Das Bundesamt für Wohnungswesen braucht es auch für die Zukunft

ShortId
18.3168
Id
20183168
Updated
28.07.2023 03:51
Language
de
Title
Das Bundesamt für Wohnungswesen braucht es auch für die Zukunft
AdditionalIndexing
04;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 21. März 2018 zur Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" und zu einem Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus (BBl 2018 2213) ausführlich dargelegt, mit welchen Instrumenten und Ressourcen der Auftrag zur Wohnbau- und Wohneigentumsförderung gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung bisher wahrgenommen wurde und wie er ihn künftig umzusetzen gedenkt. Im Vordergrund stehen fiskalische Erleichterungen zur Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum sowie verschiedene Massnahmen zur Stärkung des preisgünstigen gemeinnützigen Wohnungsbaus.</p><p>2. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) verfügt über das für die Umsetzung der Fördermassnahmen gemäss aktuellem Wohnraumförderungsgesetz (WFG) und älterer Programme notwendige Fachwissen. Das Amt ist zudem für die mietrechtlichen Belange auf Bundesebene zuständig und fungiert als wohnungspolitische Informations- und Koordinationsplattform zwischen den drei Staatsebenen. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, auf diese Kompetenzen künftig verzichten zu können.</p><p>3. Es ist nicht die Absicht des Bundesrates, das Kompetenzzentrum aufzugeben. Dieses soll effizienter gestaltet werden, insbesondere bei den Querschnittsleistungen mittels Synergien mit einer anderen Verwaltungseinheit (siehe auch Antwort 4). Bei dieser Gelegenheit soll aber auch das Aufgabenportfolio des BWO überprüft werden.</p><p>4. Das BWO hat seinen Personalbestand in den letzten zehn Jahren um rund 20 Prozent auf 38 Vollzeitstellen (46 Personen inklusive Lernende) Ende 2017 verringert. Dieser Trend wird sich als Folge auslaufender Förderprogramme fortsetzen. Entsprechend haben die Fixkosten im heute 68 Arbeitsplätze umfassenden, jedoch ein Ausbaupotential von gegen 80 Arbeitsplätzen bietenden BWO-Gebäude zugenommen, was zu verschiedenen Rückfragen in den Finanzkommissionen geführt hat. Nach Ansicht des Bundesrates sind die mit einem Umzug nach Bern längerfristig erzielbaren Synergiegewinne höher zu veranschlagen als die aus der Dezentralität allenfalls resultierenden Kostenvorteile.</p><p>5. Der Bundesrat achtet darauf, dass er den Verfassungsauftrag in jedem Marktzyklus erfüllen kann.</p><p>6. Gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) ist der Bundesrat für die Organisation der Bundesverwaltung zuständig. Der Kanton Solothurn und die Stadt Grenchen wurden in die Diskussion involviert und werden zeitnah über allfällige Beschlüsse orientiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen,</p><p>1. Mit welchen messbaren Zielsetzungen, Leistungen und mit welchen Ressourcen dem Verfassungsauftrag aus dem Artikel 108 entsprechend der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung bisher entsprochen wurde und wie dies in Zukunft mindestens im selben Umfang realisiert werden soll;</p><p>2. Welches Know-how das Bundesamt für Wohnungsbau als Kompetenzzentrum auszeichnet und warum er glaubt, darauf verzichten zu können;</p><p>3. Welche Leistungen mit einem Wegfall des Kompetenzzentrums abgebaut würden;</p><p>4. Ob es nicht günstiger ist, am Standort Grenchen festzuhalten, angesichts der tieferen Quadratmeterpreise pro Arbeitsplatz, als etwas in Bern für dieselben Aufgaben aufzubauen;</p><p>5. Ob und welche Alternativen oder Ergänzungen an Aufgaben geprüft werden, um im Sinne einer Arbeitsmarkt und Standort stärkenden Regionalpolitik das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Standort Grenchen weiterzuführen respektive sogar zu stärken. Denn auf Zeiten der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt folgen erfahrungsgemäss wieder andere, in denen der Bund auf die Kompetenz und die bisherigen Ressourcen angewiesen sein wird, um seinen Verfassungsauftrag zu erfüllen;</p><p>6. Ob, wann und wie die Stadt Grenchen und die Solothurner Regierung in die Pläne betreffend das BWO einbezogen worden sind respektive wann der Dialog gesucht wird.</p>
  • Das Bundesamt für Wohnungswesen braucht es auch für die Zukunft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 21. März 2018 zur Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" und zu einem Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus (BBl 2018 2213) ausführlich dargelegt, mit welchen Instrumenten und Ressourcen der Auftrag zur Wohnbau- und Wohneigentumsförderung gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung bisher wahrgenommen wurde und wie er ihn künftig umzusetzen gedenkt. Im Vordergrund stehen fiskalische Erleichterungen zur Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum sowie verschiedene Massnahmen zur Stärkung des preisgünstigen gemeinnützigen Wohnungsbaus.</p><p>2. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) verfügt über das für die Umsetzung der Fördermassnahmen gemäss aktuellem Wohnraumförderungsgesetz (WFG) und älterer Programme notwendige Fachwissen. Das Amt ist zudem für die mietrechtlichen Belange auf Bundesebene zuständig und fungiert als wohnungspolitische Informations- und Koordinationsplattform zwischen den drei Staatsebenen. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, auf diese Kompetenzen künftig verzichten zu können.</p><p>3. Es ist nicht die Absicht des Bundesrates, das Kompetenzzentrum aufzugeben. Dieses soll effizienter gestaltet werden, insbesondere bei den Querschnittsleistungen mittels Synergien mit einer anderen Verwaltungseinheit (siehe auch Antwort 4). Bei dieser Gelegenheit soll aber auch das Aufgabenportfolio des BWO überprüft werden.</p><p>4. Das BWO hat seinen Personalbestand in den letzten zehn Jahren um rund 20 Prozent auf 38 Vollzeitstellen (46 Personen inklusive Lernende) Ende 2017 verringert. Dieser Trend wird sich als Folge auslaufender Förderprogramme fortsetzen. Entsprechend haben die Fixkosten im heute 68 Arbeitsplätze umfassenden, jedoch ein Ausbaupotential von gegen 80 Arbeitsplätzen bietenden BWO-Gebäude zugenommen, was zu verschiedenen Rückfragen in den Finanzkommissionen geführt hat. Nach Ansicht des Bundesrates sind die mit einem Umzug nach Bern längerfristig erzielbaren Synergiegewinne höher zu veranschlagen als die aus der Dezentralität allenfalls resultierenden Kostenvorteile.</p><p>5. Der Bundesrat achtet darauf, dass er den Verfassungsauftrag in jedem Marktzyklus erfüllen kann.</p><p>6. Gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) ist der Bundesrat für die Organisation der Bundesverwaltung zuständig. Der Kanton Solothurn und die Stadt Grenchen wurden in die Diskussion involviert und werden zeitnah über allfällige Beschlüsse orientiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen,</p><p>1. Mit welchen messbaren Zielsetzungen, Leistungen und mit welchen Ressourcen dem Verfassungsauftrag aus dem Artikel 108 entsprechend der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung bisher entsprochen wurde und wie dies in Zukunft mindestens im selben Umfang realisiert werden soll;</p><p>2. Welches Know-how das Bundesamt für Wohnungsbau als Kompetenzzentrum auszeichnet und warum er glaubt, darauf verzichten zu können;</p><p>3. Welche Leistungen mit einem Wegfall des Kompetenzzentrums abgebaut würden;</p><p>4. Ob es nicht günstiger ist, am Standort Grenchen festzuhalten, angesichts der tieferen Quadratmeterpreise pro Arbeitsplatz, als etwas in Bern für dieselben Aufgaben aufzubauen;</p><p>5. Ob und welche Alternativen oder Ergänzungen an Aufgaben geprüft werden, um im Sinne einer Arbeitsmarkt und Standort stärkenden Regionalpolitik das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Standort Grenchen weiterzuführen respektive sogar zu stärken. Denn auf Zeiten der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt folgen erfahrungsgemäss wieder andere, in denen der Bund auf die Kompetenz und die bisherigen Ressourcen angewiesen sein wird, um seinen Verfassungsauftrag zu erfüllen;</p><p>6. Ob, wann und wie die Stadt Grenchen und die Solothurner Regierung in die Pläne betreffend das BWO einbezogen worden sind respektive wann der Dialog gesucht wird.</p>
    • Das Bundesamt für Wohnungswesen braucht es auch für die Zukunft

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