Geplante Obsoleszenz. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten schützen

ShortId
18.3248
Id
20183248
Updated
10.04.2024 10:02
Language
de
Title
Geplante Obsoleszenz. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten schützen
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Geplante Obsoleszenz wird definiert als Strategie, die darauf abzielt, die Lebensdauer eines Produktes absichtlich zu verkürzen, um dessen Ersatzrate zu steigern, indem die Konsumentinnen und Konsumenten zu einem frühzeitigen Neukauf animiert werden. Diese Praxis wirft grosse moralische wie auch gesellschaftliche Fragen auf. Erstens erzeugt geplante Obsoleszenz Umweltprobleme im Zusammenhang mit der Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten. Die Überproduktion, die durch geplante Obsoleszenz angeregt wird, verstärkt dieses Problem noch. Zweitens verursacht diese Praxis aus wirtschaftlicher Sicht unlauteren Wettbewerb. Drittens, und das möchte ich besonders hervorheben, betrügt geplante Obsoleszenz die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, die die Verlierer dieser industriellen Manipulierung sind. Daher müssen die rechtlichen Möglichkeiten untersucht werden, mit denen man die Konsumentinnen und Konsumenten schützen kann.</p><p>Zwei markante Beispiele haben kürzlich für allgemeines Aufsehen gesorgt. So räumte Apple ein, seine i-Phones absichtlich verlangsamt zu haben, ohne die Kundinnen und Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Später wurde Epson in Frankreich beschuldigt, die Konsumentinnen und Konsumenten über den Füllstand von Druckerpatronen zu täuschen. Diese beiden Fälle sind in die Schlagzeilen geraten, aber die Technologie-Riesen sind noch weiteren Verdächtigungen ausgesetzt.</p><p>Um Transparenz zu garantieren und die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Rechtslage in der Schweiz in Bezug auf geplante Obsoleszenz zu erstellen und sie mit der Rechtslage auf internationaler Ebene zu vergleichen. Dieser Bericht soll namentlich:</p><p>1. einen Vergleich über die gesetzlichen Massnahmen auf internationaler Ebene anstellen;</p><p>2. untersuchen, ob die Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend gesetzlich geschützt sind;</p><p>3. feststellen, ob es notwendig ist, ein spezifisches Gesetz über geplante Obsoleszenz zu schaffen; und</p><p>4. Massnahmen erwägen, mit denen die Konsumentinnen und Konsumenten besser vor solchen Methoden geschützt werden können (Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung, Hinweise zur Reparierbarkeit auf den Produkten).</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Geplante Obsoleszenz ist eine Strategie der Industrie, bei der die Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht werden, um die Ersatzrate eines Produktes zu steigern. Die rasanten technologischen Fortschritte der letzten Jahre haben die Zahl der Fälle von geplanter Obsoleszenz erhöht.</p><p>Daher wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Rechtslage in der Schweiz in Bezug auf geplante Obsoleszenz zu erstellen und sie mit der Rechtslage auf internationaler Ebene zu vergleichen.</p>
  • Geplante Obsoleszenz. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten schützen
State
Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Geplante Obsoleszenz wird definiert als Strategie, die darauf abzielt, die Lebensdauer eines Produktes absichtlich zu verkürzen, um dessen Ersatzrate zu steigern, indem die Konsumentinnen und Konsumenten zu einem frühzeitigen Neukauf animiert werden. Diese Praxis wirft grosse moralische wie auch gesellschaftliche Fragen auf. Erstens erzeugt geplante Obsoleszenz Umweltprobleme im Zusammenhang mit der Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten. Die Überproduktion, die durch geplante Obsoleszenz angeregt wird, verstärkt dieses Problem noch. Zweitens verursacht diese Praxis aus wirtschaftlicher Sicht unlauteren Wettbewerb. Drittens, und das möchte ich besonders hervorheben, betrügt geplante Obsoleszenz die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, die die Verlierer dieser industriellen Manipulierung sind. Daher müssen die rechtlichen Möglichkeiten untersucht werden, mit denen man die Konsumentinnen und Konsumenten schützen kann.</p><p>Zwei markante Beispiele haben kürzlich für allgemeines Aufsehen gesorgt. So räumte Apple ein, seine i-Phones absichtlich verlangsamt zu haben, ohne die Kundinnen und Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Später wurde Epson in Frankreich beschuldigt, die Konsumentinnen und Konsumenten über den Füllstand von Druckerpatronen zu täuschen. Diese beiden Fälle sind in die Schlagzeilen geraten, aber die Technologie-Riesen sind noch weiteren Verdächtigungen ausgesetzt.</p><p>Um Transparenz zu garantieren und die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Rechtslage in der Schweiz in Bezug auf geplante Obsoleszenz zu erstellen und sie mit der Rechtslage auf internationaler Ebene zu vergleichen. Dieser Bericht soll namentlich:</p><p>1. einen Vergleich über die gesetzlichen Massnahmen auf internationaler Ebene anstellen;</p><p>2. untersuchen, ob die Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend gesetzlich geschützt sind;</p><p>3. feststellen, ob es notwendig ist, ein spezifisches Gesetz über geplante Obsoleszenz zu schaffen; und</p><p>4. Massnahmen erwägen, mit denen die Konsumentinnen und Konsumenten besser vor solchen Methoden geschützt werden können (Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung, Hinweise zur Reparierbarkeit auf den Produkten).</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Geplante Obsoleszenz ist eine Strategie der Industrie, bei der die Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht werden, um die Ersatzrate eines Produktes zu steigern. Die rasanten technologischen Fortschritte der letzten Jahre haben die Zahl der Fälle von geplanter Obsoleszenz erhöht.</p><p>Daher wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Rechtslage in der Schweiz in Bezug auf geplante Obsoleszenz zu erstellen und sie mit der Rechtslage auf internationaler Ebene zu vergleichen.</p>
    • Geplante Obsoleszenz. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten schützen

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