Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Mehr familienergänzende Betreuungsplätze dank geteilter Finanzierung

ShortId
18.3257
Id
20183257
Updated
28.07.2023 03:39
Language
de
Title
Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Mehr familienergänzende Betreuungsplätze dank geteilter Finanzierung
AdditionalIndexing
28;24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für viele Eltern ist es heute schlicht zu teuer, ihre Kinder professionell betreuen zu lassen. Kitas, Spielgruppen und Tagesfamilien werden mehrheitlich über Elternbeiträge finanziert - im Durchschnitt beträgt der Elternanteil bei den Kitas je nach Kanton und Gemeinde rund zwei Drittel der Vollkosten; bei den Spielgruppen sind es sogar bis zu drei Viertel. Eltern in der Schweiz zahlen deutlich mehr für einen Kita-Platz als in unseren Nachbarländern. Denn dort beteiligt sich die öffentliche Hand wesentlich stärker an der Finanzierung der Kitas. Die finanzielle Belastung der Eltern durch Betreuungsausgaben ist in der Schweiz doppelt bis dreimal so hoch wie in den ausländischen Vergleichsregionen. Die Infras-Studie 2015 kommt denn auch wenig überraschend zum Fazit, dass Handlungsbedarf besteht, und zwar in Bezug auf die finanzielle Belastung der Eltern. Diese könnte durch eine stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand und/oder der Arbeitgeber reduziert werden.</p><p>Die bei uns vergleichsweise sehr hohe Belastung durch Ausgaben für Kita-Betreuung hat negative Konsequenzen: Die hohen Ausgaben führen zu fehlenden oder gar negativen Erwerbsanreizen. Dies hat, wie die Infras-Studie ebenfalls aufzeigt, zur Folge, dass in vielen Familien ein Elternteil - meist die Mutter - ganz auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet. Dies ist - gerade in Zeiten des Fachkräftemangels - weder gesellschaftlich noch ökonomisch wünschenswert.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung eine prioritäre familien- und gleichstellungspolitische Aufgabe ist, welche die ganze Schweiz betrifft. Der Bund richtet deshalb im Rahmen seiner Kompetenzen seit 2003 Finanzhilfen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze aus. Mit diesem Instrument hat er bislang zur Schaffung von gegen 57 600 Plätzen beigetragen und hierfür Mittel im Umfang von 357 Millionen Franken eingesetzt. Zudem hat er das Pilotprojekt der Stadt und Agglomeration Luzern zur Einführung von Betreuungsgutscheinen konzeptionell begleitet und finanziell unterstützt. Im Weiteren hat das Parlament im Juni 2017 zwei zusätzliche Förderinstrumente verabschiedet. Mit diesen sollen einerseits Kantone und Gemeinden unterstützt werden, die mittels höherer Subventionen die Kosten für die Kinderfremdbetreuung erwerbstätiger Eltern senken. Andererseits sollen Projekte mitfinanziert werden, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen auf den 1. Juli 2018 in Kraft treten.</p><p>Der Bund stützt sein Engagement auf Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung, welche ihm die Möglichkeit gibt, die Kantone und Gemeinden bei ihren Bemühungen zu unterstützen, ein bedarfsgerechtes familienergänzendes Betreuungsangebot aufzubauen bzw. anzubieten. Für die Realisierung des von der Postulantin zur Prüfung vorgeschlagenen Modells zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie müssten die verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundes deutlich erweitert werden, um den Kantonen, Gemeinden und der Wirtschaft vorschreiben zu können, genügend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen und wie hoch und in welcher Form sie die familienergänzende Kinderbetreuung zu finanzieren hätten.</p><p>Die Subventionen der öffentlichen Hand für die familienergänzende Kinderbetreuung belaufen sich gegenwärtig auf rund 800 Millionen Franken pro Jahr, was in etwa einem Drittel der gesamten Kosten entspricht. Eine Subventionierung von zwei Dritteln durch die öffentliche Hand, wie im Modell der Postulantin vorgesehen, würde zu einer Verdoppelung dieser Subventionen führen.</p><p>Der Bundesrat erachtet einen Ausbau der geltenden Bundeskompetenzen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung gegenwärtig als nicht angezeigt. Aus diesem Grund ist es - auch mit Blick auf die Kosten - nicht zielführend, das von der Postulantin skizzierte Modell vertieft zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, ob zur dauerhaften Finanzierung eines bedarfsgerechten Angebotes an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen ein Modell mit folgenden Eckpfeilern ausgearbeitet werden kann:</p><p>Jedes Kind, dessen Eltern aufgrund von Erwerbsarbeit, ausgewiesener Freiwilligenarbeit oder Ausbildung/Weiterbildung die Betreuung nicht selber sicherstellen können, hat bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit Anrecht auf einen Betreuungsgutschein. Dieser deckt mindestens zwei Drittel der Vollkosten eines vom Kanton anerkannten Betreuungsplatzes. Gemeinden, Kantone, Bund und Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten sind gemeinsam verantwortlich, dass genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und finanziert werden.</p>
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Mehr familienergänzende Betreuungsplätze dank geteilter Finanzierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für viele Eltern ist es heute schlicht zu teuer, ihre Kinder professionell betreuen zu lassen. Kitas, Spielgruppen und Tagesfamilien werden mehrheitlich über Elternbeiträge finanziert - im Durchschnitt beträgt der Elternanteil bei den Kitas je nach Kanton und Gemeinde rund zwei Drittel der Vollkosten; bei den Spielgruppen sind es sogar bis zu drei Viertel. Eltern in der Schweiz zahlen deutlich mehr für einen Kita-Platz als in unseren Nachbarländern. Denn dort beteiligt sich die öffentliche Hand wesentlich stärker an der Finanzierung der Kitas. Die finanzielle Belastung der Eltern durch Betreuungsausgaben ist in der Schweiz doppelt bis dreimal so hoch wie in den ausländischen Vergleichsregionen. Die Infras-Studie 2015 kommt denn auch wenig überraschend zum Fazit, dass Handlungsbedarf besteht, und zwar in Bezug auf die finanzielle Belastung der Eltern. Diese könnte durch eine stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand und/oder der Arbeitgeber reduziert werden.</p><p>Die bei uns vergleichsweise sehr hohe Belastung durch Ausgaben für Kita-Betreuung hat negative Konsequenzen: Die hohen Ausgaben führen zu fehlenden oder gar negativen Erwerbsanreizen. Dies hat, wie die Infras-Studie ebenfalls aufzeigt, zur Folge, dass in vielen Familien ein Elternteil - meist die Mutter - ganz auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet. Dies ist - gerade in Zeiten des Fachkräftemangels - weder gesellschaftlich noch ökonomisch wünschenswert.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung eine prioritäre familien- und gleichstellungspolitische Aufgabe ist, welche die ganze Schweiz betrifft. Der Bund richtet deshalb im Rahmen seiner Kompetenzen seit 2003 Finanzhilfen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze aus. Mit diesem Instrument hat er bislang zur Schaffung von gegen 57 600 Plätzen beigetragen und hierfür Mittel im Umfang von 357 Millionen Franken eingesetzt. Zudem hat er das Pilotprojekt der Stadt und Agglomeration Luzern zur Einführung von Betreuungsgutscheinen konzeptionell begleitet und finanziell unterstützt. Im Weiteren hat das Parlament im Juni 2017 zwei zusätzliche Förderinstrumente verabschiedet. Mit diesen sollen einerseits Kantone und Gemeinden unterstützt werden, die mittels höherer Subventionen die Kosten für die Kinderfremdbetreuung erwerbstätiger Eltern senken. Andererseits sollen Projekte mitfinanziert werden, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen auf den 1. Juli 2018 in Kraft treten.</p><p>Der Bund stützt sein Engagement auf Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung, welche ihm die Möglichkeit gibt, die Kantone und Gemeinden bei ihren Bemühungen zu unterstützen, ein bedarfsgerechtes familienergänzendes Betreuungsangebot aufzubauen bzw. anzubieten. Für die Realisierung des von der Postulantin zur Prüfung vorgeschlagenen Modells zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie müssten die verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundes deutlich erweitert werden, um den Kantonen, Gemeinden und der Wirtschaft vorschreiben zu können, genügend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen und wie hoch und in welcher Form sie die familienergänzende Kinderbetreuung zu finanzieren hätten.</p><p>Die Subventionen der öffentlichen Hand für die familienergänzende Kinderbetreuung belaufen sich gegenwärtig auf rund 800 Millionen Franken pro Jahr, was in etwa einem Drittel der gesamten Kosten entspricht. Eine Subventionierung von zwei Dritteln durch die öffentliche Hand, wie im Modell der Postulantin vorgesehen, würde zu einer Verdoppelung dieser Subventionen führen.</p><p>Der Bundesrat erachtet einen Ausbau der geltenden Bundeskompetenzen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung gegenwärtig als nicht angezeigt. Aus diesem Grund ist es - auch mit Blick auf die Kosten - nicht zielführend, das von der Postulantin skizzierte Modell vertieft zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, ob zur dauerhaften Finanzierung eines bedarfsgerechten Angebotes an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen ein Modell mit folgenden Eckpfeilern ausgearbeitet werden kann:</p><p>Jedes Kind, dessen Eltern aufgrund von Erwerbsarbeit, ausgewiesener Freiwilligenarbeit oder Ausbildung/Weiterbildung die Betreuung nicht selber sicherstellen können, hat bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit Anrecht auf einen Betreuungsgutschein. Dieser deckt mindestens zwei Drittel der Vollkosten eines vom Kanton anerkannten Betreuungsplatzes. Gemeinden, Kantone, Bund und Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten sind gemeinsam verantwortlich, dass genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und finanziert werden.</p>
    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Mehr familienergänzende Betreuungsplätze dank geteilter Finanzierung

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