Milliarden-Entwicklungshilfezahlungen an die EU gehören vors Volk

ShortId
18.3247
Id
20183247
Updated
28.07.2023 03:43
Language
de
Title
Milliarden-Entwicklungshilfezahlungen an die EU gehören vors Volk
AdditionalIndexing
10;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es kann nicht sein, dass die Schweiz der EU ohne gewichtige Gegenleistungen eine weitere Kohäsionsmilliarde überweist. Dies gilt umso mehr, als Brüssel aktuell die Schweiz einseitig unter Druck setzt und so zum Beispiel aus rein politischen Gründen die Anerkennung der Schweizer Börse verweigert hat. Bei dieser Ausgangslage wäre es ein enormes Zeichen der Schwäche, trotzdem weitere Zahlungen zu leisten, und dies in der leichtfertigen Hoffnung, irgendwann dann eine Gegenleistung zu erhalten. Es kommt hinzu, dass gerade osteuropäische EU-Staaten heute über ein beträchtliches, dasjenige der Schweiz sogar klar übersteigendes Wirtschaftswachstum verfügen und eine solche finanzielle Unterstützung gar nicht mehr benötigen. Bei dieser enormen aussenpolitischen und finanziellen Tragweite ist der Bundesrat aufgefordert, sein Verhandlungsergebnis dem Souverän zur Genehmigung vorzulegen. Es muss deshalb zwingend möglich sein, dass er eine Vorlage erarbeitet, über welche sich die Stimmbürger und Steuerzahler zu weiteren Milliarden-Zahlungen an die EU abschliessend äussern können. Dazu ist dem Parlament eine referendumsfähige Gesetzesvorlage zu unterbreiten; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der vom Bundesrat vorgesehene Kredit sich neben dem Osthilfegesetz auch auf das Asylgesetz stützen soll, was einer Vermischung von sachfremden Zielen gleichkommt und die Formulierung einer eigenen neuen Gesetzesgrundlage rechtfertigt.</p>
  • <p>Um unseren Wohlstand langfristig zu sichern, ist die Schweiz an einem sicheren, stabilen und prosperierenden Europa interessiert.</p><p>Für einen zweiten Schweizer Beitrag von 1,3 Milliarden Franken über zehn Jahre, also 130 Millionen pro Jahr, hat der Bundesrat unter anderem die thematischen Schwerpunkte Berufsbildung und Migration festgelegt. Für die Berufsbildung sollen bis zu 200 Millionen Franken und für die Migration bis zu 250 Millionen Franken eingesetzt werden können (200 Millionen Schweizerfranken aus dem Rahmenkredit Migration und bis zu 50 Millionen Schweizerfranken für migrationsbezogene Projekte aus dem Rahmenkredit Kohäsion). Damit kann die Schweiz zur Bewältigung aktueller Herausforderungen in Europa beitragen, die auch unser Land betreffen. Mit ihrem autonomen Beitrag verstärkt und vertieft die Schweiz zudem ihre bilateralen Beziehungen mit den ausgewählten EU-Staaten und mit der Europäischen Union (EU). Der Beitrag fliesst allerdings direkt in die ausgewählten Mitgliedstaaten und nicht an die EU-Institutionen.</p><p>Die Finanzierungsgrundlagen für die Rahmenkredite Kohäsion und Migration sind im Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost; SR 974.1) und im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR 142.31) verankert. Mit der Verabschiedung des revidierten BG Ost wurde die Rechtsgrundlage für den Kohäsionsteil des zweiten Beitrags vor anderthalb Jahren erneuert. Dieses Bundesgesetz unterstand dem fakultativen Referendum, von dem aber nicht Gebrauch gemacht wurde. Eine zusätzliche, neue Gesetzesgrundlage für dasselbe Geschäft zu schaffen ist aus Sicht des Bundesrates weder effizient noch angemessen.</p><p>Gestützt auf Artikel 113 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 142.31) beteiligt sich der Bund schon heute an der Harmonisierung der europäischen Flüchtlingspolitik und an der Lösung von Flüchtlingsproblemen im Ausland. Der Schwerpunkt Migration unter dem zweiten Beitrag soll zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen sowie zur Reduktion des Risikos von Sekundärmigration beitragen (vgl. auch Art. 91 Abs. 7, Art. 93 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 AsylG). Dies knüpft nahtlos an die bisherige Schweizer Politik an. Das Asylgesetz war, wie alle Bundesgesetze, ebenfalls dem fakultativen Referendum unterstellt.</p><p>Die zwei separaten Bundesbeschlüsse betreffend den Rahmenkredit Kohäsion und den Rahmenkredit Migration unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Sie ergehen in der Form von einfachen Bundesbeschlüssen (vgl. ausdrücklich Art. 10 BG Ost und Art. 25 des Parlamentsgesetzes, SR 171.10).</p><p>Wie der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme zur Motion Minder 17.4318 festhielt, hat sich das Parlament "wiederholt mit der Frage befasst, ob die Volksrechte auf Bundesebene mit einem Finanzreferendum ergänzt werden sollten. Eine ähnlich lautende parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion (03.401) wurde 2008 abgeschrieben, nachdem die Einführung eines Finanzreferendums in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt worden war."</p><p>Die Schweiz spricht einen zweiten Beitrag autonom. Er entspricht den Schweizer Interessen und ist nicht direkt mit anderen Dossiers verknüpft. Als Element in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU ist er aber in den politischen Gesamtkontext eingebettet. Der Bundesrat wird nach Abschluss der Vernehmlassung deren Resultat sowie den Stand und die Fortschritte in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU analysieren - namentlich in der Entwicklung im Bereich der Anerkennung der Äquivalenz der Schweizer Börse - und entsprechend das weitere Vorgehen festlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kohäsionszahlungen an die EU dem Parlament in Form einer referendumsfähigen Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Das Volk soll die Möglichkeit haben, an der Urne über diesen Kredit zu entscheiden.</p>
  • Milliarden-Entwicklungshilfezahlungen an die EU gehören vors Volk
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es kann nicht sein, dass die Schweiz der EU ohne gewichtige Gegenleistungen eine weitere Kohäsionsmilliarde überweist. Dies gilt umso mehr, als Brüssel aktuell die Schweiz einseitig unter Druck setzt und so zum Beispiel aus rein politischen Gründen die Anerkennung der Schweizer Börse verweigert hat. Bei dieser Ausgangslage wäre es ein enormes Zeichen der Schwäche, trotzdem weitere Zahlungen zu leisten, und dies in der leichtfertigen Hoffnung, irgendwann dann eine Gegenleistung zu erhalten. Es kommt hinzu, dass gerade osteuropäische EU-Staaten heute über ein beträchtliches, dasjenige der Schweiz sogar klar übersteigendes Wirtschaftswachstum verfügen und eine solche finanzielle Unterstützung gar nicht mehr benötigen. Bei dieser enormen aussenpolitischen und finanziellen Tragweite ist der Bundesrat aufgefordert, sein Verhandlungsergebnis dem Souverän zur Genehmigung vorzulegen. Es muss deshalb zwingend möglich sein, dass er eine Vorlage erarbeitet, über welche sich die Stimmbürger und Steuerzahler zu weiteren Milliarden-Zahlungen an die EU abschliessend äussern können. Dazu ist dem Parlament eine referendumsfähige Gesetzesvorlage zu unterbreiten; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der vom Bundesrat vorgesehene Kredit sich neben dem Osthilfegesetz auch auf das Asylgesetz stützen soll, was einer Vermischung von sachfremden Zielen gleichkommt und die Formulierung einer eigenen neuen Gesetzesgrundlage rechtfertigt.</p>
    • <p>Um unseren Wohlstand langfristig zu sichern, ist die Schweiz an einem sicheren, stabilen und prosperierenden Europa interessiert.</p><p>Für einen zweiten Schweizer Beitrag von 1,3 Milliarden Franken über zehn Jahre, also 130 Millionen pro Jahr, hat der Bundesrat unter anderem die thematischen Schwerpunkte Berufsbildung und Migration festgelegt. Für die Berufsbildung sollen bis zu 200 Millionen Franken und für die Migration bis zu 250 Millionen Franken eingesetzt werden können (200 Millionen Schweizerfranken aus dem Rahmenkredit Migration und bis zu 50 Millionen Schweizerfranken für migrationsbezogene Projekte aus dem Rahmenkredit Kohäsion). Damit kann die Schweiz zur Bewältigung aktueller Herausforderungen in Europa beitragen, die auch unser Land betreffen. Mit ihrem autonomen Beitrag verstärkt und vertieft die Schweiz zudem ihre bilateralen Beziehungen mit den ausgewählten EU-Staaten und mit der Europäischen Union (EU). Der Beitrag fliesst allerdings direkt in die ausgewählten Mitgliedstaaten und nicht an die EU-Institutionen.</p><p>Die Finanzierungsgrundlagen für die Rahmenkredite Kohäsion und Migration sind im Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost; SR 974.1) und im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR 142.31) verankert. Mit der Verabschiedung des revidierten BG Ost wurde die Rechtsgrundlage für den Kohäsionsteil des zweiten Beitrags vor anderthalb Jahren erneuert. Dieses Bundesgesetz unterstand dem fakultativen Referendum, von dem aber nicht Gebrauch gemacht wurde. Eine zusätzliche, neue Gesetzesgrundlage für dasselbe Geschäft zu schaffen ist aus Sicht des Bundesrates weder effizient noch angemessen.</p><p>Gestützt auf Artikel 113 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 142.31) beteiligt sich der Bund schon heute an der Harmonisierung der europäischen Flüchtlingspolitik und an der Lösung von Flüchtlingsproblemen im Ausland. Der Schwerpunkt Migration unter dem zweiten Beitrag soll zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen sowie zur Reduktion des Risikos von Sekundärmigration beitragen (vgl. auch Art. 91 Abs. 7, Art. 93 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 AsylG). Dies knüpft nahtlos an die bisherige Schweizer Politik an. Das Asylgesetz war, wie alle Bundesgesetze, ebenfalls dem fakultativen Referendum unterstellt.</p><p>Die zwei separaten Bundesbeschlüsse betreffend den Rahmenkredit Kohäsion und den Rahmenkredit Migration unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Sie ergehen in der Form von einfachen Bundesbeschlüssen (vgl. ausdrücklich Art. 10 BG Ost und Art. 25 des Parlamentsgesetzes, SR 171.10).</p><p>Wie der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme zur Motion Minder 17.4318 festhielt, hat sich das Parlament "wiederholt mit der Frage befasst, ob die Volksrechte auf Bundesebene mit einem Finanzreferendum ergänzt werden sollten. Eine ähnlich lautende parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion (03.401) wurde 2008 abgeschrieben, nachdem die Einführung eines Finanzreferendums in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt worden war."</p><p>Die Schweiz spricht einen zweiten Beitrag autonom. Er entspricht den Schweizer Interessen und ist nicht direkt mit anderen Dossiers verknüpft. Als Element in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU ist er aber in den politischen Gesamtkontext eingebettet. Der Bundesrat wird nach Abschluss der Vernehmlassung deren Resultat sowie den Stand und die Fortschritte in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU analysieren - namentlich in der Entwicklung im Bereich der Anerkennung der Äquivalenz der Schweizer Börse - und entsprechend das weitere Vorgehen festlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kohäsionszahlungen an die EU dem Parlament in Form einer referendumsfähigen Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Das Volk soll die Möglichkeit haben, an der Urne über diesen Kredit zu entscheiden.</p>
    • Milliarden-Entwicklungshilfezahlungen an die EU gehören vors Volk

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