februar 2018 die Motionen Zanetti Roberto 17.4210, Sauter 17.4111, Barrile 17.4112, Rytz Regula 17.4113 und Bertschy 17.4114 zur Schaffung eines "Experimentierartikels" im Betäubungsmittelgesetz zur Annahme, um mit zeitlich befristeten Studien innovative neue Regulierungsansätze auszutesten. Dadurch sollen wissenschaftlich abgestützte Entscheidgrundlagen geschaffen werden, um eine fachlich fundierte Neuausrichtung der Cannabispolitik vorzunehmen. Der Ständerat hat die Motion Zanetti Roberto 17.4210 am 15. März 2018 angenommen.</p><p>In Bezug auf die medizinische Verwendung von Cannabis ist das BAG daran, in Erfüllung der Motion Kessler 14.4164 (Cannabis für Schwerkranke) im Rahmen eines wissenschaftlichen Berichtes darzulegen, welche Vorkehrungen zu treffen wären, damit Cannabis in der Schweiz als Arzneimittel gegen schwerwiegende Krankheitsbilder zugelassen und in die Spezialitätenliste aufgenommen werden könnte. Diesen Bericht und einen entsprechenden Vorgehensvorschlag wird der Bundesrat voraussichtlich im Sommer 2018 beraten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine neue gesetzliche Grundlage zum Anbau, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis zu erarbeiten, welche sich nach den Gesetzesgrundlagen richtet, die den Umgang mit hochprozentigem Alkohol regeln.</p>
    • Gleichbehandlung von Cannabis und hochprozentigem Alkohol

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