Standards im Strassenbau überprüfen, Regelungsvielfalt reduzieren

ShortId
18.3169
Id
20183169
Updated
28.07.2023 03:49
Language
de
Title
Standards im Strassenbau überprüfen, Regelungsvielfalt reduzieren
AdditionalIndexing
04;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auch die öffentliche Hand ist gefordert, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. Der Bund, viele Kantone, Städte und Gemeinden schnüren zurzeit Sparpakete oder setzen diese bereits um. Von den Sparanstrengungen ausgenommen sind die Standards im Strassenbau. Diese Standards sind grosszügig oder werden zumindest allenthalben als grosszügig wahrgenommen. Anträge in kantonalen oder kommunalen Parlamenten für kostengünstigeres Bauen gibt es viele. Sie bleiben aber in der Regel erfolg- und wirkungslos, weil Kantone und Gemeinden an die bundesrechtlichen Vorgaben und die VSS-Normen gebunden sind. Höhere Standards können zwar umgesetzt werden, sofern Gemeinden oder Private die Zusatzkosten übernehmen. Einfachere Lösungen sind in der Regel aber nicht möglich. </p><p>Der Bundesrat wird daher aufgefordert, die gesetzliche Regelungsvielfalt, die Normen und Standards im Strassenbau systematisch auf ihre Zweckmässigkeit zu überprüfen. Das "Zweckmässige" ist dem "Wünschbaren" konsequent vorzuziehen. Zusammen mit den Kantonen und Gemeinden sowie der VSS sollen Handlungsspielräume aufgezeigt und Lösungen gefunden werden, um Strassenbauprojekte kostengünstiger umzusetzen. Bei dieser Überprüfung ist der Verkehrssicherheit, den Unterhaltskosten und der Dauerhaftigkeit der Strassenbauten Rechnung zu tragen.</p>
  • <p>Die Verantwortung für das schweizerische Normenwesen im Strassenbau liegt beim Verband der schweizerischen Strassenfachleute (VSS) und beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein. In diesen paritätisch zusammengesetzten Organen bringen sich die Bauherrenvertreter aller drei Staatsebenen sowie die Fachleute und die Vertreter der Bauwirtschaft gleichberechtigt ein. Damit wird der Kostenfaktor bei der Erarbeitung der Normen angemessen berücksichtigt. Auch besteht eine teilweise Abhängigkeit zwischen den entsprechenden technischen Normen der Schweiz und denjenigen des Auslands, insbesondere der Europäischen Union. Gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) sollen die Normen keine technischen Handelshemmnisse bilden.</p><p>Eine direkte Einflussnahme des Bundesrates auf die Standards bezüglich der Kantons- und Gemeindestrassen käme einem Eingriff in die Kompetenzen und die Hoheit der Kantone und Gemeinden gleich, weshalb der Bundesrat eine solche Einflussnahme ablehnt.</p><p>Der Bundesrat nimmt hingegen Einfluss auf die Standards der Nationalstrassen. Auf diesem Gebiet unternimmt er seit Jahren grosse Anstrengungen, um die Bauprojekte kostengünstiger zu realisieren. So weist der Bundesrat in seiner Botschaft zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF-Botschaft; BBl 2015 2065) jährliche Einsparungen von 200 Millionen Franken aus, unter anderem durch die Reduktion von technischen Standards. Allerdings ist der Einfluss der Anforderungen an umweltverträgliche Nationalstrassen ungleich grösser als die Einsparmöglichkeiten durch die Reduktion von technischen Normen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Standards und Normen im Strassenbau zu überprüfen sowie die Regelungsvielfalt in Gesetzen und Verordnungen zu reduzieren. In Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und der Vereinigung schweizerischer Strassenfachleute (VSS) sollen Massnahmen entwickelt werden, um Strassenbauprojekte kostengünstiger zu realisieren.</p>
  • Standards im Strassenbau überprüfen, Regelungsvielfalt reduzieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auch die öffentliche Hand ist gefordert, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. Der Bund, viele Kantone, Städte und Gemeinden schnüren zurzeit Sparpakete oder setzen diese bereits um. Von den Sparanstrengungen ausgenommen sind die Standards im Strassenbau. Diese Standards sind grosszügig oder werden zumindest allenthalben als grosszügig wahrgenommen. Anträge in kantonalen oder kommunalen Parlamenten für kostengünstigeres Bauen gibt es viele. Sie bleiben aber in der Regel erfolg- und wirkungslos, weil Kantone und Gemeinden an die bundesrechtlichen Vorgaben und die VSS-Normen gebunden sind. Höhere Standards können zwar umgesetzt werden, sofern Gemeinden oder Private die Zusatzkosten übernehmen. Einfachere Lösungen sind in der Regel aber nicht möglich. </p><p>Der Bundesrat wird daher aufgefordert, die gesetzliche Regelungsvielfalt, die Normen und Standards im Strassenbau systematisch auf ihre Zweckmässigkeit zu überprüfen. Das "Zweckmässige" ist dem "Wünschbaren" konsequent vorzuziehen. Zusammen mit den Kantonen und Gemeinden sowie der VSS sollen Handlungsspielräume aufgezeigt und Lösungen gefunden werden, um Strassenbauprojekte kostengünstiger umzusetzen. Bei dieser Überprüfung ist der Verkehrssicherheit, den Unterhaltskosten und der Dauerhaftigkeit der Strassenbauten Rechnung zu tragen.</p>
    • <p>Die Verantwortung für das schweizerische Normenwesen im Strassenbau liegt beim Verband der schweizerischen Strassenfachleute (VSS) und beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein. In diesen paritätisch zusammengesetzten Organen bringen sich die Bauherrenvertreter aller drei Staatsebenen sowie die Fachleute und die Vertreter der Bauwirtschaft gleichberechtigt ein. Damit wird der Kostenfaktor bei der Erarbeitung der Normen angemessen berücksichtigt. Auch besteht eine teilweise Abhängigkeit zwischen den entsprechenden technischen Normen der Schweiz und denjenigen des Auslands, insbesondere der Europäischen Union. Gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) sollen die Normen keine technischen Handelshemmnisse bilden.</p><p>Eine direkte Einflussnahme des Bundesrates auf die Standards bezüglich der Kantons- und Gemeindestrassen käme einem Eingriff in die Kompetenzen und die Hoheit der Kantone und Gemeinden gleich, weshalb der Bundesrat eine solche Einflussnahme ablehnt.</p><p>Der Bundesrat nimmt hingegen Einfluss auf die Standards der Nationalstrassen. Auf diesem Gebiet unternimmt er seit Jahren grosse Anstrengungen, um die Bauprojekte kostengünstiger zu realisieren. So weist der Bundesrat in seiner Botschaft zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF-Botschaft; BBl 2015 2065) jährliche Einsparungen von 200 Millionen Franken aus, unter anderem durch die Reduktion von technischen Standards. Allerdings ist der Einfluss der Anforderungen an umweltverträgliche Nationalstrassen ungleich grösser als die Einsparmöglichkeiten durch die Reduktion von technischen Normen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Standards und Normen im Strassenbau zu überprüfen sowie die Regelungsvielfalt in Gesetzen und Verordnungen zu reduzieren. In Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und der Vereinigung schweizerischer Strassenfachleute (VSS) sollen Massnahmen entwickelt werden, um Strassenbauprojekte kostengünstiger zu realisieren.</p>
    • Standards im Strassenbau überprüfen, Regelungsvielfalt reduzieren

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