Grünflächenmanagement der SBB

ShortId
18.3195
Id
20183195
Updated
28.07.2023 03:41
Language
de
Title
Grünflächenmanagement der SBB
AdditionalIndexing
48;04;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die aktuelle Norm SN 671 240 des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute, "Unterhalt der Grünflächen an Bahnanlagen", definiert den Stand der Technik im ordentlichen Grünunterhalt von Bahnanlagen. Die SBB richten sich bei der Bewirtschaftung je nach Funktion und Zugänglichkeit der Grünfläche nach dieser Norm. Dabei sind die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlagen zu gewährleisten, der Natur- und Landschaftsschutz und die Biodiversität zu fördern sowie die Wirtschaftlichkeit des Unterhalts zu optimieren. Die SBB stehen gerade auch im Bereich der Neophytenbekämpfung in engem Kontakt mit einzelnen kantonalen Fachstellen, um ihre Pflegekonzepte zu optimieren.</p><p>Der Aktionsplan Biodiversität wurde vom Bundesrat im September 2017 verabschiedet und beinhaltet auch Massnahmen für die SBB, die aktuell mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) implementiert werden. Dabei sollen die erforderlichen Vorgaben für den Unterhalt von Naturschutzflächen oder anderen ökologisch wertvollen Flächen erarbeitet werden.</p><p>2. Die strategischen Ziele für die SBB beinhalten keinen spezifischen Punkt für Umwelt und Natur. Hingegen ergibt sich daraus die Erwartung, dass die SBB eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgen. Das BAV hat sich mit dem Bundesratsbeschluss zum Aktionsplan Biodiversität zudem verpflichtet, das Thema explizit in die Leistungsvereinbarung mit den SBB für die Infrastruktur aufzunehmen.</p><p>3. Das BAV stellt allen Infrastrukturbetreiberinnen eine Planungsanweisung mit den inhaltlichen und formalen Rahmenbedingungen zur Leistungsvereinbarung zu. Darin wird auch eine Anforderung betreffend die Umsetzung der Massnahmen aus dem Aktionsplan enthalten sein. Damit werden auch die SBB verpflichtet, entsprechende Ziele zu formulieren. Die Leistungsziele werden aktuell erarbeitet. Das BAV hat angeregt, die Fortschritte der Umsetzung des Aktionsplanes im Rahmen der existierenden Arbeitsgruppe Böschungen zu verfolgen, zu messen und zu kontrollieren.</p><p>4. Die SBB sind gehalten, den Aktionsplan Biodiversität zu beachten und die daraus abgeleiteten finanziellen Bedürfnisse auszuweisen. Der Bundesrat wird dem Parlament im Rahmen der Vorlage über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2021 bis 2024 die wesentlichen Elemente aus den Leistungsvereinbarungen mit den Infrastrukturbetreiberinnen unterbreiten.</p><p>5. Im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht der SBB gibt es ein Kapitel zum Naturschutz, in dem über die Meilensteine des vergangenen und die wichtigsten Aktivitäten des kommenden Jahres berichtet wird.</p><p>6. Die Zuständigkeit für nicht bahnbetrieblich genutzte Areale liegt bei den Kantonen. Sie haben Stellenwert und Potenziale von solchen Flächen hinsichtlich des ökologischen Werts und Beitrags zur ökologischen Infrastruktur zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Artikel 1 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) ist es Aufgabe des Bundes, "die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihren natürlichen Lebensraum zu schützen". Artikel 3 NHG verpflichtet den Bund, seine Anstalten und Betriebe, Naturdenkmäler zu schonen bzw. ungeschmälert zu erhalten und Bauten und Anlagen entsprechend zu gestalten und zu unterhalten. Durch die explizite Erwähnung in Artikel 2 NHG sind auch die SBB in besonderer Pflicht. </p><p>Die SBB verfügen mit ihren Bahnböschungen und weiteren Grünflächen über wertvolle Lebensräume für viele einheimische Tier- und Pflanzenarten. Seit Langem ist jedoch bekannt, dass die heutige Böschungspflege der SBB die Vorgaben der Naturschutzgesetzgebung nicht erfüllt. Der derzeitige Regelunterhalt führt langfristig zu einer Entwertung von wertvollen Lebensräumen. Davon betroffen sind auch rechtskräftig ausgewiesene Naturschutzflächen wie z. B. Trockenwiesen und -weiden. </p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle Grünflächenpflege der SBB in Bezug auf die Erhaltung und Förderung der ökologischen Qualität (z. B. Erhaltung gefährdeter Arten, Neophytenbekämpfung) sowie in Bezug auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und der Vorgaben aus dem Aktionsplan Biodiversität? </p><p>2. Erachtet er es als zweckdienlich, ein Naturschutzziel in den strategischen Zielen des Bundesrates für die SBB für die nächste Periode aufzunehmen und damit das Thema Biodiversität in den obersten SBB-Gremien einzubringen?</p><p>3. Gemäss Aktionsplan Biodiversität will das Bundesamt für Verkehr (BAV) ab 2021 die Biodiversität als Bestandteil in die Leistungsvereinbarung mit den SBB aufnehmen. Welche Vorgaben macht er, und wie kontrolliert er deren Umsetzung? </p><p>4. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass für die Umsetzung der Leistungsvereinbarung sowie für die Umsetzung des gemäss Aktionsplan Biodiversität zu erarbeitenden Konzepts zum Böschungsunterhalt langfristig genügend Mittel zur Verfügung stehen?</p><p>5. Ist er auch der Meinung, dass die SBB in ihrem jährlichen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht über die Zielerreichung der Leistungsvereinbarung im Bereich Naturschutz zu berichten haben? </p><p>6. Was passiert mit Bahnarealen, welche die SBB nicht mehr benötigen und welche ein hohes Potenzial für die Biodiversität aufweisen? </p>
  • Grünflächenmanagement der SBB
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die aktuelle Norm SN 671 240 des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute, "Unterhalt der Grünflächen an Bahnanlagen", definiert den Stand der Technik im ordentlichen Grünunterhalt von Bahnanlagen. Die SBB richten sich bei der Bewirtschaftung je nach Funktion und Zugänglichkeit der Grünfläche nach dieser Norm. Dabei sind die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlagen zu gewährleisten, der Natur- und Landschaftsschutz und die Biodiversität zu fördern sowie die Wirtschaftlichkeit des Unterhalts zu optimieren. Die SBB stehen gerade auch im Bereich der Neophytenbekämpfung in engem Kontakt mit einzelnen kantonalen Fachstellen, um ihre Pflegekonzepte zu optimieren.</p><p>Der Aktionsplan Biodiversität wurde vom Bundesrat im September 2017 verabschiedet und beinhaltet auch Massnahmen für die SBB, die aktuell mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) implementiert werden. Dabei sollen die erforderlichen Vorgaben für den Unterhalt von Naturschutzflächen oder anderen ökologisch wertvollen Flächen erarbeitet werden.</p><p>2. Die strategischen Ziele für die SBB beinhalten keinen spezifischen Punkt für Umwelt und Natur. Hingegen ergibt sich daraus die Erwartung, dass die SBB eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgen. Das BAV hat sich mit dem Bundesratsbeschluss zum Aktionsplan Biodiversität zudem verpflichtet, das Thema explizit in die Leistungsvereinbarung mit den SBB für die Infrastruktur aufzunehmen.</p><p>3. Das BAV stellt allen Infrastrukturbetreiberinnen eine Planungsanweisung mit den inhaltlichen und formalen Rahmenbedingungen zur Leistungsvereinbarung zu. Darin wird auch eine Anforderung betreffend die Umsetzung der Massnahmen aus dem Aktionsplan enthalten sein. Damit werden auch die SBB verpflichtet, entsprechende Ziele zu formulieren. Die Leistungsziele werden aktuell erarbeitet. Das BAV hat angeregt, die Fortschritte der Umsetzung des Aktionsplanes im Rahmen der existierenden Arbeitsgruppe Böschungen zu verfolgen, zu messen und zu kontrollieren.</p><p>4. Die SBB sind gehalten, den Aktionsplan Biodiversität zu beachten und die daraus abgeleiteten finanziellen Bedürfnisse auszuweisen. Der Bundesrat wird dem Parlament im Rahmen der Vorlage über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2021 bis 2024 die wesentlichen Elemente aus den Leistungsvereinbarungen mit den Infrastrukturbetreiberinnen unterbreiten.</p><p>5. Im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht der SBB gibt es ein Kapitel zum Naturschutz, in dem über die Meilensteine des vergangenen und die wichtigsten Aktivitäten des kommenden Jahres berichtet wird.</p><p>6. Die Zuständigkeit für nicht bahnbetrieblich genutzte Areale liegt bei den Kantonen. Sie haben Stellenwert und Potenziale von solchen Flächen hinsichtlich des ökologischen Werts und Beitrags zur ökologischen Infrastruktur zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Artikel 1 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) ist es Aufgabe des Bundes, "die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihren natürlichen Lebensraum zu schützen". Artikel 3 NHG verpflichtet den Bund, seine Anstalten und Betriebe, Naturdenkmäler zu schonen bzw. ungeschmälert zu erhalten und Bauten und Anlagen entsprechend zu gestalten und zu unterhalten. Durch die explizite Erwähnung in Artikel 2 NHG sind auch die SBB in besonderer Pflicht. </p><p>Die SBB verfügen mit ihren Bahnböschungen und weiteren Grünflächen über wertvolle Lebensräume für viele einheimische Tier- und Pflanzenarten. Seit Langem ist jedoch bekannt, dass die heutige Böschungspflege der SBB die Vorgaben der Naturschutzgesetzgebung nicht erfüllt. Der derzeitige Regelunterhalt führt langfristig zu einer Entwertung von wertvollen Lebensräumen. Davon betroffen sind auch rechtskräftig ausgewiesene Naturschutzflächen wie z. B. Trockenwiesen und -weiden. </p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle Grünflächenpflege der SBB in Bezug auf die Erhaltung und Förderung der ökologischen Qualität (z. B. Erhaltung gefährdeter Arten, Neophytenbekämpfung) sowie in Bezug auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und der Vorgaben aus dem Aktionsplan Biodiversität? </p><p>2. Erachtet er es als zweckdienlich, ein Naturschutzziel in den strategischen Zielen des Bundesrates für die SBB für die nächste Periode aufzunehmen und damit das Thema Biodiversität in den obersten SBB-Gremien einzubringen?</p><p>3. Gemäss Aktionsplan Biodiversität will das Bundesamt für Verkehr (BAV) ab 2021 die Biodiversität als Bestandteil in die Leistungsvereinbarung mit den SBB aufnehmen. Welche Vorgaben macht er, und wie kontrolliert er deren Umsetzung? </p><p>4. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass für die Umsetzung der Leistungsvereinbarung sowie für die Umsetzung des gemäss Aktionsplan Biodiversität zu erarbeitenden Konzepts zum Böschungsunterhalt langfristig genügend Mittel zur Verfügung stehen?</p><p>5. Ist er auch der Meinung, dass die SBB in ihrem jährlichen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht über die Zielerreichung der Leistungsvereinbarung im Bereich Naturschutz zu berichten haben? </p><p>6. Was passiert mit Bahnarealen, welche die SBB nicht mehr benötigen und welche ein hohes Potenzial für die Biodiversität aufweisen? </p>
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