Abstimmung der Agglomerationsprogramme mit dem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen

ShortId
18.3157
Id
20183157
Updated
28.07.2023 03:52
Language
de
Title
Abstimmung der Agglomerationsprogramme mit dem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen
AdditionalIndexing
04;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund verlangt von den Agglomerationen, eine verkehrsträgerübergreifende Gesamtplanung vorzunehmen, die auch eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Netzhierarchien beinhaltet. Mitfinanziert werden gemäss Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) jene Massnahmen, welche eine hohe Wirkung erzielen und in ein Gesamtkonzept eingebunden sind. Die Vorlage für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme befand sich bis Ende April 2018 in der Vernehmlassung und dürfte bis zur definitiven Verabschiedung durch den Bundesrat noch Änderungen erfahren. Die in der Antwort erwähnten Projekte und Zahlen beziehen sich auf die Vernehmlassungsvorlage.</p><p>1. Dem Bundesrat ist eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Netzhierarchien sehr wichtig. Er ist sich der Herausforderung bewusst, den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Ein funktionierendes Nationalstrassennetz trägt viel zu einem flüssigen Verkehr auf dem untergeordneten Netz bei. Gleichzeitig muss auch das untergeordnete Netz funktionieren, damit der Verkehr von den Nationalstrassen aufgefangen werden kann. Neben Aus- und Neubauten von Strassen tragen auch weitere Massnahmen wie ein Verkehrsmanagement, "Mobilitätshubs", bei denen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln umgestiegen werden kann, sowie der Ausbau des ÖV und des Langsamverkehrs zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens in dichten urbanen Räumen zur Absorption des Verkehrs von den Nationalstrassen bei. Hier leistet der Bund heute schon einen wichtigen Beitrag. Die in Zukunft ansteigende Verkehrsmenge erfordert, dass der Abstimmung zwischen National- und Agglomerationsstrassennetz sowie zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern in den nächsten Programmgenerationen ein noch höherer Stellenwert eingeräumt wird.</p><p>2. In der dritten Generation sind beispielsweise folgende Massnahmen direkt mit Nationalstrassen verbunden und sollten somit den Verkehrsabfluss fördern: der A1-Anschluss Witen (Kantonsstrasse) inkl. Unterführung Industriestrasse in Rorschach, der Bau der dritten Etappe der Wiggertalstrasse inkl. Aufwertung der Ortsdurchfahrt in Rothrist, der Bau der Dreibrunnenallee sowie flankierende Massnahmen und die Ergänzung des Verkehrsmanagements in Wil.</p><p>3./4. Im Rahmen der dritten Generation sollen rund 70 Einzelprojekte zugunsten des motorisierten Individualverkehrs mitfinanziert werden. Daneben werden zusätzlich rund 125 kleinere Vorhaben im Rahmen von Pauschalen mitfinanziert. Zudem beinhalten auch grosse ÖV-Projekte Massnahmen zur Sicherung oder zum Ausbau der Strassenkapazität.</p><p>5. Ja. Die Abstimmung zwischen dem Programm Agglomerationsverkehr und dem Step Nationalstrassen ist gewährleistet. Das Bundesamt für Strassen ist in die Prüfung der Agglomerationsprogramme eng involviert. Gut mit dem Step abgestimmte Projekte werden denn auch für eine Mitfinanzierung vorgeschlagen. Auf eine Abstimmung mit den übergeordneten Massnahmen der Nationalstrasse wird der Bundesrat auch in Zukunft grosses Gewicht legen. Zu beachten ist, dass die Projekte des aktuellen Step einen längeren Realisierungshorizont haben als die zu unterstützenden Projekte der dritten Generation.</p><p>6. Nein. Die Festlegung einer bestimmten Quote für einzelne Massnahmenkategorien ist weder vorgesehen noch erstrebenswert. Stattdessen sollen die gemäss Kriterien des MinVG wirksamsten Massnahmen, die in ein Gesamtkonzept eingebettet sind, vom Bund mitfinanziert werden.</p><p>7. Der Bundesrat ist bestrebt, die Mittel auch weiterhin ausgewogen zwischen den Verkehrsträgern und Massnahmenkategorien zu verteilen. Die Verteilung ist immer auch abhängig von den von den Agglomerationen zur Mitfinanzierung vorgeschlagenen Massnahmen. Im Hinblick auf die vierte Generation der Agglomerationsprogramme sollen die Richtlinien des Bundes zuhanden der Agglomerationen zur Abstimmung zwischen den Netzhierarchien (Strasse und Bahn) präzisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat vor einigen Wochen einerseits die dritte Generation der Agglomerationsprogramme und andererseits die nächste Etappe des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (Step Nationalstrassen) in die Vernehmlassung geschickt. </p><p>Eine Abstimmung der Agglomerationsprogramme und Step Nationalstrassen ist unerlässlich. Bei 70 Prozent des Verkehrs auf Nationalstrassen in Agglomerationsnähe handelt es sich nämlich um Ziel- und Quellverkehr, d. h. um Verkehr mit Ziel oder Quelle in der Agglomeration. Ein Ausbau der Kapazität der Nationalstrassen bedingt daher, dass die in der Nähe liegenden Städte den Zielverkehr flüssig aufnehmen. Andernfalls zeitigt der teure Ausbau der Kapazität der Nationalstrassen für den Verkehrsfluss unter Umständen kaum Wirkung. Daher ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie will er sicherstellen, dass die im Rahmen von Step Nationalstrassen zu schaffenden zusätzlichen Kapazitäten auf dem Nationalstrassennetz durch das untergeordnete Strassennetz in den Agglomerationen und Städten (Sekundärnetz) absorbiert werden können?</p><p>2. Welche Projekte in der dritten Generation der Agglomerationsprogramme fördern den Verkehrsabfluss von den Nationalstrassen in den Agglomerationen? </p><p>3. Wie viele Ausbau- oder Neubauprojekte von Strassen sind konkret in der dritten Generation der Agglomerationsprogramme enthalten?</p><p>4. Wie viele der Strassenprojekte, die in der dritten Generation der Agglomerationsprogramme vorgeschlagen werden, sind mit einer anderweitigen Verbesserung des Verkehrsflusses bzw. mit einer Kapazitätssteigerung verbunden?</p><p>5. Findet eine Abstimmung zwischen der dritten Generation der Agglomerationsprogramme und Step Nationalstrassen statt, und ist die Abnahme des Verkehrs bei den geplanten Ausbauten des Nationalstrassennetzes in den Agglomerationen ein Kriterium für die Unterstützung eines Projektes durch den Bund?</p><p>6. Hat er angesichts der Verkehrsproblematik auf Hauptverkehrsachsen in Agglomerationen die Absicht, einen minimalen Prozentsatz für Strassenausbauprojekte (mit Kapazitätssteigerung für den mobilen Individualverkehr) in den Agglomerationsprogrammen festzulegen?</p><p>7. Wie gewährleistet er eine ausgewogene Verteilung der Mittel zugunsten der verschiedenen Verkehrsträger im Hinblick auf ihren Beitrag an die Verkehrsleistung?</p>
  • Abstimmung der Agglomerationsprogramme mit dem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund verlangt von den Agglomerationen, eine verkehrsträgerübergreifende Gesamtplanung vorzunehmen, die auch eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Netzhierarchien beinhaltet. Mitfinanziert werden gemäss Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) jene Massnahmen, welche eine hohe Wirkung erzielen und in ein Gesamtkonzept eingebunden sind. Die Vorlage für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme befand sich bis Ende April 2018 in der Vernehmlassung und dürfte bis zur definitiven Verabschiedung durch den Bundesrat noch Änderungen erfahren. Die in der Antwort erwähnten Projekte und Zahlen beziehen sich auf die Vernehmlassungsvorlage.</p><p>1. Dem Bundesrat ist eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Netzhierarchien sehr wichtig. Er ist sich der Herausforderung bewusst, den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Ein funktionierendes Nationalstrassennetz trägt viel zu einem flüssigen Verkehr auf dem untergeordneten Netz bei. Gleichzeitig muss auch das untergeordnete Netz funktionieren, damit der Verkehr von den Nationalstrassen aufgefangen werden kann. Neben Aus- und Neubauten von Strassen tragen auch weitere Massnahmen wie ein Verkehrsmanagement, "Mobilitätshubs", bei denen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln umgestiegen werden kann, sowie der Ausbau des ÖV und des Langsamverkehrs zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens in dichten urbanen Räumen zur Absorption des Verkehrs von den Nationalstrassen bei. Hier leistet der Bund heute schon einen wichtigen Beitrag. Die in Zukunft ansteigende Verkehrsmenge erfordert, dass der Abstimmung zwischen National- und Agglomerationsstrassennetz sowie zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern in den nächsten Programmgenerationen ein noch höherer Stellenwert eingeräumt wird.</p><p>2. In der dritten Generation sind beispielsweise folgende Massnahmen direkt mit Nationalstrassen verbunden und sollten somit den Verkehrsabfluss fördern: der A1-Anschluss Witen (Kantonsstrasse) inkl. Unterführung Industriestrasse in Rorschach, der Bau der dritten Etappe der Wiggertalstrasse inkl. Aufwertung der Ortsdurchfahrt in Rothrist, der Bau der Dreibrunnenallee sowie flankierende Massnahmen und die Ergänzung des Verkehrsmanagements in Wil.</p><p>3./4. Im Rahmen der dritten Generation sollen rund 70 Einzelprojekte zugunsten des motorisierten Individualverkehrs mitfinanziert werden. Daneben werden zusätzlich rund 125 kleinere Vorhaben im Rahmen von Pauschalen mitfinanziert. Zudem beinhalten auch grosse ÖV-Projekte Massnahmen zur Sicherung oder zum Ausbau der Strassenkapazität.</p><p>5. Ja. Die Abstimmung zwischen dem Programm Agglomerationsverkehr und dem Step Nationalstrassen ist gewährleistet. Das Bundesamt für Strassen ist in die Prüfung der Agglomerationsprogramme eng involviert. Gut mit dem Step abgestimmte Projekte werden denn auch für eine Mitfinanzierung vorgeschlagen. Auf eine Abstimmung mit den übergeordneten Massnahmen der Nationalstrasse wird der Bundesrat auch in Zukunft grosses Gewicht legen. Zu beachten ist, dass die Projekte des aktuellen Step einen längeren Realisierungshorizont haben als die zu unterstützenden Projekte der dritten Generation.</p><p>6. Nein. Die Festlegung einer bestimmten Quote für einzelne Massnahmenkategorien ist weder vorgesehen noch erstrebenswert. Stattdessen sollen die gemäss Kriterien des MinVG wirksamsten Massnahmen, die in ein Gesamtkonzept eingebettet sind, vom Bund mitfinanziert werden.</p><p>7. Der Bundesrat ist bestrebt, die Mittel auch weiterhin ausgewogen zwischen den Verkehrsträgern und Massnahmenkategorien zu verteilen. Die Verteilung ist immer auch abhängig von den von den Agglomerationen zur Mitfinanzierung vorgeschlagenen Massnahmen. Im Hinblick auf die vierte Generation der Agglomerationsprogramme sollen die Richtlinien des Bundes zuhanden der Agglomerationen zur Abstimmung zwischen den Netzhierarchien (Strasse und Bahn) präzisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat vor einigen Wochen einerseits die dritte Generation der Agglomerationsprogramme und andererseits die nächste Etappe des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (Step Nationalstrassen) in die Vernehmlassung geschickt. </p><p>Eine Abstimmung der Agglomerationsprogramme und Step Nationalstrassen ist unerlässlich. Bei 70 Prozent des Verkehrs auf Nationalstrassen in Agglomerationsnähe handelt es sich nämlich um Ziel- und Quellverkehr, d. h. um Verkehr mit Ziel oder Quelle in der Agglomeration. Ein Ausbau der Kapazität der Nationalstrassen bedingt daher, dass die in der Nähe liegenden Städte den Zielverkehr flüssig aufnehmen. Andernfalls zeitigt der teure Ausbau der Kapazität der Nationalstrassen für den Verkehrsfluss unter Umständen kaum Wirkung. Daher ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie will er sicherstellen, dass die im Rahmen von Step Nationalstrassen zu schaffenden zusätzlichen Kapazitäten auf dem Nationalstrassennetz durch das untergeordnete Strassennetz in den Agglomerationen und Städten (Sekundärnetz) absorbiert werden können?</p><p>2. Welche Projekte in der dritten Generation der Agglomerationsprogramme fördern den Verkehrsabfluss von den Nationalstrassen in den Agglomerationen? </p><p>3. Wie viele Ausbau- oder Neubauprojekte von Strassen sind konkret in der dritten Generation der Agglomerationsprogramme enthalten?</p><p>4. Wie viele der Strassenprojekte, die in der dritten Generation der Agglomerationsprogramme vorgeschlagen werden, sind mit einer anderweitigen Verbesserung des Verkehrsflusses bzw. mit einer Kapazitätssteigerung verbunden?</p><p>5. Findet eine Abstimmung zwischen der dritten Generation der Agglomerationsprogramme und Step Nationalstrassen statt, und ist die Abnahme des Verkehrs bei den geplanten Ausbauten des Nationalstrassennetzes in den Agglomerationen ein Kriterium für die Unterstützung eines Projektes durch den Bund?</p><p>6. Hat er angesichts der Verkehrsproblematik auf Hauptverkehrsachsen in Agglomerationen die Absicht, einen minimalen Prozentsatz für Strassenausbauprojekte (mit Kapazitätssteigerung für den mobilen Individualverkehr) in den Agglomerationsprogrammen festzulegen?</p><p>7. Wie gewährleistet er eine ausgewogene Verteilung der Mittel zugunsten der verschiedenen Verkehrsträger im Hinblick auf ihren Beitrag an die Verkehrsleistung?</p>
    • Abstimmung der Agglomerationsprogramme mit dem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen

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