Betreibt der Bundesrat P-26-Revisionismus?

ShortId
18.3193
Id
20183193
Updated
28.07.2023 03:41
Language
de
Title
Betreibt der Bundesrat P-26-Revisionismus?
AdditionalIndexing
09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat betreibt keinen "P-26-Revisionismus". Er nimmt aber das Interesse für die Geschehnisse rund um die Organisation P-26 zur Kenntnis und will weiter zur historischen und politischen Aufarbeitung dieser Fragen beitragen. In seiner Sitzung vom 25. April 2018 hat er beschlossen, ein damals mit dem Vermerk "Fassung für die Medien" gekennzeichnetes und anonymisiertes Exemplar der Administrativuntersuchung von Pierre Cornu aus dem Jahr 1991 zu veröffentlichen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. An der Beurteilung des Bundesrates hat sich nichts geändert.</p><p>2. In seiner Antwort auf die Interpellation Maissen 09.3517 vom 9. Juni 2009 hat der Bundesrat die Veteraninnen und Veteranen der Widerstandsorganisation von der Schweigepflicht entbunden. Er hat bei dieser Gelegenheit allen Angehörigen der Armee und der Kaderorganisationen, die von 1940 bis 1990 bestanden haben, für die dem Land und dem Volk geleisteten Dienste gedankt. Die Gedenkanlässe wurden durch die Kantone durchgeführt.</p><p>3a. An der Einweihung des Musée Résistance Suisse in Gstaad hat Bundesrat Ueli Maurer am 23. November 2017 frei gesprochen. In seiner Rede hat er den ehemaligen Mitgliedern der P-26 seinen Dank ausgesprochen, im Sinne der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Maissen (vgl. Antwort auf Frage 2).</p><p>b. Zuerst war der Strategische Nachrichtendienst (SND) für die leihweise Abgabe von Material in die Verhandlungen mit dem Verein Pro Castellis einbezogen. Die Verhandlungen für die Abgabe der Anlage erfolgten durch Armasuisse Immobilien als zuständiges Bau- und Liegenschaftsorgan, die mit dem Verein am 25. März 2015 einen Baurechtsvertrag abgeschlossen hat. Dem Verein wurden vom VBS Material und Geräte leihweise abgegeben, damit der Nachwelt ein fachkundiger Überblick über die Widerstandsorganisation erhalten bleibt.</p><p>c. Vergleiche die Antwort auf Frage 3b. Gemäss dem Baurechtsvertrag ist der Baurechtsberechtigte verpflichtet, die Anlage gut zu unterhalten und ausschliesslich als militärhistorisches Objekt zu nutzen. Die Baurechte dauern bis zum 31. Dezember 2065.</p><p>d. Gemäss Artikel 4 des Archivierungsgesetzes (BGA) archiviert das Bundesarchiv (BAR) die Unterlagen des Bundes. Da es sich bei der P-26 um eine Bundesorganisation handelte, gilt das auch für ihre Unterlagen. Diese müssen dem BAR mindestens angeboten werden. Gegenüber der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat das VBS im Einvernehmen mit dem BAR mitgeteilt, dass sie sich gemeinsam eine Übersicht über die sich im Museum befindenden Materialien verschaffen werden, um deren Archivwürdigkeit zu bewerten. Schutzfristen gemäss BGA können grundsätzlich nur für Unterlagen im Bundesarchiv gelten. Ein privates Museum kann sich nicht darauf berufen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat löste am 14. November 1990 die Widerstandsorganisation P-26 auf. Am 30. Oktober 1991 informierte er über die Ergebnisse einer Administrativuntersuchung und hielt fest: "Es kann nicht geduldet werden, dass militärische Führer ohne Wissen der Landesregierung festlegen, wie die Souveränität im Kriegsfall aufrechterhalten wird, und dass sie dafür eigenmächtig Vorbereitungen treffen." Und: "Die Administrativuntersuchung hat damit eine Erkenntnis der PUK-EMD bestätigt: Aus Gründen der Geheimhaltung wurden Kompetenzen beansprucht, für die die rechtliche und die politische Legitimation fehlte." </p><p>1. Hat sich seither etwas an der Einschätzung geändert, dass der Generalstabschef seine Kompetenzen überschritt, es für die P-26 keine rechtliche Grundlage gab und die P-26 keiner ausreichenden politischen Führung unterworfen war? </p><p>2. 2009 hob der Bundesrat die Schweigepflicht für die rund 400 Mitglieder der Widerstandsorganisation auf. In der Folge kam es zu Gedenkanlässen. War der Bund involviert? Was stand im Zentrum dieser Feiern: die Selbstbefindlichkeit der P-26-Angehörigen oder die rechtsstaatlich ungenügenden Grundlagen der P-26 als Organisation?</p><p>3. Laut Felix Nöthiger, dem Verantwortlichen des nicht öffentlichen Museums Musée Résistance Suisse 1940-1990 in Gstaad, hat Bundesrat Ueli Maurer "als Chef des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Museumsprojekt während Jahren begleitet und ermöglicht". Er hielt am 23. November 2017 anlässlich der Einweihung eine Rede. </p><p>a. Welche erinnerungspolitischen Ziele verfolgt der Chef VBS bzw. des Finanzdepartementes (EFD)? Erinnerte er in seiner Rede in Gstaad daran, dass die P-26 ausserhalb einer demokratischen Kontrolle stand und sich dies rechtsstaatlich nicht rechtfertigen lässt? Oder zielen Rede und Museum darauf ab, die bundesrätliche Sicht von 1991 infrage zu stellen, was das erklärte Ziel von Felix Nöthiger ist? </p><p>b. Welche Verträge schloss der Bund mit den Betreibern des Museums? Wer trägt dafür die politische Verantwortung? Worum geht es? Welches erinnerungspolitische Ziel verfolgt der Bund dabei?</p><p>c. Welche Bundesbehörde entschied, den "Schweizerhof" genannten Bunker bei Gstaad den privaten Museumsbetreibern zu überlassen? Zu welchen Bedingungen?</p><p>d. Werden hier Unterlagen des Bundes gezeigt, die der Anbietepflicht gemäss Artikel 6 des Archivierungsgesetzes (BGA; SR 152.1) unterliegen? Wie sind die Schutzfristen geregelt? Beeinflussen diese die Öffentlichkeit des Museums?</p>
  • Betreibt der Bundesrat P-26-Revisionismus?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat betreibt keinen "P-26-Revisionismus". Er nimmt aber das Interesse für die Geschehnisse rund um die Organisation P-26 zur Kenntnis und will weiter zur historischen und politischen Aufarbeitung dieser Fragen beitragen. In seiner Sitzung vom 25. April 2018 hat er beschlossen, ein damals mit dem Vermerk "Fassung für die Medien" gekennzeichnetes und anonymisiertes Exemplar der Administrativuntersuchung von Pierre Cornu aus dem Jahr 1991 zu veröffentlichen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. An der Beurteilung des Bundesrates hat sich nichts geändert.</p><p>2. In seiner Antwort auf die Interpellation Maissen 09.3517 vom 9. Juni 2009 hat der Bundesrat die Veteraninnen und Veteranen der Widerstandsorganisation von der Schweigepflicht entbunden. Er hat bei dieser Gelegenheit allen Angehörigen der Armee und der Kaderorganisationen, die von 1940 bis 1990 bestanden haben, für die dem Land und dem Volk geleisteten Dienste gedankt. Die Gedenkanlässe wurden durch die Kantone durchgeführt.</p><p>3a. An der Einweihung des Musée Résistance Suisse in Gstaad hat Bundesrat Ueli Maurer am 23. November 2017 frei gesprochen. In seiner Rede hat er den ehemaligen Mitgliedern der P-26 seinen Dank ausgesprochen, im Sinne der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Maissen (vgl. Antwort auf Frage 2).</p><p>b. Zuerst war der Strategische Nachrichtendienst (SND) für die leihweise Abgabe von Material in die Verhandlungen mit dem Verein Pro Castellis einbezogen. Die Verhandlungen für die Abgabe der Anlage erfolgten durch Armasuisse Immobilien als zuständiges Bau- und Liegenschaftsorgan, die mit dem Verein am 25. März 2015 einen Baurechtsvertrag abgeschlossen hat. Dem Verein wurden vom VBS Material und Geräte leihweise abgegeben, damit der Nachwelt ein fachkundiger Überblick über die Widerstandsorganisation erhalten bleibt.</p><p>c. Vergleiche die Antwort auf Frage 3b. Gemäss dem Baurechtsvertrag ist der Baurechtsberechtigte verpflichtet, die Anlage gut zu unterhalten und ausschliesslich als militärhistorisches Objekt zu nutzen. Die Baurechte dauern bis zum 31. Dezember 2065.</p><p>d. Gemäss Artikel 4 des Archivierungsgesetzes (BGA) archiviert das Bundesarchiv (BAR) die Unterlagen des Bundes. Da es sich bei der P-26 um eine Bundesorganisation handelte, gilt das auch für ihre Unterlagen. Diese müssen dem BAR mindestens angeboten werden. Gegenüber der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat das VBS im Einvernehmen mit dem BAR mitgeteilt, dass sie sich gemeinsam eine Übersicht über die sich im Museum befindenden Materialien verschaffen werden, um deren Archivwürdigkeit zu bewerten. Schutzfristen gemäss BGA können grundsätzlich nur für Unterlagen im Bundesarchiv gelten. Ein privates Museum kann sich nicht darauf berufen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat löste am 14. November 1990 die Widerstandsorganisation P-26 auf. Am 30. Oktober 1991 informierte er über die Ergebnisse einer Administrativuntersuchung und hielt fest: "Es kann nicht geduldet werden, dass militärische Führer ohne Wissen der Landesregierung festlegen, wie die Souveränität im Kriegsfall aufrechterhalten wird, und dass sie dafür eigenmächtig Vorbereitungen treffen." Und: "Die Administrativuntersuchung hat damit eine Erkenntnis der PUK-EMD bestätigt: Aus Gründen der Geheimhaltung wurden Kompetenzen beansprucht, für die die rechtliche und die politische Legitimation fehlte." </p><p>1. Hat sich seither etwas an der Einschätzung geändert, dass der Generalstabschef seine Kompetenzen überschritt, es für die P-26 keine rechtliche Grundlage gab und die P-26 keiner ausreichenden politischen Führung unterworfen war? </p><p>2. 2009 hob der Bundesrat die Schweigepflicht für die rund 400 Mitglieder der Widerstandsorganisation auf. In der Folge kam es zu Gedenkanlässen. War der Bund involviert? Was stand im Zentrum dieser Feiern: die Selbstbefindlichkeit der P-26-Angehörigen oder die rechtsstaatlich ungenügenden Grundlagen der P-26 als Organisation?</p><p>3. Laut Felix Nöthiger, dem Verantwortlichen des nicht öffentlichen Museums Musée Résistance Suisse 1940-1990 in Gstaad, hat Bundesrat Ueli Maurer "als Chef des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Museumsprojekt während Jahren begleitet und ermöglicht". Er hielt am 23. November 2017 anlässlich der Einweihung eine Rede. </p><p>a. Welche erinnerungspolitischen Ziele verfolgt der Chef VBS bzw. des Finanzdepartementes (EFD)? Erinnerte er in seiner Rede in Gstaad daran, dass die P-26 ausserhalb einer demokratischen Kontrolle stand und sich dies rechtsstaatlich nicht rechtfertigen lässt? Oder zielen Rede und Museum darauf ab, die bundesrätliche Sicht von 1991 infrage zu stellen, was das erklärte Ziel von Felix Nöthiger ist? </p><p>b. Welche Verträge schloss der Bund mit den Betreibern des Museums? Wer trägt dafür die politische Verantwortung? Worum geht es? Welches erinnerungspolitische Ziel verfolgt der Bund dabei?</p><p>c. Welche Bundesbehörde entschied, den "Schweizerhof" genannten Bunker bei Gstaad den privaten Museumsbetreibern zu überlassen? Zu welchen Bedingungen?</p><p>d. Werden hier Unterlagen des Bundes gezeigt, die der Anbietepflicht gemäss Artikel 6 des Archivierungsgesetzes (BGA; SR 152.1) unterliegen? Wie sind die Schutzfristen geregelt? Beeinflussen diese die Öffentlichkeit des Museums?</p>
    • Betreibt der Bundesrat P-26-Revisionismus?

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