Schaut die Schweiz dem Artensterben tatenlos zu?

ShortId
18.3162
Id
20183162
Updated
28.07.2023 03:51
Language
de
Title
Schaut die Schweiz dem Artensterben tatenlos zu?
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich des Zustands und des Handlungsbedarfs im Bereich der Arten- und Lebensraumvielfalt bewusst. Aktuelle Berichte der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) erachten zudem Massnahmen, die auf eine bessere Berücksichtigung der Biodiversität in den Sektoralpolitiken und die Eliminierung von Fehlanreizen zielen, als besonders relevant für die Erreichung der Aichi-Ziele der Uno. So sind im Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) Massnahmen und Pilotprojekte mit Bezug zur Artenförderung formuliert, welche in Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Sektoralpolitiken wie Umwelt, Verkehr, Raumplanung und Landwirtschaft bis 2023 umzusetzen sind. Neben diesen Massnahmen ist der Ausbau der ökologischen Infrastruktur durch Bund und Kantone ein Kernelement des AP SBS sowie der übergeordneten Strategie Biodiversität Schweiz (SBS). Um den Ansprüchen der einheimischen Arten Rechnung zu tragen, wird es nötig sein, genügend hochwertige Habitate zur Vernetzung ihrer Lebensräume sicherzustellen. Hinzuweisen ist weiter auf die künftige Agrarpolitik AP 2022 plus, mit der der Bundesrat beabsichtigt, natürliche Ressourcen effizienter zu nutzen, die Umwelt zu schonen und die Biodiversität wirkungsvoller zu fördern.</p><p>2./3. Zum Schutz und zur Förderung der gefährdeten Arten ist der Bund auf verschiedenen Ebenen tätig. Zunächst sind die Qualität und die Ruhe in ausgeschiedenen Schutzgebieten wie den Wasser- und Zugvogelreservaten und anderen Biotopen oder Reservaten sowie den grossflächigen eidgenössischen Jagdbanngebieten von grosser Wichtigkeit. Zudem unterstützt der Bund im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich die Kantone finanziell bei der Umsetzung von Massnahmen zur Aufwertung von Lebensräumen und zur Artenförderung sowie zur Ausscheidung von Schutzgebieten und Reservaten. Schliesslich stellt er Grundlagen wie die Liste der national prioritären Arten und die Roten Listen für die besonders gefährdeten Arten bereit und verdeutlicht die rechtlichen Vorgaben etwa mit Vollzugshilfen. Herausforderungen bestehen beispielsweise bei der Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die natürlichen Standortbedingungen, bei der gefahrfreien Querung von Verkehrswegen oder bei vielfältigen, für prioritäre Arten belebbaren Siedlungsräumen. Im Rahmen der Umsetzung des AP SBS werden in diesen Bereichen Verbesserungen angestrebt. Mit der Umsetzung des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) will der Bundesrat weiter die Risiken des Pflanzenschutzmitteleinsatzes für Nichtzielorganismen wie Reptilien und Vögel vermindern.</p><p>4. Angesichts des schlechten Zustands der Biodiversität hat der Bundesrat mit seinem Ja zum Aktionsplan Biodiversität 2017 beschlossen, die Sofortmassnahmen zugunsten der Biodiversität um drei Jahre zu verlängern. Damit sind auch in den Jahren 2021 bis 2023 vom Bund Mittel im Umfang von jährlich 40 bis 60 Millionen Franken für Sofortmassnahmen vorgesehen, welche von den Kantonen im Rahmen der Programmvereinbarungen entsprechend durch eigene Mittel ergänzt werden müssen. Gestützt auf die Wirkungsanalyse des AP SBS wird der Bundesrat 2023 über eine Fortsetzung und gegebenenfalls Ergänzung des Aktionsplans mit weiteren Massnahmen sowie deren Finanzierung beschliessen. Neben der Sicherstellung der Finanzierung durch Bund und Kantone liegt das Augenmerk auf dem wirkungsvollen Vollzug durch Kantone und Gemeinden, welcher letztlich mitentscheidend ist für den Schutz der bedrohten Tierarten und die Förderung der Biodiversität.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Alle 10 Jahre untersucht die OECD in ihren Mitgliedstaaten den Zustand der Umwelt. Dieser unabhängige Umweltprüfbericht stellt der Schweiz ein schlechtes Zeugnis für den Artenschutz und den Zustand vieler Ökosysteme aus. Über 36 Prozent aller Arten in der Schweiz sind gefährdet oder stehen kurz davor, ganz auszusterben. Im europäischen Vergleich hat die Schweiz am meisten bedrohte Arten innerhalb ihrer Landesgrenzen. Tierarten sind ein wichtiger Indikator, um den Zustand der Natur zu messen. In der Schweiz sind 79 Prozent aller Reptilien-, 62 Prozent aller Amphibien- und mehr als 30 Prozent aller Vogel- und Säugetierarten bedroht. Seit 2010, als die Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention einen Zehnjahresplan zum Schutz der weltweiten Biodiversität verabschiedet haben, ist in der Schweiz praktisch nichts passiert. Mittlerweile ist die Hälfte aller 235 Ökosysteme in der Schweiz bedroht (Stand 2017). In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Der vom Bund verabschiedete Aktionsplan reicht bei Weitem nicht aus, um gefährdete Tierarten zu schützen, Schutzgebiete zu erstellen oder ökologisch wertvolle Habitate zu schützen. Welche zusätzlichen Massnahmen sieht der Bund vor, damit die Schweiz die 20 Aichi-Biodiversitätsziele der UN bis 2020 erreichen wird? </p><p>2. Welche Massnahmen, nebst den Wildtierkorridoren, trifft er, spezifisch auch zum Schutz bedrohter Reptilienarten?</p><p>3. Welche Massnahmen unternimmt er, um gefährdete Brutvogelarten besser zu schützen?</p><p>4. Welche finanziellen Mittel sieht er vor, um bedrohte Tierarten in der Schweiz effektiver zu schützen, insbesondere für die Zeit nach 2020, wenn die bestehenden Sofortmassnahmen auslaufen?</p>
  • Schaut die Schweiz dem Artensterben tatenlos zu?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich des Zustands und des Handlungsbedarfs im Bereich der Arten- und Lebensraumvielfalt bewusst. Aktuelle Berichte der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) erachten zudem Massnahmen, die auf eine bessere Berücksichtigung der Biodiversität in den Sektoralpolitiken und die Eliminierung von Fehlanreizen zielen, als besonders relevant für die Erreichung der Aichi-Ziele der Uno. So sind im Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) Massnahmen und Pilotprojekte mit Bezug zur Artenförderung formuliert, welche in Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Sektoralpolitiken wie Umwelt, Verkehr, Raumplanung und Landwirtschaft bis 2023 umzusetzen sind. Neben diesen Massnahmen ist der Ausbau der ökologischen Infrastruktur durch Bund und Kantone ein Kernelement des AP SBS sowie der übergeordneten Strategie Biodiversität Schweiz (SBS). Um den Ansprüchen der einheimischen Arten Rechnung zu tragen, wird es nötig sein, genügend hochwertige Habitate zur Vernetzung ihrer Lebensräume sicherzustellen. Hinzuweisen ist weiter auf die künftige Agrarpolitik AP 2022 plus, mit der der Bundesrat beabsichtigt, natürliche Ressourcen effizienter zu nutzen, die Umwelt zu schonen und die Biodiversität wirkungsvoller zu fördern.</p><p>2./3. Zum Schutz und zur Förderung der gefährdeten Arten ist der Bund auf verschiedenen Ebenen tätig. Zunächst sind die Qualität und die Ruhe in ausgeschiedenen Schutzgebieten wie den Wasser- und Zugvogelreservaten und anderen Biotopen oder Reservaten sowie den grossflächigen eidgenössischen Jagdbanngebieten von grosser Wichtigkeit. Zudem unterstützt der Bund im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich die Kantone finanziell bei der Umsetzung von Massnahmen zur Aufwertung von Lebensräumen und zur Artenförderung sowie zur Ausscheidung von Schutzgebieten und Reservaten. Schliesslich stellt er Grundlagen wie die Liste der national prioritären Arten und die Roten Listen für die besonders gefährdeten Arten bereit und verdeutlicht die rechtlichen Vorgaben etwa mit Vollzugshilfen. Herausforderungen bestehen beispielsweise bei der Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die natürlichen Standortbedingungen, bei der gefahrfreien Querung von Verkehrswegen oder bei vielfältigen, für prioritäre Arten belebbaren Siedlungsräumen. Im Rahmen der Umsetzung des AP SBS werden in diesen Bereichen Verbesserungen angestrebt. Mit der Umsetzung des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) will der Bundesrat weiter die Risiken des Pflanzenschutzmitteleinsatzes für Nichtzielorganismen wie Reptilien und Vögel vermindern.</p><p>4. Angesichts des schlechten Zustands der Biodiversität hat der Bundesrat mit seinem Ja zum Aktionsplan Biodiversität 2017 beschlossen, die Sofortmassnahmen zugunsten der Biodiversität um drei Jahre zu verlängern. Damit sind auch in den Jahren 2021 bis 2023 vom Bund Mittel im Umfang von jährlich 40 bis 60 Millionen Franken für Sofortmassnahmen vorgesehen, welche von den Kantonen im Rahmen der Programmvereinbarungen entsprechend durch eigene Mittel ergänzt werden müssen. Gestützt auf die Wirkungsanalyse des AP SBS wird der Bundesrat 2023 über eine Fortsetzung und gegebenenfalls Ergänzung des Aktionsplans mit weiteren Massnahmen sowie deren Finanzierung beschliessen. Neben der Sicherstellung der Finanzierung durch Bund und Kantone liegt das Augenmerk auf dem wirkungsvollen Vollzug durch Kantone und Gemeinden, welcher letztlich mitentscheidend ist für den Schutz der bedrohten Tierarten und die Förderung der Biodiversität.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Alle 10 Jahre untersucht die OECD in ihren Mitgliedstaaten den Zustand der Umwelt. Dieser unabhängige Umweltprüfbericht stellt der Schweiz ein schlechtes Zeugnis für den Artenschutz und den Zustand vieler Ökosysteme aus. Über 36 Prozent aller Arten in der Schweiz sind gefährdet oder stehen kurz davor, ganz auszusterben. Im europäischen Vergleich hat die Schweiz am meisten bedrohte Arten innerhalb ihrer Landesgrenzen. Tierarten sind ein wichtiger Indikator, um den Zustand der Natur zu messen. In der Schweiz sind 79 Prozent aller Reptilien-, 62 Prozent aller Amphibien- und mehr als 30 Prozent aller Vogel- und Säugetierarten bedroht. Seit 2010, als die Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention einen Zehnjahresplan zum Schutz der weltweiten Biodiversität verabschiedet haben, ist in der Schweiz praktisch nichts passiert. Mittlerweile ist die Hälfte aller 235 Ökosysteme in der Schweiz bedroht (Stand 2017). In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Der vom Bund verabschiedete Aktionsplan reicht bei Weitem nicht aus, um gefährdete Tierarten zu schützen, Schutzgebiete zu erstellen oder ökologisch wertvolle Habitate zu schützen. Welche zusätzlichen Massnahmen sieht der Bund vor, damit die Schweiz die 20 Aichi-Biodiversitätsziele der UN bis 2020 erreichen wird? </p><p>2. Welche Massnahmen, nebst den Wildtierkorridoren, trifft er, spezifisch auch zum Schutz bedrohter Reptilienarten?</p><p>3. Welche Massnahmen unternimmt er, um gefährdete Brutvogelarten besser zu schützen?</p><p>4. Welche finanziellen Mittel sieht er vor, um bedrohte Tierarten in der Schweiz effektiver zu schützen, insbesondere für die Zeit nach 2020, wenn die bestehenden Sofortmassnahmen auslaufen?</p>
    • Schaut die Schweiz dem Artensterben tatenlos zu?

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