Keine Massentierhaltung in der Schweiz

ShortId
18.3204
Id
20183204
Updated
28.07.2023 03:39
Language
de
Title
Keine Massentierhaltung in der Schweiz
AdditionalIndexing
55;52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der Tatsache, dass die Bauern bei Milch, Eiern und Fleisch heute oft deutlich weniger vom Konsumentenfranken erhalten als noch vor 15 bis 20 Jahren, werden in der Schweiz immer mehr Nutztiere in grossen und sehr grossen Herden gehalten. Bei sinkendem Verdienst pro Tier soll mit mehr Tieren pro Betrieb das Einkommen gehalten werden. Kreise der Bevölkerung empfinden diesen wirtschaftlichen Anpassungsmechanismus zunehmend als Trend zur "Massentierhaltung", nicht zuletzt wegen den zum Teil largen Tierschutzvorschriften (z. B. Mastschweine/-rinder, Milchkühe) und weil offenbar Auslauf und Weidegang bei sehr grossen Tierherden nur mehr unterdurchschnittlich gewährt werden. So soll der RAUS-Anteil bei Milchkühen bei Herden über 100 Tieren nur mehr bei 68 Prozent, im Durchschnitt aber bei 83 Prozent liegen. Die Imagenachteile durch den empfundenen Trend zur Massentierhaltung könnten für die Schweizer Bauern, aber auch für deren vor- und nachgelagerte Strukturen zu einem Problem werden.</p>
  • <p>1. Der Bund verfügt über keine statistischen Daten zur Höhe der Beiträge, die von den Kantonen gewährt werden. Doch bevor der Bund überhaupt einen Beitrag spricht, müssen die Kantone einen gleichwertigen kantonalen Beitrag leisten.</p><p>2016 bewilligte der Bund für Ökonomiegebäude Investitionshilfen in Höhe von:</p><p></p><table width="456.3pt"><tr><td width="171pt" valign="center"><p>Nutztierkategorie</p></td><td width="95.4pt" valign="center"><p>Beiträge in Millionen Franken</p></td><td width="135.65pt" valign="center"><p>Investitionskredite</p><p>in Millionen Franken</p></td><td width="39.85pt" valign="center"><p>Prozent BTS</p></td></tr><tr><td width="171pt" valign="center"><p>Raufutterverzehrer</p></td><td width="95.4pt" valign="center"><p>21,7</p></td><td width="135.65pt" valign="center"><p>70,4</p></td><td width="39.85pt" valign="center"><p>95</p></td></tr><tr><td width="171pt" valign="center"><p>Geflügel</p></td><td width="95.4pt" valign="center"><p>1)</p></td><td width="135.65pt" valign="center"><p>11,7</p></td><td width="39.85pt" valign="center"><p>98</p></td></tr><tr><td width="171pt" valign="center"><p>Schweine</p></td><td width="95.4pt" valign="center"><p>1)</p></td><td width="135.65pt" valign="center"><p>3,0</p></td><td width="39.85pt" valign="center"><p>90</p></td></tr></table><p>1) Für diese Nutztierkategorie werden keine Beiträge gesprochen.</p><p></p><p>Investitionshilfen sollen eine bodenabhängige Produktion unterstützen und werden pauschal ausgerichtet, ungeachtet der Beteiligung der Betriebe am RAUS-Programm. Bei der Berechnung der Höhe der Investitionshilfen werden Hofdüngerabnahmeverträge nicht berücksichtigt. Umfangreichere Bauten sind abhängig von der Baubewilligung gemäss den Bestimmungen des Raumplanungsrechts.</p><p>Eine Koppelung der Investitionshilfen an die Beteiligung am RAUS-Programm würde Landwirtschaftsbetriebe, die ihre Produktionsmittel verbessern sollten, jedoch nicht über ausreichend Weideflächen in der Nähe der Ökonomiegebäude verfügen, finanziell benachteiligen. Bei Nichteinhalten der Verpflichtung, am RAUS-Programm teilzunehmen, könnte die Rückzahlung der Investitionshilfen des Bundes zu Härtefällen führen. Die beiden agrarpolitischen Instrumente verfolgen unterschiedliche Ziele. Es ist daher nicht sinnvoll, die beiden Instrumente aneinanderzukoppeln.</p><p>2. Die Beteiligung am BTS- und RAUS-Programm im Jahr 2016 war wie folgt:</p><p>Milchkühe (GVE): BTS 48 Prozent; RAUS 84 Prozent</p><p>Betriebe mit mehr als 100 Milchkühen: BTS 95 Prozent; RAUS 72 Prozent</p><p>Remonten/Mastschweine (GVE): BTS 66 Prozent; RAUS 62 Prozent</p><p>Betriebe mit mehr als 2000 Remonten/Mastschweinen (2 Betriebe mit mehr als 2000 Remonten/Mastschweinen): BTS 50 Prozent; RAUS 50 Prozent</p><p>Legehennen (GVE): BTS 92 Prozent; RAUS 76 Prozent</p><p>Betriebe mit mehr als 15 000 Legehennen (20 Betriebe mit mehr als 15 000 Legehennen): BTS 100 Prozent; RAUS 75 Prozent</p><p>Die Weidehaltung einer Milchviehherde setzt genügend Weideland in Stallnähe und eine weidebetonte Fütterungsstrategie voraus. Eine solche Fütterungsstrategie fördert der Bund seit 25 Jahren mit dem freiwilligen Anreizprogramm RAUS. Das Programm weist eine hohe Beteiligung aus und hat eine gute Wirkung. Der Bundesrat sieht keine spezifischen Massnahmen vor, um die Weide von sehr grossen Milchviehherden vermehrt zu fördern, da das heutige System als ausreichend erachtet wird.</p><p>3. 1979 wurde die Gesetzesgrundlage für die Höchstbestandesvorschriften sowie die Stallbauverordnung im LwG geschaffen. Mit den beiden Verordnungen sollten die entsprechenden Tierbestände begrenzt und damit die drohenden Überschüsse in der Fleisch- und Eierproduktion abgewendet sowie die Entstehung bodenunabhängiger Betriebe verhindert werden. Angestrebt wurde eine Produktions- und Strukturlenkung. Umwelt- oder Tierwohlaspekte standen nicht im Vordergrund. Die Stallbauverordnung wurde 1994 aufgehoben. Die Höchstbestandesvorschriften wurden hingegen aus gesellschaftspolitischen Überlegungen bis heute beibehalten.</p><p>Eine Ausweitung der Höchstbestände auf alle Tierkategorien würde die unternehmerische Freiheit weiter einschränken und damit die Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft schwächen. Zudem würden sinnvolle Zusammenarbeitsformen verhindert. Der Vollzug der bestehenden Höchstbestandesvorschriften gestaltet sich aufgrund der überbetrieblichen Zusammenarbeitsformen und der Betriebe in Form von juristischen Personen zunehmend als schwierig, weshalb die Aufnahme aller Tierkategorien in die Höchstbestandesverordnung einen unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand im Vollzug mit sich bringen würde.</p><p>Eine Senkung der Höchstbestände beim Geflügel und bei den Schweinen würde dazu führen, dass zahlreiche bestehende Betriebe ihre Bestände abbauen müssten und damit bestehende Gebäude nicht mehr oder nur noch teilweise genutzt werden könnten.</p><p>Der Bundesrat erachtet es daher nicht als zielführend, die Höchstbestände zu senken oder weitere Tierkategorien aufzunehmen.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in anderen Ländern keine Einschränkungen bezüglich Höchstbestände vorhanden sind und die Anzahl Tiere je Betrieb nicht begrenzt ist.</p><p>Das Welthandelsrecht (WTO-Recht, insbesondere das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 (Gatt)) basiert jedoch auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Dieser Grundsatz verlangt von den 164 WTO-Mitgliedern, dass sie ausländische Waren nicht ungünstiger behandeln als gleichartige inländische. Ein Verbot oder die Erschwerung der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht den schweizerischen Standards entsprechen, erzielen faktisch eine extraterritoriale Wirkung. Solche Vorgaben können leicht als übermässig handelsbeschränkend und diskriminierend beurteilt werden und stehen im Konflikt zur nationalen und internationalen Handelspolitik sowie zu den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO, der EU und Staaten, mit denen sie Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Auch andere Länder könnten in für sie wichtigen Fragen analog Importe beschränkende Vorschriften erlassen, welche die Schweiz und hier tätige Mitarbeiter hart treffen würden. Die Vorteile (Arbeitsplätze und Wohlstand), welche die Schweiz als stark exportabhängiges Land heute aufgrund der von ihr abgeschlossenen internationalen Abkommen hat, würden aufs Spiel gesetzt.</p><p>Die WTO-rechtliche Einordnung von Einfuhrerschwernissen wurde im Rahmen der Botschaft vom 26. Oktober 2016 zur Fair-Food-Initiative (BBl 2016 8391) eingehend dargelegt (Ziff. 6.2).</p><p>Weiter wäre es für den Vollzug äusserst schwierig zu überprüfen, ob die eingeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse tatsächlich den Höchstbestandesanforderungen entsprechen.</p><p>Der Bundesrat sieht daher keine Möglichkeit, Importe aus ausländischer Massentierhaltung einzuschränken. Er sieht aber die Möglichkeit für die Schweizer Landwirtschaft, die Vorteile sowie den Mehrwert der inländischen Produktion den Konsumentinnen und Konsumenten näherzubringen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie viel Investitionshilfen und -kredite für Neu- und Umbau von Ökonomiegebäuden durch Bund und Kantone entfielen 2016 auf Stallbauten für Milchkühe, Schweine und Geflügel, und wie schlüsselten sich diese nach BTS und Niveau TSchG/TSchV auf? Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, diese Strukturbeiträge an die RAUS-Vorschriften zu koppeln oder sie entsprechend zu differenzieren?</p><p>2. Wie hoch waren die BTS und RAUS-Beteiligung bezogen auf Anzahl GVE und Betriebe 2016 für alle Milchkühe und Milchviehbetriebe mit mehr als 100 Kühen, für alle Remonten/ Mastschweine und für Betriebe mit 2000 und mehr Remonten/Mastschweinen, für alle Legehennen und für Betriebe mit über 15 000 Legehennen? Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, damit auch Betriebe mit grossen und sehr grossen Milchviehherden wieder vermehrt weiden?</p><p>3. Wie beurteilt er den Vorschlag, alle Tierkategorien der HBV zu unterstellen oder die Höchstbestände bei Geflügel und Schweinen zu senken?</p><p>4. Welche Massnahmen schlägt er vor, damit Importe aus ausländischen Massentierhaltungen die Inlanderzeugung nicht unfair konkurrenzieren?</p>
  • Keine Massentierhaltung in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der Tatsache, dass die Bauern bei Milch, Eiern und Fleisch heute oft deutlich weniger vom Konsumentenfranken erhalten als noch vor 15 bis 20 Jahren, werden in der Schweiz immer mehr Nutztiere in grossen und sehr grossen Herden gehalten. Bei sinkendem Verdienst pro Tier soll mit mehr Tieren pro Betrieb das Einkommen gehalten werden. Kreise der Bevölkerung empfinden diesen wirtschaftlichen Anpassungsmechanismus zunehmend als Trend zur "Massentierhaltung", nicht zuletzt wegen den zum Teil largen Tierschutzvorschriften (z. B. Mastschweine/-rinder, Milchkühe) und weil offenbar Auslauf und Weidegang bei sehr grossen Tierherden nur mehr unterdurchschnittlich gewährt werden. So soll der RAUS-Anteil bei Milchkühen bei Herden über 100 Tieren nur mehr bei 68 Prozent, im Durchschnitt aber bei 83 Prozent liegen. Die Imagenachteile durch den empfundenen Trend zur Massentierhaltung könnten für die Schweizer Bauern, aber auch für deren vor- und nachgelagerte Strukturen zu einem Problem werden.</p>
    • <p>1. Der Bund verfügt über keine statistischen Daten zur Höhe der Beiträge, die von den Kantonen gewährt werden. Doch bevor der Bund überhaupt einen Beitrag spricht, müssen die Kantone einen gleichwertigen kantonalen Beitrag leisten.</p><p>2016 bewilligte der Bund für Ökonomiegebäude Investitionshilfen in Höhe von:</p><p></p><table width="456.3pt"><tr><td width="171pt" valign="center"><p>Nutztierkategorie</p></td><td width="95.4pt" valign="center"><p>Beiträge in Millionen Franken</p></td><td width="135.65pt" valign="center"><p>Investitionskredite</p><p>in Millionen Franken</p></td><td width="39.85pt" valign="center"><p>Prozent BTS</p></td></tr><tr><td width="171pt" valign="center"><p>Raufutterverzehrer</p></td><td width="95.4pt" valign="center"><p>21,7</p></td><td width="135.65pt" valign="center"><p>70,4</p></td><td width="39.85pt" valign="center"><p>95</p></td></tr><tr><td width="171pt" valign="center"><p>Geflügel</p></td><td width="95.4pt" valign="center"><p>1)</p></td><td width="135.65pt" valign="center"><p>11,7</p></td><td width="39.85pt" valign="center"><p>98</p></td></tr><tr><td width="171pt" valign="center"><p>Schweine</p></td><td width="95.4pt" valign="center"><p>1)</p></td><td width="135.65pt" valign="center"><p>3,0</p></td><td width="39.85pt" valign="center"><p>90</p></td></tr></table><p>1) Für diese Nutztierkategorie werden keine Beiträge gesprochen.</p><p></p><p>Investitionshilfen sollen eine bodenabhängige Produktion unterstützen und werden pauschal ausgerichtet, ungeachtet der Beteiligung der Betriebe am RAUS-Programm. Bei der Berechnung der Höhe der Investitionshilfen werden Hofdüngerabnahmeverträge nicht berücksichtigt. Umfangreichere Bauten sind abhängig von der Baubewilligung gemäss den Bestimmungen des Raumplanungsrechts.</p><p>Eine Koppelung der Investitionshilfen an die Beteiligung am RAUS-Programm würde Landwirtschaftsbetriebe, die ihre Produktionsmittel verbessern sollten, jedoch nicht über ausreichend Weideflächen in der Nähe der Ökonomiegebäude verfügen, finanziell benachteiligen. Bei Nichteinhalten der Verpflichtung, am RAUS-Programm teilzunehmen, könnte die Rückzahlung der Investitionshilfen des Bundes zu Härtefällen führen. Die beiden agrarpolitischen Instrumente verfolgen unterschiedliche Ziele. Es ist daher nicht sinnvoll, die beiden Instrumente aneinanderzukoppeln.</p><p>2. Die Beteiligung am BTS- und RAUS-Programm im Jahr 2016 war wie folgt:</p><p>Milchkühe (GVE): BTS 48 Prozent; RAUS 84 Prozent</p><p>Betriebe mit mehr als 100 Milchkühen: BTS 95 Prozent; RAUS 72 Prozent</p><p>Remonten/Mastschweine (GVE): BTS 66 Prozent; RAUS 62 Prozent</p><p>Betriebe mit mehr als 2000 Remonten/Mastschweinen (2 Betriebe mit mehr als 2000 Remonten/Mastschweinen): BTS 50 Prozent; RAUS 50 Prozent</p><p>Legehennen (GVE): BTS 92 Prozent; RAUS 76 Prozent</p><p>Betriebe mit mehr als 15 000 Legehennen (20 Betriebe mit mehr als 15 000 Legehennen): BTS 100 Prozent; RAUS 75 Prozent</p><p>Die Weidehaltung einer Milchviehherde setzt genügend Weideland in Stallnähe und eine weidebetonte Fütterungsstrategie voraus. Eine solche Fütterungsstrategie fördert der Bund seit 25 Jahren mit dem freiwilligen Anreizprogramm RAUS. Das Programm weist eine hohe Beteiligung aus und hat eine gute Wirkung. Der Bundesrat sieht keine spezifischen Massnahmen vor, um die Weide von sehr grossen Milchviehherden vermehrt zu fördern, da das heutige System als ausreichend erachtet wird.</p><p>3. 1979 wurde die Gesetzesgrundlage für die Höchstbestandesvorschriften sowie die Stallbauverordnung im LwG geschaffen. Mit den beiden Verordnungen sollten die entsprechenden Tierbestände begrenzt und damit die drohenden Überschüsse in der Fleisch- und Eierproduktion abgewendet sowie die Entstehung bodenunabhängiger Betriebe verhindert werden. Angestrebt wurde eine Produktions- und Strukturlenkung. Umwelt- oder Tierwohlaspekte standen nicht im Vordergrund. Die Stallbauverordnung wurde 1994 aufgehoben. Die Höchstbestandesvorschriften wurden hingegen aus gesellschaftspolitischen Überlegungen bis heute beibehalten.</p><p>Eine Ausweitung der Höchstbestände auf alle Tierkategorien würde die unternehmerische Freiheit weiter einschränken und damit die Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft schwächen. Zudem würden sinnvolle Zusammenarbeitsformen verhindert. Der Vollzug der bestehenden Höchstbestandesvorschriften gestaltet sich aufgrund der überbetrieblichen Zusammenarbeitsformen und der Betriebe in Form von juristischen Personen zunehmend als schwierig, weshalb die Aufnahme aller Tierkategorien in die Höchstbestandesverordnung einen unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand im Vollzug mit sich bringen würde.</p><p>Eine Senkung der Höchstbestände beim Geflügel und bei den Schweinen würde dazu führen, dass zahlreiche bestehende Betriebe ihre Bestände abbauen müssten und damit bestehende Gebäude nicht mehr oder nur noch teilweise genutzt werden könnten.</p><p>Der Bundesrat erachtet es daher nicht als zielführend, die Höchstbestände zu senken oder weitere Tierkategorien aufzunehmen.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in anderen Ländern keine Einschränkungen bezüglich Höchstbestände vorhanden sind und die Anzahl Tiere je Betrieb nicht begrenzt ist.</p><p>Das Welthandelsrecht (WTO-Recht, insbesondere das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 (Gatt)) basiert jedoch auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Dieser Grundsatz verlangt von den 164 WTO-Mitgliedern, dass sie ausländische Waren nicht ungünstiger behandeln als gleichartige inländische. Ein Verbot oder die Erschwerung der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht den schweizerischen Standards entsprechen, erzielen faktisch eine extraterritoriale Wirkung. Solche Vorgaben können leicht als übermässig handelsbeschränkend und diskriminierend beurteilt werden und stehen im Konflikt zur nationalen und internationalen Handelspolitik sowie zu den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO, der EU und Staaten, mit denen sie Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Auch andere Länder könnten in für sie wichtigen Fragen analog Importe beschränkende Vorschriften erlassen, welche die Schweiz und hier tätige Mitarbeiter hart treffen würden. Die Vorteile (Arbeitsplätze und Wohlstand), welche die Schweiz als stark exportabhängiges Land heute aufgrund der von ihr abgeschlossenen internationalen Abkommen hat, würden aufs Spiel gesetzt.</p><p>Die WTO-rechtliche Einordnung von Einfuhrerschwernissen wurde im Rahmen der Botschaft vom 26. Oktober 2016 zur Fair-Food-Initiative (BBl 2016 8391) eingehend dargelegt (Ziff. 6.2).</p><p>Weiter wäre es für den Vollzug äusserst schwierig zu überprüfen, ob die eingeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse tatsächlich den Höchstbestandesanforderungen entsprechen.</p><p>Der Bundesrat sieht daher keine Möglichkeit, Importe aus ausländischer Massentierhaltung einzuschränken. Er sieht aber die Möglichkeit für die Schweizer Landwirtschaft, die Vorteile sowie den Mehrwert der inländischen Produktion den Konsumentinnen und Konsumenten näherzubringen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie viel Investitionshilfen und -kredite für Neu- und Umbau von Ökonomiegebäuden durch Bund und Kantone entfielen 2016 auf Stallbauten für Milchkühe, Schweine und Geflügel, und wie schlüsselten sich diese nach BTS und Niveau TSchG/TSchV auf? Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, diese Strukturbeiträge an die RAUS-Vorschriften zu koppeln oder sie entsprechend zu differenzieren?</p><p>2. Wie hoch waren die BTS und RAUS-Beteiligung bezogen auf Anzahl GVE und Betriebe 2016 für alle Milchkühe und Milchviehbetriebe mit mehr als 100 Kühen, für alle Remonten/ Mastschweine und für Betriebe mit 2000 und mehr Remonten/Mastschweinen, für alle Legehennen und für Betriebe mit über 15 000 Legehennen? Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, damit auch Betriebe mit grossen und sehr grossen Milchviehherden wieder vermehrt weiden?</p><p>3. Wie beurteilt er den Vorschlag, alle Tierkategorien der HBV zu unterstellen oder die Höchstbestände bei Geflügel und Schweinen zu senken?</p><p>4. Welche Massnahmen schlägt er vor, damit Importe aus ausländischen Massentierhaltungen die Inlanderzeugung nicht unfair konkurrenzieren?</p>
    • Keine Massentierhaltung in der Schweiz

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