Von den Agrarpreisen zu den Konsumentenpreisen. Transparente Statistiken!

ShortId
18.3183
Id
20183183
Updated
28.07.2023 14:41
Language
de
Title
Von den Agrarpreisen zu den Konsumentenpreisen. Transparente Statistiken!
AdditionalIndexing
15;55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anfang 2018 haben die Unternehmen der Lebensmittelproduktion und die Grossverteiler allgemein positive Rechnungsergebnisse verkündet, was erfreulich für unsere Wirtschaft ist. Es wäre noch schöner, wenn auch Produzentinnen und Produzenten sowie Konsumentinnen und Konsumenten von dieser Situation profitieren könnten. Wir wissen sehr genau und detailliert, welche Preise die Konsumentinnen und Konsumenten zahlen und welche Preise den Produzentinnen und Produzenten gezahlt werden. Über die Höhe und die Verteilung der dazwischenliegenden Margen herrscht jedoch Unklarheit. Mehr Transparenz diesbezüglich kann für den gesamten Sektor nur von Vorteil sein.</p><p>Der Bundesrat lässt die Warenpreise bereits überwachen, doch es wäre wünschenswert, genauer aufzeigen zu können, wie sie sich auf den verschiedenen Stufen der Lebensmittelkette von der Verarbeitung bis hin zum Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten entwickeln. In seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 10.4122 führte der Bundesrat den Mangel an ausreichenden Daten aus der amtlichen Statistik an, der seither anscheinend nicht behoben wurde. Das vorliegende Postulat soll diesen Mangel beseitigen, unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen und der unternehmerischen Freiheit.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer hohen Markttransparenz im Schweizer Agrarmarkt bewusst. Bereits heute trifft er Massnahmen, welche die Transparenz in den Schweizer Agrarmärkten erhöhen. Diese sind in Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) und der Verordnung über die Marktbeobachtung (SR 942.31) verankert. Basierend auf dieser rechtlichen Grundlage werden Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, unterstellt. Eine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Preisen auf verschiedenen Handelsstufen ist somit gegeben.</p><p>In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages publiziert der Fachbereich Marktanalysen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) regelmässig Marktberichte für die Bereiche Früchte und Gemüse, Milchprodukte, Fleisch, Eier, Brot und Getreide, Ölsaaten sowie Futtermittel. Diese Marktberichte werden der Öffentlichkeit auf der BLW-Website zur Verfügung gestellt und beinhalten unter anderem gewichtete Durchschnittspreise auf verschiedenen Handelsstufen. Mit diesen publizierten Daten wird von neutraler Stelle ein Überblick über die Marktsituation geschaffen. Die Abdeckung der verschiedenen Handelsstufen in der Wertschöpfungskette variiert dabei je nach Marktbereich.</p><p>Durchschnittspreise werden nur veröffentlicht, wenn eine gewisse Anzahl Preismelder je Produkt und Erhebungsperiode vorhanden ist, um die Repräsentativität und die Qualität der publizierten Daten zu gewährleisten. Ausserdem werden nie gleichzeitig die Einkaufs- sowie Verkaufspreise derselben Wertschöpfungsstufe veröffentlicht, da eine solche Publikation detaillierter Unternehmensdaten Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen erlauben und deren Geschäftsgeheimnis tangieren würde. Detaillierte Aussagen zu Verteilungen von Margen, die Unternehmen mit einzelnen Produkten erwirtschaften, sind mit der bestehenden Beobachtung darum nicht möglich. Die Publikation vertraulicher, firmenspezifischer Unternehmensdaten birgt zudem das Risiko einer wettbewerbsbeschränkenden Wirkung und ist deshalb nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine präzise statistische Untersuchung der Lebensmittelpreise durchzuführen. Diese Preise sollen gründlich und gänzlich transparent beleuchtet werden: von der Produktion bis zur Vermarktung, über die Verarbeitung, den Grosshandel und den Detailhandel. Von besonderem Interesse ist es dabei, ihre Entwicklung über mehrere Jahre hinweg zu verfolgen.</p><p>Weiter wäre es aufschlussreich, die rechtlichen Anpassungen aufzuzeigen, die allenfalls nötig sind, um diese Daten zu erfassen, ohne dabei die Anforderungen des Datenschutzes und der unternehmerischen Freiheit zu missachten. So könnte man dem Bedürfnis nach Transparenz nachkommen, das die Schweizer Bevölkerung schon so oft ausgedrückt hat.</p>
  • Von den Agrarpreisen zu den Konsumentenpreisen. Transparente Statistiken!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anfang 2018 haben die Unternehmen der Lebensmittelproduktion und die Grossverteiler allgemein positive Rechnungsergebnisse verkündet, was erfreulich für unsere Wirtschaft ist. Es wäre noch schöner, wenn auch Produzentinnen und Produzenten sowie Konsumentinnen und Konsumenten von dieser Situation profitieren könnten. Wir wissen sehr genau und detailliert, welche Preise die Konsumentinnen und Konsumenten zahlen und welche Preise den Produzentinnen und Produzenten gezahlt werden. Über die Höhe und die Verteilung der dazwischenliegenden Margen herrscht jedoch Unklarheit. Mehr Transparenz diesbezüglich kann für den gesamten Sektor nur von Vorteil sein.</p><p>Der Bundesrat lässt die Warenpreise bereits überwachen, doch es wäre wünschenswert, genauer aufzeigen zu können, wie sie sich auf den verschiedenen Stufen der Lebensmittelkette von der Verarbeitung bis hin zum Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten entwickeln. In seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 10.4122 führte der Bundesrat den Mangel an ausreichenden Daten aus der amtlichen Statistik an, der seither anscheinend nicht behoben wurde. Das vorliegende Postulat soll diesen Mangel beseitigen, unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen und der unternehmerischen Freiheit.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer hohen Markttransparenz im Schweizer Agrarmarkt bewusst. Bereits heute trifft er Massnahmen, welche die Transparenz in den Schweizer Agrarmärkten erhöhen. Diese sind in Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) und der Verordnung über die Marktbeobachtung (SR 942.31) verankert. Basierend auf dieser rechtlichen Grundlage werden Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, unterstellt. Eine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Preisen auf verschiedenen Handelsstufen ist somit gegeben.</p><p>In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages publiziert der Fachbereich Marktanalysen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) regelmässig Marktberichte für die Bereiche Früchte und Gemüse, Milchprodukte, Fleisch, Eier, Brot und Getreide, Ölsaaten sowie Futtermittel. Diese Marktberichte werden der Öffentlichkeit auf der BLW-Website zur Verfügung gestellt und beinhalten unter anderem gewichtete Durchschnittspreise auf verschiedenen Handelsstufen. Mit diesen publizierten Daten wird von neutraler Stelle ein Überblick über die Marktsituation geschaffen. Die Abdeckung der verschiedenen Handelsstufen in der Wertschöpfungskette variiert dabei je nach Marktbereich.</p><p>Durchschnittspreise werden nur veröffentlicht, wenn eine gewisse Anzahl Preismelder je Produkt und Erhebungsperiode vorhanden ist, um die Repräsentativität und die Qualität der publizierten Daten zu gewährleisten. Ausserdem werden nie gleichzeitig die Einkaufs- sowie Verkaufspreise derselben Wertschöpfungsstufe veröffentlicht, da eine solche Publikation detaillierter Unternehmensdaten Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen erlauben und deren Geschäftsgeheimnis tangieren würde. Detaillierte Aussagen zu Verteilungen von Margen, die Unternehmen mit einzelnen Produkten erwirtschaften, sind mit der bestehenden Beobachtung darum nicht möglich. Die Publikation vertraulicher, firmenspezifischer Unternehmensdaten birgt zudem das Risiko einer wettbewerbsbeschränkenden Wirkung und ist deshalb nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine präzise statistische Untersuchung der Lebensmittelpreise durchzuführen. Diese Preise sollen gründlich und gänzlich transparent beleuchtet werden: von der Produktion bis zur Vermarktung, über die Verarbeitung, den Grosshandel und den Detailhandel. Von besonderem Interesse ist es dabei, ihre Entwicklung über mehrere Jahre hinweg zu verfolgen.</p><p>Weiter wäre es aufschlussreich, die rechtlichen Anpassungen aufzuzeigen, die allenfalls nötig sind, um diese Daten zu erfassen, ohne dabei die Anforderungen des Datenschutzes und der unternehmerischen Freiheit zu missachten. So könnte man dem Bedürfnis nach Transparenz nachkommen, das die Schweizer Bevölkerung schon so oft ausgedrückt hat.</p>
    • Von den Agrarpreisen zu den Konsumentenpreisen. Transparente Statistiken!

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