Alle Waffenexporte in die Türkei per sofort stoppen

ShortId
18.3246
Id
20183246
Updated
28.07.2023 03:43
Language
de
Title
Alle Waffenexporte in die Türkei per sofort stoppen
AdditionalIndexing
09;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf meine Frage 18.5104 schreibt der Bundesrat, dass Gesuche für Ausfuhr von Kriegsmaterial an die Türkei heute grundsätzlich abzulehnen seien, dass aber Ersatzteile für bereits geliefertes Kriegsmaterial basierend auf Artikel 23 des Kriegsmaterialgesetzes in die Türkei geliefert würden. Artikel 23 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (KMG) besagt, dass die Ersatzteillieferung nur zugelassen ist, wenn in der Zwischenzeit keine ausserordentlichen Umstände eingetreten sind, die einen Widerruf der ersten Bewilligung verlangen würden. </p><p>Da die Türkei aus der Region Afrin weder bedroht noch angegriffen wurde und kein Uno-Mandat existiert, taxieren etliche Völkerrechtsexperten den Krieg der Türkei in Syrien als völkerrechtswidrig. Es wurden schon Hunderte Menschen getötet. Zudem missachtet die Türkei die Uno-Resolution, welche alle Parteien auffordert, die Kampfhandlungen einzustellen. Weiter sitzt der Präsident der türkischen Ländersektion von Amnesty International seit 9 Monaten unschuldig in U-Haft, aufgrund von falschen und konstruierten Terroranschuldigungen. Gleich ergeht es Hunderten gewählten Politikern, Journalisten und weiteren Personen, welche sich öffentlich gegen den Krieg geäussert haben. Mit dem Einmarsch der türkischen Armee in Syrien, der Missachtung der Uno-Resolution und den Menschenrechtsverletzungen verstösst die Türkei gegen mehrere Punkte von Artikel 5 KMV. Wenn das nicht genügend ausserordentliche Umstände sind, um die Ausfuhr jeglichen Kriegsmaterials, also auch von Ersatzteilen, in die Türkei zu untersagen, wird der Bundesrat gebeten auszuführen, was er unter "ausserordentlichen Umständen" versteht. Derzeit steht die türkische Armee zusammen mit ihren islamistischen Verbündeten vor dem Sturm von Afrin. Wenn der Bundesrat nicht mit einem starken öffentlichen Zeichen gegenüber der Türkei signalisiert, dass die Schweiz die Völker- und Menschenrechtsverletzungen nicht duldet, ist die Schweiz moralisch mitverantwortlich, unzählige zivile Opfer nicht verhindert zu haben.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist - wie der Motionär - besorgt über die Situation in Syrien und das Vorgehen der Türkei. In Bezug auf seine generelle Haltung gegenüber der Situation in der Türkei verweist er auf seine Antwort auf die dringliche Anfrage der grünen Fraktion 16.1072, "Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konfliktlösungen beitragen?".</p><p>Der Erlass eines generellen Verbots für die Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Türkei wäre nur zur Durchsetzung eines Rüstungsembargos, das von den Vereinten Nationen, der OSZE oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen würde, gestützt auf das Embargogesetz (SR 946.231), möglich. Ob Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial bewilligt oder abgelehnt werden, beurteilt sich deshalb im konkreten Einzelfall anhand der Kriterien des Kriegsmaterialgesetzes (KMG; SR 514.51) und der Kriegsmaterialverordnung (KMV; SR 514.511).</p><p>Die Ausfuhr von Kriegsmaterial wird bewilligt, wenn sie dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspricht. Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial werden anhand der Kriterien von Artikel 5 KMV geprüft. Auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a KMV, welcher besagt, dass Geschäfte nicht bewilligt werden, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, werden neue Gesuche für Lieferungen von Kriegsmaterial in die Türkei grundsätzlich abgelehnt.</p><p>Gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 KMV wurde die Lieferung einzelner Feuerwaffen für in die Türkei zurückkehrende Diplomaten bewilligt, gestützt auf Artikel 23 KMG die Lieferung von Ersatzteilen für früher exportierte Flugabwehrsysteme (Defensivwaffe). Die Ausfuhr von Ersatzteilen wird gemäss Artikel 23 KMG automatisch bewilligt, solange keine ausserordentlichen Umstände eingetreten sind, die einen Widerruf der Bewilligung für das Kriegsmaterial, für welches die Ersatzteile geliefert werden sollen, verlangen würden.</p><p>Die Frage, inwiefern ausserordentliche Umstände vorliegen, die den Bewilligungsautomatismus für Ersatzteillieferungen in Artikel 23 KMG ausser Kraft setzen, ist nicht abstrakt, sondern im Rahmen der Einzelfallbeurteilung eines konkreten Gesuchs zu beurteilen.</p><p>Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung in der Türkei weiterhin aufmerksam.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das geltende Recht umzusetzen und sämtliche Waffenexporte in die Türkei per sofort zu stoppen, auch die Lieferung von Ersatzteilen für bereits geliefertes Kriegsmaterial, bis die Türkei ihren Krieg in Syrien beendet hat, alle politischen Gefangenen freigelassen wurden und sich die Situation mit den Menschenrechten in der Türkei massgeblich verbessert hat.</p>
  • Alle Waffenexporte in die Türkei per sofort stoppen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf meine Frage 18.5104 schreibt der Bundesrat, dass Gesuche für Ausfuhr von Kriegsmaterial an die Türkei heute grundsätzlich abzulehnen seien, dass aber Ersatzteile für bereits geliefertes Kriegsmaterial basierend auf Artikel 23 des Kriegsmaterialgesetzes in die Türkei geliefert würden. Artikel 23 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (KMG) besagt, dass die Ersatzteillieferung nur zugelassen ist, wenn in der Zwischenzeit keine ausserordentlichen Umstände eingetreten sind, die einen Widerruf der ersten Bewilligung verlangen würden. </p><p>Da die Türkei aus der Region Afrin weder bedroht noch angegriffen wurde und kein Uno-Mandat existiert, taxieren etliche Völkerrechtsexperten den Krieg der Türkei in Syrien als völkerrechtswidrig. Es wurden schon Hunderte Menschen getötet. Zudem missachtet die Türkei die Uno-Resolution, welche alle Parteien auffordert, die Kampfhandlungen einzustellen. Weiter sitzt der Präsident der türkischen Ländersektion von Amnesty International seit 9 Monaten unschuldig in U-Haft, aufgrund von falschen und konstruierten Terroranschuldigungen. Gleich ergeht es Hunderten gewählten Politikern, Journalisten und weiteren Personen, welche sich öffentlich gegen den Krieg geäussert haben. Mit dem Einmarsch der türkischen Armee in Syrien, der Missachtung der Uno-Resolution und den Menschenrechtsverletzungen verstösst die Türkei gegen mehrere Punkte von Artikel 5 KMV. Wenn das nicht genügend ausserordentliche Umstände sind, um die Ausfuhr jeglichen Kriegsmaterials, also auch von Ersatzteilen, in die Türkei zu untersagen, wird der Bundesrat gebeten auszuführen, was er unter "ausserordentlichen Umständen" versteht. Derzeit steht die türkische Armee zusammen mit ihren islamistischen Verbündeten vor dem Sturm von Afrin. Wenn der Bundesrat nicht mit einem starken öffentlichen Zeichen gegenüber der Türkei signalisiert, dass die Schweiz die Völker- und Menschenrechtsverletzungen nicht duldet, ist die Schweiz moralisch mitverantwortlich, unzählige zivile Opfer nicht verhindert zu haben.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist - wie der Motionär - besorgt über die Situation in Syrien und das Vorgehen der Türkei. In Bezug auf seine generelle Haltung gegenüber der Situation in der Türkei verweist er auf seine Antwort auf die dringliche Anfrage der grünen Fraktion 16.1072, "Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konfliktlösungen beitragen?".</p><p>Der Erlass eines generellen Verbots für die Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Türkei wäre nur zur Durchsetzung eines Rüstungsembargos, das von den Vereinten Nationen, der OSZE oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen würde, gestützt auf das Embargogesetz (SR 946.231), möglich. Ob Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial bewilligt oder abgelehnt werden, beurteilt sich deshalb im konkreten Einzelfall anhand der Kriterien des Kriegsmaterialgesetzes (KMG; SR 514.51) und der Kriegsmaterialverordnung (KMV; SR 514.511).</p><p>Die Ausfuhr von Kriegsmaterial wird bewilligt, wenn sie dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspricht. Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial werden anhand der Kriterien von Artikel 5 KMV geprüft. Auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a KMV, welcher besagt, dass Geschäfte nicht bewilligt werden, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, werden neue Gesuche für Lieferungen von Kriegsmaterial in die Türkei grundsätzlich abgelehnt.</p><p>Gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 KMV wurde die Lieferung einzelner Feuerwaffen für in die Türkei zurückkehrende Diplomaten bewilligt, gestützt auf Artikel 23 KMG die Lieferung von Ersatzteilen für früher exportierte Flugabwehrsysteme (Defensivwaffe). Die Ausfuhr von Ersatzteilen wird gemäss Artikel 23 KMG automatisch bewilligt, solange keine ausserordentlichen Umstände eingetreten sind, die einen Widerruf der Bewilligung für das Kriegsmaterial, für welches die Ersatzteile geliefert werden sollen, verlangen würden.</p><p>Die Frage, inwiefern ausserordentliche Umstände vorliegen, die den Bewilligungsautomatismus für Ersatzteillieferungen in Artikel 23 KMG ausser Kraft setzen, ist nicht abstrakt, sondern im Rahmen der Einzelfallbeurteilung eines konkreten Gesuchs zu beurteilen.</p><p>Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung in der Türkei weiterhin aufmerksam.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das geltende Recht umzusetzen und sämtliche Waffenexporte in die Türkei per sofort zu stoppen, auch die Lieferung von Ersatzteilen für bereits geliefertes Kriegsmaterial, bis die Türkei ihren Krieg in Syrien beendet hat, alle politischen Gefangenen freigelassen wurden und sich die Situation mit den Menschenrechten in der Türkei massgeblich verbessert hat.</p>
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