Finanzüberschüsse in die Bildung investieren!

ShortId
18.3190
Id
20183190
Updated
28.07.2023 03:43
Language
de
Title
Finanzüberschüsse in die Bildung investieren!
AdditionalIndexing
24;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundeshaushalt schliesst 2017 erneut mit einem hohen ordentlichen Überschuss von fast drei Milliarden Franken ab, nachdem der Voranschlag 2017 noch von einem Defizit von 250 Millionen ausgegangen ist. Die mit der BFI-Botschaft verabschiedeten Finanzbeschlüsse sollen für die Jahre 2017 bis 2020 vollumfänglich ausfinanziert werden. Im Vergleich zum Überschuss handelt es sich dabei um vergleichsweise tiefe Beträge. Bildung ist ein zentrales Gut, und Kürzungen in diesem Bereich haben negative soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen mit hohen Folgekosten z. B. bei der Sozialhilfe. Wenn im Rahmen der Budgetprozesse Kürzungen vorgenommen werden, schadet das auch der Glaubwürdigkeit des Systems und stellt die Verlässlichkeit des Bundes infrage.</p><p>Es stehen grosse Herausforderungen an als Folge der Globalisierung und der Digitalisierung. Die Weiterbildung vor allem auch von älteren Arbeitnehmenden ist dabei eine zentrale Massnahme. Bildungsmassnahmen wirken auch dem Fachkräftemangel entgegen und stärken das inländische Potenzial. Investitionen in die Bildung tragen zur gesellschaftlichen Integration bei, was bei spät zugewanderten Jugendlichen ohne Schulabschluss besonders wichtig ist. 2015 erwarben nur 90,9 Prozent der jungen Erwachsenen bis zum 25. Altersjahr einen Abschluss der Sekundarstufe II. Das gemeinsame politische Ziel, das von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt festgelegt wurde, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen, wurde damit klar verfehlt.</p><p>Die Finanzbeschlüsse der BFI-Botschaft 2017-2020 sollen in den kommenden Budgetdebatten keinen Kürzungen unterworfen und die vorgenommenen Kürzungen der Vorjahre ausfinanziert werden. Alle Akteure in den Bereichen Bildung und Forschung müssen über Planungssicherheit verfügen, dafür stehen die verabschiedeten Finanzbeschlüsse der BFI-Botschaft. Ohne zwingende Gründe sollte nicht von diesen Beschlüssen abgewichen werden. Die finanzielle Situation des Bundes rechtfertigt kein Abweichen von den Finanzbeschlüssen der BFI-Botschaft 2017-2020.</p>
  • <p>Die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation ist für den Bundesrat einer der prioritären Politikbereiche. Für die Legislaturperiode 2015-2019 lautet das entsprechende Ziel dazu: "Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation." Mit der Botschaft zur Legislaturplanung und dem dazugehörigen Legislaturfinanzplan werden Ziele, Massnahmen und Finanzierung sachlich und zeitlich über die mehrjährige Legislaturperiode miteinander verknüpft. Eine wichtige Rolle dabei spielen die mehrjährigen Finanzbeschlüsse (z. B. die BFI-Botschaft). Im Rahmen der Beratung zur BFI-Botschaft 2017-2020 hat die Bundesversammlung am 15. September 2016 rund zwanzig Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite verabschiedet. Mit diesen Beschlüssen hat das Parlament Höchstbeträge für die Voranschlagskredite (Zahlungsrahmen) oder für die einzugehenden Verpflichtungen (Verpflichtungskredit) für die vierjährige Periode festgelegt. Die daraus abgeleiteten jährlichen Voranschlagskredite hat der Bundesrat als Ausgangspunkt für die weitere Finanzplanung vollständig übernommen.</p><p>Bei der Erarbeitung der BFI-Botschaft wird jeweils eine Teuerungsentwicklung angenommen. Mit der Umsetzung der Motion Dittli 16.3705 werden die Kredite in Zukunft jährlich automatisch an die veränderte Teuerungsprognose angepasst. Da im Voranschlag 2018 zur Einhaltung der Schuldenbremse Sparmassnahmen notwendig waren, wurde bereits eine Teuerungskorrektur gemäss dieser Motion umgesetzt. Damit wurden die schwach gebundenen Transferausgaben wieder näher an den ursprünglich anvisierten realen Wachstumspfad herangeführt. Im BFI-Bereich betrug die vom Bundesrat beantragte 3-prozentige Korrektur knapp 200 Millionen Franken pro Jahr, welche gemäss Parlamentsbeschluss zum Voranschlag 2018 nur teilweise vollzogen wurde. Aufgrund der inzwischen wieder gestiegenen Teuerungserwartung sieht der Bundesrat ab dem Voranschlag 2019 eine entsprechende Aufstockung der Kredite vor. Gegenwärtig wird für die Kredite der BFI-Botschaft mit einem jährlichen durchschnittlichen Wachstum von knapp 2 Prozent gerechnet. Der Bundesrat setzt sich für eine adäquate und stetige Finanzierung ein, damit die BFI-Akteure die vielfältigen Herausforderungen meistern können.</p><p>Der Rechnungsüberschuss im Jahr 2017 hat keine direkten Auswirkungen auf die Planwerte ab 2019. Überschüsse werden in der Rechnung für den Schuldenabbau eingesetzt und können nicht auf Folgejahre übertragen werden. Zudem ist die Schuldenbremse gemäss dem Finanzhaushaltgesetz in den Voranschlägen einzuhalten.</p><p>Die Budgethoheit liegt gemäss Bundesverfassung bei der Bundesversammlung, welche jährlich mit dem Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan die Ausgaben des Bundes beschliesst (Voranschlagskredite). So hat das Parlament in der jährlichen Budgetdebatte die Möglichkeit, von den Anträgen des Bundesrates für den jeweiligen Voranschlag abzuweichen sowie Aufträge für die Finanzplanung zu erteilen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die mit der BFI-Botschaft 2017-2020 verabschiedeten Finanzbeschlüsse in der vollen Höhe und ohne Kürzungen umzusetzen.</p>
  • Finanzüberschüsse in die Bildung investieren!
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20183189
  • 20183191
  • 20183192
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundeshaushalt schliesst 2017 erneut mit einem hohen ordentlichen Überschuss von fast drei Milliarden Franken ab, nachdem der Voranschlag 2017 noch von einem Defizit von 250 Millionen ausgegangen ist. Die mit der BFI-Botschaft verabschiedeten Finanzbeschlüsse sollen für die Jahre 2017 bis 2020 vollumfänglich ausfinanziert werden. Im Vergleich zum Überschuss handelt es sich dabei um vergleichsweise tiefe Beträge. Bildung ist ein zentrales Gut, und Kürzungen in diesem Bereich haben negative soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen mit hohen Folgekosten z. B. bei der Sozialhilfe. Wenn im Rahmen der Budgetprozesse Kürzungen vorgenommen werden, schadet das auch der Glaubwürdigkeit des Systems und stellt die Verlässlichkeit des Bundes infrage.</p><p>Es stehen grosse Herausforderungen an als Folge der Globalisierung und der Digitalisierung. Die Weiterbildung vor allem auch von älteren Arbeitnehmenden ist dabei eine zentrale Massnahme. Bildungsmassnahmen wirken auch dem Fachkräftemangel entgegen und stärken das inländische Potenzial. Investitionen in die Bildung tragen zur gesellschaftlichen Integration bei, was bei spät zugewanderten Jugendlichen ohne Schulabschluss besonders wichtig ist. 2015 erwarben nur 90,9 Prozent der jungen Erwachsenen bis zum 25. Altersjahr einen Abschluss der Sekundarstufe II. Das gemeinsame politische Ziel, das von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt festgelegt wurde, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen, wurde damit klar verfehlt.</p><p>Die Finanzbeschlüsse der BFI-Botschaft 2017-2020 sollen in den kommenden Budgetdebatten keinen Kürzungen unterworfen und die vorgenommenen Kürzungen der Vorjahre ausfinanziert werden. Alle Akteure in den Bereichen Bildung und Forschung müssen über Planungssicherheit verfügen, dafür stehen die verabschiedeten Finanzbeschlüsse der BFI-Botschaft. Ohne zwingende Gründe sollte nicht von diesen Beschlüssen abgewichen werden. Die finanzielle Situation des Bundes rechtfertigt kein Abweichen von den Finanzbeschlüssen der BFI-Botschaft 2017-2020.</p>
    • <p>Die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation ist für den Bundesrat einer der prioritären Politikbereiche. Für die Legislaturperiode 2015-2019 lautet das entsprechende Ziel dazu: "Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation." Mit der Botschaft zur Legislaturplanung und dem dazugehörigen Legislaturfinanzplan werden Ziele, Massnahmen und Finanzierung sachlich und zeitlich über die mehrjährige Legislaturperiode miteinander verknüpft. Eine wichtige Rolle dabei spielen die mehrjährigen Finanzbeschlüsse (z. B. die BFI-Botschaft). Im Rahmen der Beratung zur BFI-Botschaft 2017-2020 hat die Bundesversammlung am 15. September 2016 rund zwanzig Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite verabschiedet. Mit diesen Beschlüssen hat das Parlament Höchstbeträge für die Voranschlagskredite (Zahlungsrahmen) oder für die einzugehenden Verpflichtungen (Verpflichtungskredit) für die vierjährige Periode festgelegt. Die daraus abgeleiteten jährlichen Voranschlagskredite hat der Bundesrat als Ausgangspunkt für die weitere Finanzplanung vollständig übernommen.</p><p>Bei der Erarbeitung der BFI-Botschaft wird jeweils eine Teuerungsentwicklung angenommen. Mit der Umsetzung der Motion Dittli 16.3705 werden die Kredite in Zukunft jährlich automatisch an die veränderte Teuerungsprognose angepasst. Da im Voranschlag 2018 zur Einhaltung der Schuldenbremse Sparmassnahmen notwendig waren, wurde bereits eine Teuerungskorrektur gemäss dieser Motion umgesetzt. Damit wurden die schwach gebundenen Transferausgaben wieder näher an den ursprünglich anvisierten realen Wachstumspfad herangeführt. Im BFI-Bereich betrug die vom Bundesrat beantragte 3-prozentige Korrektur knapp 200 Millionen Franken pro Jahr, welche gemäss Parlamentsbeschluss zum Voranschlag 2018 nur teilweise vollzogen wurde. Aufgrund der inzwischen wieder gestiegenen Teuerungserwartung sieht der Bundesrat ab dem Voranschlag 2019 eine entsprechende Aufstockung der Kredite vor. Gegenwärtig wird für die Kredite der BFI-Botschaft mit einem jährlichen durchschnittlichen Wachstum von knapp 2 Prozent gerechnet. Der Bundesrat setzt sich für eine adäquate und stetige Finanzierung ein, damit die BFI-Akteure die vielfältigen Herausforderungen meistern können.</p><p>Der Rechnungsüberschuss im Jahr 2017 hat keine direkten Auswirkungen auf die Planwerte ab 2019. Überschüsse werden in der Rechnung für den Schuldenabbau eingesetzt und können nicht auf Folgejahre übertragen werden. Zudem ist die Schuldenbremse gemäss dem Finanzhaushaltgesetz in den Voranschlägen einzuhalten.</p><p>Die Budgethoheit liegt gemäss Bundesverfassung bei der Bundesversammlung, welche jährlich mit dem Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan die Ausgaben des Bundes beschliesst (Voranschlagskredite). So hat das Parlament in der jährlichen Budgetdebatte die Möglichkeit, von den Anträgen des Bundesrates für den jeweiligen Voranschlag abzuweichen sowie Aufträge für die Finanzplanung zu erteilen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die mit der BFI-Botschaft 2017-2020 verabschiedeten Finanzbeschlüsse in der vollen Höhe und ohne Kürzungen umzusetzen.</p>
    • Finanzüberschüsse in die Bildung investieren!

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