Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht

ShortId
18.3234
Id
20183234
Updated
10.04.2024 10:09
Language
de
Title
Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht
AdditionalIndexing
1211;28
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das geltende Recht knüpft zahlreiche Rechtsfolgen an das Vorliegen eines Konkubinats. Dabei variiert der jeweilige Begriff des Konkubinats allerdings von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet.</p><p>Beispiele für diese Vielfalt finden sich in der beruflichen Vorsorge ("Lebensgemeinschaft", Art. 20a BVG), im Adoptionsrecht und Strafprozessrecht ("faktische Lebensgemeinschaft", Art. 264c ff. ZGB, Art. 56 und 168 StPO), in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Scheidungsrecht ("stabile, nicht-eheliche Lebensgemeinschaft", BGE 5C.93/2006) oder im jeweiligen kantonalen Steuer- oder Gesundheitsrecht.</p><p>Bislang besteht keine Übersicht über die verschiedenen Definitionen und Rechtsfolgen des Konkubinats im geltenden Recht. Mit Blick auf laufende familienpolitische Diskussionen (Stichworte "Ehe für alle", "Pacs" usw.) ist diese Grundlagenarbeit jedoch unabdingbar. Dazu soll die Übersicht das Recht des Bundes und - soweit vom Aufwand her vertretbar - auch das Recht der Kantone beleuchten.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Übersicht zu erstellen über die verschiedenen Definitionen und Rechtsfolgen des Konkubinats im geltenden Recht.</p>
  • Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das geltende Recht knüpft zahlreiche Rechtsfolgen an das Vorliegen eines Konkubinats. Dabei variiert der jeweilige Begriff des Konkubinats allerdings von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet.</p><p>Beispiele für diese Vielfalt finden sich in der beruflichen Vorsorge ("Lebensgemeinschaft", Art. 20a BVG), im Adoptionsrecht und Strafprozessrecht ("faktische Lebensgemeinschaft", Art. 264c ff. ZGB, Art. 56 und 168 StPO), in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Scheidungsrecht ("stabile, nicht-eheliche Lebensgemeinschaft", BGE 5C.93/2006) oder im jeweiligen kantonalen Steuer- oder Gesundheitsrecht.</p><p>Bislang besteht keine Übersicht über die verschiedenen Definitionen und Rechtsfolgen des Konkubinats im geltenden Recht. Mit Blick auf laufende familienpolitische Diskussionen (Stichworte "Ehe für alle", "Pacs" usw.) ist diese Grundlagenarbeit jedoch unabdingbar. Dazu soll die Übersicht das Recht des Bundes und - soweit vom Aufwand her vertretbar - auch das Recht der Kantone beleuchten.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Übersicht zu erstellen über die verschiedenen Definitionen und Rechtsfolgen des Konkubinats im geltenden Recht.</p>
    • Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht

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