Kosten der doppelten Sanktionierung im Strassenverkehrsgesetz
- ShortId
-
18.3174
- Id
-
20183174
- Updated
-
28.07.2023 03:48
- Language
-
de
- Title
-
Kosten der doppelten Sanktionierung im Strassenverkehrsgesetz
- AdditionalIndexing
-
48;04;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Bundesverwaltung verfügt nicht über die Daten, um die quantitativen Fragen des Interpellanten zu beantworten. Die Erhebung dieser Daten bei den Kantonen wäre sehr aufwendig, denn sie müssten bei allen Strassenverkehrsämtern sowie den unterschiedlichen kantonal zuständigen Gerichten erhoben werden.</p><p>Mit dem materiellen Anliegen des Interpellanten (ein einziges statt zwei kantonale Verfahren bei verkehrsgefährdenden Strassenverkehrswiderhandlungen) hat sich der Bundesrat bereits wiederholt befasst, zuletzt bei der Vernehmlassung zu Via sicura. Der Bundesrat hat damals im Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion gestellt, Verkehrsgerichte zu schaffen. Somit wäre nur eine Instanz für die Beurteilung von Straf- und Administrativmassnahmen zuständig. Dies wurde aber von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, insbesondere von 22 Kantonen, abgelehnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wer Strassenverkehrsregeln übertritt, findet sich regelmässig nicht nur in einem, sondern in zwei Verfahren wieder: zum einen vor dem Strassenverkehrsamt betreffs administrativer Warnmassnahmen, zum andern vor der Staatsanwaltschaft betreffs einer strafrechtlichen Sanktion.</p><p>In beiden Verfahren sind je zahlreiche Rechtsmittel möglich, sodass sich nach erstinstanzlichen Entscheiden von Strassenverkehrsamt und Staatsanwaltschaft je bis zu drei, total also bis zu sechs Gerichte mit demselben Sachverhalt beschäftigen.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie viele Verfahren (inkl. Instanzenzüge) finden im Bereich des Strassenverkehrsrechts jährlich vor kantonalen und eidgenössischen Behörden und Gerichten statt: </p><p>a. vor Strassenverkehrsamt und Verwaltungsgerichten zu administrativen Warnmassnahmen?</p><p>b. vor Staatsanwaltschaft und Strafgerichten zu strafrechtlichen Sanktionen?</p><p>2. In wie vielen dieser Fälle ist derselbe Sachverhalt Gegenstand zweier Verfahren?</p><p>3. Wie viel kosten diese Verfahren Bund und Kantone (je separat erfasst für Strafverfahren und Warnmassnahmen sowie nach Kantonen und Bund)?</p>
- Kosten der doppelten Sanktionierung im Strassenverkehrsgesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Bundesverwaltung verfügt nicht über die Daten, um die quantitativen Fragen des Interpellanten zu beantworten. Die Erhebung dieser Daten bei den Kantonen wäre sehr aufwendig, denn sie müssten bei allen Strassenverkehrsämtern sowie den unterschiedlichen kantonal zuständigen Gerichten erhoben werden.</p><p>Mit dem materiellen Anliegen des Interpellanten (ein einziges statt zwei kantonale Verfahren bei verkehrsgefährdenden Strassenverkehrswiderhandlungen) hat sich der Bundesrat bereits wiederholt befasst, zuletzt bei der Vernehmlassung zu Via sicura. Der Bundesrat hat damals im Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion gestellt, Verkehrsgerichte zu schaffen. Somit wäre nur eine Instanz für die Beurteilung von Straf- und Administrativmassnahmen zuständig. Dies wurde aber von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, insbesondere von 22 Kantonen, abgelehnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wer Strassenverkehrsregeln übertritt, findet sich regelmässig nicht nur in einem, sondern in zwei Verfahren wieder: zum einen vor dem Strassenverkehrsamt betreffs administrativer Warnmassnahmen, zum andern vor der Staatsanwaltschaft betreffs einer strafrechtlichen Sanktion.</p><p>In beiden Verfahren sind je zahlreiche Rechtsmittel möglich, sodass sich nach erstinstanzlichen Entscheiden von Strassenverkehrsamt und Staatsanwaltschaft je bis zu drei, total also bis zu sechs Gerichte mit demselben Sachverhalt beschäftigen.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie viele Verfahren (inkl. Instanzenzüge) finden im Bereich des Strassenverkehrsrechts jährlich vor kantonalen und eidgenössischen Behörden und Gerichten statt: </p><p>a. vor Strassenverkehrsamt und Verwaltungsgerichten zu administrativen Warnmassnahmen?</p><p>b. vor Staatsanwaltschaft und Strafgerichten zu strafrechtlichen Sanktionen?</p><p>2. In wie vielen dieser Fälle ist derselbe Sachverhalt Gegenstand zweier Verfahren?</p><p>3. Wie viel kosten diese Verfahren Bund und Kantone (je separat erfasst für Strafverfahren und Warnmassnahmen sowie nach Kantonen und Bund)?</p>
- Kosten der doppelten Sanktionierung im Strassenverkehrsgesetz
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